Zusammenfassung
In Zeiten der Deregulierung könnte man als Hauptmotiv zur Privatisierung von Wohnungsgesellschaften und -beständen der öffentlichen Hand ordnungspolitische Gründe als wesentlichen Hintergrund vermuten. Diese Vermutung trifft bei weitem nicht zu; im Gegenteil: Die alles überschattenden Haushaltssanierungszwänge der öffentlichen Hand sind der Hauptbestimmungsfaktor in dieser Diskussion. Dabei muss man allerdings feststellen, dass gerade die öffentliche Hand in den letzten Jahren wenig bis gar nichts dazu beigetragen hat, dass die Wohnimmobilie eine tatsächlich fungible Anlagekategorie geworden ist. Vielmehr hat sie durch fehlgeleitete Direktsubventionen oder steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten an falscher Stelle Anreize gegeben und gleichzeitig durch die Erhöhung der Grunderwerbssteuer von 2% auf 3,5%, die Ausdehnung der Spekulationsfrist von zwei auf zehn Jahre und nicht zuletzt durch Beibehalt eines investitionshemmenden und nur scheinbar sozialen Mietrechtes schlechte Voraussetzungen für eine zügige Privatisierung geschaffen.
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von Weichs, C.F. (2000). Überlegungen zur Privatisierung von Wohnungsgesellschaften und -beständen. In: CIMMIT 2000 Jahrbuch Immobilien. Gabler Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-82257-4_6
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