Zusammenfassung
Die Genese der neuen Evaluierungsleitlinien hat die Strukturierung des Evaluierungsprozesses vorangetrieben. Die einzelnen Evaluationsstufen sind im Resultat klarer miteinander verwoben, vor allem der Versuch einer Definition der Termini ist hervorzuheben — wobei dieses Ansinnen an der anvisierten Verfahrensflexibilisierung scheiterte. So wurde keine definitorische Lösung für den extended Panel gefunden, die Evaluationsstufe, die im Fünften Rahmenprogramm eine divergierende Aufgabenbelegung erfuhr. Positiv zu werten ist, dass optionale Komponenten das Design des zunehmend mehrstufigen Evaluierungsprozesses bestimmen, so dass unterschiedliche, an den Instrumententyp angepasste Verfahren entstanden sind — in der Praxis werden die Projektvorschläge für die Neuen Instrumente eine zweiphasige Evaluation durchlaufen. Dies ist angesichts der Diversität der Projekttypen schlüssig. Die Grundelemente des Evaluationskonzepts werden jedoch suboptimal ausgestaltet. Vor allem das innovative neue Prozesselement, das die Evaluation der Großprojekte qualitativ aufwerten soll, ist sehr zurückhaltend standardisiert: die Leitlinien besagen lediglich, dass das Hearing dem tieferen Verständnis der Projektkomponenten und der Klärung von offenen Fragen diene. Es besitzt als letzte Evaluationsstufe vor der abschließenden Diskussion keine Filterfunktion, hier spielen das scoring und die Schwellenwerte keine Rolle — demnach hat die interaktive Bewertungsform lediglich eine Kontroll- und Klärungsfunktion. Ähnlich defizitär ist die Regelungsdichte des Beratungsservices in der Projekteinreichungsphase, die durch das Konsultationsverfahren noch abgenommen hat — was nicht gerade für den Erfolg des Qualitätssicherungsprozesses spricht. Hier ist ein Nachholbedarf anzumahnen, da ansonsten die personelle Komponente die Qualität der Beratungstätigkeiten der Kommission bestimmt. Auch für die Standardisierung hinsichtlich der Unabhängigen Beobachter, deren Aufgabe als fine tuning der Inputevaluation beschrieben wird, besteht Nachbesserungsbedarf, solange die Berichte der Beisitzer keiner Publikationspflicht unterliegen. Angemessen wäre ein ständiges Gremium, welches das Monitoring federführend umsetzt.
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Sombrowski, D. (2005). Fazit: Das Evaluationskonzept des 6. Forschungsrahmenprogramms. In: Inputevaluation in der europäischen Forschungspolitik. Sozialwissenschaft. Deutscher Universitätsverlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-81367-1_12
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-81367-1_12
Publisher Name: Deutscher Universitätsverlag, Wiesbaden
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Online ISBN: 978-3-322-81367-1
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