Zusammenfassung
Die Erklärungstheorie bildete sich in den Siebziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts in der Kontroverse zwischen O. Bähr45 und Bernhard Windscheid46 heraus.47 Es handelt sich vor allem um die Frage, ob der Irrende aufgrund des Rechtsscheins seiner Erklärung, auf den der Erklärungsgegner immerhin vertraut, nicht doch auf volle Erfüllung in Anspruch genommen werden kann.48 Schon bald gewann die Erklärungstheorie über diesen an sich begrenzten Kreis von Fällen hinaus Bedeutung.49 So definiert etwa Erich Danz die Willenserklärung als das Verhalten einer Person, „welches nach der Erfahrung des Verkehrs und der Würdigung aller Umstände regelmäßig den Schluss auf einen bestimmten Willen gestattet, ohne Rücksicht darauf, ob dieser Schluss im einzelnen Falle zutrifft, d. h. also ob wirklich ein solcher innerer Wille, wie er sich aus der vorliegenden Willenserklärung ergibt, bei der Person vorhanden gewesen ist oder nicht“50.
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Heibeyn, C. (2003). Die Erklärungstheorie. In: Willens- und Erklärungstheorie bei Steuerverwaltungsakten. Deutscher Universitätsverlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-81550-7_3
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Print ISBN: 978-3-8244-7878-1
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