Zusammenfassung
Die nachstehenden Befunde basieren auf den Angaben von 1.220 Unternehmen. In Tabelle 1 ist die Beschäftigten- und Umsatzgrößenklassenstruktur dieser Unternehmen wiedergegeben.
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Literaturverzeichnis
Unter Annahme einer Normalverteilung würde diese Differenz entsprechend steigen, ebenfalls zunehmen würde die Differenz bei Verwendung einer linksschiefen Verteilung. Allenfalls bei Existenz einer rechtsschiefen Verteilung könnte die Differenz kleiner ausfallen. Da eine rechtsschiefe Verteilung aber eher unwahrscheinlich sein dürfte - gerade vor dem Hintergrund der Gesamtverteilung - kann tatsächlich von einer deutlichen Zunahme der Bürokratiebelastung ausgegangen werden.
Die Antwortkategorie “stark gestiegen” oder “sehr hoch” erhielt den Gewichtungsfaktor 1, “gestiegen” oder “hoch” den Faktor 2 usw. bis zu “stark gesunken” oder “sehr gering” mit Faktor 5. Damit kann die Kennziffer Werte zwischen 1 (alle urteilen z.B. “stark gestiegen”) und 5 (alle urteilen z.B. “stark gesunken”). Je kleiner der Wert, um so ungünstiger das Urteil.
Vgl. auch Kapitel 6.2.3.8.
Geschäftszeichen IV A 5 – S 2272 – 1/02
Birkenfeld (2002)
Vgl. BFH-Urteil vom 15. 5. 2002 (VI R 132–00)
Vgl. auch Kapitel 4.1.3
Fallen beispielsweise in einem kleinen Ein-Personen-Dienstleistungsunternehmen pro Jahr bürokratiebedingt 500 Arbeitsstunden an, so stellt das für dieses Unternehmen sicherlich eine erhebliche Belastung dar. Ein Großunternehmen mit 2.000 Beschäftigten könnte hingegen ein anfallendes Jahresvolumen von 500 Stunden fast problemlos verkraften.
So steigt beispielsweise die Komplexität einer abzugebenden Steuererklärung nicht proportional zur Anzahl der in einem Unternehmen Beschäftigten.
So hat beispielsweise eine jährliche Belastung von 10.000 € in einem Großunternehmen mit 60 Millionen € Jahresumsatz natürlich eine sehr viel geringere relative Bedeutung als in einem kleinen Handwerksunternehmen.
Bei den internen Kosten sind die Ausgaben je Beschäftigtem der Kleinunternehmen ziemlich genau zehn mal so hoch wie die eines Großunternehmens, wohingegen sie bei den externen Kosten um den Faktor 23 höher liegen.
Sieht man einmal vom Ergebnis für die Kleinunternehmen im Produzierenden Gewerbe ab, nach dem die Kosten erstaunlicherweise nach unten abfallen. Hier ist aber zu berücksichtigen, dass die Besetzung der Klasse sehr schwach war und der Wert daher relativ unsicher ist.
In dieser Gruppe befinden sich auch die Unternehmen ohne abhängig Beschäftigte, denen natürlich keine diesbezüglichen Probleme entstehen.
Da bei einer Hochrechnung die einzelnen Zellen nur mit ihrem Durchschnittswert eingehen, kommt es in heterogen besetzten Zellen, wo die einzelnen Unternehmen stark vom Durchschnitt abweichen können, zu entsprechenden Ungenauigkeiten.
Eine Hochrechnung ist bei einer gegebenen Grundgesamtheit natürlich umso präziser, je größer der Umfang der Stichprobe ist.
Als besonders problematisch erwiesen sich damals die Großunternehmen. Lediglich 22 Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 100 Mio. DM teilten dem IfM Bonn damals ihre Einschätzung zur Belastung mit administrativ bedingten Kosten mit. In einem entsprechenden Irrtumskorridor bewegte sich die daraus resultierende Schätzung.
Der extrem starke Anstieg der Bürokratiekosten großer Unternehmen darf nicht überbewertet werden. Wie schon erwähnt, basiert die Hochrechnung des Jahres 1994 auf einer sehr kleinen Zahl von Großunternehmen und war daher entsprechend anfällig gegen zufällige Abweichungen.
Im Jahre 1994 lag die Umsatzsteuerfreigrenze noch bei 25.000 DM. Im Folgejahr ist sie auf 32.500 DM (heute 16.617 €) angehoben worden.
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Institut für Mittelstandsforschung Bonn. (2004). Der empirische Befund der schriftlichen Befragung 2003. In: Bürokratiekosten kleiner und mittlerer Unternehmen. Schriften zur Mittelstandsforschung, vol 105. Deutscher Universitätsverlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-81832-4_6
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-81832-4_6
Publisher Name: Deutscher Universitätsverlag
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