Zusammenfassung
Anders als noch im Entwurf E50 enthält der gegenwärtige Standard IAS 38 ‚Intangible Assets‘ein Aktivierungsverbot für Ingangsetzungs- und Erweiterungskosten. So werden Ausgaben zur Einführung neuer Produktionsstätten, Produkte, Prozesse u. ä. („pre-operating costs“673), Ausgaben für Schulungen, Werbung und Verkaufsförderung sowie Organisationskosten ausdrücklich als Beispiele für Kosten genannt, die keine immateriellen Vermögensgegenstände darstellen und daher als Periodenaufwand zu verrechnen sind.674 Ferner ist die Aktivierung von Forschungsausgaben untersagt;675 lediglich für Entwicklungskosten ist unter bestimmten Bedingungen ein Bilanzansatz geboten.676 Damit ist festzuhalten, daß nach den IAS eine Aktivierung von Ingangsetzungs- und Erweiterungskosten lediglich für den Teilbereich der Entwicklungskosten und dort nur unter restriktiven Bedingungen in Betracht kommt.
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Schmidt, I.M. (2002). Bilanzierung des Goodwills im Einzel- und Konzernabschluß. In: Bilanzierung des Goodwills im internationalen Vergleich. Schriftenreihe des Vereins für Unternehmensrechnung und Steuern Bayreuth e.V., vol 2. Deutscher Universitätsverlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-81413-5_17
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