Zusammenfassung
Gewinne, die ein deutsches Unternehmen im Rahmen einer amerikanischen Betriebsstätte bezieht, sind in Deutschland abkommensrechtlich freigestellt.1 Entsprechendes gilt zwangsläufig für Gewinnanteile aus einer amerikanischen Personengesellschaft.2 Nicht anders ist das Ergebnis, wenn stattdessen eine ausländische Tochterkapitalgesellschaft die Gewinne erzielt, solange sie sie einbehält: Bis zur Ausschüttung schirmt das Trennungsprinzip die Unternehmen voneinander ab. Einbehaltene Gewinne bleiben bei der Mutter steuerlich unbeachtlich; einer ausdrücklichen Freistellung bedarf es nicht.
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Seidel, F. (2003). Einkünfte deutscher Unternehmen aus den Vereinigten Staaten. In: Besteuerung von Auslandsinvestitionen. Deutscher Universitätsverlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-81584-2_9
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Publisher Name: Deutscher Universitätsverlag
Print ISBN: 978-3-8244-7912-2
Online ISBN: 978-3-322-81584-2
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