Zusammenfassung
Die Berücksichtigung grenzüberschreitender Tätigkeiten war einer der Mängel des deutschen Anrechnungsverfahrens, die schließlich zu seiner Abschaffung geführt haben.92 Auf die Einkommensteuer deutscher Anteilseigner anrechenbar war nur die deutsche, niemals aber auch ausländische Körperschaftsteuer.93 Erstens wurde somit unter den Anlagen in Kapitalgesellschaften die Investition in ausländische Gesellschaften benachteiligt.94 Je nach Herkunft der Dividendenzahlung wirkte neben dem Anrechnungsverfahren gleichzeitig auch ein klassisches System.95 Zweitens: Ausgeschüttete Gewinne deutscher Kapitalgesellschaften wurden höher belastet, wenn sie nicht aus dem Inland stammten, sondern aus ausländischen Betriebsstätten gespeist worden waren.96 Solche Gewinne stellt Deutschland abkommensrechtlich zwar auf der Ebene der Gesellschaft frei, und bei ihrer Ausschüttung brauchte die Ausschüttungsbelastung nicht hergestellt zu werden97. Weil aber der deutsche Anteilseigner die von der Gesellschaft gezahlte ausländische Körperschaftsteuer nicht auf seine Einkommensteuer anrechnen durfte, entsprach das Ergebnis letztlich auch hier dem eines klassischen Systems.98
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Seidel, F. (2003). Übergang vom Anrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren. In: Besteuerung von Auslandsinvestitionen. Deutscher Universitätsverlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-81584-2_11
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-81584-2_11
Publisher Name: Deutscher Universitätsverlag
Print ISBN: 978-3-8244-7912-2
Online ISBN: 978-3-322-81584-2
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