Zusammenfassung
Im Mittelpunkt dieser Arbeit wird das zwingende Recht bei der börsennotierten Aktiengesellschaft stehen.1 Die zentrale Vorschrift in diesem Zusammenhang ist § 23 V AktG: “Die Satzung kann von den Vorschriften dieses Gesetzes nur abweichen, wenn es ausdrücklich zugelassen ist. Ergänzende Bestimmungen der Satzung sind zulässig, es sei denn, dass dieses Gesetz eine abschließende Regelung enthält.” Danach kann also die Satzung von den Vorschriften des AktG nur abweichen, wenn es ausdrücklich zugelassen ist. Ergänzungen sind nur möglich, soweit das Gesetz nicht eine abschließende Regelung enthält. So sind zum Beispiel die Zuständigkeiten der Organe, ihre Zusammensetzung und ihre innere Organisation zwingend geregelt. Der Umfang der Haftung der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder kann durch die Satzung weder verschärft noch gemindert werden. Das Gleiche gilt für die Minderheitsrechte. Durch § 23 V AktG wurde also die Gestaltungsfreiheit bei der Aktiengesellschaft in erheblichem Maße aufgehoben. Im Rahmen dieser Dissertation soll diese Konzeption in Augenschein genommen werden.
This is a preview of subscription content, log in via an institution.
Buying options
Tax calculation will be finalised at checkout
Purchases are for personal use only
Learn about institutional subscriptionsPreview
Unable to display preview. Download preview PDF.
Literatur
Dazu Kübler (1994b), S. 143: “Wichtiger erscheint mir der Trend zunehmender Verrechtlichung, der sich nicht nur im ständig wachsenden Umfang des Gesetzes, sondern vor allem in der Zunahme zwingender Vorschriften niederschlägt.”
Coase-Theorem: „When parties can bargain without cost and to their mutual advantage, the resulting outcome will be efficient, regardless of how the property rights are specified.“ Pindyck/Rubinfeld (1998), S. 694 and 667; Coase (1960); Grundlegend: Endres (1976), S. 430 ff.; Endres (1977), S. 637 ff.; Aus juristischer Sicht: Behrens (1986), S. 120; Eidenmüller (1998), S. 60 ff.
Dazu umfangreich Herzel (1990), S. 581: “I question the fruitfulness of an exclusively statistical approach to corporate governance research.”
So ist zum Beispiel Posner (1998) nicht müde geworden, darzulegen, dass das “common law” effizienter ist als das “statutory law”. Mehr dazu Wagner (1998), S. 314.
K. Schmidt (1997), § 57, grundlegend das BHG-Urteil (BGHZ 64, 238). Skeptisch dazu K. Schmidt (1997), S. 130: „Man muß sich darüber klar sein, dass der Nutzen der Inhaltskontrolle begrenzt ist. Sie beseitigt unangemessene Vertragsklauseln, zaubert aber kein positives Recht der Publikumspersonengesellschaft herbei.“
Rights and permissions
Copyright information
© 2003 Deutscher Universitäts-Verlag GmbH, Wiesbaden
About this chapter
Cite this chapter
Bak, J. (2003). Einführung. In: Aktienrecht zwischen Markt und Staat. Ökonomische Analyse des Rechts. Deutscher Universitätsverlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-81465-4_1
Download citation
DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-81465-4_1
Publisher Name: Deutscher Universitätsverlag
Print ISBN: 978-3-8244-7771-5
Online ISBN: 978-3-322-81465-4
eBook Packages: Springer Book Archive