Zusammenfassung
Aus rechtsökonomischer Sicht liegt das Kernproblem der Umweltschäden darin, dass sie nicht in persönliche Rechtspositionen eingreifen. So konstatierte bereits Coase, dass bei Umweltressourcen aufgrund ihrer fehlenden “property rights” eine Verhandlungslösung nicht zu einem effizienten Ergebnis gelangen kann568. Die Umweltgüter weisen wesentliche Elemente von öffentlichen Gütern auf. Bei öffentlichen Gütern ist eine effiziente Allokation über den Marktmechanismus jedoch ausgeschlossen. Durch die Zerstörung eines Biotops, die Ausrot tung einer Tierart, der Zersiedelung der Landschaft oder der optischen Beeinträchtigung eines Stadtbildes werden keine persönlichen Rechte verletzt, an die die Haftung anknüpfen könnte. Es ist auch schwierig, derartigen Schäden individuelle Rechte zuzuordnen. Schäfer/Ott569 folgern daher, dass eine Eindämmung solcher Schäden mithin eine geradezu natürliche Domäne des Staatsschutzes und des Öffentlichen Rechts zu sein scheine. Zum Abschluss dieser Arbeit möchte ich den Anstoß geben, folgende These zu diskutieren: Die — modifizierte — öffentlichrechtliche Störerhaftung ist eine effiziente Haftungsnorm bei Gefahren bzw. Störungen für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung.
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© 2003 Deutscher Universitäts-Verlag/GWV Fachverlage GmbH, Wiesbaden
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Bender, S. (2003). Ausblick. In: Ökonomische Analyse der öffentlich-rechtlichen Störerhaftung. Ökonomische Analyse des Rechts. Deutscher Universitätsverlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-81558-3_12
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-81558-3_12
Publisher Name: Deutscher Universitätsverlag
Print ISBN: 978-3-8244-7886-6
Online ISBN: 978-3-322-81558-3
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