Zusammenfassung
Im 2. Teil der Arbeit wurde eingehend die Relevanz des dieser Arbeit zu Grunde liegenden Problems, der Qualitätsbeurteilung von Dienstleistungen, erörtert. Dabei konnte sowohl die praktische, handlungsorientierte Relevanz aufgezeigt werden als auch die theoretische Relevanz für die Marketingwissenschaft. Beide Facetten der Relevanz äußerten sich in einer Vielzahl nach wie vor bestehender Forschungsdefizite.
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Literatur
Vgl. Parasuraman/Zeithaml/Berry (1985), Parasuraman/Zeithaml/Berry (1988), Parasuraman/Zeithaml/Berry (1991).
Vgl. Engelhardt/Kleinaltenkamp/Reckenfelderbäumer(1993).
Vgl. z.B. Kass (1992b). Allerdings wurden auch hier nur komplexe Dienstleistungen den Kontraktgütern zugeordnet, obwohl das Vorliegen als Leistungsversprechen vor Vertragsabschluss auch für weniger komplexe und wertvolle Dienstleistungen wie Friseure etc. zutrifft.
Vgl. z.B. Adler (1996).
Vgl. Benkenstein/Güthoff (1996).
Vgl. z.B. Güthoff (1995) sowie Kebbel (2000) zur Wirkung der Komplexität von Dienstleistungen auf die Qualitätsbeurteilung.
Neben der einseitig empirisch-induktiven Herangehensweise und der überwiegend verhaltenswissenschaftlichen Grundausrichtung ist die Behandlung von Dienstleistungen und der Qualitätsbeurteilung und Messung ein typisches Beispiel dafür, wie bestehende Paradigmen die Forschung beeinflussen. So kann für die deutschsprachige Betriebswirtschaftslehre mit der Einführung des produktionstheoretisch begründeten „externen Produktionsfaktors“bis in die jüngste Vergangenheit eine einseitige Orientierung an die produktionswirtschaftliche Sichtweise von Gutenberg (1983) konstatiert werden. Auch die Dimensionen Potenzial, Prozess und Ergebnis stehen in engem Zusammenhang zu den produktionswirtschaftlichen Elementen Input, Throughput und Output. Die einseitige Orientierung an bestehende Paradigmen beinhaltet aber die Gefahr von „Pfadabhängigkeiten“in der Forschung. Pfade außerhalb der bereits betretenen geraten dabei sehr schnell aus dem Blickfeld. Zur Rolle von Paradigmen in der Wissenschaft vgl. Kuhn (1976).
Vgl. Rück (2000).
Vgl. zur Unterscheidung von Erfahrungsobjekt und Erkenntnisobjekt z.B. Haase (2000), S. 13–20. Ursprünglich geht diese Unterscheidung auf Amonn (1927) zurück.
Vgl. Haase (2000), S. 14 f. Sie betont, dass Erfahrungsobjekte nicht etwas Gegebenes oder passiv Vorgefundenes sind, sondern von einer wissenschaftlichen Gemeinschaft bestimmt werden.
Vgl. Haase (2000), S. 19.
Vgl. zur Kritik z.B. Hentschel (1990), Kebbel (2000), Hentschel (2000).
Vgl. z.B. Homburg/Garbe (1999).
Vgl. Bagozzi (1998), S. 57.
Vgl. Bagozzi (1998), S. 58.
Vgl. Popper (1984a), S. 83. Auf die Probleme einer induktiven Forschungsmethodik, die in einer mangelnden Intersub-jektivität und der prinzipiellen Unmöglichkeit zur Verallgemeinerung der gewonnenen Erkenntnisse besteht, wurde im Einführungskapitel bereits aufmerksam gemacht. Vgl. hierzu ausführlich Popper (2002), Popper (1984a).
Vgl. Brady/Cronin Jr. (2001), S. 34.
Vgl. z.B. Nelson (1970), Darby/Kami (1973), Zeithaml (1981), Adler (1996).
Vgl. z.B. Kaas (1992a), Kaas (1992b), Schade/Schott (1993).
Vgl. z.B. Kleinaltenkamp/Ehret/Fließ (1997).
Vgl. z.B. Kaas (1990), Kaas (1991), Kaas (1992a), Kaas/Schade (1993), Kleinaltenkamp (1992), Kleinaltenkamp (1993), Kleinaltenkamp/Marra (1995), Jacob (1995b), Schade (1997), Dahlke (2001), Klinkers (2001).
Am ehesten geschieht dies noch im Konzept der Kundenintegration und bei den Kontraktgütern, die die Notwendigkeit der Integration eines externen Faktors aus dem Ziel der individuellen Problemlösung durch auftragsorientierte Produktion ableiten, vgl. z.B. Kleinaltenkamp/Marra (1995). Auch in der Anwendung des produktionswirtschaftlichen Lancaster-Modells durch Schade (1997) auf Unternehmensberatungsprojekte wird durch die Bedeutung des „matching“unterschiedlicher Eigenschaften in der Koproduktion ungleicher Partner die Frage angedeutet, warum überhaupt eine bestimmte Dienstleistung nachgefragt wird. Vgl. Schade (1997).
Vgl. Popper (1984a), S. 80.
Vgl. Robbins (1962), S. 16. Vgl. auch Becker (1978), Frey (1992), Erlei (1998) sowie Erlei/Leschke/Sauerland (1999).
Vgl. z.B. Rück (2000), S. 270.
Vgl. Erlei/Leschke/Sauerland (1999), S. 4. Zur Kritik am Rationalitätsprinzip vgl. z.B. Simon (1978), Frey (1992), S. 12 f. sowie Kapitel 11.
Vgl. Erlei/Leschke/Sauerland (1999), S. 3.
Zur Kritik an der mangelnden Berücksichtigung mikroökonomischer Konzepte im Marketing vgl. z.B. Bayon (1997), S. 1–4, in Bezug auf Dienstleistungen Rück (2000), S. 264–268.
Vgl. Albach (1989) sowie Kapitel 2.1 dieser Arbeit.
Vgl. Rück (2000), S. 156 f.
Vgl. Kleikamp (2002).
Vgl. Kleikamp (2002), S. 22–24.
Vgl. Rück (2000), S. 223 f., sowie S. 224, Fußnote 674.
Vgl. Rück (2000), S. 204 (Hervorhebung Im Original).
Vgl. Rück (2000), S. 158f.
Vgl. zur Austauschrelation Plinke (2000b), S. 43, zum Begriff des Nettonutzens Plinke (2000b), S. 79.
Zur Methodologie wissenschaftlicher Forschungsprogramme vgl. Lakatos (1974), Chalmers (2001), Kapitel 9.
Vgl. Ebers/Gotsch (1993), S. 193. Vgl. ausführlich zur Neuen Institutionenökonomik z.B. Ebers/Gotsch (1993), Dietl (1993), Richter/Bindseil (1995), Richter/Furubotn (1996), Bayon (1997), Erlei (1998), Erlei/Leschke/Sauerland (1999). Neben der Bezeichnung „Neue Institutionenökonomik“findet auch der Begriff „Neue mikroökonomische Theorie“Verwendung. Vgl. z.B. Adler (1996), S. 5. Es ist strittig, ob auch die Informationsökonomik zur Institutionenökonomie hinzugerechnet werden kann, da sie sich nicht explizit mit Institutionen beschäftigt, allerdings können informationsökonomische Aspekte als Ausgangspunkt institutionenökonomischer Betrachtung gesehen werden. Vgl. hierzu z.B. Jacob (1995a).
Vgl. z.B. bei Bayon (1997), der lediglich die Unterscheidung in Ansätzen zur „Institutional Envrionment“und „Institutionale Arrangement“vornimmt, oder die ansonsten sehr gute Lehrbuchdarstellung bei Ebers/Gotsch (1993) oder Göbel (2002). Ähnlich der hier präferierten Vorgehensweise vgl. z.B. Milgrom/Roberts (1992), Picot/Dietl/Franck (1999), Erlei (1998), Erlei/Leschke/Sauerland (1999).
Vgl. z.B. De Alessi (1990), Eggertson (1990).
Vgl. Williamson (1987), S. 1.
Vgl. Erlei (1998), S. 30.
Vgl. Erlei (1998), S. 28.
Zur Analogie der Unternehmens- und der Haushaltsproduktion vgl. Lancaster (1966), Becker (1978) sowie Seel (1991).
Der sich u.a. aus der Theorie der Haushaltsproduktion ergebene derivative Nutzen von Marktgütern für die Begründung der Interpretation von Transaktionen als Übertragung von Handlungsmöglichkeiten und damit von Verfugungsrechten fand bisher bemerkenswerter Weise keinen Eingang in die Literatur.
Vgl. Terberger(1994), S. 54.
Vgl. Terberger (1994), S. 54.
Vgl. Dietl (1993), S. 57, Fußnote 33.
Vgl. Dietl (1993), S. 108. Ähnliche Definitionen von Transaktionen im Sinne einer Übertragung von Verfugungsrechten finden sich bei Richter/Furubotn (1996), S. 48, sowie Erlei (1998), S. 31.
Vgl. z.B. Tietzel (1981), S. 209, Dietl (1993), S. 57. Der Begriff „Eigentumsrechte“wird meist abgelehnt, da er als zu eng gefasst erscheint und von anderen Disziplinen der Sozialwissenschaften teilweise abweichend verwendet wird.
Vgl. Tietzel (1981), S. 210, Haase (2000), S. 59.
Vgl. z.B. Tietzel (1981), S. 210, Dietl (1993), S. 57, Richter/Furubotn (1996), S. 18 f., Haase (2000), S. 59.
Vgl. Dietl (1993), S. 57 f.: So kann ein Kraftfahrer andere Individuen von der Nutzung seines Fahrzeugs ausschließen, muss aber bei seinen eigenen Fahrten stets die Verkehrsregeln beachten oder darf aufgrund von Umweltgesetzen bzw. Verordnungen den Wagen nicht ohne weiteres in seinem Garten waschen.
Vgl. Picot/Dietl/Franck (1999), S. 55, zum Begriff der Verfügungsrechte z.B. Tietzel (1981), S. 209.
Vgl. Fischer (1993), S. 53: „Zwei ansonsten gleiche Häuser können einen sehr unterschiedlichen Wert haben, wenn für eines der beiden beispielsweise ein Verbot zur gewerblichen Nutzung der Räumlichkeiten oder eine Mietpreisobergrenze besteht. “
Vgl. Erlei (1998), S. 29.
Vgl. Tietzel (1981), S. 215.
Vgl. Furubotn/Pejovich (1972), S. 1139 (Hervorhebungen im Original).
Vgl. Demsetz (1967), S. 347. Fraglich ist, welche übergeordnete Institution die Etablierung und Durchsetzung von Verfügungsrechten in der Welt von Robinson Crusoe und Freitag sicherstellt und garantiert.
Vgl. Demsetz (1967), S. 347.
Vgl. Barzel (1997), S. 3, (Hervorhebungen im Original).
Zur Unterscheidung der unterschiedlichen Richtungen institutionenökonomischen Denkens im historischen Kontext vgl Richter/Furubotn (1996), S. 38–41. Erlei/Leschke/Sauerland (1999), S. 27–42, insbesondere zu Commons zB Haase (2000), Kapitel 3.
Vgl. Commons (1959), S. 4.
Vgl. Commons (1931), S. 652 (Hervorhebung im Original).
Vgl. Haase (2000), S. 48. Wörtlich spricht Commons von den drei Prinzipien „Dependence“, „Conflict“und Order“Vgl. Commons (1931), S. 656.
Vgl. Picot/Dietl/Franck (1999), S. 1 f.
Vgl. Williamson (2000), S. 599.
Zur unklaren Abgrenzung dieser Begriffe bei Commons vgl. Haase (2000), S. 46 f.
Vgl. Williamson (1987), S. 3.
Insbesondere zur Kririk an Commons vgl. Haase (2000), S. 55 ff.
Vgl. Ebers/Gotsch (1993), S. 193. Über den Zusammenhang zwischen Neoklassik und Neuer Institutionenökonomik siehe auch Richter/Furubotn (1996), Kapitel X, Erlei/Leschke/Sauerland (1999), S. 47–55, Eriei/Leschke/Sauerland (1999), Haase (2000), S. 57 f.
Vgl. Haase (2000), S. 57.
Vgl. z.B. Varian (1992).
Vgl. Erlei/Leschke/Sauerland (1999), S. 45.
Vgl. Schauenburg (1998), S. 26. Nach dem Pareto-Kriterium ist eine Ressourcenallokation dann effizient, wenn es, ausgehend von einer beliebigen Verteilung keinen anderen Zustand gibt, bei dem sich ein Individuum besserstellen könnte, ohne dass sich ein anderes Individuum schlechter stellt. Hiermit wird ein Zustand von nicht mehr existierenden Tauschmöglichkeiten mit entsprechenden „gains of trade“beschrieben. Die mangelnde Berücksichtigung von Verteilungseffekten hat hierzu vielfache Kritik hervorgerufen. Vgl. z.B. Erlei/Leschke/Sauerland (1999), S. 17–20.
Vgl. ausführlich zum Homo-oeconomicus z.B. Erlei/Leschke/Sauerland (1999), S. 2–6, sowie Frey (1992), S. 5–11.
Vgl. ähnliche Prämissen bei Erlei/Leschke/Sauerland (1999), S. 4, Bayon (1997), S. 14.
Zu den folgenden Ausführungen zur Konvexität und Universalität vgl. Schauenburg (1998), S. 26–29, Arrow (1969), S. 49.
Vgl. Arrow (1969), S. 48.
Vgl. Dietl (1993), S. 58, Richter/Furubotn (1996), S. 101.
Vgl. Richter/Furubotn (1996), S. 101. So werden die von einem Individuum gemäß dessen Präferenzen erwünschten Eigenschaften eines Gutes, das folglich einen positiven externen Effekt auf das Individuum ausübt, durch den zu zahlenden Marktpreis für das Gut internalisiert.
Vgl. z.B. Picot/Dietl/Franck (1999), S. 57–60. Externe Effekte können natürlich auch immer in zweiseitigen Beziehungen auftreten.
Vgl. zu den folgenden Ausführungen Picot/Dietl/Franck (1999), S. 57 f.
Vgl. Picot/Dietl/Franck (1999), S. 57 f.
Zur Ökonomie des intellektuellen Eigentums vgl. z.B. Granstrand (1999).
Vgl. Richter/Furubotn (1996), S. 101. Auch Dietl (1993), S. 166–171, betont neben der Bedeutung der Konzentration bzw. Verdünnung von Verfügungsrechten die Notwendigkeit der Übertragbarkeit.
Vgl. zum Coase Theorem Coase (1960), sowie auch Dietl (1993), S. 59 f., Richter/Furubotn (1996), S. 100–108, Erlei/Leschke/Sauerland (1999), S. 280–287.
VgI.Fischer(1993),S.38.
Die „unrealistischen“Annahmen des Coase-Theorems werden meist zu Unrecht kritisiert. Sie zeigen vielmehr, dass prinzipiell externe Effekte über Verhandlungslösungen und ohne Staatseingriffe lösbar sind. Ferner wird die Symmetrie der Beziehung zwischen beiden Handelnden herausgearbeitet. Die Frage nach dem Verursacher einer Schädigung ist letztendlich eine Frage der Zuteilung von Verfügungsrechten. Hierdurch wird die Aufmerksamkeit auf die Notwendigkeit eines Vergleichs unterschiedlicher institutioneller Arrangements gelenkt. Schließlich ist aber noch daraufhinzuweisen, dass es vom Standpunkt der Verteilung wesentlich ist, wer die ursprünglichen Verfügungsrechte besaß. Derjenige, der durch die Verteilung der Verfügungsrechte eine Kompensation leistet, ist in seiner Vermögensposition beeinträchtigt. Vgl. zur Kritik z.B. auch Fischer (1993), S. 39 und die dort in Fußnote 45 angegebene Literatur, Dietl (1993), S. 60, Fußnote 46, Richter/Furubotn (1996), S. 104–108 und Erlei/Leschke/Sauerland (1999), S. 282 sowie 284–287.
Vgl. Erlei (1998), S. 33, Williamson (1987), S. 1 f.
Vgl. Coase (1937).
Vgl. Erlei/Leschke/Sauerland (1999), S. 42.
Vgl. Richter/Bindseil (1995), S. 136.
Vgl. Arrow (1969), S. 48.
Vgl. Dietl (1993), S. 60, Richter/Furubotn (1996), S. 9.
Vgl. Tietzel (1981), S. 211.
Vgl. Barzel(1997), S. 4.
Vgl. Erlei (1998), S. 31. Der Begriff der „prekären Transaktion“geht auf die „prekäre Beziehung“von Bonus (1995) zurück. Zur Kritik vgl. Erlei (1998), S. 32.
Vgl. Erlei (1998), S. 31.
Vgl. zu den folgenden Ausführungen zur Unsicherheit z.B. Hopf (1983), S. 18–59, Adler (1996), S. 25–55, Bayon (1997), S. 13–27.
Vgl. Adler (1996), S. 25, Bayon (1997), S. 13–16.
Vgl. Hopf (1983), S. 21, Adler (1996), S. 25, Bayon (1997), S. 16.
Vgl. Williamson (1987), S. 30, Richter/Furubotn (1996), S. 3–5.
Vgl. Erlei/Leschke/Sauerland (1999), S. 9.
Vgl. z.B. Richter/Furubotn (1996), S. 4, Erlei/Leschke/Sauerland (1999), S. 9–16. Ursprünglich geht das Konzept der „bounded rationality“auf Simon zurück, vgl. z.B. Simon (1978). Die Annahme beschränkter Rationalität bzw. die Notwendigkeit ihrer Berücksichtigung ist keineswegs unumstritten, vgl. z.B. Erlei/Leschke/Sauerland (1999), S. 14 ff. Für die vorliegende Arbeit ist diese Diskussion aber von geringerer Relevanz und es wird im Folgenden von intendierter, a-ber beschränkter Rationalität ausgegangen.
Vgl. Williamson (1987), S. 30.
Vgl. Picot/Dietl/Franck (1999), S. 1–10.
Vgl. Picot/Dietl/Franck (1999), S. 5–10. Die Einteilung geht ursprünglich auf Milgrom/Roberts (1992), S. 25–30, zurück.
Vgl. Milgrom/Roberts (1992), S. 29 f.
Vgl. Picot/Dietl/Franck (1999), S. 8.
Vgl. Picot/Dietl/Franck (1999), S. 7 f., Milgrom/Roberts (1992), S. 25 f.
Vgl. Milgrom/Roberts (1992), S. 26.
Vgl. vgl. Picot/Dietl/Franck (1999), S. 8.
Vgl. Milgrom/Roberts (1992), S. 25.
Die Probleme des „Wissens“, des „Könnens“und „Wollens“gehen in der deutschsprachigen betriebswirtschaftlichen Literatur ursprünglich auf Witte (1973) zurück. Gemünden/Walter (1999) fuhren zusätzlich das Problem des „Dürfens“ein. Diese Probleme werden von Klinkers (2001) zur Strukturierung der Qualitätsunsicherheit aus Anbietersicht im Rahmen der Kundenintegration herangezogen.
Söllner (2000) zeigt, wie der bewusste Regelverstoß in solchen Fällen zu einer Effizienzverbesserung beitragen kann.
Vgl. Richter/Bindseil (1995), S. 133.
Vgl. Dietl (1993), S. 37.
Vgl. Picot/Dietl/Franck (1999), S. 11.
Vgl. Erlei/Leschke/Sauerland (1999), S. 24 f.
Vgl. Dietl (1993), S. 38.
Vgl. Dietl (1993), S. 33–39, Richter/Bindseil (1995), S. 133, Erlei/Leschke/Sauerland (1999), S. 25.
Vgl. Dietl (1993), S. 70.
Vgl. Dietl (1993), S. 71.
Vgl. hierzu ausführlich Dietl (1993), S. 71–76, Picot/Dietl/Franck (1999), S. 11–15.
Vgl. Dietl (1993), S. 73, Picot/Dietl/Franck (1999), S. 15.
Vgl. Dietl (1993), S. 73.
Vgl. Dietl (1993), S. 76.
Vgl. Picot/Dietl/Franck (1999), S. 15–20.
Eine ähnliche Hierarchie stammt von Williamson (2000), der vier Ebenen von Institutionen vorschlägt (Social Embe-dedness, Institutional Environment, Governance und Ressource Allocation and Employment), die sich in Abhängigkeit der Häufigkeit der Entstehung bzw. Änderung von Institutionen unterscheiden. Vgl. Williamson (2000), S. 596–600.
Vgl. Dietl (1993), S. 69.
Vgl. Demsetz (1967), S. 347.
Vgl. Furubotn/Pejovich (1972), S. 1139 (Hervorhebung im Original).
Vgl. Erlei (1998), S. 32 f.
Vgl. auch Picot/Dietl/Franck (1999), S. 5–7. Diese stellen allerdings nur auf die Tauschkosten, also die Transaktionskosten ab, ohne auf die dahinter liegenden Marktunvollkommenheiten vorzudringen.
Vgl. Barzel (1997), S. 34.
Vgl. Dietl (1993), S. 85.
Vgl. Dietl (1993), S. 85–88.
Vgl. Dietl (1993), S. 85 und 95.
Vgl. Dietl (1993), S. 95.
Neben dem Arbeitsvertrag nennt Dietl noch die Institution des Geldes, vgl. Dietl (1993), S. 95–101.
Vgl. Picot/Dietl/Franck (1999), S. 5, Ebers/Gotsch (1993), S. 193 f.
Vgl. Erlei (1998), S. 34 f.
Vgl. Erlei (1998), S. 34.
Vgl. zu den drei idealtypischen Koordinationsformen auch Williamson (1991), S. 284, Fischer (1993), S. 102–107.
Vgl. Erlei (1998), S. 34.
Vgl. Erlei (1998), S. 34 f.
Vgl. Barzel(1997), S. 33.
Vgl. z.B. Bayon (1997), S. 29–48, Erlei (1998), S. 25–30, Erlei/Leschke/Sauerland (1999), S. 42 – 44.
Vgl. Bayon (1997), S. 29.
Vgl. Bayon (1997), S. 29 f.
Zur Transaktionskostentheorie vgl. ausführlich z.B. Williamson (1975), Williamson (1987), Williamson (1991), Picot/Dietl (1990), Ebers/Gotsch (1993), S. 216–242, Dietl (1993), S. 107–131, Fischer (1993), S. 81–126, Richter/Furubotn (1996), Bayon (1997), S. 37–40 sowie S. 135–176, Rindfleisch/Heide (1997), Picot/Dietl/Franck (1999), S. 66–82, Erlei/Leschke/Sauerland (1999), S. 175–228. Zu diversen Arten der Spezifität vgl. z.B. Erlei (1998), S. 40 f. Insbesondere zur zeitlichen Spezifität vgl. Masten/Meehan/Snyder (1991).
Zur Prinzipal Agenten Theorie vgl. ausführlich z.B. Jensen/Meckling (1976), Fama/Jensen (1983), Bergen/Shantanu/Walker (1992), Ebers/Gotsch (1993), S. 203–216, Dietl (1993), S. 131–156, Fischer (1993), S. 63–80, Richter/Furubotn (1996), Bayon (1997), S. 40–48, sowie S. 177–384, Picot/Dietl/Franck (1999), S. 85–123, Erlei/Leschke/Sauerland (1999), S. 69–174.
Vgl. Bayon (1997), S. 43.
Die Einteilung geht ursprünglich auf Williamson (1987), S. 23–29, zurück. In jüngster Zeit wurde sie erst von Erlei (1998), S. 26–28 sowie S. 38, wieder aufgegriffen. Williamson (1987) unterscheidet die ökonomischen Ansätze, die sich explizit mit Verträgen und Organisationsfragen beschäftigen und vom neoklassischen Preismechanismus abweichen, in eine „monopoly branch“und eine „efficiency branch“. Erstere interpretiert spezielle Vertragsgestaltungen aus dem Bestreben, Monopolstellungen zu erreichen, und ist typischerweise Gegenstand der Literatur zur „Industrial Organization“. Die „efficiency branch“ist die eigentliche Neue Institutionenökonomik und interpretiert diese Abweichungen aus einer Effizienz-Perspektive. Diese lasse sich wiederum in einen Anreiz-Zweig und den eigentlichen Transaktionskostenbereich unterscheiden. Der Anreizbereich umfasse die Property Rights Theorie und die Prinzipal Agenten Ansätze und sei an der ex-ante Perspektive vor Vertragsabschluss interessiert. Die eigentliche Transaktionskostentheorie dagegen an einer ex-post Vertragsperspektive, wobei eben in einen Messkosten- und Governancekosten-Ansatz zu differenzieren sei. Dieser Unterscheidung wird hier nicht gefolgt, da die Überlappungen zwischen dem Incentivebereich und dem Transaktionskostenbereich zu groß sind. Zum anderen eignen sich die Begriffe Messkosten und Governancekosten auch zur Unterscheidung der Transaktionskostentheorie und der Prinzipal Agenten Theorie anhand von Kostenarten.
Vgl. Erlei (1998), S. 28k
Vgl. Erlei (1998), S. 28.
Vgl. Williamson (1993) sowie Erlei (1998), S. 6 f.
Vgl. Erlei (1998), S. 6 f.
Vgl. Erlei (1998), S. 7.
Vgl. jeweils zu den präformalen, semiformalen und formalen Messkosten-Ansätzen Erlei (1998), S. 53–62, S. 79–81, S. 113–140, sowie Erlei/Leschke/Sauerland (1999), Kapitel 3.
Vgl. jeweils zu den präformalen, semiformalen und formalen Governancekosten-Ansätzen Erlei (1998), S. 39–53, S. 68–79, S. 81–113, sowie Erlei/Leschke/Sauerland (1999), Kapitel 3.
Die Entwicklung von präformaler zu formaler Theorie bedeutet nicht, dass Theorien mit zunehmender Formalisierung in jeder Hinsicht absolut „besser“werden. Sie gewinnen zwar an Präzision, verlieren aber häufig an Allgemeingültigkeit. Ein starker Formalisierungsgrad ist mit weniger relevanten Elementen verbunden, da die Modelle ansonsten nicht mehr handhabbar und lösbar sind. In diesem Sinne entsprechen stärker präformale Theorien einem Atlas mit großem Maßstab, der ein weites Feld mit beschränkter Präzision umfasst, während sehr formale Theorien einem Stadtplan mit geringem Maßstab entsprechen, die äußerst präzise sind, aber eben nur einen geringen Ausschnitt berücksichtigen. In diesem Sinne sind stärker und weniger formale Theorien auch nicht in einem substitutiven Verhältnis zu sehen, sondern sie ergänzen sich in Abhängigkeit davon, aufweichen Problemausschnitt vom Forscher fokussiert wird. Vgl. Erlei (1998), S. 7 f. Zu den Anforderungen an Theorien und zur Unterscheidung von Präzision und Allgemeinheit vgl. Kapitel 1.2 der vorliegenden Arbeit.
Vgl. Erlei (1998), S. 63–67.
Vgl. hierzu ausführlich Holmström/Roberts (1998) sowie Holmström (1999).
Vgl. Alchian (1984), S. 39.
Vgl. Holmström (1999), S. 99. Bei den Messkostenansätzen bezieht sieh Holmström auf die formalen Multi-Task-Prinzipal Agenten Ansätze, die zu erklären versuchen, unter welchen Bedingungen „low-powerd incentives“, wie Fixgehälter innerhalb von Unternehmen, vorteilhafter sein können als „high-powered incentives“, wie eine erfolgsabhängige Bezahlung auf Märkten. Zu den Multi-Task-Prinzipal Agenten Ansätzen vgl. auch Holmström/Milgrom (1991) sowie Holmström/Milgrom (1994).
Vgl. Holmström (1999), S. 99. In diesem Sinne kann die Unternehmung analog zu einer eigenständig abgegrenzten Volkswirtschaft gesehen werden („The Firm as a subeconomy“), in der durch Steuern und Subventionen bewusst Anreize zu bestimmten Verhaltensweisen durch „low-powered incentives“besteuert oder durch „high-powered incentives“subventioniert werden. Vgl. hierzu auch Holmström/Milgrom (1991), S. 28, sowie Holmström/Milgrom (1994), S. 989.
Vgl. Holmström (1999), S. 89.
Vgl. De Alessi (1990), Eggertson (1990).
Für Ausnahmen vgl. z.B. Norton (1987), Jacob (1995b), Kleinaltenkamp (1997), Blümelhuber (2000), Kleinaltenkamp/Jacob (2002).
Zum Austauschkonzept des Marketing vgl. z.B. Bagozzi (1978).
Vgl. zur Bedeutung des Nutzens bei der Produktkonzeptionierung bzw. zum Produkt als Problemlösung z.B. Kotler/Bliemel (1992). Die Abstrahierung vom generischen Produkt bzw. der physischen Ressource auf eine Nutzenebene besitzt interessante Parallelen zur Abstrahierung vom Produktdenken hin zum Nutzendenken im Marketing-Konzept. Zur Bedeutung der Orientierung am Nutzen und den Problemlösungen anstelle von generischen Produkten vgl. insbesondere auch Levitt (1975).
Vgl. Foss/Foss (2000). Die Charakterisierung in „alt“und „neu“impliziert keinerlei Bewertung im Sinne von „neu“gleich „besser“. Vielmehr ist diese Kennzeichnung zum einen eine Referenz an die Historie und hat zum anderen das Ziel, einen Kontrast zu bereiten, um besser unterschiedliche Schwerpunkte der Perspektive zu akzentuieren.
Für einen allgemeinen Überblick zur Kritik an der Property Rights Theorie vgl. z.B. Tietzel (1981), S. 232–238. Allgemein zur historischen Entwicklung und zu philosophischen Auffassungen zum Eigentum vgl. z.B. Böbel (1988).
In diesem Sinne kann der gesamte Marktprozess als die permanente Anpassung von Institutionen an Externalitäten betrachtet werden, die durch technologische, politische und sonstige Entwicklungen in einem ständigen Wandel begriffen sind. Diese Entwicklungen lassen immer wieder neue Kombinationen von wertoptimierenden Institutionen zur Ab-milderung von Externalitäten entstehen.
Vgl. Furubotn/Pejovich (1972), S. 1139.
Vgl. Demsetz(1967), S. 347.
Vgl. Furubotn/Pejovich (1972), S. 1139 (Hervorhebungen im Original).
Vgl. Tietzel (1981), S. 214. Zu alternativen Institutionen, so genannte „Eigentumssurrogate“, die eine vergleichbare Wirkung wie Eigentum besitzen, vgl. z.B. Picot/Dietl/Franck (1999), S. 61 f. Hierzu gehören soziale und kulturelle Normen sowie die disziplinierende Wirkung des Wettbewerbs. Zur Rolle der „Contestability“von Märkten zur Linderung von Gefahren aus opportunistischem Verhalten vgl. z.B. Vining/Globerman (1999).
Vgl. De Alessi (1990), S. 8.
Vgl. Tietzel (1981), S. 218f.
Vgl. Richter/Furubotn (1996), S. 5.
Vgl. Fischer (1993), S. 51.
Vgl. Tietzel (1981), S. 221.
Vgl. De Alessi (1990), S. 6.
Vgl. Tietzel (1981), S. 219. Auf diesen Annahmen beruht das Konzept der Haushaltsproduktionsfunktion von Lancaster (1966) und Becker (1978). Hiernach sind Individuen nicht an Gütern per se, sondern an den Gütereigenschaften interessiert, die im Prozess der Haushaltsproduktion unter Zuhilfenahme anderer Inputfaktoren wie z.B. Zeit zur eigentlichen nutzenstiftenden Bedürfnisbefriedigung eingesetzt werden. Anhand dieser Ausführungen wird die konzeptionelle Verwandtschaft zur Property Rights Theorie deutlich, wo es ja auch nicht um generische Güter geht, sondern um die mit den Gütern verbundenen Handlungsmöglichkeiten, die über Verfügungsrechte spezifiziert sind.
Vgl. Fischer (1993), S. 51.
Vgl. als wichtige ausgewählte Beiträge z.B. Demsetz (1967), Pejovich (1971), Furubotn/Pejovich (1972), Alchian/Demsetz (1972), Alchian/Demsetz (1973), Barzel (1977), De Alessi (1980), Tietzel (1981), Umbeck (1981), Barzel (1982), De Alessi (1983), Alchian (1984), Barzel (1985), Barzel (1987a), Barzel (1987b), De Alessi (1987), De Alessi/Staaf (1989), De Alessi (1990), Pejovich (1990), Barzel/Kochin (1992), Barzel (1994), Allen (1995), Demsetz (1996), Barzel (1997), Allen/Lueck (1998), Barzel (2002).
Vgl. für einen Überblick über diverse Anwendungsfelder De Alessi (1980) sowie De Alessi (1990), S. 6–11.
Vgl. Furubotn/Pejovich (1972), S. 1140, De Alessi (1980), S. 3 f., Ebers/Gotsch (1993), S. 195.
Vgl. Furubotn/Pejovich (1972), S. 1140, Barzel (2002). Die Entstehung und Arbeit übergeordneter Institutionen im Rahmen politischer Prozesse ist z.B. Gegenstand der Public Choice Theorie. Vgl. z.B. Blankart (1994).
Die Bedeutung der Durchsetzung von Verfügungsrechten wird auch von Barzel (2002) betont, der eine Theorie des Staates aus der Perspektive der Property Rights Theorie vorschlägt. Die jüngsten Entwicklungen des Terrorismus, die damit verbundene „Privatisierung“der Gewalt sowie das Zerfallen staatlicher Strukturen in einigen Teilen der Welt zeigen die Wichtigkeit der Durchsetzung von Verfügungsrechten durch staatliche Gewaltmonopole und eine juristische Infrastruktur. Selbst wenn die in der Informationsökonomik thematisierten Informationsasymmetrien nicht vorliegen und das Verhalten anderer Akteure kostenlos beobachtbar und beurteilbar ist, bedarf es der Durchsetzung von Verträgen durch eine übergeordnete Instanz. Insofern stellt die Bewältigung von Informationsproblemen lediglich eine notwendige Bedingung zur Bewältigung ökonomischer Probleme dar. Eine Perspektive, die auch die Frage der Durchsetzung von Verfügungsrechten berücksichtigt, kann einen vollständigeren Beitrag zur Lösung ökonomischer Probleme liefern.
Vgl. Ebers/Gotsch (1993), S. 196. Zu den weiteren Ausführungen vgl. auch De Alessi (1980), S. 4.
Vgl. Barzel (1997), S. 5.
Vgl. Ebers/Gotsch (1993), S. 195, Picot/Dietl/Franck (1999), S. 58 ff., In den Worten von Barzel (1997), S. 148: „Rights are never perfectly delineated, however, because the fact that commodities are not uniform and are expensive to measure makes perfect delineation prohibitively costly. “Aufgrund dieser Betonung von Messkosten wird der „Old Property Rights Ansatz“auch den Messkostenansätzen zugerechnet.
Vgl. De Alessi (1980), S. 4.
Vgl. zu den folgenden Ausführungen Ebers/Gotsch (1993), S. 197.
Vgl. Dietl (1993), S. 63. Neben Effizienzgesichtspunkten werden auch individuelle Präferenzen und die politische Macht von Einflussgruppen für die Wahl einer bestimmten Verfügungsrechtestruktur genannt. Vgl. De Alessi (1980), S. 8.
Vgl. Picot/Dietl/Franck (1999), S. 59.
Vgl. Barzel (1997), S. 7.
Zur allgemeine Diskussion um „intellectual property rights“vgl. hierzu z.B. Granstrand (1999).
Vgl. hierzu z.B. Liebowitz (2002).
Vgl. Demsetz (1967), S. 350. Die Entstehung von Eigentum ist folglich keine „Deformation“der menschlichen Natur, sondern eine Reaktion auf ökonomische Anreize. Vgl. hierzu Tietzel (1981), S. 215.
Vgl. zu den folgenden Ausführungen Tietzel (1981), S. 215.
Diese Eigenschaft des REMM ist kompatibel mit den Erkenntnissen der so genannten Prospect Theorie, die auch von einer relativen Bewertung von Alternativen in Bezug auf einen Referenzpunkt ausgeht. Vgl. hierzu z.B. Kahneman/Tversky (1979).
Von dem zweifellos ernsten Problem der Begründung einer Anfangsverteilung von Verfügungsrechten und der Durchsetzung der etablierten Verfügungsrechte sowie der Durchsetzung der Übertragung von Verfügungsrechten über Transaktionen sei hier abstrahiert. Insofern handelt es sich bei dem Robinson-Crusoe-Beispiel um eine idealisierte Vorstellung, die opportunistisches Verhalten ausblendet.
Vgl. allgemein zu Netzeffekten Katz/Shapiro (1985) sowie zu Netzprodukten Köster (1999). Zu Netzeffekten im Systemgeschäft vgl. z.B. Weiber (1997), zu Netzeffekten auf Informationsgütermärkten z.B. Shapiro/Varian (1999) oder Hass (2002).
Vgl. z.B. Hass (2002), S. 49. Siehe dort auch die Unterschiede zwischen direkten und indirekten Netzeffekten sowie die wettbewerblichen Konsequenzen. Bemerkenswerterweise wurde dem Zusammenhang zwischen Netzeffekten und der Property Rights Theorie bisher kaum Beachtung geschenkt. Vgl. als Ausnahme z.B. Picot/Reichwald/Wigand (2001), S. 47f.
Diese Merkmale gehen im Kern auf Samuelson (1954) zurück. Zusätzlich wird das Merkmal der „Gleichförmigkeit“genannt, welches besagt, dass bei öffentlichen Gütern die Konsummenge für alle Individuen in dem Sinne gleich sei, dass Annahme- oder Konsumzwang herrsche, dem sich kein Individuum entziehen könne. Vgl. Lohr (1989), S. 34.
Vgl. zu den folgenden Ausführungen Lohr (1989), S. 32 f, Erlei/Leschke/Sauerland (1999), S. 308 f. Anstelle der Bezeichnung „Nicht-Rivalität im Konsum“wird auch der Ausdruck „Unteilbarkeit im Konsum“verwendet. Vgl. Lohr (1989), S. 34, Fußnote 7.
Vgl. zu den folgenden Ausführungen Lohr (1989), S. 32 f, Erlei/Leschke/Sauerland (1999), S. 308 f.
Vgl. Lohr (1989), S. 35 f. Hier wird der Fokus auf das Versagen des Preismechanismus gelegt, da Marktversagen nicht unbedingt den Eingriff des Staates verlangen muss. Ganz im Gegenteil: Die meisten Probleme aus einem Versagen des Preismechanismus können und werden auch in der Realität auf „privater“Ebene gelöst. Das in der Neuen Institutionenökonomik thematisierte Design von Institutionen wie z.B. Verträge, Organisationen und Unternehmen sind ja nun meistens „private“Instrumente, die den neoklassischen Preismechanismus ersetzen oder ergänzen sollen. Genauso wie die Dichotomie Markt vs. Unternehmung abgelehnt wird, ist die Dichotomie Markt vs. Staat abzulehnen.
Vgl. Lohr (1989), S. 38.
Vgl.Lohr(1989), S.40.
Vgl.Lohr(1989), S.41.
Vgl. Lohr (1989), S. 42.
Im Falle der positiven Netzeffekte, also der Nutzensteigerungen durch eine zunehmende Anzahl an Nutzern einer Ressource muss im Zusammenhang mit dem Begriff der Rivalität von einer „positiven“Rivalität gesprochen werden. Mit zunehmender Rivalität steigen dann nicht die Kosten der Überfüllungen, sondern bei „positiver“Rivalität steigt der Nutzen mit der Anzahl der Nutzer. Alternativ könnte man sagen, mit zunehmender „positiver“Rivalität steigen die Kosten aus einer zu geringen Anzahl von Nutzem. Vgl. Abschnitt 3.3.2.4 dieser Arbeit.
Vgl. hierzu auch ausfuhrlich Foss/Foss (2000).
Bemerkenswerterweise steht auch der englische Begriff „property“sowohl für Eigentum und Besitz als auch für Eigenschaft oder Merkmal.
Vgl. Barzel(1997), S. 4 f.
Alchian/Woodward (1988), S. 69, sprechen von Plastizität von Ressourcen, wenn ein entsprechender diskretionärer Handlungsspielraum über Ressourcen besteht. Der Begriff der Plastizität entspricht insofern der Sichtweise, dass es sich bei Ressourcen um „multi-attribute assets“handelt. Je vielfältiger die Nutzungsmöglichkeiten, desto größer der diskretionäre Verhaltensspielraum. Hierdurch wird wiederum deutlich, dass sich die Property Rights Theorie als integrierende Klammer für die diversen Ansätze der Neuen Institutionenökonomie eignet.
Vgl. Foss/Foss (2000), S. 6.
Zu den folgenden Beispielen vgl. Barzel (1997).
Aus der Annahme zahlreicher Nutzungsmöglichkeiten von Ressourcen kann auch eine Unterscheidung zwischen ökonomischen Property Rights und legalen bzw. juristischen Property Rights erfolgen: „… the title holder of a car is its legal owner, but a thief has rights to it since he might drive it, derive income out of it, or even sell it. “Vgl. Barzel (1994), S. 394. Ausführlich zur Unterscheidung von legalen und ökonomischen Property Rights vgl. Barzel (1997), S. 3 f.
Vgl. Barzel (1997), S. 64.
Vgl. Barzel (1997), Kapitel 3. Bemerkenswert ist femer die Verwandtschaft der multi-attribute assets von Barzel (1997) zu den oben erläuterten Multi-Task Prinzipal Agenten Modellen, die ebenfalls mit der Analogie von Steuern und Subventionen argumentieren. Vgl. hierzu nochmals Holmström/Milgrom (1991), Holmström/Milgrom (1994), Holmström/Roberts (1998) sowie Holmström (1999). Nicht zuletzt aus dieser Verwandtschaft resultiert ja die gemeinsame Einordnung beider Ansätze in die Gruppe der Messkostenansätze.
Die Analogie zur Subvention existiert in diesem Falle nicht, da in den genannten Beispielen neben der Wartung keine Aktivitäten genannt sind, die dem zeitlich befristeten Nutzer irgend einen potenziellen Schaden zufügen.
Vgl. Barzel (1997), Kapitel 3. Dort werden in Hinblick auf die Beziehung zwischen Landeigentümer und Landarbeiter ausführlich die Eigenschaften von Festlohnverträgen, Mietverträgen und Verträgen mit Erfolgsbeteiligung analysiert.
Vgl. Barzel (1997), S. 9.
Vgl. Barzel (1997), S. 51
Vgl. Barzel (1997), S. 55.
Vgl. Barzel (1997), S. 55 f.
Vgl. hierzu ausführlich Barzel (1997), Kapitel 4.
Vgl. zur Spezifität z.B. Klein/Crawford/Alchian (1978), Williamson (1987).
Vgl. Barzel (1997), S. 51.
Zur Unterscheidung der „Old“und „New“Property Rights Ansätze vgl. nochmals Foss/Foss (2000).
Für weiterführende Beiträge zur „New“Property Rights Theorie vgl. z.B. Hart (1989), zur Anwendung auf Fragen des Wissensmanagements und Humankapitals z.B. Brynjolfsson (1994), Albach (1999), Kubitschek/Meckl (2000), auf Fragestellungen zur Corporate Finance z.B. Hart (1995), auf das Franchising z.B. Kubitschek (2000), Kubitschek (2001), allgemein zu Fragen der Unternehmensgrenzen und zur vertikalen Integration z.B. Baker/Hubbard (2000), Meckl/Kubitschek (2000), Whinston (2001), Woodruff (2002), Baker/Hubbard (2002), Whinston (2003). Zur Kritik vgl. z.B. Demsetz (1998), de Meza/Lockwood (1998), Rajan/Zingales (1998), Holmström/Roberts (1998), Holmström (1999), Foss/Foss (2000).
Vgl. z.B. Wagner (1994).
Zu allgemeinen deutschsprachigen Darstellungen vgl. z.B. Richter/Furubotn (1996), S. 247–255 sowie 278–281, Wagner (1994), S. 39–60, Erlei (1998), S. 82–113, Erlei/Leschke/Sauerland (1999), S. 193–219, Picot/Dietl/Franck (1999), S. 123–130. Letztere ordnen das Modell von Grossman/Hart (1986) missverständlicherweise den Prinzipal Agenten Ansätzen zu. Zur problemorientierten Darstellung anhand des Franchising, Unternehmensnetzwerken und Wissensmanagements vgl. Kubitschek (2000), Kubitschek (2001), Meckl/Kubitschek (2000), Kubitschek/Meckl (2000).
Vgl. zu Anwendungen der Prinzipal Agenten Theorie im Marketing z.B. Bergen/Shantanu/Walker (1992), Bayon (1997).
Vgl. Hart (1989), S. 1758–1759, Hart (1995), S. 15–21.
Vgl. zu den folgenden Ausführungen Hart (1989), S. 1760–1763, Hart (1995), S. 21–28.
Vgl. Hart (1989), S. 1763–1765, Hart (1995), S. 27 f.
Vgl. Hart (1989), S. 1761 sowie 1763, Fußnote 28. Dieser Vergleich zwischen der Beziehung von Arbeitgeber-Arbeitnehmer und Kunde-Anbieter geht ursprünglich auf Alchian/Demsetz (1972) zurück.
Vgl. Kubitschek (2000), S. 129. Von arbeitsrechtlichen Besonderheiten, die der Kündigung von Arbeitsverträgen einen anderen Charakter gibt als der Kündigung von Kunden-Lieferanten-Beziehungen, sei hier abstrahiert.
Vgl. Grossman/Hart (1986), S. 692 f., Hart (1995), Kapitel 1.
Vgl. Hart (1995), S. 23, Kubitschek (2000), S. 39.
Vgl. Hart (1995), S. 30.
Vgl. Hart (1995), S. 30.
Vgl. Kubitschek (2000), S. 40. Dies geschieht beispielsweise in Pachtverträgen, wodurch ein Pächter durch das an ihn übertragende Recht „usus fructus“der Empfänger des residualen Einkommens ist. Ähnliche Beispiele für die Trennung von residualen Kontrollrechten und residualen Einkommensrechten sind Leasingverträge, stimmrechtslose Vorzugsaktien oder Stille Beteiligungen gemäß § 230 HGB, vgl. Kubitschek (2000), S. 37 f.
Vgl. zum Zusammenhang von residualen Kontrollrechten und residualen Einkommensrechten Hart (1995), S. 63–66.
Vgl. Hart (1995), S. 29.
Vgl. Hart (1995), S. 29, Kubitschek (2000), S. 68. In diesem Sinne gehören auch Menschenrechte und das Eigentum an der eigenen Person und mithin das Eigentum an Humankapital zu den Property Rights. Vgl. hierzu Richter/Furubotn (1996), S. 91. Zur Interpretation der Sklaverei aus Sicht der Property Rights Theorie vgl. auch Barzel (1997), Kapitel 7.
Vgl. Hart (1995), S. 29.
Vgl. Kubitschek (2000), S. 128.
Vgl. Kubitschek (2000), S. 129, sowie den vorangegangenen Abschnitt 3.3.3.2 dieser Arbeit. Darüber hinaus werden in der Transaktionskostentheorie von Williamson (1987) die Verzerrung der Investitionsanreize durch die ex-ante Antizipation der ex-post bestehenden Hold-Up Gefahr nur unzureichend thematisiert.
Vgl. zum folgenden Beispiel Hart (1995), S. 31–33. Dieser argumentiert anhand des viel zitierten Beispiels zur vertikalen Integration über den Karosseriezulieferer „Fisher“und den Autohersteller „General Motors“als Abnehmer.
Dies setzt freilich voraus, dass es keine alternativen Zulieferer gibt bzw. es sich um sehr spezifische Teile handelt, die der Abnehmer nicht kurzfristig und/oder nur unter hohen Kosten durch andere Teile ersetzen kann.
Vgl. Hart (1995), S. 29.
Vgl. Kubitschek (2000), S. 129. Hart (1995), S. 4 f. weist daraufhin, dass bis auf „Marktmacht“die „Macht“in Transaktionen bisher in der ökonomischen Theorie keine Rolle spielte. Die „New“Property Rights Theorie zeige dagegen, dass „institutional arrangements are designed to allocate power among agents“. Zu verhaltenswissenschaftlichen Konzeptionen von „Macht“vgl. z.B. Staehle (1990), S. 371–381.
Vgl. Hart (1995), S. 57 f. (Hervorhebung im Original). Vgl. hierzu auch Hart (1989), S. 1771: „… the reason an emloyee is likely to be more responsive to what his employer wants than a grocer is to what his customer wants is that the employer has much more leverage over his employee than the customer has over his grocer. In particular, the employer can deprive the employee of the assets, while the customer can only deprive the grocer of his custom and as long as the customer is small, it is presumably not very difficult for the grocer to find another customer. “Siehe auch Hart/Moore (1990), S. 1150, Fußnote 29, sowie Kubitschek (2000), S. 129 f.
Eine kritisch-konstruktive Erweiterung des „Property Rights View of the Firm“, der noch srärker Humankapital und noch die Bedeutung des „Zugangs“zu Kapitalgütern und Humankapital betont, nehmen Rajan/Zingales (1998) vor. Für die Problemstellung dieser Arbeit wird sich bewusst auf das ursprüngliche Argumentationsmuster beschränkt.
Dies unter der Bedingung, dass die Bewertung der Teile durch den Abnehmer nicht geringer ist als die Produktionskosten des Zulieferers.
Vgl. zu den folgenden Ausführungen Hart (1995), S. 32 f. Bei Nachverhandlungen geht es im Kern um die Aufteilung der Quasi-Rente.
Zumindest werden sich Akteure bei Investitionsentscheidungen sehr wahrscheinlich ex-ante bewusst oder unbewusst Gedanken über mögliche Konflikte um die Aufteilung von zu erwirtschaftenden Erträgen machen. Vgl. Hart (1995), S. 80–83. Zu dem scheinbaren Widerspruch, dass keine vollständigen Verträge geschrieben werden können, aber Voraussicht über potenzielle Verteilungskonflikte bestehen kann.
In den formalen Modellen wird explizit Risikoneutralität unterstellt, weshalb mit sicheren Erträgen gerechnet wird. Vgl. Kubitschek (2000), S. 136.
Vgl. Kubitschek (2000), S. 135. Die Nicht-Kontrahierbarkeit gilt für die Höhe und die Kosten der spezifischen Investitionen und auch für die Erträge hieraus. Wegen dieser fehlenden Kontrahierbarkeit sind auch keine Cost- und Profit-Sharing Verträge möglich.
Vgl. Kubitschek (2000), S. 134, Meckl/Kubitschek (2000), S. 291.
Vgl. Hart (1995), S. 35–38, insbesondere S. 36 f.
Vgl. z.B. Foss/Foss (2000). Andernfalls wären die Investitionen auch nicht spezifisch.
Vgl. Kubitschek (2000), S. 138.
Vgl. Kubitschek (2000), S. 140. Dieser Mehrertrag entspricht der Quasi-Rente aus der Transaktionskostentheorie.
Vgl. Hart (1995), S. 39, Kubitschek (2000), S. 142. Die Aufteilungsregel wird als unabhängig von der Einkommensverteilung betrachtet. Nach der Auffassung von Hart (1995), S. 39, Fußnote 17, ist dies lediglich eine schwache Annahme, da eine Abhängigkeit zu trivial wäre.
Vgl. Hart (1995), S, 41 f. Unter bestimmten Annahmen über den Ertragsverlauf der spezifischen Investitionen in Abhängigkeit von der Anzahl der Ressourcen, die im Verbund mit der Ressource stehen, in die spezifisch investiert wird, kann es auch zu Überinvestitionen kommen. Vgl. Hart (1995), S. 41, Fußnote 18, Kubitschek (2000), S. 141, Fußnote 209, sowie Hart/Moore (1990), S. 1151 f. und Grossman/Hart (1986).
Mathematisch bedeutet dies, dass die Pay-off Funktionen durch „Supermodularität“gekennzeichnet sind. Vgl. z.B. Holmström/Roberts (1998), S. 78, Fußnote 7.
Vgl. Hart/Moore (1990), S. 1151.
Im Prinzip ist dies ein Fall von externen Effekten, da im privaten Kalkül nicht die Handlungsfolgen auf den Nutzen anderer Akteure berücksichtigt werden. In diesem Sinne argumentiert auch Kubitschek (2000), S. 143. In der Terminologie der „Old“Property Rights Theorie liegt die Ursache in einer mangelnden Spezifizierbarkeit von Verfügungsrechten am gemeinsamen Kooperationsertrag. Dies ist Ausdruck der Unvollständigkeit von Verträgen aufgrund von Transaktionskosten. Die Konflikte in der Nachverhandlungssituation können daher auch als „Capture“-Aktivität im Sinne von Barzel (1997) aufgefasst werden, da es hierbei auch um die Aneignung von Werten geht, die „unpriced“in der „public domain“liegen. Allerdings handelt es sich hierbei um „offene“Capture-Aktivitäten, da in den Nachverhandlungen der Konflikt offen liegt und „lediglich“Uneinigkeit über Verteilungsfragen besteht. Siehe hierzu auch die Ausführungen in Kapitel 3.3.
Dies ist analog zur Aussage der „Old“Property Rights Theorie, dass Verfügungsrechte an Ressourcen zu verbesserten Anreizen führen, den Wert aus den Ressourcen zu maximieren, da alle Kosten und Nutzen aus der Ressource internali-siert sind.
Vgl. Hart (1995), S. 33.
Vgl. Holmström/Roberts (1998), S. 78.
Damit ist auch an dieser Stelle die „New“Property Rights Theorie konsistent zu den Aussagen der „Old“Property Rights Theorie, die ja gleichermaßen demjenigen die Verfügungsrechte an Ressourcen bzw. Ressourceneigenschaften zuordnen will, der den Wert der Ressource am stärksten beeinflussen kann. Vgl. Barzel (1997).
Vgl. Hart (1995), S. 44. Die „First-Best“Lösung wäre diejenige, bei der die Akteure ihr Verhalten so koordinieren könnten, dass sie in den ex-post Nachverhandlungssituationen nicht mit ihren Ausstiegsoptionen drohen, damit die ex-ante Anreize für spezifische Investitionen verzerren und durch die hieraus entstehende Unterinvestition den Kooperationsertrag verringern.
Vgl. Hart (1995), S. 44 f. Zusätzlich spielt dort die Elastizität der Reaktionen der Akteure auf Investitionsanreize eine Rolle. Diese wird hier nicht betrachtet und stattdessen davon ausgegangen, dass Akteure auf eine Erhöhung der Anreize tendenziell mit einer Erhöhung ihrer Investitionen reagieren. Die Begriffe werden nicht immer einheitlich verwendet, können aber letztendlich auf die drei genannten Konstrukte zurückgeführt werden. Vgl. zu den folgenden Ausführungen Hart (1995), S. 44 f. Auf die formale Darstellung wird hier verzichtet.
Ein Fahrzeug ohne Motor oder eine rechte Socke ohne linke Socke ist relativ wertlos und wird vom Eigentümer daher auch relativ weniger Pflegeaufwand erfahren, als wenn dieser Zugang zu beiden besäße.
Die folgenden Ausführungen beruhen auf Hart (1995), S. 45–49, und Meckl/Kubitschek (2000), S. 297–301.
Vgl. Hart (1995), S. 47, Meckl/Kubitschek (2000), S. 297.
Aus diesem Grunde sind auch viele „Superstars“Eigentümer von Unternehmen, die zur Produktion oder Vermarktung ihrer „Superstar-Leistung“notwendig sind. Ihr Humankapital ist „essentiell“für die Leistungserstellung.
Vgl. Meckl/Kubitschek (2000), S. 291, sowie Albach (1999).
Vgl. Hart (1995), S. 45, Meckl/Kubitschek (2000), S. 298.
Vgl. Hart (1995), S. 46, Meckl/Kubitschek (2000), S. 298.
Vgl. Hart (1995), S. 45, Meckl/Kubitschek (2000), S. 299.
Es sind natürlich auch Mischformen wie Franchising denkbar. Vgl. hierzu ausführlich Kubitschek (2000), Kubitschek (2001). Im Übrigen wird an diesem Beispiel die Interdependenz zwischen Unternehmensstrategie und Unternehmensgrenzen besonders deutlich. Je nach Strategie ergeben sich andere optimale Eigentumsverteilungen an Ressourcen.
Vgl. zum Vergleich von Transaktionskostentheorie und Property Rights Theorie ausführlich z.B. Meckl/Kubitschek (2000), S. 302, Whinston (2001), Whinston (2003).
Vgl. Meckl/Kubitschek (2000), S. 302.
Vgl. Meckl/Kubitschek (2000), S. 303. Insbesondere wird deutlich, dass zwischen institutionellen Entscheidungen, in Form der Verteilung von Verfügungsrechten, und der Technologie in Form der Komplementarität von Ressourcen ein expliziter Zusammenhang besteht.
In Abgrenzung zur Prinzipal Agenten Theorie ist daraufhinzuweisen, dass Informationsasymmetrien keine hinreichende Voraussetzung für externe Effekte sind, da in der „New“Property Rights Theorie keine Informationsasymmetrie zwischen den beteiligten Transaktionspartnern angenommen wird. Vertragsprobleme und die Hold-Up Gefahr entstehen aus der mangelnden Verifizierbarkeit von Vereinbarungen gegenüber Dritten. Die Antizipation der Hold-Up Gefahr führt zu einem Unterinvestitionsproblem, das desto höher ist, je weniger Eigentumsrechte an Ressourcen gehalten werden. Negative externe Effekte im Sinne einer mangelnden Sorgfalt im Umgang mit fremdem Eigentum entstehen damit unabhängig von Informationsasymmetrien, allein durch die Verdünnung von Verfügungsrechten. In diesem Sinne sind Informationsprobleme niemals losgelöst von dem institutionellen Arrangement in Form der Verteilung von Verfügungsrechten zu betrachten.
Vgl. z.B. Dietl (1993), S. 185. Zum Komplementaritätsbegriff vgl. auch die dort angegebene Literatur.
Spezifische Investitionen und deren Abhängigkeitswirkungen wurden bereits in den 1960er-Jahren in Hinblick auf Investitionen in Humankapital analysiert. Vgl. hierzu z.B. Becker (1978).
Zur Rolle von economies of scale und scope für horizontale Unternehmensgrenzen vgl. z.B. Besanko/Dranove/Shanley (2000), Kapitel 2.
Vgl. zu Netzeffekten Abschnitt 3.2.2.2.4 sowie allgemein Katz/Shapiro (1985), zu Netzprodukten Köster (1999). Weiterführend Weiber (1997), Shapiro/Varian (1999) oder Hass (2002). Zu den Implikationen von Netzeffekten für das Eigentum an Ressourcen aus Sicht der Property Rights Theorie vgl. z.B. Brynjolfsson (1994).
Aus dieser Perspektive spielen die Transaktionskosten der Spezifizierung von Verfugungsrechten, wie sie in der „Old“Property Rights Theorie behandelt werden, keine Rolle. Eigentumsrechte werden hier mit legalen Eigentumstiteln gleichgesetzt, und auch deren Durchsetzung wird als kostenlos angenommen. Dass eine u.U. vorteilhafte Verteilung von Eigentumsrechten an Ressourcen aufgrund von Transaktionskoten scheitern könnte oder zu anderen Ergebnissen fuhren könnte, wird ausgeklammert. Die wertmaximierende Eigentumsverteilung ist das einzige Optimierungskriterium. Vgl. Foss/Foss (2000), S. 10–12. Zu weiterer Kritik an der „New“Property Rights Theorie vgl. z.B. Meckl/Kubitschek (2000), S. 303 f.
Vgl. zur Entscheidungstheorie z.B. Laux (2003).
Vgl. hierzu z.B. Söllner (1993).
Zur Unterscheidung der Property Rights Theorie von anderen Ansätzen der Neuen Institutionenökonomik vgl. auch Barzel(1997), S. 13 f.
Vgl. Eine ähnliche Differenzierung von Determinanten und Dimensionen der Integrationsunsicherheit in Bezug auf die Qualitätsunsicherheit von Anbietern bei der Kundenintegration Klinkers (2001), S. 42–48.
Vgl. z.B. Kleikamp (2002), Freiling (2001), Buse/Freiling/Weissenfels (2001), Stremersch/Wuyts/Frambach (2001), Freiling (2002).
Vgl. hierzu Abschnitt 3.3.2.6 sowie Barzel (1997), Kapitel 5.
Vgl. z.B. Barzel (1997), Kapitel 5.
Vgl. z.B. Hart (1995).
Bemerkenswerterweise ist diese Unterscheidung in der Literatur bisher nicht anzutreffen. Von Interesse ist ferner der Bezug auf die produktionswirtschaftlichen Begriffe „Prozess“und „Potenzial“. Der Begriff des „Leistungsergebnisses“ist prinzipiell analog zum Potenzial, bezieht sich aber auf die „Potenziale“, die das Ergebnis eines Transformationsprozesses von Potenzialen und Prozessen sind. Das Leistungsergebnis einer Marktstufe stellt gleichzeitig die Potenziale für eine andere Marktstufe als Input zur Verfügung.
Eine ähnliche Darstellung zur Klassifizierung von Dienstleistungen anhand von Eigentum an Ressourcen ist bei Lovelock (1996), S. 29 zu finden. Dieser behandelt aber weder den Zusammenhang zur Make-or-Buy-Entscheidung noch zur Property Rights Theorie.
Der Fall, dass die Möbelstücke nicht vom Tischlermeister, sondern von dessen Lehrlingen oder Gesellen hergestellt werden, wird hier auch als „make“betrachtet. Im Prinzip ist der Arbeitsvertrag aufgrund seiner prinzipiellen Zukunfts-bezogenheit, unbefristete Geltung und Unvollständigkeit, ähnlich den residualen Kontrollrechten bei nichtmenschlichen Ressourcen einzuordnen. Alle möglichen Tätigkeiten, die nicht im Arbeitsvertrag oder durch Gesetzte und anderweitige Tarifverträge geregelt sind, stellen analog „residuale Situationen dar“. Lediglich das Recht auf „Weiterveräußerung“(succesionis) ist bei Verbot von Sklaverei hierin nicht enthalten.
Zur formalen Unterscheidung von Kauf und Leasing vgl. z.B. Kroll (1992). Zur ökonomischen Unterscheidung von Kauf und Miete z.B. Flath (1980) und Neus (1991).
Zur unterschiedlichen Anreizwirkung von Dienst- und Werkverträgen aufgrund unterschiedlicher ökonomischen Bindungsverläufe vgl. z.B. Kaas/Schade (1993).
Vgl. Backhaus (1992), S. 777.
Vgl. Kleinaltenkamp (1994), S. 77–78.
Vgl. Backhaus (1997), S. 275.
Zur Typenbildung in der deutschsprachigen Marketing-Literatur vgl. z.B. Kleinaltenkamp (1994), S. 79–83, Backhaus (1997), S. 275–297.
Vgl. Blankart (1994), S. 64, sowie Abschnitt 3.3.2.5 dieser Arbeit.
Dies schließt nicht aus, dass der Leistungsprozess ohne Mitwirkung des Kunden „technisch“in Gang gesetzt werden kann wie bei der erwartungsorientierten Dienstleistungsproduktion (z.B. Buslinien). An dieser Stelle wird lediglich von der ökonomischen Entstehung und Verwertung der Leistung gesprochen. In diesem Sinne ist auch eine ökonomische Vorratsproduktion bei Dienstleistungen ausgeschlossen. Gleiches gilt selbstverständlich auch für die Auftragsproduktion in Transaktionstyp 2. Zur Unterscheidung von „technischer“und „ökonomischer“Vorratsproduktion vgl. ausführlich Rück (2000), S. 237–243.
Vgl. Alchian/Woodward (1988), S 66: „An exchange is a transfer of property rights to resources that involves no promise or latent future responsibility. In contrast, a contract promises future performance, typically because one party makes an investment, the profitability of which depends on the other party’s future behaviour. “
Vgl. z.B. Kleinaltenkamp/Marra(1995).
Vgl. z.B. Jacob (1995a).
Das Feld links von Transaktionstyp 3, also eine beabsichtigte zeitlich befristete Übertragung von Verfügungsrechten bei geringen Ausschlusskosten, hoher Rivalität und geringer Spezifität muss leer bleiben. Geringe Spezifität wurde oben u.a. als fehlende Mitwirkung des Nachfragers an der Leistungserstellung gekennzeichnet. Ohne Mitwirkung des Nachfragers können aber per Definition keine Verfügungsrechte beabsichtigt zeitlich befristet zwecks Leistungserstellung an einen Leistungserbringer übertragen werden. Dieser Fall ist daher logisch ausgeschlossen. Eine Auftragsleistung ohne Mitwirkung des Auftraggebers ist unmöglich. Jede akzeptierte zeitlich befristete Übertragung von Verfügungsrechten an Ressourcen zwecks Leistungserbringung stellt aber zumindest immer implizit eine Auftragsleistung dar.
Vgl. Mengen (1993), S.24–34. Dieser hatte bereits auf diese Zwitterstellung hingewiesen, sie aber an der schwer operati-onalisierbaren „Eindringtiefe des externen Faktors“festgemacht.
Vgl. allgemein zu Netzeffekten Katz/Shapiro (1985) sowie zu Netzprodukten Köster (1999). Zu Netzeffekten im Systemgeschäft vgl. z.B. Weiber (1997), zu Netzeffekten auf Informationsgütermärkten z.B. Shapiro/Varian (1999) oder Hass (2002). Zur Unterscheidung zwischen direkten und indirekten Netzeffekten sowie zu deren wettbewerblichen Konsequenzen vgl. z.B. Hass (2002), S. 49.
Zum Marketing für betriebswirtschaftliche Standardsoftware vgl z.B. Diehl (2000).
Vgl. Hass (2002), S. 41f.
Vgl. z.B. Granstrand (1999).
Vgl. zur Wissensteilung auch Helmstädter (2000).
Vgl. z.B. Picot/Franck (1988), S. 545.
Vgi.Arrow(1962), S.615f.
Im hier verstandenen Sinne sind die von Meyer (1987) erwähnten „veredelten Dienstleistungen“(z.B. Schallplatten, Videokassetten) keine Dienstleistungen, da es sich nicht um Auftragsleistungen mit fehlender Eigentumsübertragung handelt (Transaktionstyp 3).
Vgl. Helmstädter (2000), S. 8.
Vgl. zum Wissensmanagement z.B. Helmstädter (2000), Kubitschek/Meckl (2000).
Vgl. z.B. Hass (2002), S. 43 f.
Vgl. z.B Blankart (1994), zu entsprechenden Institutionen im politischen System vgl. z.B. Erlei/Leschke/Sauerland (1999).
Vgl. z.B. Engelhardt(1976).
Vgl. z.B. Engelhardt/Kleinaltenkamp/Reckenfelderbäumer(1993).
Die hier über die zeitlich befristete Übertragung von Verfügungsrechten zwecks Nutzung von Ressourcen abgegrenzten Transaktionen weisen eine große Ähnlichkeit zu den so genannten „Nutzungsgütern“von Kollmann (1998) auf. Im Rahmen der vorliegenden Arbeit können diese Nutzungsgüter mit Hilfe der Property Rights Theorie beschrieben und über das Make-or-Buy-Kalkül erklärt werden.
Hier könnte nun argumentiert werden, dass der Leistungsnehmer „Eigentum“an dem Nutzen erhält. Dem ist zuzustimmen, aber auch gleichzeitig entgegenzuhalten, dass eine Nutzenübertragung in jeder freiwilligen Transaktion stattfindet, da sie ansonsten überhaupt nicht getätigt werden würde. Darüber hinaus findet eine Eigentumsübertragung an Nutzen nicht nur in Transaktionen, also bei Fremdleistungen statt, sondern auch bei Eigenleistungen. Im Kern besteht praktisch jede menschliche Aktivität in der Aneignung von Nutzen, sei es durch Austausch, Eigenleistungen oder Diebstahl. Die Eigentumsübertragung von Nutzen kann daher keine relevante Kategorie sein, die zur Unterscheidung heranzuziehen ist. Der Autor bedankt sich für diese Anregung bei Professor Dr. Schade, Humboldt-Universität zu Berlin.
Vgl. z.B. Judd (1964), S. 58, Rathmell (1974), S. 6.
Vgl. z.B. Rosada (1990), S. 13. Während Engelhardt/Schwab (1982) die fehlende Eigentumsübertragung noch erwähnt hatten, ist Engelhardt (1989) davon wieder abgerückt. Zur „Unzweckmäßigkeit“des Merkmals der Immaterialität vgl. nochmals Abschnitt 2.2.3.1.2 dieser Arbeit.
Vgl. z.B. Zerdick et al. (1999), Shapiro/Varian (1999), Hass (2002).
Vgl. Blümelhuber (2000), sowie Abschnitt 2.2.2.2.6 dieser Arbeit.
Vgl. Rifkin (2000). Auch bei ihm sind Dienstleistungen zumindest implizit durch eine „fehlende Eigentumsübertragung“gekennzeichnet. Allerdings fehlt auch ihm die Fundierung auf Basis der Property Rights Theorie. Ferner kann nicht von einem generellen „Verschwinden“des Eigentums gesprochen werden, da jede Ressource die wirtschaftlichen Nutzen stiftet und hierfür eine Bezahlung erhält auch von irgendjemandem besessen werden muss. Andernfalls würde die Leistung nicht angeboten bzw. es würde keine Bezahlung durchgesetzt werden. Vgl. Helmstädter (2000), S 16: „Selbst wenn alle Produzenten tangibler Güter ihre Produktionsmittel lediglich mieten wollten, muß es ja noch Eigentümer geben, die sie vermieten. “
Zutreffend bemerken Richter/Furubotn (1996), S. 60, „… daß für die klassische wie die neoklassische Wirtschaftstheorie Eigentum ein Datum ist. Es ist nicht Gegenstand der Analyse. “
So jüngst selbst noch Rück (2000), S. 204.
Vgl. z.B. Zerdick et al. (1999), Shapiro/Varian (1999), Hass (2002).
Siehe hierzu die Gütersystematik des Statistischen Bundesamtes, vgl. Statistisches Bundesamt (2002b).
Vgl. z.B. Maleri (1997), Hilke (1989), Engelhardt/Kleinaltenkamp/Reckenfelderbäumer (1993).
Vgl. zur Relevanz des Make-or-Buy-KalküIs: Gershuny (1981), Albach (1989), Rück (1995), Rück (2000) sowie Kapitel 2.1 dieser Arbeit.
Vgl. Rück (2000), S. 156 f.
Vgl. Rück (2000), S. 223 f., sowie S. 224, Fußnote 674.
Vgl. Rück (2000), S. 204.
Vgl. z.B. Kleikamp (2002), Freiling (2001), Buse/Freiling/Weissenfels (2001), Stremersch/Wuyts/Frambach (2001), Freiling (2002).
Vgl. Kleikamp (2002), S. 22–24.
Vgl. Hart (1995).
Vgl. zur Bedeutung des Dienstleistungssektors nochmals Statistisches Bundesamt (2002a), sowie Abschnitt 2.1.1 dieser Arbeit.
Zur Unterscheidung von Leasing, Miete und Kauf vgl. z.B. Flath (1980), Neus (1991), Krahnen (1991). Zum Flottenmanagement und produktnahen Dienstleistungen vgl. Franck/Bagschick/Opitz (1997), Franck/Bagschick (1998), Franck/Bagschick/Opitz/Pudack (1999), Franck/Bagschick (2001).
Vgl. zu den folgenden Ausführungen z.B. Neus (1991).
Vgl. Kleikamp (2002), S. 48–50. Diese Behauptung muss differenziert werden, da gerade auch die Anschaffungskosten für die relative Bewertung der Vorteile von Nichteigentum bei Realisierung von Vorteilen auf Finanz- und Beschaffungsmärkten von Bedeutung ist. Die von Kleikamp (2002) angeführte zweite Bedingung für Performance Contracting, das Vorliegen von derivativen anstelle von originären Nutzen aus einer Ressource, kann auch nicht vollständig überzeugen. So kann originärer Nutzen auch bei Nichteigentum der Ressource vorliegen. Beispielsweise kann ein aus Imagegründen genutztes Luxusfahrzeug gemietet oder geleast sein. Zum Konzept der Lebenszykluskosten vgl. z.B. Piinke (2000b), S. 79 f.
So müssen keinesfalls nur teure Gebrauchsgüter Gegenstand der Miete sein. Es kann sich auch um Verbrauchsgüter wie Textilien oder Chemikalien handeln, die vom Nachfrager nicht gekauft werden, sondern nach der Nutzung vom Anbieter zurückgenommen und wieder aufbereitet werden. Vgl. hierzu Franck/Bagschick/Opitz (1997), Franck/Bagschick (1998), Franck/Bagschick/Opitz/Pudack (1999), Franck/Bagschick (2001).
Vgl. z.B. Neus (1991), S. 1445. Zu den folgenden Ausführungen zur Intermediation vgl. Franck/Bagschick/Opitz (1997).
So steigt durch die bessere Überwachung von LKW-Fahrern durch On-board-Computer die Tendenz zu vertikaler Integration von LKWs durch Speditionen. Den LKW-Fahrern muss nicht mehr über Eigentumsrechte an den LKWs Anreize zum sorgfältigen Umgang mit dem Fahrzeug gegeben werden, da die Kontrolle der Handlungen über die Informationstechnologie erfolgt. Vgl. hierzu Baker/Hubbard (2000). Auf der anderen Seite erleichtern die On-board-Computer auch die Koordination von Fuhrpark-Flotten und steigern damit über die verbesserte Kapazitätsauslastung die Produktivität des Fuhrparks. Dieser Effekt führt zu einem Outsourcing von Transportleistungen von Versendern hin zu Speditionen mit großen Flotten. Vgl. hierzu Baker/Hubbard (2002).
Vgl. Erlei (1998), S. 34 f.
Vgl. Eriei (1998), S. 34.
Zum wertorientierten Qualitätsbegriff vgl. z.B. Zeithaml (1988), Bolton/Drew (1991b) Rust/Oliver (1994), S. 7–10, Chen/Guptaa/Rom (1994), Woodruff/Gardial (1996), de Ruyter/Wetzels/Lemmink/Mattson (1997), Woodruff (1997), Ulaga/Chacour (2001). Zur Kritik Hentschel (1992), S. 37–39.
Vgl. Zeithaml (1988).
Vgl. Rust/Oliver (1994), S. 7–10.
Vgl. zur Nettonutzendifferenz und zum relativen Nutzenvorteil Plinke (2000b), S. 78–81. Ähnlich zum Konzept des „Nettogewinns“des Austausches vgl. Haase (2000), S. 90–92. Bei Unsicherheit handelt es sich beim Nettonutzen um subjektive Erwartungswerte.
Vgl. Abschnitt 3.2.2.3 dieser Arbeit.
Eine ähnliche Differenzierung von Determinanten und Dimensionen der Integrationsunsicherheit in Bezug auf die Qualitätsunsicherheit von Anbietern bei der Kundenintegration nimmt Klinkers (2001), S. 42–48, vor.
Vgl. Crosby (1979).
Vgl. Juran(1974).
Zur Beziehungsqualität vgl. z.B. Hennig-Thurau (1999).
Vgl. Brady/Cronin Jr. (2001), S. 34.
Vgl. Kapitel 1.2 sowie Franke (2002).
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Ullrich, F. (2004). Konzeptualisierung von Dienstleistungen und Dienstleistungsqualität auf Grundlage der Property Rights Theorie. In: Verdünnte Verfügungsrechte. Business-to-Business-Marketing. Deutscher Universitätsverlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-81769-3_3
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