Zusammenfassung
Die derzeit weltweit bestehenden Haftungssysteme für Schäden aus der nuklearen Energiegewinnung decken lediglich einen Bruchteil der denkbaren Verluste ab. Dies ergibt sich aus der Tatsache, dass die gesetzlichen Haftungsregeln allesamt die Haftung für Nuklearschäden begrenzen, entweder durch die Gewährung einer Haftungshöchstsumme oder durch die Limitierung der erforderlichen Deckungsvorsorge bei der unbegrenzten Betreiberhaftung. Infolgedessen wird der über diesen Grenzen liegende Restschadenanteil direkt oder indirekt auf den Staat als letzte Haftungsinstanz übertragen. Daraus ergibt sich eine haftungsrechtliche Subventionierung der Atomkraft.
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Koletschka, T. (2004). Juristische und wirtschaftliche Grundlagen der Atomhaftung. In: Der Supergau als Anlageobjekt?. Ökonomische Analyse des Rechts. Deutscher Universitätsverlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-81806-5_2
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Print ISBN: 978-3-8244-8167-5
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