Zusammenfassung
Deutsche Betriebsstätten ausländischer Unternehmen unterliegen der deutschen Besteuerung in Abhängigkeit von der Rechtsform ihres Stammhauses. Für alle Rechtsformen greift die Belastung mit Gewerbesteuer — bei einer Personengesellschaft und einem Einzelunternehmen Gewerblichkeit vorausgesetzt.31 Gleiches gilt für den Solidaritätszuschlag.32 Von der Rechtsform des Stammhauses und bei Personengesellschaften sogar von der Rechtsform der Gesellschafter hängt hingegen ab, ob die Gewinne der Betriebsstätte in Deutschland mit Einkommen- oder mit Körperschaftsteuer belastet werden.33 Soweit die Betriebsstättengewinne danach der Einkommensteuer unterliegen, variiert ihre Belastung im Rahmen der Progression. Eine Quantifizierung der Gesamtbelastung scheitert an der Vielzahl möglicher Konstellationen. Beziffern lässt sich jedoch eine Spannweite, deren Kenntnis wichtig für die Beurteilung der Funktion der amerikanischen Anrechnungsvorschriften ist. Ab einem zu versteuernden Einkommen von rund 55.000 € ist der Steuersatz konstant.
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Seidel, F. (2003). Einkünfte US-amerikanischer Unternehmen aus Deutschland. In: Besteuerung von Auslandsinvestitionen. Deutscher Universitätsverlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-81584-2_10
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-81584-2_10
Publisher Name: Deutscher Universitätsverlag
Print ISBN: 978-3-8244-7912-2
Online ISBN: 978-3-322-81584-2
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