Zusammenfassung
Wer einen Börsengang zur Finanzierung des Eigenkapitals plant, muss eventuell zuerst seine Rechtsform in eine Aktiengesellschaft bzw. in eine Kommanditgesellschaft auf Aktien umwandeln. Da im Normalfall nicht genügend eigene Aktien im Verhältnis zu den auszugebenden Aktien vorhanden sind, verkaufen die Alteigner einen Teil des Unternehmens an die neuen Aktionäre. Über die Struktur des Aufsichtsrates und der Hauptversammlung ist dies bei der reinen Aktiengesellschaft mit erheblichen Mitspracherechten der neuen Aktionäre verbunden. Die Mitspracherechte bei einer Kommanditgesellschaft auf Aktien sind jedoch etwas anders über die Struktur dieser Gesellschaftsform geregelt. Diese Gesellschaftsform ist bei den institutionellen Anlegern auch nicht sehr beliebt, da der Komplementär alle Entscheidungen der Hauptversammlung aushebeln kann. Die Kommanditgesellschaft auf Aktien ist daher auch nur bedingt für eine Platzierung am sekundären Kapitalmarkt geeignet. Ein Börsengang mit weitaus höheren Kosten verbunden. Diese höheren Kosten bedingen sich im wesentlichen durch die begleitenden Banken, den Designated Sponsor sowie die erheblichen PR-Maßnahmen, die auch über die Platzierung hinaus vonnöten sind.
Access this chapter
Tax calculation will be finalised at checkout
Purchases are for personal use only
Rights and permissions
Copyright information
© 2004 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler/GWV Fachverlage GmbH, Wiesbaden
About this chapter
Cite this chapter
Geisel, B.R. (2004). Beschaffung von Eigenkapital durch einen Börsengang. In: Eigenkapitalfinanzierung. Gabler Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-82485-1_8
Download citation
DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-82485-1_8
Publisher Name: Gabler Verlag
Print ISBN: 978-3-322-82486-8
Online ISBN: 978-3-322-82485-1
eBook Packages: Springer Book Archive