Zusammenfassung
Im Begriffsdschungel der modernen Kommunikationsgesellschaft löst ein „Wort des Jahres“ das andere ab. Davon bleibt auch die Umweltdiskussion nicht verschont: sustainable development oder sustainability, dauerhafte Entwicklung oder dauerhaft-umweltgerechte Entwicklung, Zukunftsfähigkeit oder Nachhaltigkeit? Scheiden sich an den Begriffen die Geister, oder handelt es sich um immer neue Modeworte für die immer gleichen, alten Konzepte? Wer meint was mit welchem Begriff?
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Vgl. zum Begriff der Retmität Vogt (1996).
Dabei ist Behauptungen engegenzutreten, diese Erweiterung der ökologischen Dimension um ökonomische und soziale Ziele mißbrauche den Begriff Nachhaltigkeit und lasse ihn zu einer „konsensstiftenden Leerformel“ (UBA) werden. Vielmehr sind die vom SRU vorgebrachten Bedenken ernstzunehmen, die eine einseitige Betonung, ein Primat einer der drei Säulen kritisiert. In der Tat führen die Diskussionen um ein grundsätzliches Primat von Ökologie oder Ökonomie hinter bereits Erreichtes zurück und sind kontra produktiv, weil sie die durch integrative Nachhaltigkeit möglich gewordene Entwicklung realisierbarer Lösungen verhindern, den Blick für mögliche Kompromißlösungen verstellen und die Komplexität erforderlicher Lösungen unzulässig reduzieren.
Diese Argumentation folgt in wesentlichen Zügen den Ausführungen bei Homann (1996).
Die Argumentation in diesem Kapitel folgt in wesentlichen Zügen den Ausführungen bei Homann (1996).
Beim heutigen Stand der Bevölkerung besteht ein starker Widerspruch zwischen der gegenwärtigen globalen Entwicklung von Bevölkerung, Lebensstandard und Umwelt- und Ressourceneffizienz einerseits und dem Bestand an Ressourcen und Umweltgütern andererseits. Dies ¡st in ökologischer Hinsicht der Kern der Nachhaltigkeitsproblematik. Eine Veränderung dieser Parameter auf einem Weg, der dem sozialen Gehalt der Nachhaltigkeit — der über die Generationen zu erhaltenden freien Wahl des Lebensstils unter Berücksichtigung vernünftiger Restriktionen — widerspricht, ¡st nicht nachhaltig. Oder zugespitzt ausgedrückt: Die nachhaltige Entwicklung einer nach Kriegen, durch Diktaturen oder Katastrophen dezimierten oder eingeschüchterten Bevölkerung kann aus heutiger Sicht nicht als nachhaltig gelten.
Vgl. dazu vor allem Kapitel 2.2.2.3.2.
In der US-amerikanischen Diskussion über Qualitäten von Führungskräften gilt es inzwischen als selbstverständlich, daß bei Problemen, bei denen keine operationalisierten Ziele formuliert sind oder Unklarheit über die Instrumente zu deren Umsetzung herrscht, ein Dialog mit möglichst allen Beteiligten und Betroffenen geführt werden sollte. Vgl. z.B. Chrislip/Larson (1994).
Zum Beispiel konnte Olson (1991) zeigen, daß die Unterschiede im politischen und wirtschaftlichen Erfolg von Nationen auf qualitativen Unterschieden ihrer Institutionen beruhen. Bei seinen Untersuchungen wird deutlich, daß die aus makroökonomischer Sicht für den Erfolg erforderlichen Maßnahmen nur in freiheitlichen politischen Systemen sinnvoll bzw. durchsetzbar sind.
In diesem Sinne äußerte sich Rüdiger Sielaff auf dem IG-Chemie-Workshop „Innovationen durch integrative Politk“ am 27. September 1997.
Beck spricht in diesem Zusammenhang von einer „technologischen Komplizenschaft der Politik“
vgl. hierzu Arbeitsgemeinschaft IWÖ/IFOK: „Institutionelle Reformen für eine Politik der Nachhaltigkeit“, Studie im Auftrag der Enquete-Kommission „Schutz des Menschen und der Umwelt“ des Deutschen Bundestages
UBA (1995) gibt einen Überblick der verschiedenen Ansätze und zeigt den Konsens für die „Leitbild-Thematik“ sowie die verschiendenen Ansätze zur Operationalisierung. Dabei wird deutlich, das immer über Nachhaltigkeit im Sinne eines Leitbildes gesprochen wird.
Schlecht argumentiert unter Bezug auf Eucken und Erhard und bezeichnet den Dialog als konstitutives Element der ordoliberalen Freiburger Schule.
Auch der „bottom-up“ -Philosophie des klassischen Kaizen — womit man in Japan und in der Managementlehre der Prozeß kontinuierlicher Verbesserung auf Betriebsebene bezeichnet — wird bei dem vorgeschlagenen gesellschaftlichen Diskursmodell entsprochen. 16 Vgl. Feindt/Gessenharter/Birzer/Fröchling (1996), Meister/Pinkepank/Staudacher (1996); die Tagungsbände der Evangelischen Akademie Loccum zur LA 21; Spindler (1996), Renn (1995); Birzer/Feindt/Spindler (1997); WZB-Jahrbuch 1996.
Zum Beispiel Energie-Tische vgl. Meister (1997).
Vgl. dazu vor allem Hank (1997) und Kirsch (1997) sowie der SVR zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Lage (bei Schlecht 1996).
Die Gefahr, daß die Teilnehmer an runden Tischen sich auf Kosten Dritter einigen, diskutiert zum Beispiel Kirsch (1996).
So auch Mohn (1996). Außerdem stellen die selbstbewußteren Anforderungen der Menschen als Konsumenten selbst einen wichtigen Faktor für die Dynamisierung des Wettbewerbs dar, so daß Unternehmen diesen Anspruch auf Selbstverwirklichung auch auf der Produzentenseite nicht vernachlässigen sollten. Umgekehrt wird es im Interesse motivierter Mitarbeiter liegen, den Unternehmenserfolg auf Dauer zu sichern und nicht durch „Dienst nach Vorschrift“ in einem Umfeld, dessen Verlust man nur mit dem Portemonnaie bedauern würde, zu gefährden.
Ende des 17. Jahrhunderts von Thomas Hobbes in Auseinandersetzung mit dem englischen Bürgerkrieg formuliert.
Zusammenfassung dazu zum Beispiel im UBA-Forschungsbericht zu Umweltzielen, aber auch in der Wuppertal-Studie, die reine Umweltziele formuliert; außerdem in den Gutachten des Sachverständigenrates für Umweltfragen (1994; 1996; Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie 1996: 24). 23 Dies wurde zum Beispiel von Teilnehmern einer Anhörung der Enquete-Kommission zum Thema „Soziale Entwicklungen und Innovationen im Lebensbereich Bauen und Wohnen“ als Kritikpunkt einer nicht-integrierten Vorgehensweise vorgebracht.
Dies sprachen vor allem Teilnehmer der Diskurs-Veranstaltungen an.
Klemmer 1994 (Sondervotum) in: Bericht der Enquete-Kommission „Schutz des Menschen und der Umwelt“ , S. 31.
Einige Beispiele aus Jörgens 1996; Niederlande: National Environmental Policy Plan (NEPP); NEPP 2 1989, 1993; Dänemark: Action Plan for Environment and Development 1988; Denmark’s Nature and Environment Policy 1995; Österreich: Nationaler Umweltplan (NUP) 1995; The Basic Environment Plan; Action Plan for Greening Government Operations, beide 1995.
Auch hierfür lassen sich die Erfahrungen aus anderen Ländern wie den USA, den Niederlanden, Japan oder Neuseeland nutzen.
Dazu zum Beispiel van der Daele. Ein 1995 angeschlossenes Forschungsprojekt der IST GmbH in Heidelberg macht ein „Verständigungsdilemma“ als Grund der Kluft zwischen Umweltbewußtsein und Umweltverhalten aus. Durch ein verbreitetes Gefühl globaler Bedrohungen herrsche ein „erhebliches Angstpotential in der Bevölkerung.“ Bei großer Handlungs- und Mitwirkungsbereitschaft und mittlerem bis großem Wissen über Umweltprobleme herrschten nicht nur Zweifel, ob durch Veränderung der individuellen Handlungsweisen die gewünschten Wirkungen erzielt werden könnten, sondern auch, „ob die derzeitigen gesellschaftlichen Entwicklungen zukunftsfähig sind“. Daher bestehe ein erheblicher Kommunikationsbedarf, zu dessen Befriedigung sich die regionale Ebene besonders eigne. Empfohlen werden mehrschrittige Diskurse unter Beteiligung von Bürgern und Experten, in denen Einvernehmen über die Problemlagen und Handlungsansätze hergestellt, Instrumente entwickelt und Vereinbarungen über praktische Umsetzungen getroffen werden sollten (UBA Jahresbericht 1995: 84f.).
In Anlehnung an Vorschläge von Peter Wiedemann (Forschungszentrum Jülich GmbH) und Ortwin Renn (Akademie für Technikfolgenabschätzung des Landes Baden-Württemberg) beim Gesprächsforum „Risikokommunikation und Risikobewertung“ am 28. November 1996 in Frankfurt im Rahmen des Bausteine-Projektes.
So Prof. Ortwin Renn, Akademie für Technikfolgenabschätzung des Landes Baden-Württemberg, Stuttgart, auf dem Bausteine-Gesprächsforum „Risikobewertung und Risikokommunikation“ am 28. November 1996 in Frankfurt am Main.
Universität Hohenheim in Zusammenarbeit mit der Unternehmensberatung Kienbaum und dem Institut für Wirtschaftsingenieurwesen.
Arbeitsgemeinschaft Fraunhofer-Institut für Arbeitswirtschaft und Organisation (IAO), Universität Stuttgart, Forschungsinstitut für Rationalisierung (FIR) an der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule Aachen, Fraunhofer-Institut für Produktionstechnologie (IPT), Aachen, Fachbereich 7 der Universität Bremen und Laboratorium für Werkzeugmaschinen und Betriebslehre (WZL) der RWTH Aachen.
Colloquium zum Produktionsintegrierten Umweltschutz am 5. und 6. Oktober 1994 in Bremen, Informationen beim UVP-Förderverein e.V., Hamm.
Projekt „Umwelt-PPS-Systeme in der Prozeßindustrie“, Universität Bremen, FB 7.
Human Development Index der UNDP.
Zu einem Katalog von Anforderungen vgl. auch SRU 1994: 95.
Vgl. dazu Kapitel 2.1, Darstellung des Integrationsmodells.
Ein Überblick über die Entwicklungstendenzen des Regulierungs- und Leistungsprofils im öffentlichen Sektor gibt u.a. Naschold (vgl. Naschold 1993: 59ff.).
Vorschläge zu einem anreizgestützten Abbau von Bürokratie finden sich u.a. bei Blanckart. (Vgl. Blanckart 1993: 179f.).
Im Zusammenhang mit der Standortqualität wird in der öffentlichen Diskussion beispielsweise auf die zu langen und zu komplexen Planungs- und Genehmigungsverfahren verwiesen. Eine detaillierte Darstellung dieser Problematik und möglicher Lösungsansätze findet sich bei Schatz (vgl. Schatz 1996: 11–30).
Im Zuge der Re-Regulierung sollten Instrumente zur Messung der Bürgerzufriedenheit eingeführt werden. Denkbar wären z.B. Nutzerbefragungen oder repräsentative Untersuchungen (vgl. Pröhl 1994: 360).
Zu den Rahmenbedingungen und inhaltlichen Vorgaben der sogenannten „Schlichter-Kommission“ (unabhängige Expertenkommission zur Vereinfachung und Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren), vgl. BMWi 1994: 21–28.
IFOK-Analyse zu Erfolg bzw. Nicht-Erfolg von Kommissionen, dazu auch Petermann 1991. 44 Dies umfaßt u.a. die Beratung bei der Auswahl der Kommissionsmitglieder, die organisatorische Betreuung der Veranstaltungen, ihre Auswertung und Dokumentation, professionelle Umsetzung moderner Diskurselemente und entsprechendes kommunikatives Prozeßmanagement.
Einen kurzen, sehr verständlichen Überblick über die zentralen Aussagen der Neuen Politischen Ökonomie geben beispielsweise Ahrns und Feser. (Ahrns/Feser 1987: 6–9).
Haffungsregeln werden unter dem Aspekt der Konformität mit dem marktwirtschaftlichen Referenzsystem als gegenüber den umweltpolitischen Instrumenten Umweltabgaben, Subventionen und Umweltzertifikaten als überlegen eingestuft (vgl. Gerken/Renner 1996: 90).
Prätorius verweist darauf, daß erst auf Grund des Umwelthaftungsgesetzes in vielen Unternehmen, insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen, Risikoanalysen durchgeführt werden (vgl. Prätorius 1996: 66).
Die Komplexität der wettbewerbsrechtlichen Regelungen erfordert insbesondere in Großunternehmen umfangreiche juristische Prüfungen aller geplanten Kooperationen. vgl. hierzu Aulinger 1996: 61.
Zur Beschränkung umweltschutzorientierter Selbstverpflichtungen und Branchenvereinbarungen bereits Wicke 1989: 237ff.
Dies setzt die Einbeziehung aller betroffenen Gruppen voraus.
Durch die Öffentlichkeitswirkung entsteht ein faktischer Erfüllungszwang für alle an der Selbstverpflichtung beteiligten Parteien; Verstöße gegen die Absprachen könnten zu einer negativen Berichterstattung in den Medien und somit zu einem Imageverlust führen (ZEW 1996: 31).
Dies war eine der Empfehlungen der Teilnehmer des Gesprächsforums „Unternehmen in der Verantwortung: Transparenz, Kommunikation, Indikatoren“ am 15. Januar 1997 in Frankfurt a.M.
Hier stehen insbesondere die von EPEA erstellten Unternehmensrankings in der Kritik der Unternehmen.
Vermieden werden damit auch die verzerrten Einschätzungen des TRI. Das Ranking ist nicht mehr der passive „Pranger“ einer monologischen Informationsvermittlung. Er ist die Einladung zum Kommentar.
Damit kommt es zur Verletzung eines zivilrechtlichen Vertrages, was bereits eine Strafverfolgung rechtfertigen würde.
Der Begriff „Korruption“ ist nicht streng abgegrenzt sondern umfaßt verschiedene Verhaltensweisen. Das deutsche Strafrecht differenziert in den §§ 331–334 StGB zwischen Bestechung bzw. Bestechlichkeit und Vorteilsgewährung bzw. Vorteilsannahme. Unter Bestechung wird die Zahlung von Schmiergeld oder die Gewährung von Sachleistungen subsumiert; Bestechlichkeit umschreibt die Annahme dieser Gelder oder Sachleistungen. In minder schweren Fällen spricht das Strafrecht hingegen von Vorteilsgewährung bzw. — annahme. Viele moderne Korruptionsformen sind jedoch nicht rechtlich greifbar. Zu nennen sind hier insbesondere Mißbrauch öffentlicher Finanzmittel und andere Formen der Haushaltsuntreue oder die in den USA derzeit diskutierte gegenseitige Zubilligung von überhöhten Aufwandsentschädigungen und Erfolgshonoraren in den Chefetagen vieler Unternehmen. Diese Delikte werden strafrechtlich vernachlässigt, was sich auch in der international üblichen Bezeichnung „white corruption“ widerspiegelt (vgl. Rügemer 1996: 328f.).
Die Staatsverschuldung in diesen Ländern soll bis zu ca. einem Drittel aus Aufträgen resultieren, die durch Korruption erlangt wurden bzw. deren Entstehung auf Bestechungsmaßnahmen zurückgeht (vgl. hierzu Frisch 1995: 9ff.; Eigen 1995: 165).
Zu diesem Wirkungsmechanismus, der aus Sicht der Spieltheorie ein Gefangenendilemma darstellt, vgl. Abele 1993: 575. Weitere Darstellungen zu Gefangenendilemma-Strukturen bei Korruption bzw. Korruptionsbekämpfung finden sich bei Eigen 1995 und Galtung 1995.
Bei der Ermittlung des Strafmaßes wird die Höhe der Geldbuße als Produkt einer Grundsumme, die dem der Schwere des Vergehens entspricht, und eines Verschuldensgrades gebildet. Kann das Unternehmen nachweisen, daß interne Vorkehrungen zur Unterbindung der Korruption getroffen wurden, so mindert sich der Verschuldensgrad bzw. die Geldstrafe.
Vergabesperren für Aufträge der öffentlichen Hand zählen in den USA zu den bevorzugten Instrumenten der Korruptionsbekämpfung. Wie bei der Bemessung von Geldstrafen werden auch hier Anreize für eine Verhaltensänderung der Unternehmen gesetzt. Die Dauer der Vergabesperren hängt von den Bemühungen der Unternehmen ab, Korruption zu unterbinden. (vgl. Wieland 1994: 22f.).
Als Beispiel für eine erfolgreiche Eigeninitiative einer Branche ¡st das Ethikmanagementsystem der Bayerischen Bauindustrie zu nennen (vgl. Ethikmanagement der Bauindustrie e.V. 1996). Vorschläge zur unternehmensinternen Korruptionsbekämpfung, insbesondere zur ethischen Kommunikation, wurden außerdem vom Deutschen Städtetag und der Berliner Senatsverwaltung für Justiz veröffentlicht (vgl. Deutscher Städtetag 1996; Senatsverwaltung für Justiz Berlin 1996).
Glaubwürdigkeit und Reputation können — insbesondere bei langfristigen Austauschbeziehungen — ein Unternehmen als besonders wünschenwerten Tauschpartner erscheinen lassen. Langfristig gilt: „Ethik im weiteren Sinne wird dann zu einem Wettbewerbsvorteil“ (Homann 1996: 5).
„Sozialstaat nicht der Wirtschaft unterordnen“, Süddeutsche Zeitung vom 1./2. März 1997, S. 1.
Vgl. auch Kapitel 3.2.6.2.2 „Regionale Innovationsbündnisse“. Hier finden sich eine Reihe weiterer Beispiele.
Kommunale Gemeinschaftsstelle, KGSt/IKO-Netz (1996).
Zum Beispiel kann das Konzept der Energie-Tische (Meister/Pinkepank/Staudacher 1996) in ein themenbezogenes Bürgerberatungsgremium eines Spitzenpolitikers abgewandelt werden oder vgl. auch die Beispiele „Zukunftsbeiräte“ oder „Beirat für globale Anliegen“ (Schulze 1997).
Siehe Beschreibung der Projektliste der Jahresberichte 1994, 1995 und 1996.
Zu den rechtlichen Rahmenbedingungen des Auftretens des Staates als Kooperationsmittler vgl. Götzelmann 1992: 118f.
Vgl. zu den Möglichkeiten einer stärkeren Berücksichtigung von ökologischen Nachhaltigkeitskriterien in Gütesiegeln, Umweltbundesamt 1995.
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Meister, HP., Feindt, P.H., Tscheulin, J., Lehmann, S. (1997). Das Modell. In: Bausteine für ein zukunftsfähiges Deutschland. Gabler Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-82757-9_3
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