Zusammenfassung
Nachdem bereits im zweiten Hauptteil sowohl mögliche Zielsetzungen als auch die einzelnormenübergreifenden Rahmenbedingungen für bilanzpolitische Gestaltungen auf der Grundlage der IAS/IFRS Rechnungslegung diskutiert worden sind,1294 soll nun im Rahmen des dritten Hauptteils der vorliegenden Untersuchung eine Analyse der innerhalb des IAS/IFRS Systems verbleibenden materiellen bilanzpolitischen Handlungsspielräume anhand zentraler Bilanzierungsfragen vorgenommen werden. Aufgrund des Umfangs und der Komplexität, die das Regelwerk zwischenzeitlich angenommen hat, ist eine vollständige Einbeziehung sämtlicher Standards nicht mehr möglich. Es bedarf daher einer Auswahl der nachfolgend zu diskutierenden Abbildungsvorschriften.
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Note
Vgl. Abschnitt III. des zweiten Hauptteils.
Vgl. insbesondere Abschnitt III. B. 2. a) des zweiten Hauptteils.
Die Untersuchung der Bewertungsvorschriften im Rahmen des Vorratsvermögens erlangt zudem durch die weitestgehend einheitliche Verwendung des Anschaffungs- und Herstellungskostenbegriffs auch für die Darstellung des langfristigen Vermögens an Bedeutung.
Die langfristige Auftragsfertigung wirkt sich zwar nur im kurzfristigen Vermögen aus, dennoch handelt es sich bei der Entscheidung für eine der drei grundlegenden Bilanzierungsmethoden um eine langfristig wirkende Maßnahme.
Vgl. ED „Improvements to International Accounting Standards“sowie die gleichnamige Schlussversion des Projekts.
Vgl. z.B. IAS 1 (revised 2003), Par. IN2. Darüber hinaus sollten Inkonsistenten und Wiederholungen eliminiert und zugleich in Teilen eine Konvergenz zu den US GAAP hergestellt werden.
Zu dem Comparability Projekt und der Überarbeitung der Core Standards vgl. auch Abschnitt I. B. 3. des ersten Hauptteils.
So sind Wahlrechte für die Schuldenkonsolidierung, Zwischenergebniseliminierung oder Aufwand- und Ertragskonsolidierung grundsätzlich nicht vorgesehen. Ausnahmen können hier nur unter Verweis auf den Wesentlichkeitsgrundsatz gerechtfertigt werden. Die Abgrenzung des Konsolidierungskreises sowie die Form der Einbeziehung nicht vollkonsolidierter Unternehmen kann demgegenüber überwiegend nur durch Sachverhaltsgestaltungen beeinflusst werden. Ein ähnliches Bild ergibt sich für die Währungsumrechnung bei der Bestimmung der funktionalen Währung. Für mögliche Gestaltungsspielräume unter Beachtung der zwischenzeitlich eingetretenen Änderungen innerhalb des IAS/IFRS Normensystems vgl. dennoch Schäfer (1999) und Peters (2001).
Diesbezüglich kann auf einige vorliegende Diskussionsbeiträge verwiesen werden, vgl. Hayn/Bösser/Pilhofer (2003), S. 1607–1613; Zeimes (2003a), S. 982–991; Lüdenbach/Hoffmann (2003b), S. 1498–1505; Schwinger/Mühlberger (2004), S. 29–35.
Vgl. mit weiteren Nennungen Krog (1998), S. 100 f. sowie Schäfer (1999), S. 76.
Vgl. Freidank (1998), S. 115 f.
Vgl. Pfleger (1991), s. 52.
Im Einzelnen vgl. auch Eigenstetter (1998), S. 462 f. u. 467–469.
Da es sich hierbei nur um informationspolitische Gesichtspunkte handeln kann, müssten hierzu die auf die Bilanzpolitik zurückzuführenden Folgen, wie etwa eine Senkung der Eigen- und Fremdkapitalkosten, ermittelt werden, vgl. ähnlich auch Pfleger (1991), S. 82. Im Einzelfall werden Wirtschaftlichkeitsaspekte z.B. bei der Einholung von Gutachten zur Vornahme von Neubewertungen jedoch regelmäßig zu beachten sein, vgl. Schäfer (1999), S. 81.
Vgl. Packmohr (1984), S. 110 f.; Pfleger (1991), S. 52–54; Eigenstetter (1998), S. 485–490.
Vgl. Freidank (1998), S. 115 f.
In das Anlagevermögen werden im Folgenden das Sachanlagevermögen, das immaterielle Anlagevermögen sowie latente Steueransprüche einbezogen. Diese Positionen sind zudem gesondert angabepflichtig, vgl. IAS 1 (revised 2003), Par. 68 (a), (b) u. (n). Diese Abgrenzung dürfte zugleich dem langfristigen Vermögen entsprechen, vgl. auch IAS 1 (revised 2003), Par. 51 f.
Vgl. auch Eigenstetter (1998), S. 462.
Vgl. Pfleger (1991), S. 55–57 sowie Schäfer (1999), S. 79.
Vgl. Krog (1998), S. 109–112; Eigenstetter (1998), S. 472; Freidank (1998), S. 116; Schäfer (1999), S. 80 f.
Vgl. Eigenstetter (1998), S. 472 sowie Krog (1998), S. 109 f.
Vgl. IAS 8 (revised 2003), Par. 22 u. 42.
Vgl. Eigenstetter (1998), S. 472 sowie Krog (1998), S. 109.
Zu dem Grundsatz der zeitlichen Stetigkeit vgl. auch Abschnitt III. C. d) (3) (a) des zweiten Hauptteils.
Ohne diese Annahme wäre für die Anwendung der meisten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden eine Reversibilität ex tunc oder ex nunc gegeben, hierzu im Einzelnen vgl. ADS International, Abschnitt 3: Erstmalige Anwendung, Änderung von Rechnungslegungsmethoden, Änderung von Schätzungen und Korrektur grundlegender Fehler, Tz. 55–92.
In Zweifelsfallen wird entsprechend den IAS/IFRS eine Behandlung als Änderung einer Schätzung unterstellt, vgl. IAS 8 (revised 2003), Par. 35 sowie ADS International, Abschnitt 3: Erstmalige Anwendung, Änderung von Rechnungslegungsmethoden, Änderung von Schätzungen und Korrektur grundlegender Fehler, Tz. 113.
Die Korrektur einer Schätzung kann darüber hinaus auch Folgeperioden berühren. Eine rückwirkende Änderung ist demgegenüber grundsätzlich ausgeschlossen, vgl. IAS 1 (revised 2003), Par. 36. Die Regelungen für den Zwischenabschluss entsprechen im Wesentlichen der jährlichen Rechnungslegung, vgl. auch ADS International, Abschnitt 3: Erstmalige Anwendung, Änderung von Rechnungslegungsmethoden, Änderung von Schätzungen und Korrektur grundlegender Fehler, Tz. 166–188.
Vgl. Freidank (1998), S. 116 sowie Schäfer (1999), S. 80.
Vgl. Pfleger (1991), S. 58 f.
Vgl. Eigenstetter (1998), S. 462–470.
Vgl. Schäfer (1999), S.78.
Vgl. Freidank (1998), S. 116 sowie Eigenstetter (1998), S. 471 f.
Vgl. Pfleger (1991), S. 60 f.
Vgl. Pfleger (1991), S. 58 sowie Freidank (1998), S. 116.
Zu dem Grundsatz der sachlichen Stetigkeit vgl. auch Abschnitt III. C. 3. d) (3) (a) des zweiten Hauptteils.
Vgl. Krog (1998), S. 107 sowie Schäfer (1999), S. 85–87.
Zu der Bedeutung der Erkennbarkeit bilanzpolitischer Maßnahmen für das Verhalten der Adressaten vgl. Pfleger (1991), S. 76–78.
Zu dieser Einteilung mit Beispielen für bilanzpolitische Maßnahmen auf der Grundlage des HGB vgl. Pfleger (1991), S. 73–76.
Vgl. IAS 34 (1998), Par. 9 f.
Zu diesen Angabepflichten im Einzelnen, vgl. Baetge/Bruns/Rolvering (2002), Par. 49–74.
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Meyer, M. (2005). Aufbau der Untersuchung. In: Unternehmenswertorientierte Berichterstattung auf Basis der IAS/IFRS. Schriften zu Wirtschaftsprüfung, Steuerlehre und Controlling. Deutscher Universitätsverlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-81912-3_8
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Publisher Name: Deutscher Universitätsverlag
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