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Part of the book series: Wirtschaftswissenschaft ((WiWiss))

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Zusammenfassung

Bislang wurden drei Möglichkeiten untersucht, eine Allgemeine Betriebswirtschaftslehre zu konstituieren: Zum einen wurde gleich im ersten Kapitel dargelegt, dass es wenig Sinn macht, die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre als Summe der speziellen Betriebswirtschaftslehren auffassen zu wollen; wissenschaftstheoretisch und fachlich ist es nicht möglich, aus einer historisch entstandenen und sich im Rahmen des wissenschaftlichen Fortschritts verändernden Anzahl wissenschaftlicher Teilbereiche, die sich mit speziellen Problemstellungen des betrieblichen Geschehens beschäftigen, das Allgemeine einer Disziplin begründen zu wollen. Das Allgemeine am Untersuchungsgegenstand der Betriebswirtschaftslehre, d.h. die Erfassung und Behandlung der wesentlichen Aspekte des gesamten Betriebs,423 ist prinzipiell nicht als Summe einzelner Funktionsbereiche möglich, sondern erfordert eine eigenständige Beschäftigung. Die Konzeption der Allgemeinen Betriebswirtschaftslehre als Summenlehre scheidet folglich aus.

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Literatur

  1. Vgl. Chmielewicz, K. (1979/1994), S. 19, der sich dabei vor allem auf R. Köhler, H. Ulrich und E. Heinen bezieht. Ähnlich Egner, H. (1984), S. 424: „Die älteren Methodologen sehen in der Tradition Ammons Einteilungen von Wissenschaften als etwas Apriorisches und als ein für eine Wissenschaft konstitutives Element. Das mit Hilfe von Auswahlprinzipien aus dem Erfahrungsobjekt abgeleitete Erkenntnisobjekt hat universellen Geltungsanspruch, mit seiner Hilfe wird „die“ Betriebswirtschaftslehre konstituiert. Demgegenüber taucht in neueren fachmethodologischen Werken das Problem entweder gar nicht auf (Schanz), wird pragmatischer gesehen (Chmielewicz, Raffée), oder es wird ausdrücklich auf die Gefahren der Erkenntnisobjektvorstellung hingewiesen (Fischer-Winkelmann).“

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  2. Dlugos, G. (1972), S. 25, Hervorhebungen weggelassen.

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  3. Hahn, O. (1985), S. 180. Auch Ulrich, P. (1994), S. 180 meint bezüglich der gegenwärtigen Lage der Betriebswirtschaftslehre: „Doch die „normative Kraft“ des faktischen Wissenschaftsbetriebs der BWL wird um so geringer, je weniger sich in der Vielfalt dessen, was Betriebswirtschaftsforscher tun, ein verbindendes „I-dentitätsprinzip“ oder Erkenntnisinteresse finden läßt.“

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  4. Schanz, G. (1990), S. 95, Fußnote 23.

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  5. Vgl. Bleicher, K. (1994), S. 97 und S. 111. Danach argumentieren auch bspw. W. Kirsch, H. Raffée und H. Ulrich für eine solche Erfahrungsobjektorientierung.

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  6. In diesem Sinne weist auch Haase, M. (2000), S. 260 darauf hin, dass „eine allgemeine Betriebswirtschaftstheorie weitaus mehr als eine Theorie der Unternehmung,…“ ist.

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  7. Ulrich, P. (1989), S. 139. Er hat diese Einschätzung im Hinblick auf den entscheidungsorientierten Ansatz von E. Heinen gemacht, sie lässt sich jedoch auf alle sozialwissenschaftlichen Ansätze verallgemeinern.

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  8. So sieht bspw. auch Heinen, E. (1969/1978), S. 231 Unternehmen als ein „äußerst komplexes, offenes, soziales System mit einer Reihe funktionaler Subsysteme“ und nahezu identisch meint Kirsch, W. (1969), S. 665: „Unternehmungen sind Organisationen und damit zielgerichtete, offene, sozio-technische Systeme.“

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  9. Das Problem des Allgemeinen „an sich“ spielte schon in der griechischen Philosophie eine wichtige Rolle und war auch in der Folgezeit Gegenstand des sogenannten Universalienstreits, der besonders die mittelalterliche Philosophie bis hinein in die Neuzeit beherrschte (vgl. auch Stüdemann, K. (1988), S. 64 – 70, der dort die Entwicklung des Begriffs des Allgemeinen in der Philosophie und die drei Grundpositionen des Universalienstreits referiert). Ob „das Allgemeine“ überhaupt einer wissenschaftlichen Betrachtung zugänglich ist, mag nach wie vor ein Problem der Metaphysik, Ontologie oder der theoretischen Philosophie sein.

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  10. Für weitere Ausführungen zum Informationsgehalt, Allgemeinheits- und Bestimmtheitsgrad von Aussagen vgl. insbesondere Chmielewicz, K. (1979/1994), S. 124 – 129.

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  11. Vgl. Albert, H. (1963b/1993), S. 354.

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  12. Diese Entscheidungssituation ist hier etwas zugespitzt dargestellt; es ist eines der obersten Ziele aller Wissenschaft, Aussagensysteme bzw. Theorien zu formulieren, die sich durch ‘größten Informationsgehalt bei größter Allgemeinheit’, also durch eine hohe Allgemeinheit der Wenn-Komponente und zugleich einer hohen Bestimmtheit der Dann-Komponente auszeichnen (vgl. Chmielewicz, K. (1979/1994), S. 124 – 128), kurz: die allgemein wahr und informativ sind. Ob und inwieweit solche allgemeinen Theorien sowohl in den Natur-, als auch den Sozialwissenschaften aber überhaupt möglich sind, braucht in dem hier betrachteten Zusammenhang nicht weiter untersucht zu werden.

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  13. Albert, H. (1957/1993), S. 131.

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  14. Grunberg, E. (1966/1971), S. 74.

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  15. Popper, K.R. (1944/45/1979), S. 78.

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  16. Albert, H. (1963b/1993), S. 370, der diese Forderung mit Bezug auf Max Weber erhoben hat.

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  17. Um dies klarzustellen: Die hier angeführten Beispiele realer Betriebe sind nicht als empirische Grundlage für eine induktive Generierung von allgemeinen Annahmen zu verstehen (so bspw. Kosiol, E. (1961), S. 135, Hervorhebungen weggelassen: „Die konkreten Einzelerscheinungen der Wirklichkeit bilden die empirische Grundlage der Betriebswirtschaftslehre, auf der die induktive Forschung ruht, um durch Generalisierung, Isolierung und Typisierung Erkenntnisse zu abstrahieren.“). Die Beispiele dienen vielmehr zum einen zur Veranschaulichung und zum besseren Verständnis der Problemstellung, zum anderen als Ideenlieferant für allgemeine Annahmen im Entdeckungs-, aber eben nicht im Begründungszusammeruiang. Oder wie es Chmie-lewicz, K. (1979/1994), S. 89, eigene Hervorhebungen, verdeutlicht hat: „Die Verallgemeinerung einer sin-gulären Beobachtung ist danach kein (induktions-) logischer Schluß, sondern eine versuchsweise aufgestellte generelle Aussage, deren Wahrheit an der Realität zu testen ist;… Der Induktionsschluss ist nach dieser Auffassung anders als im klassischen Empirismus kein Begründungs-, sondern ein Entdeckungsverfahren; der Schritt vom Besonderen zum Allgemeinen ist keine logische Begründung, sondern ein heuristischer Entdeckungsvorgang. Insofern wird die Induktion in den Entdeckungszusammenhang verwiesen.“

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  18. Vgl. Stüdemann, K. (1988), S. 73.

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  19. Vgl. ebenda, S. 73. Und er fügt kritisch hinzu (ebenda, S. 74): „Die Betriebswirtschaftslehre allerdings scheint diese Ermahnung zur stärkeren Berücksichtigung der isolierenden Abstraktion so gründlich befolgt zu haben, daß ihr Blick für deren Gegenstück, die generalisierende Abstraktion, zumindest sehr getrübt ist.“

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  20. Witt, F.H. (1995), S. 52.

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  21. Vgl. Chmielewicz, K. (1979/1994), S. 120 – 122, der sich auf H. Alberts Kritik am Modellplatonismus stützt.

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  22. Vgl. bspw. Machlup, F. (1960/61/1971), S. 226.

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  23. Im Abschnitt 3.3. konnte am Gewinnmaximierungs- und Wirtschaftlichkeitsprinzip mehrfach gezeigt werden, zu welch’ dürftigen und teilweise absurden Ergebnissen das neoklassische Arbeiten mit Fiktivprämissen fuhrt.

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  24. Damit wird auf allgemeiner Ebene gleichzeitig von allen Aspekten und Sachverhalten gedanklich abstrahiert, die räumlich, zeitlich oder sachlich verschieden und damit speziell sind (vgl. Stüdemann, K. (1988), S. 71 – 72).

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  25. Vgl. Stüdemann, K. (1988), S. 80–81, insgesamt S. 71 – 82.

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  26. Vgl. bspw. auch Heinen, E. (1985/1992), S. 18.

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  27. Und da wir es hier mit einer Sozialwissenschaft zu tun haben, müssen diese vor allem möglichst realistische Annahmen über den Menschen, über sein Entscheiden, Handeln und Verhalten im sozialen Kontext und unter institutionellen Rahmenbedingungen, über empirisch vorfindbare Sachverhalte und (tatsächliche oder vermeintliche) „Sachzwänge“ enthalten. Damit erklärt sich auch, warum sich insbesondere Vertreter sozialwissenschaftlicher Ansätze explizit gegen den Modellplatonismus aussprechen und für eine Formulierung realistischer Theorien bzw. Annahmen mit Informationsgehalt argumentieren. So meint bspw. Heinen, E. (1985/1992), S. 18: „Ein logisch widerspruchsfreies Aussagensystem kann jedoch erst dann den Rang einer Theorie beanspruchen, wenn eine Verbindung zum tatsächlichen Geschehen hergestellt ist.“ Ebenso muss nach Schanz, G. (1975), S. 26 „… von realwissenschaftlichen Aussagen verlangt werden, daß sie über tatsächliche oder mögliche Eigenschaften von realen Objekten bzw. Sachverhalten informieren.“

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  28. Wie ein solches ‘Allgemeines Modell des Betriebs’ aussehen kann, wird im Folgenden Abschnitt 4.2. gezeigt.

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  29. Seidel, E./Menn, H. (1988), S. 83, wobei sie sich auf W. Euckens Idee des Ordos, d.h. einer gerechten Ordnung als Maßstab für real existierende Wirtschaftsordnungen beziehen (vgl. ebenda, insb. S. 87 – 90).

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  30. Albert, H. (1957/1993), S. 132. Vgl. ebenso ders. (1960), S. 15 sowie S. 31 – 33.

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  31. Damit wird zwischen allgemeiner und historischer Theorie unterschieden: erstere behauptet Gesetzmäßigkeiten, die „institutionell und raum-zeitlich invariant sind“, letztere behauptet Gesetzmäßigkeiten, die lediglich für bestimmte institutionelle Voraussetzungen und damit nur für ein “bestimmtes Raum-Zeit-Gebiet“Geltung haben (beide Zitate Albert, H. (1960), S. 15, vgl. ebenso Jochimsen, R./Knobel, H. (1971a), S. 56 – 57). Jochimsen/Knobel unterscheiden insgesamt drei Theorienarten nach dem Allgemeinheitsgrad, d.h. zusätzlich noch eine „relativ-allgemeine Theorie“. Für die hier angestellten Überlegungen reicht aber die zweiteilige Differenzierung zwischen allgemeinen und speziellen Theorien aus.

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  32. Ortmann, G./Sydow, J./Türk, K. (2000b), S. 33. Ebenso Türk, K. (2000), S. 147.

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  33. Setzt man dieses Verfahren fort, so gelangt man bspw. zu einem speziellen Erkenntnisgegenstand, Funktionsbereich oder Teilaspekten von Betrieben und damit schließlich zu den speziellen Betriebswirtschaftslehren.

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  34. Ähnlich auch bspw. Kromphardt, J. (1982), S. 906 oder Heinen, E. (1985/1992), S. 19. Der Begriff des Modells und vor allem die mit der Modellbildung und -arbeit verbundenen erkenntnistheoretischen Probleme sind weitaus differenzierter und diffiziler, als hier behandelt werden kann. Eine adäquate Beschäftigung mit diesen Aspekten würde aber weit über die hier vorliegende Arbeit hinausfuhren und so will ich es bei dem Modellbegriff in seiner einfachsten Definition belassen. Zumindest aber ein Hinweis: In der Betriebswirtschaftslehre werden die Begriffe „Modell“und „Theorie“— entgegen aller wissenschaftstheoretischen Erkenntnis — relativ undifferenziert und oftmals sogar synonym gebraucht (vgl. Heinen, E. (1985/1992), S. 19). Dies ist jedoch irreführend: Eine Theorie enthält mehrere Annahmen, von denen mindestens eine davon eine nomothetische Aussage sein muss, mit deren Hilfe das Betrachtete auch erklärt und prognostiziert werden kann bzw. soll. Daher ist u.a. „Konsistenz“, d.h. die Widerspruchsfreiheit von Annahmen, ein wesentliches Kriterium von Theorien. In diesem Sinne wurde im Abschnitt 2.4. argumentiert, dass eine allgemeine Theorie von Betrieben nicht möglich ist; sie müsste nämlich auch alle wesentlichen Inkonsistenzen der Wirklichkeit (hier: des betrieblichen Geschehens) beinhalten und würde daher zu Widersprüchen in ihren Annahmen fuhren. Im Gegensatz dazu handelt es sich bei einem Modell um mehrere zusammenhängende Annahmen, mit denen „lediglich“etwas abgebildet oder beschrieben wird, ohne dass hierüber nomothetische Aussagen getroffen werden. Es wird zwar auch eine Übereinstimmung mit der Wirklichkeit angestrebt, aber es werden diesbezüglich keine Ursachen bzw. Gesetze angegeben, mit der diese kausal erklärt oder vorhergesagt werden könnte. Dass Modelle bzw. die in dem Modell gemachten Aussagen mit dem Abgebildeten nicht im Widerspruch stehen dürfen, ist ein Problem der Wahrheit, d.h. der Übereinstimmung von abgebildetem Sachverhalt und diesbezüglicher Aussage, aber nicht das Problem der logischen Konsistenz zwischen den Aussagen des Modells. Daher ist „Konsistenz“, d.h. die logische Widerspruchsfreiheit, kein notwendiges Kriterium von Modellen! Dieses ist einer der wesentlichen Unterschiede zwischen Theorien und Modellen. Dass hier von einem „Allgemeinen Modell des Betriebs“gesprochen und ein solches auch skizziert wird, steht nicht im Widerspruch zu den, bezüglich einer „Allgemeinen Theorie von Betrieben“gemachten Äußerungen. In diesem Sinne geht es hier und in den folgenden Ausführungen um eine allgemein gehaltene Beschreibung von Betrieben bzw. des betrieblichen Geschehens und damit um eine erste Skizzierung dessen, was Untersuchungsgegenstand der Betriebswirtschaftslehre und damit für eine entsprechende wissenschaftliche Beschäftigung mit Betrieben überhaupt notwendig ist. Sowohl hier als auch in dem gesamten vorliegenden Werk ist also, worauf bereits in der Einleitung hingewiesen wurde, keine „Theorie der Unternehmung“beabsichtigt!

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  35. Vgl. Stüdemann, K. (1988), S. 75.

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  36. Ähnlich gebrauchte Begriffe sind: Subjekt, Individuum, Person, Akteur (vgl. Neuberger, O. (2000), S. 490 – 493, der diese Begriffe dort kurz skizziert).

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  37. Diese Einteilung in die beiden Elemente ist weitverbreitet; so werden auch bei einer systemorientierten Betrachtung des Betriebs die beiden Grundelemente „Mensch“und „Maschine“identifiziert, der Betrieb wird demzufolge als ein Mensch-Maschine-System gesehen und insgesamt von sozio-technischen Systemen gesprochen (vgl. Eberhardt, S. (1998), S. 25). Der Begriff der „Maschine“wird dabei oftmals sowohl zur Bezeichnung der physischen Elemente (die ‘eigentlichen Maschinen’) als auch zur Beschreibung der Organisation (‘das System’) benutzt. Wenngleich diese Doppeldeutigkeit einen gewissen Reiz hat (so sprach man bspw. im 19. und 20. Jahrhundert auch von dem ‘stahlharten Gehäuse des Kapitalismus’ und meinte damit sowohl die Maschinen als auch die Arbeitsorganisation), muss dennoch zwischen Gegenständen (u.a. Maschinen) und Institutionen differenziert werden: Während Gegenstände an sich rein naturwissenschaftlichen bzw. naturgesetzlichen Kriterien unterliegen, sind die Organisation bzw. Regeln soziale Konstrukte und damit sozialwissenschaftlicher Natur. Allgemeiner ausgedrückt: Zwischen physikalischen Gesetzen und technische Aspekten in Bezug auf Maschinen auf der einen Seite und den sozialen bzw. gesellschaftlichen Aspekten der Organisation menschlicher Arbeitsformen auf der anderen Seite bestehen prinzipielle Unterschiede. Dass es darüber hinaus auch Entsprechungen und Gemeinsamkeiten gibt, wird damit nicht ausgeschlossen.

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  38. Man kann sich dies auch nochmals an den „extremsten“der oben angeführten Beispiele von Betrieben klarmachen: Selbst bei dem virtuellen Unternehmen im Internet „stecken Menschen dahinter“, der Nomadenstamm in Kenia verwendet Gegenstände, auch der Haushalt in Grönland basiert auf institutionellen Bedingungen und selbst das Spielkasino in den USA hat eine natürliche Umwelt — auch wenn diese für die Menschen an den „einarmigen Banditen“scheinbar zu existieren aufgehört hat. Lediglich isolierte Betriebe (Robinson Crusoe, Eremit oder von der gesellschaftlichen Umwelt isolierte und damit autarke Stämme bzw. Kommunen) verfugen nicht über alle Umweltsegmente.

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  39. Dies wird exemplarisch im nächsten Abschnitt geschehen.

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  40. Selbst wenn man von aller Umwelt abstrahiert, so sind die Dinge letztendlich nur in ihren Erscheinungen und in ihren Beziehungen zum Betrachter erfassbar. Sowohl aus erkenntnistheoretischer als auch fachwissenschaftlicher Sicht ist es unmöglich und sinnlos, das „Ding an sich“erkennen zu wollen. Oder etwas konzilianter ausgedrückt: Das „Ding an sich“ist entweder lediglich eine Definition oder höchstens von metaphysischem bzw. idealtypischem Interesse. Ein realwissenschaftlicher Erkenntnisgewinn ist damit nicht verbunden. Was ja auch nicht gerade wenig ist — es sei hier allein an Descartes’ Meditationen erinnert. In diesem Sinne meint Eberhardt, S. (1998), S. 27, Hervorhebungen weggelassen: „Systeme (und auch Subsysteme) werden durch die Art und Intensität der Beziehungen zwischen den einzelnen Elementen charakterisiert.“Ebenso bereits Ulrich, H. (1970), S. 105:„Unter einem System verstehen wir eine geordnete Gesamtheit von Elementen, zwischen denen irgendwelche Beziehungen bestehen oder hergestellt werden können.“Der Systembegriff wird also hier in einer sehr allgemeinen und formalwissenschaftlichen Bedeutung verwandt. Die Bezeichnung des Betriebs bzw. Teile davon als „System“bedeutet dagegen nicht, dass darunter ein konsistentes, unter rein funktionalen Gesichtspunkten funktionierendes und dementsprechend zu betrachtendes, durchorganisiertes und hierarchisch auf einen Gesamtzweck ausgerichtetes Gebilde verstanden wird bzw. zu verstehen ist (siehe hierzu auch Abschnitt 4.3.2.). Ein solches Total-Modell ist nur eine sehr spezielle Interpretation von sozialen Systemen.

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  41. Die systematisch generierten Beziehungen gelten sämtlich für Betriebe, die innerhalb übergeordneter Institutionen (Märkte und/oder Staaten) existieren und damit über Kontakte zur sozialen Außenwelt verfügen. Dieses ist die Regel. Dagegen entfallen für die Sonderfälle ‘isolierte Ein-Personen-Existenz’ die Mensch-Mensch-Beziehungen sowie Beziehungen zur gesellschaftlichen Umwelt, bei ‘autarken Mehr-Personen-Betrieben’ fehlen die Beziehungen zu den gesellschaftlichen Umweltsegmenten. So stellt insbesondere Robinson Crusoe für die Wirtschaftswissenschaften bzw. die Sozialwissenschaften einen Spezialfall dar; in diesem Fall fehlen bspw. marktmäßige und soziale Austauschbeziehungen (letztere zumindest bis Freitag auf die Insel kam), und damit der für die Wirtschaftswissenschaften zentrale Gesichtspunkt eines durch den Markt vermittelten allgemeinen Wertmaßstabes oder die für die Sozialwissenschaften insgesamt zentralen Aspekte des Interagierens auf der Basis von Rollen bzw. gesellschaftlich vermittelten und definierten Wertvorstellungen und des Tauschs. Nichtsdestotrotz kann auch die Situation Robinson Crusoes — wenngleich eingeschränkt — wirtschafte- und sozialwissenschaftlich betrachtet werden.

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  42. Die Systematik bedarf zweier Anmerkungen: Durch sie werden nur Beziehungen zwischen den Elementen bzw. Rahmenbedingungen dargestellt. Der Mensch ist nun jenes sich-selbst-bewusste Wesen, dass auch in Beziehung zu sich selbst und seiner Existenz tritt. Diese Beziehung, d.h. die Introperspektive des Menschen bzw. sein reflexives Nachdenken über sich selbst und sein Verhältnis zu anderen Dingen (sog. „Selbsterkenntnis“), bleibt bei einer systematischen Betrachtung von Betrieben nicht unberücksichtigt, sondern ist bereits automatisch im Menschen mit enthalten. Zum zweiten sind „Umwelt-Umwelt-Beziehungen“sicherlich nicht der vorrangige Betrachtungsgegenstand der Betriebswirtschaftslehre, müssen aber dennoch systematisch miteinbezogen werden und können für Betriebe sogar von erheblicher Relevanz sein. Um dies nur an einem Beispiel zu verdeutlichen: Wenn per Verordnung (politisch-rechtliches Umweltsegment) ein Gebiet zum Naturschutzgebiet erklärt wird (natürliches Umweltsegment), so können damit Investitionsentscheidungen des Betriebes ausgelöst oder verhindert werden, d.h. es ist auch für die betroffenen Betriebe von Relevanz.

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  43. Ähnlich Haase, M. (2000), S. 5. und 262 – 263, nach der die Nutzung und Kontrolle von Ressourcen, die sozialen Transaktionsbeziehungen von Akteuren (in Korporationen, Netzwerken und Märkten) sowie die hierdurch entstehenden sozialen Handlungssysteme im Mittelpunkt der Betrachtung stehen und sie sich hierbei vor allem auf die Leistungslehre von W.H. Engelhardt sowie die Sozialtheorie von J.S. Coleman bezieht. Weber, M. (1904/1973), S. 201 — wobei „möglichst unpräzis“im Sinne von „möglichst allgemein“gemeint ist. „Bedürfnisbefriedigung“ist hier keineswegs lediglich auf unmittelbare physische Bedürfnisse, auf den Zweck der Existenzsicherung oder auf marktmäßige Aktivitäten beschränkt. Vielmehr ist das Streben nach Bedürfnisbefriedigung als allgemeiner Oberbegriff für alle Motive, Bedürfnisse, Träume und Wünsche, Ziele und Zwecke zu sehen, die von Menschen individuell oder kollektiv überhaupt formuliert und/oder verfolgt werden.

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  44. Um dies deutlich zu sagen: Damit werden die Elemente und Rahmenbedingungen weder erklärt, noch in ihrem Verhältnis zueinander eingehender betrachtet. Erst recht sollen hier in diesem Abschnitt nicht einzelne Ansätze oder Theorien behandelt werden, die das jeweilige Element eingehender behandeln. Es geht im Fol-

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  45. genden lediglich um eine kurze Skizzierung bzw. definitorische Klärung der Begriffe.

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  46. Von denen die beiden wohl bekanntesten und oftmals gegeneinander angeführten der homo oeconomicus und homo sociologicus sind. Diese beiden Extremtypen sozialwissenschaftlicher Modellbildung sind bspw. bei Weise, P. (1989) dargestellt, der sie dort auch als „Schreckensmänner der Sozialwissenschaften“bezeichnet. Beide kommen in verschiedenen Variationen vor und es kam zwischen ihnen sogar zu einigen Annäherungen.

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  47. Für speziellere Betrachtungen können die drei Begriffe weiter differenziert verwendet werden; so kann man im „Entscheiden“die bewusste Wahl zwischen Alternativen sehen, während man „Handeln“als einen bewussten, d.h. aktiven und auf einer Entscheidung basierenden (willensgesteuerten) Akt verstehen und im „Verhalten“schließlich den umfassendsten dieser drei Begriffe sehen kann, der über das Entscheiden und Handeln hinaus auch noch die unbewussten, instinktiven, reflexiven und reaktiven Tätigkeiten des Menschen mit beinhaltet (vgl. auch Kaletsch, S. (1998), S. 36 – 38). Aufgrund ihrer unterschiedlichen Bedeutung wurden die drei Begriffe auch zu Ansatzpunkten und damit zu Bezeichnungen für unterschiedliche Ansätze innerhalb der Betriebswirtschaftslehre (entscheidungsorientierter Ansatz von E. Heinen, handlungsorientierter Ansatz von K. Stüde-mann und verhaltensorientierter Ansatz von W.H. Staehle). Für die hier angestellten Betrachtungen spielen die Unterschiede zwischen den Begriffen aber keine bzw. kaum eine Rolle und so werden alle drei Begriffe zumeist zusammen genannt oder es wird ganz allgemein vom „menschlichen Tun“als Oberbegriff gesprochen.

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  48. Vgl. Gebert, D./Rosenstiel, L.v. (1992), S. 36 – 37. Ob dieser „eine“Grund vornehmlich ein methodologischer, biologischer, genetischer, anthropologischer, psychologischer, soziologischer oder gesellschaftspolitischer ist, wird seit jeher kontrovers gesehen.

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  49. Steyrer, J. (1990), S. 351. Bestimmten Menschenbildern liegen immer auch bestimmte Ideologien zugrunde und sie haben damit auch einen weltanschaulichen bzw. gesellschaftspolitischen Charakter. Dieser Aspekt

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  50. soll hier aber nicht weiter beleuchtet werden.

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  51. Vgl. Gebert, D./Rosenstiel, L.v. (1992), S. 37 sowie Neuberger, O. (1994b), S. 27.

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  52. Wobei mittlerweile extreme Varianten seltener geworden sind und bspw. mehr auf Konzepte beschränkter Rationalität oder unvollkommener Information zurückgegriffen wird. Diese Modifizierungen dienen aber lediglich der Absicherung der unrealistischen und immunisierten Annahmen, die nach wie vor den Kern neoklassisch und modellplatonisch orientierter Entscheidungstheorie ausmachen.

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  53. Vgl. Steyrer, J. (1990), S. 357.

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  54. Vgl. bspw. Schanz, G. (1990), S. 57.

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  55. Vgl. auch Kaletsch, S. (1998), insb. S. 50.

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  56. Schanz, G. (1990), S. 57 und er fügt dort hinzu: „Daher muß ein Integrationsprogramm zunächst einmal von den verschiedenen Menschenbildern abrücken, die in den sozialwissenschaftlichen Einzeldisziplinen konstruiert wurden, um deren Autonomie zu begründen. Statt dessen muß nach allgemeinen Erklärungsprinzipien gesucht werden, mit deren Hilfe sich u.a. auch die zweifellos existierenden Besonderheiten menschlichen Verhaltens und Handelns erfassen lassen.“

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  57. Türk, K. (1993), S. 309. Vgl. ebenso Schöne, I. (1985b), S. 100.

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  58. Marr, R. (1989), S. 57, im Original als Spiegelstriche.

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  59. Frühe Argumente für den „complex man“und für eine Einbeziehung des „ganzen“Menschen stammen vor allem von A. Amonn, H. Albert und K.E. Boulding (vgl. Kaletsch, S. (1998), S. 18 – 19). Zu einer kritischen Einschätzung des „complex man“vgl. dagegen Neuberger, O. (1994b), S. 26 – 28.

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  60. Das Konzept begrenzter Rationalität geht insbesondere auf H.A. Simon zurück, der dies (im Gegensatz zur formalen Entscheidungstheorie) auch als „Verhaltenstheorie der Rationalität“(Simon, H. (1983/1993), S. 41) bezeichnet hat (siehe hierzu auch Abschnitt 4.3.1.).

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  61. Wild, J. (1994), S. 325, im Original als Spiegelstriche.

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  62. Polythematische Ansätze (bspw. von A. Maslow, H.A. Murray) basieren in aller Regel auf unterschiedlichen Motivklassifikationen (vgl. Gebert, D./Rosenstiel, L.v. (1992), insb. S. 36 – 37 sowie insgesamt S. 36 – 50).

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  63. Wir haben es nach Mellerowicz, K. (1953a), S. 273 mit Menschen zu tun „…, die sich in ein mathematisches Prokrustesbett nicht spannen lassen.“.

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  64. Um dies nochmals zu verdeutlichen: Mit dem „complex man“soll kein „Übermensch“beschrieben oder kein Ideal gezeichnet werden, wonach die Menschen zu streben hätten oder zu formen seien. Mit dem „complex man“wird einfach nur ausgedrückt, dass der Mensch, genauer: seine Wünsche und Bedürfhisse, seine Motive und Triebe, sein Entscheiden, Handeln und Verhalten jeweils polythematisch und mehrdimensional, d.h. prinzipiell nicht abschließbar im Sinne eines Katalogs und erst recht nicht auf ein „herrschendes“Motiv bzw. eine „dominierende“Dimension reduzierbar sind. Dass man dagegen im weiteren Verlauf wissenschaftlicher Untersuchungen zur Erklärung von Sachverhalten auf bestimmte Aspekte des Menschen rekurriert, ist dadurch nicht ausgeschlossen.

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  65. Auch und besonders der homo oeconomicus bzw. die vorwiegend entscheidungstheoretischen Rationalitätskonzepte sind lediglich als Spezialfälle einer allgemeinen und übergreifenden Theorie zu verstehen, „welche auch die das menschliche Verhalten beeinflussenden nichtrationalen und nichtökonomischen Faktoren um-faßt.“(Hempel, C.G. (1952/1993), S. 99, vgl. insgesamt S. 98 – 100). Ebenso hat Weise, P. (1989) den homo oeconomicus und den homo sociologicus als einseitige Spezialfälle von Menschenbildern bzw. des menschlichen Verhaltens kritisiert und für einen „homo sociooeconomicus“plädiert.

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  66. Für all jenes, was sich als Einzelnes außerhalb des Menschen befindet, gibt es keinen einzigen allgemeinen Begriff, der uneingeschränkt zutreffend wäre. Auch ähnliche Begriffe wie bspw. „Dinge“oder „Objekte“haben ihre jeweiligen Unzulänglichkeiten. Während hier also der Begriff „Gegenstände“verwendet wird, wird im fünften Kapitel dagegen von „Objekten“gesprochen, da es dort vor allem um das Problem der Bewertung von Dingen geht, die im Sinne der subjektiven Werttheorie aus Sicht des Menschen erfolgt. Im Grunde ist aber zwischen beiden Begriffen kein gravierender Unterschied.

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  67. Vgl. Endres, W. (1991), S. 13.

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  68. Vgl. bspw. Bloech, J. (1993), Spalte 3409 – 3412. Zu Problemen der Bestimmung, Geltung und Güte von Wissen, verschiedenen Möglichkeiten der Klassifikation und Einteilung von Wissensarten sowie zum (er-kenntnis- und wissenschaftstheoretischen) Umgang mit Wissen vgl. bspw. Schreyögg, G. (1998), S. 188 – 195 sowie ders. (2001a), S. 7 – 9. Andere Klassifikationen orientieren sich an der traditionellen Einteilung der Produktionsfaktoren in menschliche Arbeitsleistung, Betriebsmittel und Werkstoffe von E. Gutenberg. Mittlerweile ist jedoch allgemein bekannt, dass dieses Schema unzulänglich ist und um andere Klassen von Produktionsfaktoren ergänzt werden muss (vgl. bspw. Kahle, E. (1990b), S. 913). So differenziert bspw.

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  69. Endres bei den Arten von Gegenständen nach: Sachen, Dienste, Rechte, Geld sowie sonstigen Gegenständen (Wissen, Zeit) (vgl. Endres, W. (1991), S. 13 – 15). Nichtsdestotrotz überwiegt in der deutschsprachigen Betriebswirtschaftslehre nach wie vor eine materialistische Denkweise in dem Sinne, dass man sich hauptsächlich mit materiellen Produktionsfaktoren und Produkten beschäftigt, während man mit immateriellen, nicht oder nur schwer quantifizierbaren Aspekten kaum etwas anzufangen weiß.

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  70. Zumeist wird auf die Funktionen des Geldes als Zahlungs-, Wertaufbewahrungs- und Wertübertragungsmittel abgestellt (mittlerweile gibt es etliche bargeldlose Formen dieser Funktionen) und so kann es im Sinne von Finanzierungsmitteln oder als Kapital unter die immateriellen Gegenstände subsumiert werden.

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  71. Ich kenne kein Lehrbuch, keine Theorie oder Ansatz der deutschsprachigen Betriebswirtschaftslehre, die Tiere eigenständig behandeln oder zumindest überhaupt erwähnen würden! Nach traditioneller Denkweise (und auch nach klassischem Recht) werden Tiere immer noch weitgehend unter „Sachen“subsumiert und sowohl theoretisch als auch praktisch dementsprechend (schlecht) behandelt. Selbst die ökologische Öffnung der Betriebswirtschaftslehre und moderne Gesetzgebung haben zwar allgemein zu einer Einbeziehung der natürlichen Umwelt geführt, nicht aber zu einer adäquaten Berücksichtigung von Tieren und Pflanzen; als „erneuerbare Rohstoffe“unterliegen sie oftmals weiterhin bloß der traditionellen Verwertungslogik. Zwar hat sich gerade in den letzten Jahren gesellschaftlich sicherlich einiges in Sachen Tierschutz getan, aber die Betriebswirtschaftslehre ist in diesem Punkt — wie übrigens auch eine ganze Reihe anderer Wissenschaften — noch um Jahrzehnte oder gar Jahrhunderte hinter der (viel zu langsamen) gesellschaftlichen Entwicklung zurück. Es wäre daher eine sowohl interessante als auch wichtige Aufgabe, den systematischen Platz und Stellenwert von Tieren im Betrieb und in der Betriebswirtschaftslehre bzw. einer Volkswirtschaft und der Volkswirtschaftslehre unter Berücksichtigung der theoretischen, rechtlichen, ethischen und funktionalen Aspekte sowie des gesellschaftlichen Hintergrundes zu bestimmen. Hier an dieser Stelle kann dies nicht geleistet werden und so muss es leider bei diesem knappen und unbefriedigenden Hinweis auf die Problematik bleiben.

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  72. Vgl. Dyckhoff, H. (1991), S. 288 – 289. Ein „Gut“ weist demzufolge aus der subjektiven Sicht der Beteiligten überwiegend erwünschte Verwendungs- und Nutzungsmöglichkeiten, ein „Übel“ dagegen unerwünschte Verwendungsmöglichkeiten oder gar einen Beseitigungszwang auf, während das „Neutrum“ indifferent ist. Bereits 1974 wurde in ähnlicher Form von Gewerkschaftsseite aus zwischen „goods“, „bads“ und „antibads“ unterschieden (vgl. Projektgruppe im WSI (1974), S. 132 – 134).

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  73. Vgl. Ulrich, H. (1970), S. 157.

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  74. Bühl, W.L. (1988a), S. 346. Ähnlich Hasse, R. (1999), S. 54, der sich dabei auf die Beschreibung routinierter und habitualisierter Verhaltensweisen von Berger/Luckmann bezieht.

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  75. Vgl. auch Picot, A. (1991), S. 144.

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  76. Vgl. Haase, M. (2000), S. 41. Auch Vanberg, V. (1983), S. 55, Fußnote 17 spricht von einer „heterogenen und unscharfen Verwendung des Institutionenbegriffs“. Im Grunde hat der Begriff der Institution wie der Organisationsbegriff zwei Bedeutungsvarianten: Zum einen als „kollektive Handlungseinheiten“ bzw. „korporative Gebilde“, zum anderen als „normative Muster“ bzw. „Komplexe normativer Regelungen“ (alle Zitate Vanberg, V. (1983), S. 55, im Original kursiv). Ersterer entspricht dem institutionellen, letzterer Teilen des instrumentellen Organisationsbegriffs. Hier wird nicht zwischen den beiden Varianten unterschieden, ebenso werden die beiden Begriffe der Institution und Organisation synonym verstanden.

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  77. Ordelheide, D. (1993), Spalte 1839. Vgl. ebenso Hasse, R. (1999), S. 6. Zeitweilig wurde hierfür auch der Begriff „Unternehmensverfassung“ verwendet. Dieser beinhaltet: „(1) Grundrechte und -pflichten der (Unternehmens-) Mitglieder sowie (2) die Grundstruktur der (Unternehmens-) Organe und (3) die Grundstruktur der (Unternehmens-) Ziele.“ (Chmielewicz, K. (1993), Spalte 4400, Hervorhebungen weggelassen, im Original als Liste). Dieser, in Analogie zur Staatsverfassung gewählte Begriff der Unternehmens Verfassung hat sich in der Betriebswirtschaftslehre nicht durchgesetzt bzw. wird nur auf die rechtlichen Entscheidungs- und Kontrollgremien sowie diesbezüglichen Regelungen und Problemfelder (betriebliche Mitbestimmung, Kontrolle der Entscheidungsgremien) bezogen.

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  78. Edeling, T. (1999), S. 11. Ähnlich Röss, J.E. (1993), S. 146: „Allgemeine Wertsysteme werden aufgestellt, die kodifizieren sollen, welche Folgen Wertcharakter haben.“

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  79. Vgl. Anzenbacher, A. (2001), S. 227, wobei er dies allerdings bezüglich ethische Werte bemerkt hat.

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  80. Pfohl, H.-C. (1990), S. 1319 – 1320, Hervorhebungen weggelassen. Ähnlich Edeling, T. (1999), S. 9, der sich dabei auf R. Richter/E. Furubotn bezieht: „Institutionen setzen Anreize, bereiten Kosten und machen auf diesem Wege bestimmte Handlungen erwartbar oder unwahrscheinlich, verringern Unsicherheit, ohne sie zusammen mit der Wahlfreiheit der Akteure aufzuheben.“

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  81. So meint Walgenbach, P. (1995), S. 272 mit Bezug auf L.G. Zucker: „Institutionalisierung bedeutet Einbettung von Handlungen, Gedanken oder Betrachtungsweisen in Strukturen und Abläufe, die nicht an bestimmte Akteure gebunden sind.“

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  82. N. Brunsson/J.P. Olsen, zitiert nach: Edeling, T. (1999), S. 13.

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  83. Vgl. Bühl, W.L. (1988b), S. 345 und Chmielewicz, K. (1993), Spalte 4400 und 4402.

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  84. Vgl. auch bspw. Pack, L. (1989), S. 263 oder Küpper, H.-U. (1993), Spalte 650 und 652.

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  85. Vgl. Heinen, E. (1985/1992), S. 62 – 72.

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  86. Es ist klar, dass es bei technischen Funktionen, Strukturen und Prozessen eine ganze Reihe von Naturgesetzen, „Sachzwängen“, objektiven Sachverhalten oder Plausibilitäten gibt. Das entscheidende ist aber, dass Naturgesetze nur verbieten, was unmöglich ist. Im Rahmen des Möglichen ist der Mensch dagegen in seiner Entscheidung frei! So weisen Gebert, D./Rosenstiel, L.v. (1992), S. 31 darauf hin „…, daß Technologien nicht einfach „da“ sind, sondern als Ergebnis komplexer menschlicher EntScheidungsprozesse in die Organisation hineingenommen werden (…) und daß derartige Entscheidungen wiederum Erfahrungen, aber auch I-deologien und Vorurteile der maßgeblichen Organisationsgestalter widerspiegeln. Selbst ein Fließband stellt nicht unbedingt einen Sachzwang dar, sondern kann auch als Verdinglichung einer nur (unzureichend validierten) Theorie des optimalen Organisierens betrachtet werden (…).“ Allgemein: Es gibt im gesamten betrieblichen Leistungsprozess keinen einzigen technischen, organisatorischen oder finanziellen Sachverhalt, der in seiner spezifischen Art und Anordnung nicht letztendlich das Ergebnis menschlicher Entscheidung ist; er kann so oder anders organisiert sein, so oder anders ablaufen, ist prinzipiell veränderbar und natürlich auch beendbar!

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  87. Vgl. auch Gäfgen, G. (1974), S. 96.

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  88. Vgl. Ulrich, H. (1970), S. 108, Schreyögg, G. (1993), Spalte 4232 sowie Eberhardt, S. (1998), S. 27. Zu den drei meistgenannten formalen Dimensionen der Umweltbestimmung (Umweltkomplexität, Umweltdynamik und Umweltdruck) vgl. Marr, R. (1989), S. 74 – 75 oder Schreyögg, G. (1993), Spalte 4233 – 4236.

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  89. Auch die in der Betriebswirtschaftslehre so beliebten Vier-Felder-Matrizen, deren bekannteste wohl die Portfolio-Matrix der Boston Consulting Group über Marktwachstums-/Marktanteilskriterien ist (Stichworte: „Fragezeichen, arme Hunde, Cash Kühe und Stars“), sind lediglich heuristische, keine analytischen Modelle.

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  90. Vgl. Witt, F.H. (1995), S. 269 sowie 339.

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  91. Marr, R. (1989), S. 49.

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  92. Vgl. Marr, R. (1989), S. 71 und Schreyögg, G. (1993), Spalte 4232.

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  93. So weisen bspw. Moldaschl, M./Sauer, D. (2000), S. 205, Hervorhebungen weggelassen auf eine entsprechende „Entgrenzung von Unternehmensorganisation“ hin: „Damit werden auch die Grenzen zwischen den innen und außen bislang vorherrschenden Steuerungs- und Koordinationsmechanismen durchlässig: Einerseits finden marktliche Prinzipien Eingang in die planwirtschaftliche Binnenstruktur des Marktes (Internali-sierung des Marktes). Andererseits werden in den sich herausbildenden Produktions- und Dienstleistungsnetzen, die bislang zwischen den Unternehmen vorherrschenden externen, marktförmigen Austauschbeziehungen von hierarchisch strukturierten Formen zur Steuerung und Kontrolle überformt. Die Muster von Markt und Hierarchie, von Kooperation und Wettbewerb werden neu gewebt.“ (ebenda, S. 206).

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  94. Dies geht oftmals bei der Beschreibung von Betrieben unter: Nicht „der“ Betrieb ist mit „der“ Umwelt verbunden, sondern Menschen, Gegenstände oder Institutionen des Betriebes sind mit Teilen der Umwelt verbunden. Dementsprechend sind eine nahezu unendliche Anzahl von Umweltbeziehungen, aber auch von „Umwelten“ identifizierbar. Ebenso entscheidet oder handelt niemals das Unternehmen x, sondern die Person y für das Unternehmen x bzw. in dessen Namen. Auch wenn es von außen oder im nachhinein oftmals schwer fällt, bei komplexen EntScheidungsprozessen und Sachverhalten den oder die Verantwortlichen überhaupt identifizieren zu können; die „technische“ Schwierigkeit oder gar Unmöglichkeit einer eindeutigen Bestimmung der Entscheidungsträger und ihrem Anteil an Sachverhalten ändert nichts an der Tatsache, dass es stets konkrete Menschen sind, die entscheiden und handeln und damit letztendlich auch verantwortlich sind.

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  95. Die Quelle, in der ich diesen poetischen Vergleich fand, ist mir leider nicht mehr bekannt.

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  96. Vgl. Schreyögg, G. (1993), Spalten 4239 – 4242.

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  97. Vgl. bspw. Kosiol, E. (1961), S. 130, der von „Kulturwelt“ spricht. Auch für die Betriebswirtschaftslehre wird der Kulturbereich als Erfahrungsgegenstand erachtet (vgl. bspw. Schweitzer, M. (2000a), S. 23, insb. S. 26 – 27 sowie Zelewski, S. (1999), S. 11). In den Standard-Lehrbüchern der Betriebswirtschaftslehre wird es allerdings bei dieser Aussage belassen und nicht weiter ausgeführt, was unter dem Kulturbereich konkret zu verstehen ist.

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  98. Vgl. Schreyögg, G. (1993), Spalte 4238. Der Kulturbegriff ist alles andere als einheitlich (vgl. Macharzina, K. (1994), S. 267, der dort eine Reihe weiterer Quellen angibt, die sich mit einer nahezu unüberschaubaren Anzahl von Definitionen auseinandersetzen). „Kultur“ kann allgemein als „Inbegriff der Gewohnheiten, Sitten und Gebräuche, der in Regeln gekleideten (institutionalisierten und kodifizierten) Normen sowie des im Laufe der Entwicklung erworbenen Wissens über beobachtbare] technologische Zusammenhänge und Mittel-Zweck-Beziehungen“ (Heinen, E. (1985/1992), S. 73) oder als „Muster der in einer Gesellschaft oder einer anderen sozialen Gruppe… bestehenden Denk-, Fühl- und Handlungsprozesse“ (Macharzina, K. (1994), S. 268) verstanden werden. Darunter fallen insbesondere Normen und Werte, Mythen und Glaubensorientierungen, Einstellungen und Meinungen, Lebensstile und Gewohnheiten, Bedürfnisse und Handlungsorientierungen (vgl. ebenda, S. 268, der sich dabei auf G. Hofstede bezieht).

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  99. Vgl. auch bspw. Fries, H.-P. (1995), S. 3 – 5 sowie Schweitzer, M. (2000a), S. 23. Die Eingebundenheit von Betrieben und Personen in eine umfassendere Gesellschaftsordnung wird im Allgemeinen sowohl in den Sozial-, als auch in den Wirtschaftswissenschaften unterstellt. Nichtsdestotrotz gab bzw. gibt es „isolierte EinPersonen-Existenzen“ (Robinson Crusoe bzw. Eremiten) oder Stämme bzw. Naturvölker auf Inseln, im Dschungel, der Wüste, im Hochland oder in Gebirgsregionen, die (weitestgehend) autark und ohne jeglichen Kontakt bzw. mit nur äußerst sporadischen Beziehungen zur Außenwelt existieren, d.h. in keinen übergeordneten Kulturbereich integriert sind. Gesellschaft und Betrieb (bzw. Einzelperson) sind in diesen Fällen deckungsgleich, eine soziokulturelle, politische, rechtliche und makroökonomische Umwelt nicht existent. Da es sich bei solchen isolierten Betrieben aber insgesamt um recht große Ausnahmen handelt, die außer dem Fehlen von gesellschaftlichen Umweltbeziehungen alle sonstigen Aspekte wie „normale“ Betriebe aufweisen (bei Einsiedlern kommt noch das Fehlen zwischenmenschlicher Kontakte hinzu) und einer dementsprechend modifizierten betriebwirtschaftlichen Betrachtung zugänglich sind, sind diese Spezialfälle für die hier angestellten Überlegungen ohne Belang.

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  100. Vgl. Türk, K. (2000), S. 127 sowie Ortmann, G./Sydow, J./Türk, K. (2000b), S. 16, die deshalb auch eine „Rückkehr der Gesellschaft in die Organisationstheorie “ (ebenda, S. 18) fordern.

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  101. Kosiol, E.(1961), S. 130.

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  102. Vgl. Schreyögg, G. (1993), Spalte 4237 – 4239 sowie Marr, R. (1989), S. 76 – 77, der von den Umweltsegmenten (dort: Situationen) das ökologische Umweltsegment (die natürliche Umwelt) separat als „alles-umrahmende Bedingung“ führt. Neben den von den Autoren aufgelisteten fünf Umweltsegmenten habe ich hier noch ein sechstes Umweltsegment, die künstliche Umwelt, eingeführt. Obwohl dabei die virtuelle Umwelt zur Zeit erst noch im Entstehen begriffen ist, gehört sie schon heute zum normalen betrieblichen und privaten Alltag und dürfte auch in den nächsten Jahren zu ganz neuen Möglichkeiten (und Problemen) führen. Vermutlich werden wir uns dann auch Gedanken um ein siebtes Umweltsegment machen müssen, die „neuronale Umwelt“. Die hier aufgelisteten Umweltsegmente sind also nicht als ein abgeschlossenes Kategoriensystem zu verstehen, sondern geben mehr oder weniger einen gegenwärtigen Stand analytisch wider.

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  103. Was sich bspw. an der jeweiligen „Unternehmensverfassung“ von Betriebe zeigt (vgl. Chmielewicz, K. (1993), Spalte 4401 – 4402 sowie Schreyögg, G. (1993), Spalte 4238).

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  104. So hat bereits Albert, H. (1958), S. 292 darauf hingewiesen, dass ein „System kommerzieller Beziehungen… weder experimentell noch theoretisch aus dem sozialen Relationsgefüge herausgelöst werden kann, dem es angehört.“ Dementsprechend kann man darauf verweisen, dass der Betrieb eine Ausprägung von Institution im „gesellschaftlichen Institutionengefüge“ ist und eine entsprechende „soziale Architektur“ aufweist (beide Begriffe Rühli, E. (1989), S. 101).

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  105. Vgl. Marr, R. (1989), S. 76 – 77.

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  106. Vgl. Schreyögg, G. (1993), Spalte 4237 – 4238.

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  107. Vgl. ebenda, Spalte 4238 – 4239

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  108. H. Siebert, zitiert nach. Dyckhoff, H. (1991), S. 276.

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  109. Vgl. auch Stüdemann, K. (1988), S. 78 – 82, der dies als zweiten Schritt der bereits o.a. „generalisierenden Abstraktion“ sieht und diesbezüglich von einem „Konjungierend-Allgemeinen“ spricht.

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  110. Vgl. Heinemann, K. (1987a), S. 23, der sich dabei vor allem auf Adam Smith, Max Weber und A.O. Hirschman bezieht. Während die bloße Bedürfhisorientierung (wie sie bspw. von Schanz, G. (1990), S. 195 präferiert wird) eher auf unmittelbare Befriedigung und das direkte Verhältnis von Menschen und Gütern abzielt, ist es gerade die Interessenorientierung, die mehr strategischer, struktureller, sozialer sowie langfristiger Natur ist und damit den Problembereich weiter und umfassender charakterisiert. Mit der Interessenorientierung ist dabei nicht nur der einfache Egoismus gemeint, wie er durch die Neoklassik in Form individueller Nutzenmaximierung und als Ideologie in die Wirtschaftswissenschaften eingeführt wurde. Vielmehr werden mit der Interessenorientierung egoistische und altruistische, individuelle und kollektive, subjektive und objektive, quantitative und qualitative Aspekte angesprochen.

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  111. Busse von Colbe, W./Laßmann, G. (1991), S. 4, eigene Hervorhebung.

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  112. Raffée, H. (1989), S. 7. Damit wird selbstverständlich keine chronologische Antwort auf die Frage gegeben, ob zuerst der Mensch oder die Gesellschaft bzw. die sozialen Verhältnisse da waren. Allgemein ist der Mensch ein soziales Wesen, so dass die Frage nach dem Anfang müßig ist. Hier geht es nur um den analytischen bzw. methodologischen Anfang.

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  113. Vgl. auch Gäfgen, G. (1974), S. 19 und Raffée, H. (1989), S. 7.

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  114. Kalveram, W. (1978), S. 100.

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  115. Vgl. bspw. Schanz, G. (1990), S. 78, 194 – 195 oder Meran, J. (1993b), S. 55 – 57. Der moderne Begriff des methodologischen Individualismus geht nach Kaletsch, S. (1998), S. 19, 4. Fußnote auf Schumpeter zu Beginn des 20. Jahrhunderts zurück.

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  116. Albert, H. (1963b/1993), S. 352.

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  117. Vgl. bspw. Albert, H. (1978/1993), S. 62 – 63, Gabler Volkswirtschafts-Lexikon (1990), S. 527, Stichwort „methodologischer Individualismus“, Schanz, G. (1990), S. 18, 41, 146 und 194 oder Meran, J. (1993b), S. 9.

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  118. Vgl. Simon, H. (1983/1993), S. 32 oder Wiswede, G. (1988), S. 504. Die eher formallogischen bzw. idealtypischen Überlegungen, wie sie im Rahmen der neoklassischen These der rationalen Nutzenmaximierung, der vollkommenen Rationalität bzw. dem homo oeconomicus-Modell angestellt werden, sind von der Methode her zwar auch dem methodologischen Individualismus zuzuordnen, sollen hier aber nicht weiter betrachtet werden.

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  119. Vgl. Schanz, G. (1990), S. 68–70, Meran, J. (1993b), S. 65–73 oder Schoppe, S.G. et al. (1995), S. 104 – 110.

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  120. Gäfgen, G.(1974), S.4.

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  121. Berger, U./Bernhard-Mehlich, I. (1993), S. 127. Vgl. Simon, H. (1983/1993), S. 45. Er hat dies dort auch als „Verhaltenstheorie der Rationalität“ bezeichnet (ebenda, S. 41). Ebenso bspw. Heinen, E. (1985/1992), S. 46 (dort finden sich weitere Überlegungen zur Nicht-Anwendbarkeit strenger Rationalitäts-Annahmen und einer Überforderung menschlicher Denk- und Verhaltensmöglichkeiten durch das Konzept der strengen bzw. vollkommenen Rationalität): „Der Mensch hat zwar die Absicht, rational zu handeln; psychische und verstandesmäßige Faktoren stehen jedoch dem vollkommen rationalen Verhalten im Wege.“

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  122. Simon, H. (1983/1993), S. 33.

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  123. Ebenda, S. 69.

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  124. Vgl. auch ebenda, S. 95.

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  125. Ebenda, S. 39.

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  126. Specht, G. (1997), S. 48, im Original als Spiegelstriche. Ähnlich bereits zuvor Berger, U./Bernhard-Mehlich, I. (1993), S. 136 – 137.

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  127. Daneben bzw. darüber hinaus führen Varianten des methodologischen Individualismus auch inhaltlich bzw. ideologisch zu einem ‘Hyper-Individualismus’, d.h. zu einer absoluten Setzung des Individuums ‘über alles andere’ — mit den entsprechenden Konsequenzen nicht nur für den Einzelnen, sondern auch und besonders für die Gesellschaft und die Umwelt.

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  128. Kaufmann, F.-X. (1980), S. 42.

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  129. Popper, K. R. (1945/1980a), S. 112, vgl. insgesamt S. 112 – 119. Konkrete Beispiele hierfür wären bspw. die behavioristische Psychologie von J.B. Watson oder die neobehavioristische bzw. kognitive Psychologie von F.B. Skinner (vgl. Witt, F.H. (1995), S. 308 – 309).

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  130. Weibler, J. (1996), S. 652. Vgl. Witt, F.H. (1995), S. 88, der sich dabei auf W. Kirsch bezieht. Popper, K.R. (1944/45/1979), S. 123 war sogar der Ansicht, „… der „methodologische Psychologismus“ sei eine notwendige Konsequenz eines methodologischen Individualismus“. Er hat dies dort zwar als Konditional-Satz formuliert, im Kontext der Stelle sowie seiner anderen Aussagen bzgl. des Psychologismus kann man aber davon ausgehen, dass dies auch Poppers Meinung ist. Seine Einschätzung des methodologischen Psychologismus ist insgesamt differenziert: Zum einen sieht er dessen Notwendigkeit „… nämlich seine gesunde Opposition gegen den Kollektivismus und den Holismus, seine Weigerung, sich vom Romantizismus Hegels oder Rousseaus — von einem allgemeinen Willen, einem Nationalgeist oder einem Gruppengeist — beeindrucken zu lassen.“ (ders., (1945/1980a), S. 115, vgl. ebenso S. 124). Andererseits meint er, „daß die Sozialwissenschaften von psychologischen Annahmen relativ unabhängig“ seien (ders., (1944/45/1979), S. 111) und spricht sich dagegen aus, Trends oder geschichtliche Entwicklungen mit „psychologischen Neigungen“ (ebenda, S. 120) erklären zu wollen. Vor allem wendet er sich gegen den Psychologismus insbesondere dann, wenn dieser den Anspruch erhebt, „die Basis aller Sozialwissenschaften“ (ders., (1945/1980a), S. 123, ähnlich S. 124) zu sein.

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  131. Witt, F.H. (1995), S. 314 – 315. So versuchte bspw. Schanz den verhaltenswissenschaftlichen Ansatz zur Erklärung des betrieblichen Geschehens auf dem methodologischen Individualismus aufzubauen, kam dabei allerdings über eine bloße Rezeption der Anreiz-Beitrags-Theorie nicht hinaus und nahm im Hinblick auf das Soziale ansonsten in einem „metaphysische[n] Prinzip“bzw. im „Glaube[n] an die Existenz theoretischer Gesetzmäßigkeiten“ (beide Schanz, G. (1990), S. 78) Zuflucht. Seine Behauptung: „Andererseits ist ein individualistisch konzipiertes Programm sehr wohl in der Lage, der Komplexität bzw. dem Systemcharakter der sozialen Realität Rechnung zu tragen und Erklärungen für die dort ablaufenden Prozesse zu liefern.“ (Schanz, G. (1990), S. 147) konnte er nicht weiter begründen.

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  132. Ulrich, H. (1994), S. 168.

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  133. Popper, K. R. (1945/1980a), S. 134.

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  134. Witt, F.H. (1995), S. 144.

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  135. Ulrich, H. (1970), S. 42.

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  136. Siehe Abschnitt 4.2.2.

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  137. Ulrich, H. (1970), S. 103.

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  138. Meffert, H.(1998), S.717.

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  139. Müller-Merbach, H. (1992) nennt diese Art von Systemansätzen zum einen „introspektiv“, d.h. in das System hineinschauend, zum anderen „konstruktiv“ im Sinne eines ingenieurswissenschaftlichen Gestaltungsinteresses.

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  140. Gäfgen, G/Monissen, H. (1978), S. 116. Ebenso Ulrich, H. (1970), S. 271: „Durch Konvention der Beteiligten entsteht als Ergebnis dieser Prozesse ein in gewissem Sinn objektiviertes, von den individuellen Nutzenvorstellungen losgelöstes Wertsystem, das nunmehr der Unternehmung als einheitlichem Subjekt zugedacht wird und sich von demjenigen jedes einzelnen Menschen mehr oder weniger deutlich unterscheidet.“

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  141. Vgl. Ulrich, H. (1970), S. 112 – 113, der sich dabei auf L.v. Bertalanffy bezieht. Für Betriebe wird der Begriff des Fließgleichgewichts durch die Angabe sogenannter „Basis-Ziele“ operationalisiert, besonders: a) im Sinne einer Sanktions-Vermeidung: Einhaltung von Normen und Spielregeln der geltenden Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung, b) Mindestniveau in Bezug auf überlebenswichtige Aspekte: dauerhafte Zahlungsbereitschaft, langfristiger Ertragsüberschuss bzw. Streben nach hohem Gewinn sowie Befriedigung der Gewinnerwartungen der Eigen- und Fremdkapitalgeber (vgl. ebenda, S. 194 – 195). Ebenso beziehen sich bspw. Seidel, E./Menn, H. (1988), S. 80 – 81 in ihrem ökologieorientierten sAnsatz auf das Fließgleichgewicht zwischen Unternehmen und Umwelt.

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  142. Berger, U./Bernhard-Mehlich, I. (1993), S. 130, Hervorhebungen weggelassen.

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  143. Gäfgen, G/Monissen, H. (1978), S. 116.

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  144. Ulrich, H. (1970), S. 161, eigene Hervorhebung.

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  145. Albach, H. (1994), S. 83. Ähnlich wiederum Ulrich, H. (1970), S. 193.

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  146. Ulrich, H. (1970), S. 139, eigene Hervorhebung. Weitere Beispiele wären: „…; die Unternehmung handelt der Absicht nach zielorientiert.“(ebenda, S. 158), „Die Unternehmung will…“(ebenda, S. 160).

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  147. Beide Zitate Gutenberg, E. (1976a), S. 138.

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  148. Ebenda, S. 258.

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  149. Ulrich, H. (1970), S. 123.

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  150. Mayntz, R. (1961/1993), S. 483. Und Schanz, G. (1990), S. 174 ergänzt: „Gleichgewichts- und Überlebensvorstellungen sind typisch für Arbeiten, die auf funktionalistischem Gedankengut basieren.“

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  151. Scherer, A.G. (1999), S. 13 mit Bezug auf Clegg/Dunkerly.

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  152. Remer, A. (1993), Spalte 3063, der diesen Gedanken nur anfuhrt und anschließend zurecht kritisiert.

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  153. Gutenberg, E. (1976a), S. 243.

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  154. Siehe hierzu die Abschnitte 6.2. und 6.3..

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  155. Vgl. Ulrich, H. (1994), S. 170.

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  156. Vgl. Gäfgen, G/Monissen, H. (1978), S. 115 – 122. Dort (S. 118) erläutern sie näher: „Nach Durkheim um-faßt das spezifisch soziologische Forschungsprogramm ein eindeutiges Feld wissenschaftlichen Interesses, das nicht von konkurrierenden anderen Sozialwissenschaften (Psychologie) beansprucht wird und die sozialen Phänomene untersucht, die außerhalb der Kontrolle der individuellen Entscheidungsträger liegen.“In diesem Sinne könnte man das ökonomisch-technokratische Wissenschaftsprogramm auch als die funktionalisti-sche Soziologie der Betriebswirtschaftslehre bezeichnen.

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  157. Hier wären vor allem R.M. Cyert, J.G. March, H.A. Simon, M.D. Cohen und J.P. Olsen zu nennen.

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  158. Martins, W. (2000), S. 265.

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  159. Vgl. ebenda, S. 265 – 271 sowie S. 279 – 311.

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  160. Vgl. Kirsch, W. (1989), S. 124, der dies auf den entscheidungs- und systemorientierten Ansatz bezieht und sich dabei auf seinen gemeinsamen Aufsatz mit H. Meffert von 1970 stützt. Zum Teil sind dabei sogar unterschiedliche Auffassungen durch wechselseitige Annäherungen ein Stück weit abgebaut worden (vgl. Ortmann, G./Sydow, J./Türk, K. (2000b), S. 23 – 24, die stellvertretend für beide Methoden dabei vor allem die entscheidungsorientierte Organisationssoziologie und Theorie struktureller Kontingenz im Blick haben).

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  161. Walgenbach, P. (1999), S. 375.

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  162. Ähnlich Walgenbach, P. (1999), S. 372, der dabei auf die Dimension von „Voluntarismus“und „Determinismus“hinweist und meint: „Es ist aber gerade das Feld zwischen diesen Extrempositionen, das für die Organisationsforschung interessant erscheint und das weiterer Untersuchungen und damit inhaltlicher Füllung bedarf.“

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  163. Walgenbach, P. (1999), S. 355.

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  164. Vgl. Haase, M. (2000), S. 231 – 236, mit Bezug auf J.S. Coleman. Eine integrierende Theorie muss damit zum einen horizontale, d.h. zwischen den unterschiedlichen Aspekten und Dimensionen des Sozialen, und vertikale Beziehungen, d.h. vom einzelnen Individuum bis zur übergeordneten Struktur, behandeln und verbinden können (vgl. Ortmann, G./Sydow, J./Türk, K. (2000b), S. 22, wobei sie die Strukturationstheorie von A. Giddens als ein Beispiel für eine solche Theorie anfuhren).

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  165. Vgl. auch Heinemann, K. (1987a), S. 21.

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  166. Buchanan, J.M. (1966/1971), S. 99.

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  167. Ortmann, G./Sydow, J./Windeler, A. (2000), S. 339, Hervorhebungen weggelassen.

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  168. Zu einer Darstellung des Giddensschen Grundmodells der Dualität von Struktur und Interaktion vgl. Ortmann, G./Sydow, J./Windeler, A. (2000), S. 320. Zu einer kritischen Würdigung der Strukturationstheorie vgl. ebenda, S. 352 – 354 oder Walgenbach, P. (1999), S. 369 – 375.

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  169. Walgenbach, P. (1999), S. 358, Hervorhebungen weggelassen.

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  170. Vgl. ebenda, S. 358, wobei er sich auf Sewell bezieht.

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  171. Vgl. Ortmann, G./Sydow, J./Windeler, A. (2000), S. 315, die damit eine zentrale These von A. Giddens’ Strukturationstheorie wiedergeben.

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  172. Ulrich, P. (1994), S. 186, wobei er dies mit Bezug auf H. Albert als „institutionalistische Revolution“bezeichnet. Und Walgenbach, P. (1999), S. 356 ergänzt: „Zentrales Anliegen der Theorie der Strukturierung ist die Überwindung des Dualismus zwischen Handlung und Struktur…“Er spricht dort auch von einer „methodischen Einklammerung“der beiden (ebenda, S. 368).

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  173. Vgl. Heinen, E. (1985/1992), S. 259, dort als (oft widergegebenes) Diagramm abgebildet.

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  174. Vgl. ders. (1969/1978), S. 231 – 237. Heinen wollte mit seinem entscheidungsorientierten Ansatz „die Grundlage für ein System der Betriebswirtschaftslehre… entwerfen, das die vielfältigen Forschungsansätze der modernen Betriebswirtschaftslehre zu einer Gesamtschau zusammenfügt.“Und er erläutert dies näher: „Während die Betriebswirtschaftslehre bislang von ihrer Aufgabenstellung aus der Produktivitätsbeziehung heraus oder vom Menschen her kommend zu bewältigen suchte, strebt die entscheidungsorientierte Betriebswirtschaftslehre… eine Vereinigung beider Wege an.“(beide Zitate ders., (1985/1992), S. 5). Allerdings hat sich Heinen primär an Entscheidungen und Entscheidungsprozessen orientiert — womit sein Ansatz, entgegen dem in ihm enthaltenen Potential, zwar zur sozialwissenschaftlichen Öffnung der deutschsprachigen Betriebswirtschaftslehre führte, aber in dieser Form letztlich nicht zur Grundlage einer Allgemeinen Betriebswirtschaftslehre werden konnte.

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  175. Vgl. Heinen, E. (1969/1978), S. 231.

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  176. Vgl. ebenda, S. 237.

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  177. Vgl. ebenda, S. 232. An anderer Stelle (ders. (1985/1992), S. 37) wies er auf die „… Dreiteilung der zu behandelnden Grundmodelle [hin]: Modelle des wirtschaftenden Menschen und darauf aufbauende Modelle der Betriebswirtschaft und ihrer Umweltbeziehungen.“

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  178. Witt, F.H. (1995), S. 188. Witt hat diese Aspekte in Anlehnung an ein Modell der „Systems Organisation“von Ph. Selznick formuliert.

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  179. Ebenda, S. 304.

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  180. Ulrich, P. (1994), S. 182. Und er fügt dort erläuternd hinzu: „Ihre Integration gewinnt die multiperspektivische Managementlehre nicht durch ein disziplinares Erkenntnisinteresse, sondern durch die realen Führungsprobleme der Praxis selbst. Sie wird somit nicht durch ein theoretisches Identitätsprinzip, sondern durch ein praktisches Integrationsprinzip konstituiert.“

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  181. Vgl. Bleicher, K. (1994), S. 108, wobei er sich insbesondere auf W. Kirsch sowie H. Ulrich und damit auf den entscheidungsorientierten und systemorientierten Ansatz bezieht.

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  182. Ebenda, S. 108. Ebenso Hill, W. (1994), S. 125 sowie Ulrich, H. (1994), S. 170.

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  183. Bleicher, K. (1994), S. 108.

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  184. In Bezug auf die Theorienbildung innerhalb der Sozialwissenschaften erachtete bereits K.R. Popper drei Aspekte als notwendig: 1. Situationslogik, 2. methodologischer Individualismus und 3. Institutionen (vgl. Popper, K.R. (1944/45/1979), S. 117. Auf den dort folgenden Seiten 119–125 beschreibt er die von ihm so genannte Idee einer „institutionellen Theorie des wissenschaftlichen und industriellen Fortschritts“noch näher). Man kann hier deutlich die Ähnlichkeit zu den drei Aspekten: 1. soziales Handeln (Situationslogik), 2. Individuum (methodologischer Individualismus) und 3. Struktur (Institutionen) erkennen.

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  185. Vgl. Kirsch, W. (1989), S. 124, der sich dabei auf seinen gemeinsamen Aufsatz mit H. Meffert von 1970 bezieht. Kirsch hat auch noch 1972 den entscheidungs- und systemorientierten Ansatz zusammen behandelt (vgl. Kirsch, W. (1972)), ist aber in den folgenden Jahren davon abgegangen.

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  186. In der deutschsprachigen Betriebswirtschaftslehre wird diese als „Theorie der Unternehmung“, im angelsächsischen Sprachraum als „theory of the firm“bezeichnet. Wie bereits zuvor ausgeführt, geht es aber nicht bloß um Unternehmen, sondern um sozio-produktive Organisationen im Sinne des weiten Betriebsbegriffs. Daher wird hier von einer „Theorie der Betriebe“gesprochen. Die methodologische Problematik ist aber die gleiche.

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  187. Gäfgen, G.(1974), S. 18.

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  188. Osterloh, M./Grand, S. (2000), S. 358 verwenden bspw. dieses Argument gegen eine Meta-Theorie, die verschiedene Ansätze integrieren soll.

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  189. Und es war und ist immer wieder das Scheitern jener Art von „Theorien“, die dem Sozialen im Sinne einer falsch verstandenen „Wissenschaftlichkeit“unbedingt strenge Gesetzmäßigkeit und Widerspruchslosigkeit unterstellen wollen. Was bei solchen Versuchen herauskommt, sind idealtypische und modellplatonische Aussagensysteme ohne jeglichen Informationsgehalt über die Realität und ohne jegliche Prüfungsmöglichkeit (siehe hierzu Abschnitt 3.3.) und/oder normative bzw. sogar ideologische Utopien (siehe hierzu die Abschnitte 5.2. und 5.3.).

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  190. Vgl. Kazrmerski, U. (1993), S. 291.

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  191. Vgl. Hochschullehrer… (1989), S. 659.

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  192. Kirsch, W. (1989), S. 131.

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  193. Vgl. Heinen, E./Dietel, B. (1976b), S. 116 – 117. In diesem Sinne betonen sie dort auch „…, daß von anwen-dungsorientierten Wissenschaften wie der Betriebswirtschaftslehre Antworten auf praktische Fragestellungen erwartet werden, die unterschiedliche Untersuchungsperspektiven erfordern.“(ebenda, S. 104).

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  194. Ebenda, S. 117. Ähnlich Neuberger, O. (1994b), S. 55: „Es gehört auch zur Freiheit der Wissenschaft, nicht auf ein bestimmtes Objekt oder eine einzige Perspektive oder eine Methode festgelegt zu werden — und nur diese Unscharfe und Mehrdeutigkeit erlauben Innovationen und Paradigmenwechsel, und somit den Fortschritt der Wissenschaft.“

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  195. Und es war u.a. dieses Paradigma eines undifferenzierten Theorienpluralismus, das zu dem im Abschnitt 1.1. kritisierten Zustand der Sprach- und Diskussionslosigkeit innerhalb der Betriebswirtschaftslehre beitrug.

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  196. Vgl. Scherer, A.G. (1999), S. 3, der sich dabei auf H. Albert bezieht.

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  197. Vgl. Schanz, G. (1990), S. 92. Auch Bleicher, K. (1994), S. 97 plädiert neben einer „fachlichen Identität als lockeren Rahmen“für einen „möglichst flexiblen Wettstreit einzelner „scientific communities“.“Ein solcher konkurrenzorientierter Theorienpluralismus ist also zwischen einem dogmatischen Theorienmonismus und einem Anarchopluralismus angesiedelt (vgl. Chmielewicz, K. (1979/1994), S. 138 – 139). Diese Konkurrenzorientierung hat einen weiteren Vorteil: Im Abschnitt 1.1. wurde bereits darauf hingewiesen, dass es um die Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre u.a. auch deshalb nicht gut bestellt ist, da schon seit geraumer Zeit und auch gegenwärtig eine allgemeine Funkstille zwischen den Vertretern verschiedener Richtungen vorherrscht. Vor dem Hintergrund eines „konkurrenzorientierten Pluralismus der Denkstilgemeinschaften“kann die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre dagegen wieder eine Plattform für den so dringend benötigten Diskurs innerhalb des Faches schaffen (vgl. auch Backhaus, K. (1989), S. 47).

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  198. Schoppe, S.G. et al. (1995), S. 1.

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  199. Oder wie es Kirsch, W. (1989), S. 132 betont hat: „Es ist ein großer Unterschied, ob man einen Ansatz der Betriebswirtschaftslehre anstrebt, der gleichsam die Vielfalt bändigen soll, oder aber einen Ansatz, der die Vielfalt bejaht und den Umgang mit ihr in den Mittelpunkt stellt. “Und Greshoff, R. (1997), S. 544 meint diesbezüglich: „Es unterscheidet nicht nur 1) Interdisziplinarität von Multidisziplinarität und verweist 2) auf Transdisziplinarität, sondern von diesem Punkt her sind auch 3) das Spannungsverhältnis von Spezialisierung und Integration (Generalisierung) sowie 4) das Gelingen von Interdisziplinarität zu beurteilen.“

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  200. Solche Abgrenzungsversuche (die eigentlich eher Legitimationsbemühungen sind) finden sich in beinahe jeder wissenschaftlichen Disziplin: So sahen bspw. auch die Begründer der Soziologie in den Institutionen einen „spezifisch soziologischen Realitätsbereich“, „die Soziologie als die Wissenschaft von den Institutionen“und somit „eine klare Trennung der Soziologie von der Psychologie“sowie „zwischen Soziologie und Wirtschaftswissenschaft“(alle Zitate Vanberg, V. (1983), S. 51, der mit dem ersten Zitat eine Position E. Durk-heims, mit den übrigen Zitaten die Meinung von T. Parsons wiedergibt). Demnach „… gibt es eine klare Abgrenzung zwischen Ökonomie und Soziologie: Die Soziologie ist zuständig für das Institutionenproblem, das die Ökonomie ihrerseits in den „Datenkranz“verwiesen hat.“(ebenda, S. 50). Dass dies mittlerweile anders gesehen wird, dafür wird ja gerade im Text argumentiert. Doch wie schon Staehle, W.H. (1994), S. 13 meinte: „Im Gegensatz zur Integration quantitativer Ansätze in die BWL, die… relativ problemlos verlief, provozierte die Integration von verhaltenswissenschaftlichen Ansätzen erhebliche methodologische und wissenschaftspolitische Kontroversen.“

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  201. Vgl. Weingart, P. (1997), S. 522.

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  202. Zur Systematik der Wissenschaften bzw. zur Einordnung der Wirtschaftswissenschaften und damit der Betriebswirtschaftslehre unter die Sozialwissenschaften vgl. bspw. Busse von Colbe, W./Laßmann, G. (1991), S. 2, Endres, W. (1991), S. 531, Ott, A.E. (1993), Spalte 4625, von Stein, J.H. (1993), Spalte 479, Wöhe, G. (1996), S. 24 – 27, Beschorner, D./Peemöller, V.H. (1995), S. 1 – 2, Fries, H.-P. (1995), S. 1 – 2, Hahn, O. (1997), S. 3 – 5, Specht, G. (1997), S. 17 sowie Zelewski, S. (1999), S. 5 – 8.

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  203. Dass die Wirtschaftswissenschaften kein Teilgebiet der Sozialwissenschaften seien und einen eigenen Zweig in den Kulturwissenschaften neben den Sozialwissenschaften bilden, wird nur äußerst selten, bspw. von Jung (vgl. Jung, H. (1998), S. 19 und 27) vertreten. Auch Wöhe, G. (1996), S. 26 spricht von einer „Verselbständigung der Wirtschaftswissenschaften neben den Sozialwissenschaften“.

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  204. Vgl. Ulrich, H. (1970), S. 41, Schanz, G. (1975), S. 26 oder Bleicher, K. (1994), S. 94. Selbst ein traditioneller Vertreter innerhalb der Betriebswirtschaftslehre bemerkt hierzu: „Da die Bestimmung des Erkenntnisobjekts sich nicht wie ein Rechenexempel lösen und damit in ihrer Wahrheit sichern läßt,…, kann die durch das Erkenntnisobjekt bedingte Abgrenzung der einzelnen Wissenschaften nur durch eine Konvention über das Identitätsprinzip,…, Zustandekommen.“(Wöhe, G. (1996), S. 3, Hervorhebungen weggelassen).

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  205. Heinen, E. (1985/1992), S. 15. Bleicher, K. (1994), S. 94 fordert deshalb auch zurecht: „In jeder Generation von Forschern und Lehrern muß daher die tradierte und etablierte Einteilung der Wissenschaften erneut auf ihre Sinnhaftigkeit hin überprüft und notfalls abgeändert werden,…“.

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  206. Vgl. Beschorner, D./Peemöller, V.H. (1995), S. 1 – 2, ähnlich schon Ulrich, H. (1970), S. 18.

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  207. Ähnlich Staffelbach, B. (1997), S. 120: „Ökonomik und Verhaltenswissenschaften, insbesondere Ökonomik und Psychologie, stehen in keiner konkurrierenden sondern in einer nahtlos komplementären Beziehung zueinander. Beide haben den gleichen „Gegenstand“— menschliches Verhalten — und die gleiche Grundannahme: die persönliche Nutzenmaximierung.“

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  208. Busse von Colbe, W./Laßmann, G. (1991), S. 2. Dieser Gedanke geht auf Albert, H. (1960), S. 27 zurück, der richtigerweise bemerkte „…, dass ein geschlossener Bereich der „Wirtschaft“sachlich nicht konstituierbar ist und damit der theoretische Autonomieanspruch nicht mehr gerechtfertigt erscheinen kann, wenn man wirklich eine Erklärung der Marktphänomene erreichen will.“Oder wie Schanz, G. (1990), S. 31 in Anlehnung an Albert anmerkte: „Angesichts der Tatsache, daß sich die verschiedenen sozialwissenschaftlichen Disziplinen, sei es die Betriebswirtschaftslehre, die Nationalökonomie, die Soziologie, die Sozialpsychologie, die Psychologie usw., allesamt mit menschlichem bzw. sozialem Verhalten beschäftigen, scheinen die üblichen Abgrenzungen, die im Gefolge bestimmter historischer Situationen entstanden sind, einigermaßen fragwürdig.“

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  209. Vgl. Walgenbach, P. (1995), S. 271, der darauf hinweist, dass die Wirklichkeit des Menschen stets auch sozial konstruiert ist.

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  210. Albert, H. (1961), S. 442 – 443.

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  211. So meinte bereits Albert in Bezug auf die Erkenntnisse der Sozialpsychologie, dass das menschliche Entscheiden, Handeln und Verhalten von Motivstrukturen, Einstellungen, Wertorientierungen, gesellschaftlichen Normen und Institutionen, Lernprozessen usw. beeinflusst wird und dass diese Erkenntnisse insbesondere von der neoklassischen Ökonomie und der traditionellen Betriebswirtschaftslehre zu Unrecht ignoriert werden: „Es ist außerordentlich unwahrscheinlich, daß alle diese Ergebnisse ausgerechnet für das Verhalten von Personen im wirtschaftlichen Bereich der Gesellschaft ohne Bedeutung sind.“(Albert, H. (1963b/1993), S. 368). Und an anderer Stelle (ders. (1960), S. 27) fügt er hinzu: „Was vom Gesichtspunkt der reinen Ökonomie als „Störung“, „Friktion“, „außerökonomischer Faktor“, „Datum“, „Spezialproblem“oder „Ausnahme“zu deuten war, gewinnt vom soziologischen Standpunkt unter Umständen systematische Relevanz.“Albert nannte seinen Aufsatz zwar „Nationalökonomie als Soziologie“und an anderer Stelle bezeichnet er die Nationalökonomie auch als „Soziologie der kommerziellen Beziehungen“(ders. (1963b/1993), S. 352), man kann aber an seinen Ausführungen ablesen, dass er für eine insgesamt sozialwissenschaftliche Betrachtung und Erklärung des ökonomischen Geschehens bzw. menschlichen Handelns argumentiert. Ähnlich bspw. Raffée, H. (1989), S. 28. Auch bspw. Schanz, G. (1990), S. 5 plädiert für eine „systematische Integration der Betriebswirtschaftslehre in die Sozialwissenschaften“, da „nur auf dieser Grundlage der realwissenschaftliche Anspruch an unser Fach,…, eingelöst werden kann.“(ebenda, S. 11, Hervorhebungen weggelassen).

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  212. Vgl. auch Haase, M. (2000), S. 287.

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  213. Vgl. Staehle, W.H. (1973/1978), S. 349. Diese Idee wurde von Hans Albert in den 60er Jahren formuliert. Auch später (Albert, H. (1978/1993), S. 64) meinte er: „Damit treten aber nun auch die Verbindungen zu den Problemen anderer sozialwissenschaftlicher Disziplinen hervor, und die Ökonomie zeigt sich als das, was sie dem ihr zugrundeliegenden Erkenntnisprogramm nach immer schon gewesen ist: keine bereichsgebundene Disziplin, sondern eine umfassende soziologische Denktradition, die als Alternative zu anderen Ansätzen -zum Beispiel zu dem in der Soziologie noch immer dominierenden Funktionalismus und Strukturalismus — in Betracht kommt und die für die Verbesserung ihrer grundlegenden Verhaltensannahmen unter Umständen auf das in der psychologischen Forschung vorliegende Repertoire zurückgreifen kann. Eine Integration der Sozialwissenschaften im Rahmen eines solchen Programms liegt meines Erachtens durchaus im Bereich der Möglichkeit.“

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  214. „Wieder“, denn bekanntlich gehen die historischen Wurzeln der theoretischen Ökonomie auf die schottischen und englischen Moralphilosophen und ökonomischen Klassiker des 18. Jahrhunderts zurück (insbesondere Adam Smith, aber auch Hume, Bentham, Mill und Ricardo), die in ihren Werken allgemeine Betrachtungen über das Funktionieren der Gesellschaft anstellten, ohne dabei nach disziplinspezifischen Gesichtspunkten zu differenzieren (vgl. Gäfgen, G./Monissen, H. (1978), S. 127, Albert, H. (1978/1993), S. 55 und S. 62 – 63, Vanberg, V. (1983), S. 54 oder Schanz, G. (1990), S. 21 – 22, 41 sowie S. 77). Die Klassiker der Nationalökonomie waren „Vertreter einer noch undifferenzierten Gesellschaftswissenschaft, also nach unserem heutigen Verständnis weder Ökonomen noch Soziologen, weder Politikwissenschaftler noch Psychologen.“(Heinemann, K. (1987a), S. 8). Siehe hierzu auch Abschnitt 4.4..

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  215. A. Malewski, zitiert nach: Schanz, G. (1990), S. 32, nahezu identisch S. 51. Auch Weibler, J. (1996), S. 651 meint: „Nun ist es aber bekanntlich so, daß sich nicht nur die sog. Verhaltenswissenschaften, sondern auch die Ökonomie ausdrücklich mit den Voraussetzungen und Konsequenzen beschäftigt, sei es wirtschaftlich relevantes Individualverhalten, Mehrpersonenverhalten auf Märkten oder geronnenes Verhalten in Form von Wirtschaftsinstitutionen.“

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  216. So hat Wiswede, G. (1988), S. 519 gezeigt, dass „die ökonomische Nutzentheorie nur eine stark abstrahierte Variante aller utilitaristischen Erklärungsmodelle im Gesamtbereich der Sozialwissenschaften“ist und dass „… auch die meisten psychologischen Theorien irgendwelche Varianten allgemeiner hedonistisch-utilitaristischer Prinzipien oder Axiome sind (vgl. das Lustprinzip der Psychoanalyse oder das Effektgesetz der Lerntheorie).“

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  217. Schanz, G. (1990), S. 66.

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  218. So stellte auch Schanz, G. (1975), S. 29 fest „…, daß es betriebswirtschaftliche Fragestellungen als solche, also ohne Bezug zu Nachbardisziplinen, überhaupt nicht gibt.“Und diesbezüglich meinte Vodrazka, K. (1976), S. 52, dass damit das Abgrenzungsproblem insgesamt in einem anderen Licht erscheint; es wird somit „neuerlich die Schwierigkeit der Abgrenzung des betriebswirtschaftlichen Arbeitsbereichs hinsichtlich des betrieblichen Handelns offenbar: Eine Grenzziehung ist hier weder möglich noch wünschbar.“

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  219. Ähnlich bereits Heinen, E./Dietel, B. (1976b), S. 114: „Die Einbeziehung und Verwertung betriebswirtschaftlich relevanter Erkenntnisse anderer sozialwissenschaftlicher Disziplinen hat der theoretischen Erforschung das gedankliche Instrument geliefert, mit dessen Hilfe Betriebswirtschaften als konfliktreiche soziale Gebilde dargestellt werden können.“

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  220. Chmielewicz, K. (1979/1994), S. 25, Hervorhebungen weggelassen. Dennoch sieht er den Schwerpunkt und das Primat der Betriebswirtschaftslehre in ökonomischen Fragestellungen. Andere sozialwissenschaftliche Aspekte erachtet er für die Betriebswirtschaftslehre dagegen nur dann als relevant, wenn sie eine Ergänzung und keine Verdrängung bedeuten sowie einen eindeutigen Fachbezug haben (vgl. ebenda, S. 29).

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  221. Vgl. Albert, H. (1958), S. 277 und S. 279, sowie ders. (1960) und (1978/1993), Kromphardt, J. (1982), S. 919 oder bspw. Schanz, G. (1990), S. 21 und S. 145.

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  222. Dies hatte Albert bereits 1960 bemerkt (vgl. Albert, H. (1960), S. 1). „Pragmatische Argumente“wurden auch gegen eine Annäherung oder gar Verschmelzung mit der Volkswirtschaftslehre („Einheitswissenschaft“) vorgetragen, werden in aller Regel aber vor allem gegen die „weichen“Sozialwissenschaften angeführt. Seltsamerweise war und sind solche Argumente jedoch nie zu hören, wenn es bspw. um die Natur- und Ingenieurswissenschaften oder die Rechtswissenschaft geht. Pragmatische Argumente scheinen also auch pragmatisch angewendet zu werden. Prisching,M. (1993), S. 320.

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  223. Vgl. Egner, H. (1984), S. 422 – 423.

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  224. Beide Zitate Schmalenbach, E. (1911/12/1978), S. 33.

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  225. Busse von Colbe, W./Laßmann, G. (1991), S. 3. Oder wie bereits Schanz, G. (1975), S. 28 meinte: „… Grenzziehungen zwischen einzelnen Disziplinen oder Disziplingruppen erweisen sich für den Fortschritt der Erkenntnis eher hinderlich, als daß sie ihn zu fördern vermögen.“Und er fügt hinzu: „Es werden lediglich

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  226. Grenzen postuliert, die es in Wirklichkeit nicht gibt.“(ebenda, S. 30).

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  227. Vgl. Chmielewicz, K. (1979/1994), S. 27.

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  228. Wöhe, G. (1990), S. 232.

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  229. Chmielewicz, K. (1979/1994), S. 22, wobei er aber durch das Arbeiten in den Grenzgebieten einer Disziplin oder gar in fachfremden Gebieten einen „Verödungseffekt der Grenzgebiete“vermeiden will (ebenda, S. 22).

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  230. Egner, H. (1984), S. 428.

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  231. So meint bspw. Wöhe, G. (1990), S. 231 – 232, Hervorhebungen weggelassen:„Das Erkenntnisobjekt wird jedoch zu einem unscharfen Untersuchungsobjekt ausgeweitet, wenn Betriebswirte unter dem Deckmantel der „interdisziplinären Forschung“in die Problembereiche von Nachbardisziplinen eindringen und in diesen Bereichen selbst forschen.“Diese Ablehnung grenzüberschreitenden Forschens aus Angst vor einem Verlust des eigenen Bereichs und damit der eigenen Identität ist aus wissenschaftlicher Sicht unbegründet. Dass die Betriebswirtschaftslehre auch ohne scharfe Grenzziehungen auskommen kann und dennoch eine eigenständige Wissenschaft bleibt, wird in den folgenden Abschnitten noch deutlich werden.

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  232. Ulrich, H. (1971/1978), S. 275.

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  233. Ders. (1970), S. 35. Er kritisiert an der traditionellen deutschsprachigen Betriebswirtschaftslehre (die dort als „klassische“bezeichnet wird) vor allem ihre Eindimensionalität, ihren mangelnden Realitätsbezug und ihre dürftige Problemorientierung (vgl. ebenda, S. 40).

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  234. Raffée, H. (1989), S. 5, Hervorhebungen weggelassen.

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  235. Vgl. Ulrich, P. (1994), S. 182.

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  236. Vgl. Egner, H. (1984), S. 425 – 427.

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  237. Bleicher, K. (1994), S. 94, Hervorhebungen weggelassen. Vgl. ebenso Weingart, P. (1997), S. 523.

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  238. Liesenfeld, C. (1993), S. 265, Hervorhebungen weggelassen.

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  239. Vgl. bspw. Kosiol, E. (1973), S. 181, Gäfgen, G. (1974), S. 1 – 17, Heinen, E./Dietel, B. (1976a), S. 3, Hei-nen, E. (1985/1992), S. 37 oder Wöhe, G. (1996), S. 31 – 34.

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  240. Heinen, E. (1985/1992), S. 5.

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  241. Wöhe, G. (1996), S. 31, Hervorhebungen weggelassen.

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  242. Balsiger, P.W./Kötter, R. (1997), S. 529, eigene Hervorhebungen.

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  243. Vgl. Chmielewicz, K. (1979/1994), S. 24 – 29.

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  244. Wöhe, G. (1990), S. 232. Chmielewicz, K. (1979/1994), S. 203, Hervorhebungen weggelassen, hat dies noch etwas polemischer ausgedrückt: „Interdisziplinäre Technologien können nur unter Mitarbeit von Fachleuten der beteiligten Disziplinen sinnvoll betrieben werden. Wenn ein Betriebswirt dagegen selbst soziologische oder mathematische Probleme lösen will, ist er stets der erwähnten Gefahr des Dilettantismus ebenso ausgesetzt, als wenn ein Physiker über das Phänomen der wirtschaftlichen Macht publiziert. In beiden Fällen fehlt das Hintergrundwissen über die versteckten Zusammenhänge und Querbeziehungen, das erst in mühseliger Beschäftigung mit dem jeweils fachfremden Gebiet erworben werden kann.“

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  245. Oder wie es J. Mittelstraß, zitiert nach: Liesenfeld, C. (1993), S. 268, ausgedrückt hat: „Interdisziplinäre Kompetenz setzt disziplinäre Kompetenz voraus.“

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  246. Vgl. Heinen, E./Dietel, B. (1976b), S. 104.

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  247. Ulrich, H. (1970), S. 76.

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  248. Vgl. Balsiger, P.W./Kötter, R. (1997), S. 531: „Ein disziplinenübergreifendes Problem muß deshalb auch so gestellt sein, daß aus seiner Formulierung deutlich wird, worin der Beitrag der beteiligten Disziplinen zur Lösung zu bestehen hat.“

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  249. Ackoff, R.L. (1961/1977), S. 285. In Anlehnung an Ackoff sprach sich auch H. Ulrich gegen die „klassische“deutschsprachige Betriebswirtschaftslehre aus und forderte anstelle einer einseitigen Beschäftigung mit lediglich bestimmten Aspekten des Betriebes eine mehrdimensionale Beleuchtung von Betrieben (vgl. Ulrich, H. (1970), S. 154). In diesem Zusammenhang kam er auch später zu dem Ergebnis: „…; die Probleme des handelnden Menschen sind adisziplinär.“(Ulrich, H. (1994), S. 166, ähnlich S. 168. Dort bezieht er sich wiederum auf Ackoffs Thesen). Ebenso Sitter-Liver, B. (1994), S. 36.

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  250. Vgl. Ulrich, H. (1970), S. 19.

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  251. „Supradisziplinäre“Ansätze, d.h. Modelle, Theorien oder Methoden, die in einer Mehr- bzw. Vielzahl von Disziplinen anwendbar sind (vgl. Ropohl, G. (1997), S. 576), wie bspw. die Systemtheorie oder allgemeiner die Formalwissenschaften, sind hier in dem Schema nicht berücksichtigt.

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  252. Vgl. Balsiger, P.W./Kötter, R. (1997), S. 531 und Bühl, W.L. (1997), S. 534.

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  253. Vgl. Bühl, W.L. (1997), S. 534.

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  254. Vgl. Bühl, W.L. (1997), S. 534. Oftmals wird auch der Ausdruck „interdisziplinär“in einem noch umfassenderen Sinne gebraucht und steht dann ebenso für „transdisziplinär“. So fordern bspw. auch Schierenbeck und die Münsteraner Hochschullehrer, „daß für ein umfassendes Problemverständnis [des Erkenntnisgegenstandes] keine disziplinäre Betrachtungsweise allein ausreicht, sondern letztlich ein interdisziplinärer Ansatz notwendig ist, der die Erkenntnisse verschiedenster Fachdisziplinen integriert.“(Schierenbeck, H. (1995), S. 11. Vgl. ebenso Hochschullehrer… (1989), S. 659). Diese Integration verschiedenster Fachdisziplinen ist hier vermutlich vor allem transdisziplinär gemeint. Auf alle Fälle sehen wohl diejenigen, die mit der Intention einer sozialwissenschaftlichen Öffnung für einen „interdisziplinären Charakter“der Betriebswirtschaftslehre plädieren, diese Herangehensweise nicht nur im Sinne einer Zusammenarbeit verschiedener Disziplinen, sondern vor allem in einer sozialwissenschaftlichen Fundierung der Betriebswirtschaftslehre und damit in einem übergreifenden bzw. transdisziplinärem Sinne.

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  255. Kaufmann, F.-X. (1980), S. 41.

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  256. Bühl, W.L. (1997), S. 534.

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  257. Aus diesem Grund erachtet es auch Kaufmann, F.-X. (1980), S. 41 als nicht möglich, den Gedanken der Mul-tidisziplinarität auf die Bereiche der Grundlagenforschung und Theorienbildung übertragen zu können.

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  258. Albert, H. (1960), S. 19.

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  259. Ulrich, H. (1971/1978), S. 275. Er spricht im Zitat zwar von einem „interdisziplinären Charakter“, das ist aber bei ihm im Sinne von „transdisziplinär“zu verstehen und wurde im Zitat auch dementsprechend abgeändert.

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  260. Vgl. auch Chmielewicz, K. (1979/1994), S. 32 – 33, der bei einer solchen Verortung auch eine Spezialisierung sieht und damit einen möglichen Dilettantismusvorwurf relativiert.

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  261. Vgl. ebenda, S. 202, dort als „Abb. 4/7: Umformungsstufen einer interdisziplinären Technologie“bezeichnet. Die Formulierungen wurden weitgehend wörtlich übernommen, jedoch wurde der von Chmielewicz verwendete Terminus „Interdisziplin“jeweils durch den Begriff „Allgemeine Betriebswirtschaftslehre“ersetzt und in Punkt 8 wird hier von „inter- und transdisziplinärer Technologie“gesprochen, wohingegen Chmielewicz nur von „interdisziplinärer Technologie“spricht.

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  262. Vgl. Busse von Colbe, W./Laßmann, G. (1991), S. 6. Auch bspw. Witte, E. (1993), Spalte 911–912 ist der Ansicht, dass Mehrpersonenentscheidungen nur noch durch den Rückgriff auf mehrere (Sozial-) Wissenschaften erklärt werden können.

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  263. Neuberger, O. (1994a), S. 59. Vgl. ebenso Bleicher, K. (1994), S. 97, der dies noch näher ausführt: „Nicht als Superwissenschaft verstanden, aber als Disziplin mit einem anderen, die etablierten Fächer traversal durchdringenden Ordnungsprinzip —…“. Bleicher sieht dieses Ordnungsprinzip in den Funktionen Management und Führung (vgl. ebenda, S. 108 – 109), wobei er diese Begriffe weiter als lediglich in ihrer funktionalen Bedeutung sieht und sie ungefähr das „sinnvolle In-Beziehung-setzen der Elemente und Rahmenbedingun-gen“meinen.

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  264. Egner, H. (1984), S. 427.

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  265. Vgl. Albert, H. (1978/1993).

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  266. ebenda, S. 55.

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  267. Walgenbach, P. (1999), S. 369, wobei er sich auf A. Giddens und H. Joas bezieht.

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  268. Ulrich, H. (1970), S. 19.

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  269. Weibler, J. (1996), S. 658.

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Diefenbach, T. (2003). Erkenntnisorientierter Gegenstand und Konzeption der Allgemeinen Betriebswirtschaftslehre. In: Kritik und Neukonzeption der Allgemeinen Betriebswirtschaftslehre auf sozialwissenschaftlicher Basis. Wirtschaftswissenschaft. Deutscher Universitätsverlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-81094-6_5

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