Zusammenfassung
Seit 1. Januar 1993 ist der europäische Binnenmarkt als Raum ohne Binnengrenzen, in dem der freie Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital gewährleistet ist (4 Grundfreiheiten), verwirklicht. Sichtbarster Beweis dafür ist der Wegfall aller Warenkontrollen und der damit verbundenen Hindernisse und Unkosten an den Grenzen. Lediglich Personenkontrollen werden noch durchgeführt. Auch sie sollen aber zwischen den neun Unterzeichnerstaaten des Schengener Abkommens (alle EU-Mitglieder außer Dänemark, Vereinigtem Königreich und Irland) zum 1.2.1994 entfallen, wenn die notwendigen Strukturen für eine effiziente Zusammenarbeit der Polizeidienste geschaffen sind. Damit ist gesichert, daß der Wegfall der Binnengrenzen zu keinem Risiko für die innere Sicherheit der EU-Staaten wird. (Siehe dazu Kapitel 6)
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© 1994 Westdeutscher Verlag GmbH, Opladen
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Strohmeier, R. (1994). Binnenmarktverwirklichung. In: Strohmeier, R. (eds) Die Europäische Union. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-83251-1_9
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-83251-1_9
Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften
Print ISBN: 978-3-531-12655-5
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