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Krankenhäuser in Reformen — Reformen in Krankenhäusern

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Part of the book series: NPO-Management ((NPOM))

Zusammenfassung

Die Reformen in deutschen Krankenhäusern lassen sich auf bestimmte Ziele und Ideen zurückfuhren, die von Interessenten (Interessengruppen, Anspruchsgruppen, Stakeholders) vertreten oder gefördert werden. Bisweilen werden auch gängige Ideen und Rezepte aus anderen Bereichen und Betrieben übernommen.

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Notes

  1. Wären tatsächlich die Lohnkosten in Deutschland im Verhältnis zur internationalen Konkurrenz zu hoch, müsste dann nicht eine Exportschwäche bei entsprechend großer Inlandsnachfrage (zumindest des Staates, wenn ihm eine zu hohe Staatsquote vorgeworfen wird) zu konstatieren sein? Ebenfalls kritisch zur These, zu hohe Arbeitskosten schwächten die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Unternehmen: Rudolf Hickel: Standortwahn und Standortangst. Die sieben Irrtümer der deutschen Wirtschaftspolitik. Reinbek 1998, S. 63–76. Derartige volkswirtschaftliche Voraussetzungen der Krankenhausreformen werden hier nicht weiter untersucht. Jedoch ist es das Bestreben der Regierungen vieler Länder, die Kosten ihrer jeweiligen Gesundheitssysteme nicht weiter wachsen zu lassen, vgl. etwa OECD (Hrsg.): The Reform of Health Care. A Comparative Analysis of Seven OECD Countries. Paris 1992 (Health Policy Studies No. 2); ferner: OECD (Hrsg.): Health Care Reform. The Will to Change. Paris 1996 (Health Policy Studies No. 8).

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  2. Vgl. Georg Picht: Die deutsche Bildungskatastrophe. Analyse und Dokumentation. Olten und Freiburg im Breisgau 1964; siehe auch: „Die Bildungsausgaben von Bund, Ländern und Gemeinden (Nettoausgaben) stiegen von 15,7 (1965) auf 44,6 Milliarden DM im Jahre 1973 — es handelte sich um den proportional höchsten Zuwachs der Staatsausgaben für diesen Zweck, dem eine Abflachung der Zuwachsrate (seit 1975) fast zwangsläufig folgen musste.“ Oskar Anweiler, Hans-Jürgen Fuchs, Martina Dorner und Eberhard Petermann (Hrsg., Einleitung, Erläuterung): Bildungspolitik in Deutschland 1945–1990. Ein historisch-vergleichender Quellenband. Bonn 1992, S. 23 (Hervorhebung im Original). Die Ähnlichkeit zum Ausgabenschub für das Gesundheitswesen und dem Bewusstwerden der Kosten auch dort ist interessant, vielleicht ließe sich Ähnliches auch für andere Zweige der Politik zeigen.

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  3. Konrad Eisholz: Krankenhäuser — Stiefkinder der Wohlstandsgesellschaft. Zur Problematik der Krankenhausfinanzierung. Baden-Baden 1969. Er bezieht sich unter anderem auf die zuvor von der Krankenhausenquête des Deutschen Bundestages 1966 festgestellten Defizite: Die Kostenunterdekkung allein im Jahr 1966 im westdeutschen Krankenhauswesen betrug demnach insgesamt rund 2 Milliarden D-Mark. Davon entfiel auf die Unterdeckung laufender Betriebskosten ein Betrag von etwa 1,2 Mrd. DM, dieser Anteil wurde durch Zuschüsse der Träger finanziert. Dazu kamen jedoch ein erheblicher Substanzverzehr (aufgrund ungenügender Abschreibungsmöglichkeiten), der auf rund 735 Mio. DM beziffert wurde. Vgl. ebd., S. 33.

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  4. Vgl. John Kenneth Galbraith: Gesellschaft im Überfluss. München 1959. (Eine Rückschau und Besprechung aus heutiger Sicht dazu von Katharina Kort erschien am 2. Dezember 1999 als Folge 29 der Reihe „ZEIT-Bibliothek der Ökonomie“ in DIE ZEIT Nr. 49, S. 35.)

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  5. Der berühmte Bericht von Dennis Meadows u. a. an den Club of Rome („Die Grenzen des Wachstums: Bericht des Club of Rome zur Lage der Menschheit“) erschien auf deutsch 1972 (Stuttgart).

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  6. Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport des Landes Rheinland-Pfalz (Hrsg.): Krankenversicherungsbudget: Eine Vorausschätzung der finanziellen Entwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung für die Jahre 1973 bis 1978 sowie eine Analyse der Entwicklung in den Jahren 1960 bis 1973. Vorgelegt von Heiner Geißler, Mainz 1974. Für 1980 wurden darin Ausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung von 108 Milliarden DM und ein damit verbundener Beitragssatz von 14,5 % (im Durchschnitt) prognostiziert. Wie der Meadows-Report, so erwies sich auch diese Studie — wenn man von der prinzipiellen Richtigkeit der Extrapolationen ausgeht — wie beabsichtigt als selbstzerstörende Prophezeiung (self-destroying prophecy); die tatsächlichen Ausgaben betrugen nämlich 1980 zirka 89,8 Milliarden DM bei einem durchschnittlichen Beitragssatz von 11,4 %. Immerhin hatte der Beitragssatz zehn Jahre zuvor, 1970, noch bei 8,2 % gelegen (Institut der deutschen Wirtschaft Köln (Hrsg.): Zahlen zur wirtschaftlichen Entwicklung der Bundesrepublik Deutschland, Ausgabe 1999. Köln 1999, Tabellen 94, 95 und 96). Allerdings hatte er schon Ende der 1960er-Jahre über 10 % betragen (vgl. Konrad Eisholz: Krankenhäuser — Stiefkinder der Wohlstandsgesellschaft, Anlage 13, Übersicht C, S. 104).

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  7. Bernard Braun, Hagen Kühn und Hartmut Reiners: Das Märchen von der Kostenexplosion. Populäre Irrtümer zur Gesundheitspolitik. Frankfurt am Main 1998.

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  8. Vgl. Heinz-J. Bontrup: Zu den Irrtümern am Gesundheitsmarkt, in: Sozialer Fortschritt, Jahrgang 48, Heft 4, 1999, S. 84–92, hier insbesondere S. 91.

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  9. Darüber, dass die Wirtschaftstheorie häufig nur realen Veränderungen nachfolgt und dazu dient, bestimmten Interessen rationale Legitimität zuzusprechen, siehe: John Kenneth Galbraith: Die Entmythologisierung der Wirtschaft. Grundvoraussetzungen ökonomischen Denkens. München 1990. (Das amerikanische Original von 1987 trägt den treffenderen Titel „Economics in Perspective: A Critical History“.)

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  10. Zur Rationalisierung in öffentlichen Betrieben siehe Dieter Witt: Rationalisierung in der öffentlichen Verwaltung. Sonderdruck aus: der gemeindehaushalt, 78. Jahrgang, Heft 5, 1977.

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  11. „Kommerzialisierung des Krankenhauswesens“, veranstaltet vom Göttinger Forum für Wissenschaft, Wirtschaft und Verwaltung e. V. am 21. November 1998 in Göttingen.

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  12. Vgl. Josef Düllings: Krankenhäuser in Europa. Zahlen, Fakten, Trends. Düsseldorf 1998, S. 38 und 49.

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  13. Krankenhäuser in Europa. Zahlen, Fakten, Trends. Düsseldorf 1998 Ebd. S. 39 und 49. Für eine genaue Analyse müssten mindestens noch Aufgaben und Arbeitszeiten verglichen werden.

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  14. Vielleicht spielt auch der Umstand eine Rolle, dass im britischen National Health Service die meisten Ärzte Angestellte sind.

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  15. Eine engagierte Darstellung und Kritik solchen ärztlichen Verhaltens bietet der Schlüsselroman „House of Gods“ von Samuel Shem, Frankfurt am Main, Wien 1997. Für den Hinweis auf dieses Buch, das wie mancher Roman mehr über die (in diesem Falle amerikanische Krankenhaus-) Kultur lehrt als viele Abhandlungen, danke ich Herrn Martin Siess.

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  16. Realwirtschaftlich bedeutsam ist auch, dass bei Arbeitslosigkeit ein großes Produktionspotential brach liegt, mögliche Werte also nicht geschaffen werden.

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  17. Vgl. hierzu Thomas Elkeles: Arbeitslosigkeit, Langzeitarbeitslosigkeit und Gesundheit, in: Sozialer Fortschritt jahrgang 48, Heft 6, 1999, S. 150–155.

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  18. Michael Frese: Zur Verlaufsstruktur der psychischen Auswirkungen von Arbeitslosigkeit, in: Thomas Kieselbach u. a. (Hrsg.): Individuelle und gesellschaftliche Kosten der Massenarbeitslosigkeit. Weinheim 1985, S. 224–241, hier S. 238.

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  19. O. V.: „Schwedenisierung“ der Welt. Wertesysteme in globaler Perspektive, in: WZB-Mitteilungen 81, September 1998, S. 5–8. Die Studie ist Teil des „Welt-Werte-Surveys“, der von 1995 bis 1997 durchgeführt worden ist; vgl. Ronald Inglehart: Modernisierung und Postmodernisierung. Kultureller, wirtschaftlicher und politischer Wandel in 43 Gesellschaften. Frankfurt am Main 1998.

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  20. Vgl. hierzu schon Max Weber: Asketischer Protestantismus und kapitalistischer Geist, in: Sozio logie · Weltgeschichtliche Analysen · Politik. Hrsg. und erläutert von Johannes Winckelmann. Stuttgart 1956, S. 357–381, insbes. S. 372.

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  21. Zumindest nach dem hier zugrundegelegten Kulturbegriff, in dem Kultur ein System von Werten (und daraus erwachsenen Normen) ist, das sich an den menschlichen Schöpfungen, die insofern Symbole für jene Werte darstellen, zeigt. Menschliche Schöpfungen sind materieller Art wie Gegenstände oder personal-sozialer Art wie das menschliche Verhalten (vor allem Verhaltensmuster oder-gestalten), dessen besonderer Teil die Sprache ist. Siehe hierzu Beiträge zur Organisationskultur-Diskussion, zum Beispiel: Dieter Witt: Kultur und Dienstprinzip in öffentlichen Betrieben, in: Peter Faller und Dieter Witt (Hrsg.): Dienstprinzip und Erwerbsprinzip. Fragen der Grundorientierung in Verkehr und öffentlicher Wirtschaft. Festschrift für Karl Oettle zur Vollendung des 65. Lebensjahres. Baden-Baden 1991, S. 283–299, hier S. 284; ders.: Organisationskultur sozialer Dienstleister, in: Albert Hauser, Rolf Neubarth und Wolfgang Obermair (Hrsg.): Management-Praxis Handbuch soziale Diensdeistungen. Neuwied, Kriftel/Ts., Berlin 1997, S. 100–117; zu anderen Konzepten auch: Meinolf Dierkes, Lutz von Rosenstiel und Ulrich Steger (Hrsg.): Unternehmenskultur in Theorie und Praxis. Konzepte aus Ökonomie, Psychologie und Ethnologie. Frankfurt am Main 1993.

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  22. Es stellt sich die Frage, ob es in solchen Unternehmen die amerikanische Kultur ist, die ihren Erfolg (mit) bedingt, oder ob es sich um eine auch von vergleichbaren Betrieben in den USA abweichende Organisationskultur handelt, ferner, ob der durchschnittliche Unternehmenserfolg von dem anderer Unternehmen signifikant abweicht.–Vgl. zu „amerikanischen“ Organisationskulturen zum Beispiel die Beiträge von Dorothee Echter („Profit-rolls. US-Marketing-Management für Konsumgüter“) und Christian Hickl („Computer und mehr. Amerikanische Unternehmenskultur auf gut deutsch“) in dem von Dirk Getschmann herausgegebenen Band „Arbeitswelten von innen betrachtet. Reportagen zur Organisationskultur“. Frankfurt am Main 1998, S. 119–139 (Echter) und 221–242 (Hickl).

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  23. Kritisch hierzu beispielsweise Beiträge in: Heinrich A. Henkel, Lothar F. Neumann und Hajo Romahn (Hrsg.): Wider den gesellschaftspolitischen Imperialismus der reinen Ökonomie. Gedächtnisschrift für Gerhard Weisser. Marburg 1998.

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  24. Vgl. Karl Oettle: Grenzen und Möglichkeiten einer unternehmungsweisen Führung öffentlicher Betriebe, in: Grundfragen öffentlicher Betriebe I. Ausgewählte Aufsätze zur Zielsetzung, Führung und Organisation öffentlicher Betriebe. Baden-Baden 1976, S. 55–70; ders.: Die Anwendung von Grundsätzen moderner Unternehmens fuhrung auf das Krankenhaus, in: ebd., S. 93–120.

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  25. Zum New Public Management siehe grundlegend: Christopher Hood: De-Sir Humphreyfying the Westminster Model of Bureaucracy: A New Style of Governance? in: Governance: An International Journal of Policy and Administration, Vol. 3, No. 2, April 1990, S. 205–214; ders.: The „New Public Management“ in the 1980s: Variations on a Theme, in: Accounting, Organizations and Society, Vol. 20, No. 2/3, 1995, S. 93–109; ders.: A Public Management for all Seasons? in: Public Administration, Vol. 69, Spring 1991, S. 3–19; Christopher Polliti: Beyond the Managerial Model: The Case for Broadening Performance Assessment in Government and the Public Services, in: Financial Accountability and Management, Vol. 2, No. 3, Autumn 1986, S. 155–169; Peter Aucoin: Administrative Reform in Public Management: Paradigms, Principles, Paradoxes and Pendulums, in: Governance: An International Journal of Policy and Administration, Vol. 3, No. 2, April 1990, S. 115–137; überblicksweise und deutsch: Dietrich Budäus und Gernod Grüning: New Public Management — Entwicklung und Grundlagen einer „Revolution“ des öffentlichen Sektors, in: Zeitschrift Führung + Organisation (zfo), 67. Jahrgang, Heft 1, 1998, S. 4–9; Reiner Chrobok: New Public Management, in: ebd., S. 51–52, und weitere Beiträge im gleichen Heft.

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  26. 1_Andere Autoren haben sich der Mühe unterzogen, ausführlichere Abrisse zu geben, auf die sich diese Ausführungen stützen können und bei denen Interessierte sich umfassend informieren können, z. B.: Rafaela Kraus: Transformationsprozesse im Krankenhaus. Eine qualitative Untersuchung. München und Mering 1998, vor allem S. 48–54; Karl-Heinz Tuschen und Michael Quaas: Bundespflegesatzverordnung. Kommentar mit einer umfassenden Einleitung in das Recht der Krankenhausfinanzierung, Stuttgart, diverse Auflagen, zuletzt 3., neubearbeitete Auflage 1998 (Einleitung); Michael Simon: Das Krankenhaus im Umbruch. Neuere Entwicklungen in der stationären Krankenversorgung im Gefolge von sektoraler Budgetierung und neuem Entgeltsystem. Berlin Juli 1997, insbesondere S. 7–22; Fachvereinigung der Verwaltungsleiter deutscher Krankenanstalten e. V. (Hrsg.): Betriebswirtschaftliche Aspekte in der Krankenhausfinanzierung. Marl 1988.

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  27. Berücksichtigt man die Trägerzuschüsse der 1960-er-Jahre, dann erscheinen die Jahre ohne Finanzprobleme als kurze Übergangszeit in der Geschichte des deutschen Krankenhauswesens.

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  28. Unter „Investitionskosten“ versteht das Gesetz zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze (Krankenhausfinanzierungsgesetz — KHG) in einer Liste „a) die Kosten der Errichtung (Neubau, Umbau, Erweiterungsbau) von Krankenhäusern und der Anschaffung der zum Krankenhaus gehörenden Wirtschaftsgüter, ausgenommen der zum Verbrauch bestimmten Güter, b) die Kosten der Wiederbeschaffung der Güter des zum Krankenhaus gehörenden Anlagevermögens (Anlagegüter); zu den Investitionskosten gehören nicht die Kosten des Grundstücks, des Grundstückserwerbs, der Grundstückserschließung sowie ihrer Finanzierung,“ wohl aber mit den Investitionen verbundene Kosten etwa von Zinsen und Tilgung von Darlehen, mit deren Hilfe Investitionsgüter beschafft worden sind (§ 2 Ziffern 2 und 3 KHG). Die Grundstückskosten können aber im Wege der Einzelförderung auf Antrag vom Land finanziert werden (§ 9 Absatz 2 Ziffer 2 KHG).

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  29. Krankenhaus-Neuordnungsgesetz vom 20. Dezember 1984, vgl. Karl-Heinz Tuschen und Michael Quaas: Bundespflegesatzverordnung. Kommentar mit einer umfassenden Einführung in das Recht der Krankenhausfinanzierung. Stuttgart, Berlin, Köln, 3., überarbeitete Auflage 1996, S. 14.

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  30. Der Begriff „dual“ erscheint in diesem Zusammenhang nicht ganz passend, weil häufig Teile der Kosten eines Krankenhauses offensichtlich einer dritten Finanzierungsquelle entstammen, nämlich Mitteln des jeweiligen Eigentümers oder „Trägers“ oder eines Stifters oder dergleichen. So finanzieren viele Träger auch Defizite oder Einrichtungen, die sie für erforderlich oder wünschenswert halten; ein besonders gutes Beispiel dafür ist die Filderklinik, gemeinnütziges Gemeinschaftskrankenhaus in Filderstadt bei Stuttgart, die u. a. von einer Stiftung unterstützt wird und deshalb eine anthroposophisch erweiterte Medizin und pflegerische Betreuung anbieten kann. 1 bis 2 % des jährlichen Haushalts der Klinik stammen aus Zuwendungen und Spenden. Vgl. Andreas Goyert (Red.): Die Filderklinik. Gemeinnütziges Gemeinschaftskrankenhaus. Festschrift anlässlich der Eröffnung des neuen Entlastungsbaus der Filderklinik. Filderstadt 1996, v. a. S. 26).

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  31. Thomas Kopetsch: Krankenhausfinanzierung — Eine grundsätzliche Betrachtung, in: Sozialer Fortschritt, Jahrgang 45, 1996, Heft 9, September, S. 208–214, hier S. 208.

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  32. Die Deckung der Defizite der einzelnen Krankenhäuser durch ihre Eigentümer ist auch eine Form der Finanzierung, die den Begriff „Monistik“ deutlich zu relativieren vermag; im Jahr 1966 betrugen die nötigen Zuschüsse der kommunalen Träger 23,5 % der Gesamtausgaben ihrer Krankenhäuser; vgl. Konrad Eisholz: Krankenhäuser — Stiefkinder der Wohlstandsgesellschaft, Anlage 9, S. 97.

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  33. Tuschen und Quaas: Bundespflegesatzverordnung, S. 8.

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  34. Das war schon als wesentlicher Teil der Reform 2000 geplant, scheiterte aber an einer großen ablehnenden Mehrheit der Stimmen im Bundesrat. Die Zusatzbelastung der Kassen hätte teilweise ausgeglichen werden sollen, teilweise aber durch Rationalisierungsersparnisse finanziert werden sollen.

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  35. Wie auch an anderen Stellen dieser Arbeit wird hier die Bezeichnung „Westdeutschland“ für die „alte“ Bundesrepublik gewählt.

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  36. Zur Vorgeschichte und den Inhalten dieses Gesetzes vgl. Tuschen und Quaas: Bundespflegesatzverordnung, S. 15–26.

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  37. Quaas: Bundespflegesatzverordnung, Ebd. S. 14.

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  38. In §17 Absatz 2 KHG.

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  39. Das Wort „Reform“ soll hier ganz ohne Wertung nur eine tiefgreifende Veränderung bezeichnen.

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  40. Warum diese Bundesverordnung nicht auch wie sonst üblich „(Pflege-Personal-) Verordnung“, sondern „Regelung“ genannt wurde, entzieht sich der Kenntnis des Verfassers.

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  41. Tuschen und Quaas: Bundespflegesatzverordnung, S. 20.

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  42. Quaas: Bundespflegesatzverordnung, Ebd. S. 21

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  43. Gesetz zur Stärkung der Solidarität in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Solidaritätsstärkungsgesetz — GKVSolG) vom 19. Dezember 1998 (in Kraft getreten am 1. Januar 1999); zur Budgetierung v. a. § 1 „Begrenzung von Erlössteigerungen“.

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  44. Vgl. Karl Heinz Tuschen: Das zustimmungspflichtige Gesundheitsreformgesetz: Verpflichtendes Qualitätsmanagement, integrierte Versorgung und DRG-orientierte Vergütung, in: f&w führen und wirtschaften im Krankenhaus, 17. Jahrgang, Nr. 1, Jan./Feb. 2000, S. 6–12; Ferdinand Rau und M. Schnürer: DRG-Systeme: Wer die Wahl hat, hat die Qual, in: ebd., S. 46–50; Harald Schmitz, Peter Steiner, Boris Robbers und Urban Roths: Die DRGs werden den Alltag im Krankenhaus verändern, in: ebd., S. 51–53.

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  45. Vgl Siegfried Eichhorn: Stand und Perspektiven der Ordnungspolitik in der Krankenhauswirtschaft, in: Siegfried Eichhorn und Barbara Schmitt-Rettig (Hrsg.): Krankenhausmanagement im Werte-und Strukturwandel. Handlungsempfehlungen für die Praxis. Stuttgart, Berlin, Köln 1995, S. 1–33, hier S. 13.

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  46. Siehe § 11 Absatz 3 Satz 2 KHG.

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  47. Vgl. z. B. § 301 SGB V.

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  48. § 5 Absatz 2 Satz 2 BPflV bestimmt in präziser Weise: „Der Vergleich soll das notwendige Maß nicht überschreiten.“

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  49. Karl-Otto Bergmann und Gabriela Schwarz-Schilling: Krankheit und Recht. Frankfurt am Main 1995, S. 87.

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  50. Vgl. Gabriela Schwarz-Schilling: Krankheit und Recht. Frankfurt am Main 1995 ebd. S. 101 ff.; ferner Palandt: Bürgerliches Gesetzbuch, bearbeitet von Peter Bassenge u. a. München 1992, Randnummern 18 und 19 der Einführung vor § 611, S. 635 f.

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  51. Anspruchsgrundlage wären im Krankenhaus der Vertrag selbst und zusätzlich § 823 BGB (siehe auch § 618 Absatz 3), womit der Krankenhaus träger und für Behandlungsfehler auch die jeweils behandelnde Person direkt für Aufklärungs-und Behandlungs fehler sowie das sogenannte Übernahmeverschulden (Übernahme von Aufgaben, für die man nicht ausreichend qualifiziert und gerüstet ist) haftet; der Krankenhaus träger haftet außerdem für Organisationsverschulden.

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  52. Bergmann und Schwarz-Schilling: Krankheit und Recht, S. 145.

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  53. Vgl. Bettina Gerste und Michael Monka: Die Pflege-Personalregelung 1993–1995: Vom Pflegenotstands-zum Leistungsindikator für den stationären Bereich, in: Michael Arnold und Dieter Paffrath (Hrsg.): Krankenhaus-Report ‘96. Aktuelle Beiträge, Trends und Statistiken. Stuttgart, Jena, Lübeck, Ulm 1996, S. 155–170.

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  54. Siehe Laura Spinney: I had a hunch…, in: New Scientist, 5 September 1998, No. 2150, S. 42–47. Am Lehrstuhl für Psychologie der Technischen Universität München wird derzeit über „Implizites Wissen und erfahrungsgeleitetes Arbeitshandeln“ in der Krankenpflege geforscht; vgl. z. B.: André Büssing, Britta Herbig und Thomas Ewert: Implizites Wissen und erfahrungsgeleitetes Arbeitshandeln: Konzeptualisierung und Modellentwicklung. Berichte aus dem Lehrstuhl für Psychologie der TU München, Bericht Nr. 48, Juni 1999.

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  55. § 137 Satz 1 SGB V (Fassung Dezember 1998).

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  56. § 137 Satz 2 SGB V (Fassung Dezember 1998); ein Fall, in dem der Gesetzgeber sich deutlich erkennbar auf einen bestimmten wissenschaftlichen Ansatz stützt: Avedis Donabedian: Evaluating the Quality of Medical Care, in: The Milbank Memorial Fund Quarterly, Vol. XLIV, No. 3, July 1966, Part 2, S. 166–203, hier v. a. S. 169–170.

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  57. Hier zeigt sich eine interessante Tendenz der neueren Gesundheitspolitik: Die Verantwortung für wichtige Entscheidungen der Gesundheitsversorgung wird auf die sogenannte Selbstverwaltung übertragen. Damit sind im Regelfall „Spitzenorganisationen“ auf der Ebene der Länder oder des Bundes gemeint, also Verbände (juristisch: privatrechtliche nichtwirtschaftliche Vereine nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch).

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  58. § 137 Absatz 1 SGB V (Fassung Dezember 1999). Zur Minderung siehe § 462 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Für den Dienstvertrag (§§ 611 ff. BGB), den Patient und Krankenhaus schließen, gibt es eine derartige Regelung nicht, da Krankenhaus wie Arzt aus dem Vertrag „nur“ ihre Bemühung, nicht aber ein festgelegtes Ergebnis schulden.

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  59. Vgl. § 137c Absatz 1 SGB V (Fassung Dezember 1999).

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  60. Vgl. § 137e Absatz 3 Satz 1 SGB V (Fassung Dezember 1999). Es dürfte offensichtlich sein, dass diese Gesetzesänderungen bei Abschluss der vorliegenden Arbeit noch nicht Wirkung gezeitigt haben konnten, daher wurde der „alte“ Rechtsstand zu Anfang des Abschnitts ebenfalls referiert.

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  61. Wenn diese Kriterien aber von Krankenhausmitarbeitern beispielsweise für unzweckmäßig, kontraproduktiv, nicht ausreichend oder übertrieben gehalten werden, ist dann nicht der Anreiz gegeben, lieber die Aufzeichnungen zu manipulieren als gegen die eigene fachliche und persönliche Auffassung und Verantwortung Patienten zu behandeln?

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  62. Die Möglichkeit für kommunale Eigentümer, ihre Krankenhäuser in rechtlich selbständigere Formen zu überführen, wurde 1991/92 geschaffen; vorher war zumindest in Bayern der Regiebetrieb die Norm.

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  63. „Das Krankenhaus“ ist aber — wie schon mehrfach angedeutet — eine Einheit, deren Grenzen nicht von ihr selbst bestimmt werden und die nicht als monolithischer Block aufgefasst werden darf. Gerade die „Versäulung“ (siehe unten) sorgt dafür, dass es „das“ Krankenhaus mit einheitlichem Willen in der Regel nicht gibt.

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  64. Vgl. André Büssing und Ursula Theis: Welche Bedeutung hat die Rechtsformenwahl für Krankenhäuser? Berichte aus dem Lehrstuhl für Psychologie der TU München, Bericht Nr. 23, September 1995, S. 2.

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  65. Rechtsgrundlage ist in Bayern etwa Artikel 96 der Gemeindeordnung. In Hamburg sind die Krankenhäuser in einem sogenannten Landesbetrieb zusammengefasst. Neben den aufgeführten Rechtsformen wäre noch an Körperschaft und Anstalt sowie an Stiftungen des öffentlichen Rechts zu denken.

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  66. Theoretisch gibt es noch die Möglichkeiten des eingetragenen Vereins, der Aktiengesellschaft und der Stiftung des privaten Rechts.

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  67. Vgl. Gerhard Pfohl: GmbH — auch weiterhin eine für Kliniken sinnvolle Rechts form, in: kranken-hausumschau, Heft 5, 1997, S. 414–417, hier S. 417.

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  68. Dabei wird unterstellt, dass höhere Endohnung bessere und/oder mehr Leistung bewirken kann. Die Einschränkung gilt nicht für die Rechtsform „Kommunalunternehmen“.

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  69. Siegmar Streckel: Der Trend zur GmbH — Verschlechterung der Rechtsstellung der Mitarbeiter? (Teil I). Personalrechtliche Probleme bei der Umwandlung eines kommunalen Krankenhauses in eine GmbH, in: krankenhaus umschau, Heft 6, 1997, S. 525–528, hier S. 527. Aus Sicht von Mitarbeitern: Marburger Bund, Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e. V., Bundesverband (Hrsg.): Krankenhauslandschaft im Umbruch. Privatisierung als Herausforderung. Ein Leitfaden für Beteiligte. Köln, 2. Auflage 1998.

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  70. Vgl. Büssing und Theis: Rechtsformenwahl, S. 10.

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  71. Vgl. Statistisches Bundesamt: Gesundheitswesen, Fachserie 12, Reihe 6.3, Kostennachweis der Krankenhäuser, 1998. Stuttgart 2000, Tab. 5.1, S. 36.

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  72. Rafaela Kraus: Transformationsprozesse im Krankenhaus. Eine qualitative Untersuchung. München und Mering 1998, S. 64–65 und 113–115.

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  73. Ein innerer Widerspruch aus wirtschaftstheoretischer Sicht zwischen der marktähnlichen Finanzierungsweise über Fallpauschalen und Sonderentgelte einerseits und der Budgetierung andererseits, die doch eher als planwirtschaftlich gekennzeichnet werden kann, dürfte offensichtlich sein.

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  74. Franz Josef Oldiges stellt hierzu fest, dass sich das Gesundheitsstrukturgesetz, „was heute allenthalben offen zugegeben wird, als ‚Flop‘“ erwiesen habe (Immer mehr Wissen, immer mehr Diskussionen, immer weniger Handeln. Wird die nächste Reform der GKV gelingen? in: Sozialer Fortschritt, Jahrgang 48, Heft 4, 1999, S. 80–84, hier S. 80).

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  75. Vgl. Wird die nächste Reform der GKV gelingen? in: Sozialer Fortschritt, Jahrgang 48, Heft 4, 1999 ebd. S. 80–81.

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  76. Karl Oettle: Die Verminderung von Planungsunsicherheiten als öffentliches Anliegen, in: Reinbert Schauer (Hrsg.): Markt und Staat — Die Verminderung von Planungsunsicherheiten als öffentliches Anliegen. Linz 2000, S. 21–38, hier S. 27–28.

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  77. Einschränkend ist anzumerken, dass auch die Finanzierungsbedarfe und-Spielräume von Unternehmen durch steuerpolitische Entscheidungen — also staatlicherseits — maßgeblich mitbestimmt werden.

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  78. Hier wird der Diktion des Berufsbildungsgesetzes gefolgt, wonach Berufsbildung die Berufsausbildung, die berufliche Fortbildung und die berufliche Umschulung umfasst (§ 1 Absatz 1 Berufsbildungsgesetz, BBiG). Mit Berufsausbildung ist die Vorbereitung auf qualifizierte Tätigkeiten gemeint, Fortbildung bezeichnet die Erweiterung, Erhaltung und Anpassung der beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten, die Umschulung „soll zu einer anderen beruflichen Tätigkeit befähigen“ (§ 1 Absatz 4 BBiG). Auch das Universitätsstudium der Mediziner wird in dieser Arbeit als eine besondere Form beruflicher (Aus-)Bildung betrachtet (allerdings ist der Terminus „Weiterbildung“ dort im Sinne von „Fortbildung“ gebraucht). Obwohl das Berufsbildungsgesetz für den Krankenpflegeberuf (noch) nicht angewandt wird, gehört die Ausbildung dafür doch zur Berufsbildung und lässt sich daher auch den genannten Kategorien einordnen.

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  79. Zum Begriff der Professionalisierung existiert eine umfangreiche soziologische und pädagogische Literatur, auch aus der Gesundheitssystemforschung und der Pflegewissenschaft sind Beiträge dazu geleistet worden. Zu einer Profession gehören wohl etwa die folgenden Eigenschaften: 1. eine wissenschaftliche Grundlage, 2. die Macht, den Nachwuchs des eigenen Berufsstand auszulesen, 3. eine berufsständische Organisation, etwa in Kammern, die 4. als Berufsverband auch zur Sozialisation der Mitglieder beitragen, 5. ein hohes Ansehen und 6. tendenziell altruistische Motive zur Ausübung des Berufs. Der sechste Punkt wird uns im Hauptteil dieser Arbeit noch ausführlich beschäftigen. Zu fragen ist, ob diese Eigenschaften ein Ideal konstituieren oder die Wirklichkeit beschreiben wollen. Gerade hinsichtlich des sechsten Punktes können angesichts der Einkommen, die üblicherweise in den Professionen erzielt werden, im Vergleich zu anderen qualifizierten Tätigkeiten, doch gewisse Zweifel entstehen. — Zur Professionalisierung vgl. die Arbeiten von Karin Haug: Professionalisie-rungsstrategien, Durchsetzungspotentiale und Arbeitsteilung. Eine Untersuchung bei deutschen und englischen Pflegekräften. Berlin 1995; Uwe Raven: Professionelle Sozialisation und Moralentwicklung. Zum Berufsethos von Medizinern. Wiesbaden 1989; sowie Marian Döhler: Die Regulierung von Professionsgrenzen. Struktur und Entwicklungsdynamik von Gesundheitsberufen im internationalen Vergleich. Frankfurt am Main und New York 1997.

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  80. Die umgekehrte Möglichkeit zur Verringerung des Statusabstandes zwischen Ärzten und Pflegern, nämlich die Abschaffung von Titeln und der Verzicht auf das Führen akademischer Grade (Dr. med.) und Würden (Professor) ist dem Verfasser in der einschlägigen Diskussion merkwürdigerweise noch nicht aufgefallen. Angesichts der breiten bildungspolitischen Diskussion über die Gleichstellung „allgemeiner“ sowie akademischer und „beruflicher“ Bildung könnte man eine Tendenz zur „Beförderung“ diagnostizieren: Funktionelle (mehrdimensionale) Unterschiede zwischen Bildungseinrichtungen werden stark von hierarchischen (eindimensionalen) Einordnungen überstrahlt.

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  81. Vgl. Karin Haug. Professionalisierungsstrategien, Durchsetzungspotentiale und Arbeitsteilung. Eine Untersuchung bei deutschen und englischen Pflegekräften. Berlin 1995.

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  82. Eine Diskussion dieser Professionalisierungstendenzen ist hier nicht beabsichtigt, auch wenn der Verfasser dazu ein paar Beiträge hätte. Einer ist pädagogischer und gesellschaftlicher Natur: Die Professionalisierung zementiert die Rolle, die ein Individuum in der Arbeit — und auch außerhalb von ihr — spielt und läuft damit sowohl der gesellschaftlichen Individualisierungstendenz wie auch dem pädagogischen Ziel der freien personalen Selbstverwirklichung zuwider. In einem patientenbezogen organisierten Krankenhaus sollten Berufsrollenabgrenzungen weniger Bedeutung haben als bisher. Wer gerade beim Patienten ist, wer für ihn als Hauptbetreuer verantwortlich ist, wird auch einmal Arbeiten tun müssen, die nicht seiner Berufsrolle oder seinem Berufsstatus entsprechen. Ein Teilnehmer einer betriebswirtschaftlichen Weiterbildungsveranstaltung berichtete beispielsweise aus einem sehr patientenbezogen organisierten Spezialkrankenhaus, dass bei ihnen jeder, der gerade beim Patienten ist, dessen Exkremente zu beseitigen habe, und nicht nur die zuständige Krankenschwester. Daran sich zu gewöhnen sei für manche neu eintretenden Mitarbeiter nicht einfach.

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  83. Siehe hierzu Renate Brenner: Berufsausbildung mit dualem Charakter im nicht-dualen System oder auch: Das geordnete Chaos der Berufsausbildung in der BRD am Beispiel der Krankenpflegeberufe, in: Zeitschrift für Berufs-und Wirtschaftspädagogik, 88. Band, Heft 4, 1992, S. 300–310.

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  84. An der Technischen Universität München ist beispielsweise ein Studiengang für künftige Berufsschullehrer im Berufsfeld Gesundheit und Pflege entstanden.

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  85. Derzeit ist die reale Arbeitszeit mancher Ärzte, vor allem des Nachwuchspersonals, in einigen Krankenhäusern wohl kostengünstiger als die reale Arbeitszeit der Pflegenden. Dies errechnet sich aus der großen Zahl unbezahlter Überstunden, die von Ärztinnen und Ärzten geleistet werden.

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  86. „Weiterbildung“ ist hier in dem Sinn gebraucht, der sonst auch oft als „Fortbildung“ bezeichnet wird: als weitere Bildung in einem und für einen ausgeübten Beruf. „Weiterbildung“ ist innerhalb der Medizinerqualifizierung so legaldefiniert.

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  87. Persönliche Mitteilung.

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  88. Eine „Prognose des Angebots an Medizinerinnen und Medizinern“ lässt in der am niedrigsten schätzenden Variante die Zahl der insgesamt verfügbaren approbierten Ärzte erst im Jahr 2026 wieder auf den Stand von 1993 sinken; zwei andere Varianten sagen bis etwa 2015 steigende Ärztezahlen voraus, die dann nur langsam sinken. Vgl. Rüdiger Cyprian und Maria Gaworek: materialien aus der Arbeitsmarkt-und Berufsforschung, Sonderserie „Akademiker/innen — Studium und Arbeitsmarkt“, Heft 1.5/1998, Medizin, Teil III, S. 35.

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  89. Siehe dazu auch Erwin K. und Ute Scheuch: Cliquen, Klüngel und Karrieren. Reinbek 1993, S. 40 f. Nach der dort abgedruckten Tabelle, die das von Emnid ermittelte Vertrauen in verschiedene Institutionen von 1979 bis 1988 wiedergab, verfiel insbesondere zwischen von 1986 auf 1988 das Vertrauen in das Gesundheitswesen von 82 auf 57 % der Befragten. (Zum Vergleich: Das Bundesverfassungsgericht kam stabil über die Jahre auf Werte um die 80 %; die Parteien schwankten um die 40 %, und die Unternehmen lagen zwischen 65 % im Jahr 1982 und 48 % in den Jahren 1984 und 1988.)

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  90. O. V.: „Schwedenisierung“ der Welt. Wertesysteme in globaler Perspektive, in: WZB-Mitteilungen 81, September 1998, S. 5–8, hier S. 6.

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  91. Dass es das Phänomen (missbräuchlich) übermäßiger Inanspruchnahme solidarisch finanzierter Untersuchungs-und Behandlungsleistungen überhaupt in nennenswertem Umfang gibt, wird beispielsweise auch bezweifelt von Bernard Braun, Hagen Kühn und Hartmut Reiners: Das Märchen von der Kostenexplosion. Populäre Irrtümer zur Gesundheitspolitik. Frankfurt am Main 1998, S. 59–83. — Möglicherweise ist sogar das gegenteilige Phänomen wesentlich verbreiteter. Oswald Neuberger referiert in seinem herausragenden Buch „Personalwesen 1. Grundlagen, Entwicklung, Organisation, Arbeitszeit, Fehlzeiten“ (Stuttgart 1997) Studien, die ein überraschendes Ausmaß sogenannter Dissimulation, also des Verdrängens oder Verbergens von aus objektiv medizinischer Sicht vorliegender Krankheit belegt haben. In einer Krankenkassenstudie unter immerhin 31.000 sozialversicherten Arbeitnehmern in Baden-Württemberg von 1979, die von Ärzten untersucht wurden, erwies sich beispielsweise, dass 1,6 % der männlichen und 1,3 % der weiblichen Untersuchten in ein Krankenhaus eingewiesen werden mussten; um die 80 % (!) zeigten „pathologische Abweichungen im klinischen Bereich“. Dabei handelte es sich um Personen, die arbeiteten, nicht um krankgemeldete. Andere Untersuchungen kamen zu vergleichbaren Ergebnissen (ebd., S. 338–341, hier S. 339). Rudolf Johns hat schon 1958/59 darauf hingewiesen, dass die Verschleppung von Krankheiten zu letztlich höheren Kosten führt als rechtzeitige Inanspruchnahme von Krankenhausleistungen (vgl. Rudolf Johns: Die Kosten des Krankenhauses und ihre Deckung, in: Jahrestagungen 1958 · 1959 der Fachvereinigung der Verwaltungsleiter deutscher Krankenanstalten. Kulmbach 1959, S. 91–122, hier S. 110).

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  92. § 12 Absatz 1 SGBV.

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  93. Die wiederholte, nur theoretisch fundierte Rede von solchem Verhalten könnte allerdings dazu fuhren, dass es für üblich und nachahmenswert oder jedenfalls nicht zu verurteilen gehalten wird — die normative Kraft des vermeintlich oder tatsächlich Faktischen.

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  94. Es scheint dem Verfasser überhaupt, als sei „moral hazard“ eine Folge eines ungeprüften axiomatischen Menschenbildes („homo oeconomicus“), wobei aber dessen unterstelltes Nutzenmaximie-rungsverhalten inhaltlich und motivisch unkonkret bleibt (wie in den meisten neueren mikroökonomischen Ansätzen) und damit verschiedenste Verhaltensweisen gleich gut „rational“ erklärt werden können. Für eine konsequente Anwendung solcher Ansätze siehe Andrea Schwartz: Informationsund Anreizprobleme im Krankenhaussektor. Eine institutionenökonomische Analyse. Wiesbaden 1997.

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  95. Vgl. zusammenfassend z. B. Lutz von Rosenstiel: Wertewandel, in: Alfred Kieser, Gerhard Reber und Rolf Wunderer (Hrsg.): Handwörterbuch der Führung. Stuttgart, 2., neu gestaltete und ergänzte Auflage 1995, Sp. 2175–2189; ferner Friedrich Fürstenberg: Wandel in der Einstellung zur Arbeit — Haben sich die Menschen oder hat sich die Arbeit verändert? und weitere Beiträge in dem Sammelband „Wertewandel als Herausforderung für die Unternehmenspolitik“, hrsg. v. Lutz von Rosenstiel, Herbert E. Einsiedler und Richard K. Streich. Stuttgart 1987, S. 17–35; über die Arbeitswelt hinaus Friedrich Fürstenberg: Gesellschaftlicher Wertewandel als Bezugspunkt der Ordnungspolitik, in: Hans-Günter Schlotter (Hrsg.): Ordnungspolitik an der Schwelle des 21. Jahrhunderts. Baden-Baden 1997, S. 173–198.

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  96. O. V.: „Schwedenisierung“ der Welt. Wertesysteme in globaler Perspektive, in: WZB-Mitteilungen 81, September 1998, S. 5–8, hier S. 5.

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  97. Die Darbietung ist dabei letztendlich schon jene außerökonomische Zielsetzung, um derentwillen überhaupt gewirtschaftet wird.

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  98. Sie geht über die Produktivitätsdefinition aber insofern hinaus, als sie beispielsweise auch der sozialen und ethischen Sphäre zuzurechnende Sachverhalte berücksichtigt, soweit sie für den Betrieb von Belang sind.

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  99. Das kann ein Grund sein, warum das Vorbild erwerbswirtschaftlicher Betriebe so attraktiv ist: Alle schwierigen Wertfragen, die Diskussionen und Versuche, allgemein oder weitgehend anerkannte Wertmaßstäbe zu finden, werden umgangen, wenn es nur um Geld geht. Man hat einen Wertmaßstab, in dem alle relevanten Daten ausgedrückt werden können, und für relevant werden eben die Daten gehalten, die man in Geld beziffern kann.

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  100. Vgl. zu den allgemeinen (Unter-) Zielen auch Erich Gutenberg: Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre. Erster Band: Die Produktion. Berlin, Heidelberg, New York, 23., unveränderte Auflage 1979, S. 9–10, wo ausgeführt wird, dass das Wirtschaftlichkeitsstreben ein sogar (wirtschafts-) „systemindifferenter“ Grundsatz ist.

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  101. Karl Oettle: Elemente der Ökonomisierung des Verwaltungshandelns, in: Die Verwaltung, 32. Band, Heft 3, 1999, S. 291–312, hier S. 292. Im Extremfall werden ökonomische Ziele zu alleinigen Oberzielen, was Oetde in Anlehnung an Gerhard Weisser als „Ökonomismus“ charakterisiert (ebd. S. 296).

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  102. Michael Simon: Das Krankenhaus im Umbruch. Neuere Entwicklungen in der stationären Krankenversorgung im Gefolge von sektoraler Budgetierung und neuem Entgeltsystem. Berlin, Juli 1997, S. 40.

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  103. Michael Simon und Hagen Kühn: Organisationslernen im Krankenhaus. Wandel einer reformresi-stenten Institution unter dem Eindruck geänderter Rahmenbedingungen, in: Horst Albach u. a. (Hrsg.): Organisationslernen — institutionelle und kulturelle Dimensionen. Berlin, 2. Aufl. 1999 (WZB-Jahrbuch 1998), S. 161–192, hier S. 161

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  104. The Boston Consulting Group, Praxisgruppe Gesundheitswesen: BCG-Studie: Krankenhaus heute. Abschlussbericht. München Dezember 1993 (im Folgenden kurz zitiert als „BCG“.)

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  105. Vgl. Josef Düllings: Auswirkungen des GSG im Krankenhausbereich. Ergebnisse der DKG-Herbstumfrage 1993, in: das Krankenhaus, Heft 3, 1994, S. 110–114.

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  106. Angeschrieben worden waren „535 von 2.289 zugelassenen Krankenhäusern“ in einer geschichteten, repräsentativen Stichprobe (Auswirkungen des GSG im Krankenhausbereich. Ergebnisse der DKG-Herbstumfrage 1993, in: das Krankenhaus, Heft 3, 1994, ebd., S. 110).

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  107. Der Fallzahlenanstieg war in Krankenhäusern niedrigerer Versorgungsstufen relativ größer. Die Unterschiede auch nach Fallschwere waren zum Teil beträchtlich.

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  108. Fraunhofer-Institut für Arbeitswirtschaft und Organisation IAO: Fraunhofer IAO Krankenhausstudie. Auswirkungen des Gesundheitsstrukturgesetzes auf die Organisation der Krankenhäuser. Stuttgart 1997. (Autoren: Michael Haischer und Guido von der Weiden, Red.: Özlem Bardakci.) (im Folgenden kurz als „Fraunhofer IAO“ zitiert.)

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  109. Ob Rückschlüsse auf Unterschiede der Einstellungen von Krankenhausverwaltungsleitern je nach Trägerschaft (oder Oberzielsetzung) daraus zu ziehen sind, ist hier nicht von Belang.

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  110. Fraunhofer IAO Krankenhausstudie., Vorwort.

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  111. Fraunhofer IAO, S. 61 (Frage 3); 166 Häuser hatten Basis-und Abteilungspflegesätze und 168 hatten Fallpauschalen und Sonderentgelte eingeführt.

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  112. Fraunhofer IAO, S. 62 f.

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  113. Fraunhofer IAO, S. 70 f., Frage 12.

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  114. Fraunhofer IAO, S. 70 f., Frage 12.

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  115. Die Ähnlichkeit solcher Budgets mit öffentlichen Haushaltsplänen (Etats) ist bisher noch kaum diskutiert worden.

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  116. BCG, S. 29, Frage 17.

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  117. Vgl. Günter Stolz: Neue Rahmenbedingungen für Krankenhäuser. Betriebswirtschaftliche und gesundheitspolitische Folgen der wettbewerbsorientierten Umwälzung des Gesundheitswesens. Abschlussbericht des Hans-Böckler-Stiftung-Projekt-Nr. 95-657-4. Düsseldorf 1997, hier S. 25 f.

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  118. Über Wirtschaftlichkeits-und Organisationsfragen der Arzneimittelversorgung im Krankenhaus entsteht zur Zeit eine Dissertation von Barbara Philippi, Köln, die ebenfalls teilweise im Rahmen des europäischen Forschungsverbundes AREHCAS entstanden ist; sie enthält einen Vergleich der Regelungen in Krankenhäusern verschiedener Länder.

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  119. Stolz, S. 33–34.

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  120. Fraunhofer IAO, S. 73, Frage 15 (Formulierung im Fragebogen, Anhang).

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  121. Auch hier, wie bei anderen Aussagen, ist fraglich, was jeweils unter Controlling verstanden wurde.

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  122. Vgl. z. B. O. V.: Welche Leistung im Krankenhaus kostet wieviel? Pocket Guide der innerbetrieblichen Verrechnungspreise bringt Transparenz für Mediziner, in: krankenhausumschau, 66. Band, Heft 6, 1997, S. 517.

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  123. Düllings/DKG, S. 111.

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  124. Stolz, S. 13

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  125. Fraunhofer IAO, S. 81, Frage 19.

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  126. BCG, S. 30, Frage 20.

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  127. Vgl. BCG, S. 31, Frage 22. „Wohl kaum“ wurde von 23 und „sicher nicht“ von 4 Befragten angekreuzt.

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  128. 112 sehr groß, 158 wahrscheinlich, 68 eventuell, 19 wohl kaum, 5 sicher nicht. Vgl. BCG, S. 31, Frage 23.

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  129. Genauer: 59 sehr groß, 178 wahrscheinlich, 93 eventuell, 25 wohl kaum, 6 sicher nicht. Vgl. ebd.

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  130. In systematischer Darstellung müsste die Leistungssteuerung daher geteilt werden in einen Unterfall der Kostenbegrenzung und in das Instrument der Erlös Steuerung.

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  131. Stolz, S. 20 und 21.

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  132. Fraunhofer IAO, S.

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  133. BCG, S. 22; Hervorhebung H. St.

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  134. Interview A1 (ein Chefarzt).

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  135. Vgl. Avedis Donabedian: Evaluating the Quality of Medical Care, in: The Milbank Memorial Fund Quarterly, vol. XLIV, no. 3, July 1966, part 2, S. 166–203, hier S. 167–170.

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  136. Stolz, S. 36.

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  137. Vgl. §§ 137–137b SGBV.

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  138. Vielleicht haben die 14,4 % den Begriff „Total Quality Management“ anders (zum Beispiel wörtlicher) verstanden als andere.

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  139. Fraunhofer IAO, S. 73

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  140. Fraunhofer IAO, S. 73 und Anhang (Fragebogen, Frage 14).

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  141. BCG, S. 27 (Anhang: Daten) und S. 4 des Fragebogens. Nur den Basispflegesatz vermochte eine Mehrheit der Krankenhausverwaltungen zu bestimmen (188 gegenüber 173, die dies nicht konnten). Dies zeigt, dass die politisch gesetzten neuen Rahmenbedingungen auf darauf nicht vorbereitete Strukturen in den meisten Krankenhäusern trafen.

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  142. Stolz, S. 25.

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  143. Fraunhofer IAO, S. 75 (Frage 17).

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  144. Fraunhofer IAO, S. 60 (Anhang, Frage 1b).

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  145. BCG, S. 30, Frage 19. Ob darin auch Wünsche zum Ausdruck kommen, kann nicht beurteilt werden, ist jedoch möglich und nicht unwahrscheinlich.

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  146. Fraunhofer IAO, S. 76–80 und Anhang sowie Auswertung. Bei den Fachkenntnissen wurde die Formulierung „Ihre Fachkenntnisse“ gebraucht, so dass die Antworten wohl eher auf den individuellen Beantworter als für ganze Krankenhausverwaltungen oder-betriebe zutreffen, wenngleich die Formulierung auch diese Interpretationen zulässt.

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  147. Angesichts der Zahl der inzwischen erschienenen Veröffentlichungen dürfte der Bildungsbedarf mittlerweile geschrumpft sein.

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  148. Die Planungen und Vorhaben aus dem Jahr 1996 sind vermutlich heute durch gesundheitspolitische, finanzielle und andere Entwicklungen ohnehin überholt.

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  149. BCG, S. 28, Frage 6.

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  150. BCG, S. 9 f.

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  151. BCG, S. 10.

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  152. Fraunhofer IAO, S. 63.

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  153. Fraunhofer IAO, S. 65 (Frage 5); 71,5 % der Kreuzchen wurden bei „vollkommen kontraproduktiv“ und „kontraproduktiv“ gemacht.

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  154. Logisch böte es sich an, die Budgetierung und das Entgeltsystem unter einer Gruppe „Finanzierungsveränderungen“ zusammenzufassen. Das zeigt sich auch an den konstatierten Anpassungsstrategien, die beiden Teilen der Finanzierungsreform zugeordnet werden könnten.

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  155. Vgl. Michael Simon: Das Krankenhaus im Umbruch. Neuere Entwicklungen in der stationären Krankenversorgung im Gefolge von sektoraler Budgetierung und neuem Entgeltsystem. Berlin Juli 1997.

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  156. Vgl. Rafaela Kraus: Transformationsprozesse im Krankenhaus. Eine qualitative Untersuchung. München und Mering 1998.

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  157. „Stationsleitung“ ist die leitende Pflegekraft einer Station. Eine Station ist üblicherweise eine Untereinheit einer Abteilung, letztere leiten ein Chefarzt und eine Pflegedienstleitung.

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  158. Ebd. S. 107 und 66 f. Die interpersonale Perspektive könnte auch als „soziale“ bezeichnet werden; mit„organisatorisch“ ist bei Kraus entsprechend nicht die Organisation als Institution oder als Funktion gemeint, sondern ihre organisationstheoretischen Merkmale (wie beispielsweise Zentralisation und Standardisierung).

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  159. Vgl. Klaus Stern: Ende eines Traumberufs? Lebensqualität und Belastungen bei Ärztinnen und Ärzten. Münster/New York 1996, S. 63–69 und S. 89–90; Simon: Das Krankenhaus im Umbruch, S. 26–27. Die bezahlten Überstunden beliefen sich auf durchschnittlich 6,2 Stunden im Monat, die unbezahlten auf 21,5 Stunden, in Freizeit ausgleichbar waren 4,8 Stunden (S. 64). Ein solches Vorgehen, bei dem übervertragliche Leistung zwar verlangt, aber weder anerkannt noch durch die vertraglich vereinbarte Gegenleistung honoriert wird, darf wohl als unrechtmäßig bezeichnet werden. — Die Angaben beruhen auf Aussagen der Ärzte selbst.

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  160. Ende eines Traumberufs? Lebensqualität und Belastungen bei Ärztinnen und Ärzten. Münster/New York 1996 Ebd. S. 63.

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  161. Mit „in der Arbeit“ ist hier gemeint: in der medizinischen und pflegerischen Arbeit; „zu der Arbeit“ bedeutet also: zusätzlich zu den medizinischen und pflegerischen Aufgaben.

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  162. Die Aussicht für Mitarbeiter, nach vorübergehender Mehrbelastung in besonderen Situationen oder Veränderungsprozessen wieder zu einer gemäßigten Arbeitsbelastung oder sogar zu verbesserten Arbeitsbedingungen zurückkehren zu können, kann als motivations fördernder Faktor bei Reformen eingesetzt werden. Manche Betriebe versetzen sich und ihre Mitarbeiter aber auch in einen „dauernden Ausnahmezustand“, bei dem die versprochene Endastung, wenn sie überhaupt eintritt, schon bald durch die nächste Ausnahmesituation abgelöst wird. Einen solchen „dauernden Ausnahmezustand“ kann man im Krankenhauswesen angesichts der immer wieder als vorübergehend angekündigten, aber verlängerten Budgetbegrenzungen und der kurzen Lebensdauer von Gesetzesreformen erkennen.

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Sturm, H. (2002). Krankenhäuser in Reformen — Reformen in Krankenhäusern. In: Krankenhausreformen und Personalwirtschaft. NPO-Management. Deutscher Universitätsverlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-81392-3_2

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