Zusammenfassung
Unter dem Begriff „Bürgerbeteiligung“ wird ein breites Spektrum verschiedener Partizipationsformen subsumiert. Als grobe Untergliederung zur Eingrenzung des Beteiligungsbegriffs (Leitfrage 1a) bietet sich eine Unterteilung an in
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a)
die verfassungsmäßig verbrieften Beteiligungsrechte der Staatsbürger (im Wesentlichen das Wahl-, Versammlungs- und Vereinigungsrecht)11,
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b)
die gesetzlich vorgeschriebene Bürgerbeteiligung (zum Beispiel Anhörungsrechte nach §3 des Baugesetzbuchs im Rahmen der Bauleitplanung, aber auch Bürgerentscheide und Bürgerversammlungen) und
-
c)
die freiwilligen Beteiligungsformen (zum Beispiel Planungsforen und Zukunftswerkstätten)
Dabei kann sich die Partizipation sowohl auf
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a)
die politische Inputseite (zum Beispiel Wahl von Ratsmitglieder oder Beeinflussung der Ratsentscheidung allgemein) wie auf
-
b)
die leistungserstellende Outputseite (zum Beispiel durch die Mitarbeit bei Sozialverbänden oder der Feuerwehr) beziehen.
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Wesselmann, C. (2002). Partizipation in kommunalpolitischen Entscheidungsfindungsprozessen. In: Internet und Partizipation in Kommunen. Sozialwissenschaft. Deutscher Universitätsverlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-81280-3_2
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