Zusammenfassung
Auf der EG-Ebene gibt es als an der Gesetzgebung beteiligte Organe neben der Europäischen Kommission den Ministerrat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuß, den Regionalausschuß sowie als Organ der Gesetzeskontrolle den Europäischen Gerichtshof. Im Gegensatz zu einer landläufigen Meinung ist dabei nicht die Kommission das letztentscheidende Organ auf der EG-Ebene, sondern in der Regel der Ministerrat, also die in ihm versammelten nationalen Regierungen. Mit dem Maastrichter Vertrag kommt dem Europäischen Parlament jetzt jedoch auch im allgemeinen Gesetzgebungsverfahren insofern eine echte Mitentscheidungskompetenz zu, als es damit für bestimmte Politikfelder das Recht erhielt, Vorschläge der Kommission nach Absolvierung eines Vermittlungsverfahrens mit dem Rat endgültig zu verwerfen.
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© 1994 Westdeutscher Verlag GmbH, Opladen
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Strohmeier, R. (1994). Die Entscheidungsverfahren auf der Ebene der Europäischen Union — insbesondere die Rolle des EP. In: Strohmeier, R. (eds) Die Europäische Union. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-83251-1_8
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-83251-1_8
Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften
Print ISBN: 978-3-531-12655-5
Online ISBN: 978-3-322-83251-1
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