Zusammenfassung
Die Businessplanung steht in direkter Beziehung zur Finanzierungsgestaltung. Denn die Finanzierungsgestaltung legt die grundlegenden finanzwirtschaftlichen Bedingungen fest, die unbedingt erfüllt werden müssen. Das bedeutet: Die Mindestertragskraft (konditionierter Cash Flow), die erwirtschaftet werden muss, wird durch die Festlegung der Finanzierungsgestaltung bestimmt. Das bedeutet weiter: Die Finanzierungsgestaltung legt den erforderlichen Mindestgewinn fest, und damit, welche Mindestumsätze, welche Roherträge (Erlöse minus Wareneinsatz oder Materialaufwand) bzw. welche Betriebsergebnisse erreicht werden müssen. Aus dem Betriebsergebnis müssen danach alle Zinsaufwendungen, alle Zahlungsverpflichtungen aus Steuern vom Gewinn und nicht zuletzt die Tilgung für die aufgenommenen Darlehen gedeckt werden. Hier sei noch einmal darauf hingewiesen: Tilgung ist eine steuerneutrale Ausgabe (und niemals Aufwand). Das heißt, die Tilgung muss aus der Liquidität bezahlt werden, die verfügbar ist, nachdem Gewinne gemacht und Steuern gezahlt wurden.
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© 2002 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler GmbH, Wiesbaden
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Weinhardt, B. (2002). Businessplanung und Finanzierungsgestaltung. In: Unternehmensfinanzierung mit dem Kapital-dienstleistungsgrad®. Gabler Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-82399-1_6
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