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Gegenstand, Identität und Abgrenzung der traditionellen Betriebswirtschaftslehre

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Part of the book series: Wirtschaftswissenschaft ((WiWiss))

Zusammenfassung

Für weite und dominierende Teile der Betriebswirtschaftslehre war und ist der Gedanke einer eindeutig definierten und abgegrenzten Identität des Fachs forschungsleitend. Diese Intention ist generell bei Einzelwissenschaften zu beobachten198 und hat sowohl wissenschaftstheoretische und fachliche, als auch wissenschaftssoziologische und (hochschul-) organisatorische Gründe. Bei der deutschsprachigen Betriebswirtschaftslehre kam darüber hinaus noch ihre spezielle historische Situation hinzu: So hat sie mit der älteren Volkswirtschaftslehre (ehemals: Nationalökonomie) einerseits grundlegende Annahmen über den Erfahrungsgegenstand der Wirtschaftswissenschaften, den „Bereich des Wirtschaftlichen“bzw. die „ökonomische Sphäre“, gemeinsam: Die wirtschaftlichen und technologischen Aspekte von Produktions- und Tauschprozessen, Gleichgewichts-, Optimalitäts- und Wachstumsbedingungen, Kapitalerwerbsund -Verwendungsprozesse sowie generell das diesbezügliche (rationale) Verhalten von Menschen bzw. Wirtschaftssubjekten sind in beiden Teilgebieten der Wirtschaftswissenschaften traditionell von zentraler Bedeutung.199 In diesem Sinne stehen beide Disziplinen folglich nicht gegeneinander, sondern haben eine Reihe von Gemeinsamkeiten und ergänzen sich.200 Andererseits war es gerade in der Gründungsphase der Betriebswirtschaftslehre das Bestreben ihrer Vertreter, sich gegenüber der Nationalökonomie abzugrenzen und die Betriebswirtschaftslehre als eigenständiges und wissenschaftlich anerkanntes Fach zu etablieren.201

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Literatur

  1. Vgl. auch Busse von Colbe, W./Laßmann, G. (1991), S. 3.

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  2. So wird die Existenz von Betrieben zumeist aus volkswirtschaftlichen Modellen heraus abgeleitet und auch die Beschreibung der Betriebe wird oft in ihrer funktionalen Eingebundenheit in volkswirtschaftliche, insbesondere marktwirtschaftliche Prozesse vorgenommen. Dabei wurde vor allem durch E. Gutenberg die Trennung von Volks- und Betriebswirtschaftslehre wieder vermindert, indem er explizit auf neoklassische Annahmen und Methoden zurückgriff (Annahmen von Gleichgewichts- und Optimalitätsbedingungen, Grenzwertbetrachtung und insgesamt idealtypische Modell- und Theorienbildung), um den Betrieb bzw. betriebliche Prozesse als ein System funktionaler Zusammenhänge abzubilden (vgl. auch Mellerowicz, K. (1952), insb. S. 146–151, 154 und 161 sowie Gutenberg, E., 1989a).

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  3. Vgl. Bleicher, K. (1994), S. 99–101, der sich dabei auf E. Schmalenbachs Position im ersten Werturteilsstreit gegenüber W. Rieger sowie auf Einschätzungen von H. Ulrich und S. Hundt bezieht.

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  4. Vgl. bspw. Ott, A.E. (1993), Spalte 4628–4629, Hahn, O. (1997), S. 5 sowie Schweitzer, M. (2000a), S. 24.

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  5. Albert, H. (1961), S. 438. Schon Max Weber sprach in Bezug auf die grundlegenden Fragen und Annahmen der Wirtschaftswissenschaften von einem „Schein der Selbstverständlichkeit“(Weber, M. (1904/1973), S. 191)!

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  6. Vgl. bspw. Wöhe, G. (1996), S. 1.

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  7. Fischer, B./Rubik, F. (1985), S. 34, ebenso Harbrecht, W. (1993), Spalte 266. Hierbei handelt es sich um eine „allgemein akzeptierte Definition“von F.B.W.v. Hermann aus dem Jahre 1874 (teilweise werden in der Literatur auch die Jahre 1870 oder 1879 genannt). Vgl. auch Schöne, I. (1985a), S. 79–80.

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  8. Im Rahmen der Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre erfolgt zuweilen noch eine kurze Aufzählung von Bedürfnisar-ten, die sich in der Regel an A.H. Maslow orientiert, dann aber im weiteren Verlauf nicht mehr verwendet wird (vgl. bspw. Jung, H. (1998), S. 2 oder Thommen, J.-P./Achleitner, A.-K. (1998), S. 31–32). Interessanterweise werden dabei aus der Bedürfnispyramide von A.H. Maslow nur diejenigen Bedürfnisarten erwähnt, „die durch die Wirtschaft als Anbieter von Gütern und Dienstleistungen befriedigt werden können“(Thommen, J.-P./Achleitner, A.-K. (1998), S. 31), d.h. die Existenz-, Grund- und Luxusbedürfnisse. Zu einer ausführlicheren Behandlung von Bedürfnissen, deren möglichen Klassifikationen und Operationalisierungen sowie zum Verhältnis von Bedürfnisbefriedigung, Arbeit und Kauf vgl. Schöne, 1.(1985a).

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  9. Vgl. bspw. Wöhe, G. (1996), S. 1, Jung, H. (1998), S. 3 oder Thommen, J.-P./Achleitner, A.-K. (1998), S. 33.

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  10. Vgl. Albach, H. (1990), S. 1006. Die Wirtschaftswissenschaften leiten sogar ihre Existenz und Notwendigkeit aus der Güterknappheit ab und Schanz, G. (1990), S. 16, meinte dementsprechend „…, daß das Knappheitsargument stets auf die Begründung der theoretischen Autonomie abzielt.“

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  11. Vgl. Kosiol, E. (1973), S. 136.

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  12. Kistner, K.-P./Steven, M. (1994), S. 4. Vgl. ebenso Jung, H. (1998), S. 4.

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  13. Specht, G. (1997), S. 4. Im Allgemeinen und auch in der hier vorliegenden Arbeit wird „wirtschaftlich“bzw. „ökonomisch“nicht qualitätsbezeichnend, d.h. im Sinne von „besonders günstig“oder „besonders sparsam“, sondern als Bezeichnung eines idealen oder realen Bereichs, einer „wirtschaftlichen Sphäre“gebraucht (vgl. auch Stüdemann, K. (1984), S. 546–548 und ders. (1993), S. 124–131 sowie Zelewski, S. (1999), S. 11).

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  14. Kürzere Umschreibungen des Wirtschaftlichen sind bspw.: „das gesamte Spektrum zweckgerichteten menschlichen Handelns“(Grunberg, E. (1966/1971), S. 74), „Gebiet menschlicher Tätigkeiten, das der Bedürfnisbefriedigung dient“(Wöhe, G. (1996), S.1, ebenso Kisrner, K.-P./Steven, M. (1994), S. 3), „Entscheidung über die Verwendung knapper Güter“(Kistner, K.-P./Steven, M. (1994), S. 5, Hervorhebungen weggelassen.) oder der „planmäßige Einsatz knapper Güter“(Jung, H. (1998), S. 4). Sicherlich lassen sich zwischen diesen einzelnen Festlegungen Unterschiede ausmachen. Für die hier angestellten Überlegungen reicht aber das Verständlichmachen der Absicht aus, dass eine ökonomische Sphäre als theoretisch existent und identifizierbar erachtet wird. In diesem Sinne wird auch im folgenden zuweilen von einer „ontologischen Sphäre“gesprochen.

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  15. Zelewski, S. (1999), S. 11, Hervorhebungen weggelassen. Vgl. ebenso Meran, J. (1993a), S. 19, der dort ähnliche Zitate von P. Samuelson, L.v. Mises und L. Robbins wiedergibt.

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  16. Vgl. Busse von Colbe, W./Laßmann, G. (1991), S. 2.

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  17. Vgl. bspw. Jung, H. (1998), S. 2 sowie Thommen, J.-P./Achleitner, A.-K. (1998), S. 32. Ob man den Bedarf lediglich als konkretisiertes Bedürfnis ausgibt und erst dann den Begriff Nachfrage einführt (vgl. Harbrecht, W. (1993), Spalte 268) oder — wie es hier geschieht — Bedarf als „ein mit Kaufkraft ausgestattetes Bedürfnis“und damit als Synonym für Nachfrage definiert, ist einerlei: Auf dem Markt wird auf alle Fälle nur jenes befriedigt, was Kaufkraft hat — egal, ob man dieses dann Bedarf, Nachfrage oder wie auch immer nennt. Auf dem Markt befriedigen Unternehmen mit ihrem Güterangebot keine Bedürfnisse, sondern Bedarf.

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  18. Vgl. Albach, H.(1990), S. 1006.

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  19. Oder wie es Schierenbeck, H. (1995), S. 2 definiert hat: „Freie Güter brauchen nicht bewirtschaftet zu werden, weil sie ohne Mühe in beliebiger Menge zur Verfügung stehen, also kein Mangelempfinden auslösen.“Ähnliche Definitionen sind: „Ist der Vorrat an Gütern hinreichend, um den gesamten darauf gerichteten Bedarf stets zu befriedigen, dann handelt sich um freie Güter.“(Albach, H. (1990), S. 1006), „Güter, die in nahezu unbegrenzter Menge zur Verfügung stehen und für deren Gewinnung keinerlei Anstrengung erforderlich sind,… (z.B. Licht, Luft, Wasser).“(Jung, H. (1998), S. 3, Hervorhebungen weggelassen) oder: Freie Güter „… werden von der Natur aus in ausreichender Menge zur Verfügung gestellt, so daß sie nicht bewirtschaftet werden müssen.“(Thommen, J.-P./Achleitner, A.-K. (1998), S. 33).

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  20. Vgl. Schanz, G. (1990), S. 19.

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  21. Dies war bereits Max Weber bewusst, der deshalb auch von sozialökonomischen Problemstellungen sprach (vgl. Weber, Max (1904/1973), S. 201–203).

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  22. Vgl. auch Faller, P. (1990), S. 52–53, von Stein, J.H. (1993), Spalte 471, Jung, H. (1998), S. 6–7 oder Thommen, J.-P./Achleitner, A.-K. (1998), S. 35. Mit Bezug auf diese Einteilung und in Anlehnung an W. Eucken meinte Stüdemann, K. (1988), S. 49 zurecht: „An die Stelle einer globalen, die Gesamtheit wirtschaftlichen Handelns erfassende Betrachtung trat ein Denken in Sparten. Die üblich gewordene Aufteilung der Volkswirtschaft in Unternehmungen oder Betriebe, Haushalte und Staat und die Verbannung der Haushalte und des Staates aus dem Untersuchungsfeld der Betriebswirtschaftslehre fuhrt dazu, daß große Teile des wirtschaftlichen Bereichs von der betriebswirtschaftlichen Forschung unberücksichtigt gelassen werden.“

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  23. Vgl. Stüdemann, K. (1988), S. 50.

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  24. Specht, G. (1997), S. 5, im Original als Aufzählung.

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  25. Vgl. Haase, M. (2000), S. 260.

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  26. Darüber hinaus ist auch der (betriebswirtschaftliche) Begriff der Produktion im Sinne von „Herstellung“ bzw. „Leistungserstellung“ nur scheinbar eindeutig und bspw. gegenüber dem Begriff der Konsumtion abgrenzbar; werterzeugende und weitvernichtende Aspekte treten stets bei jeder Handlung, also sowohl bei der Produktion als auch bei der Konsumtion, auf. Beide beschreiben Transformationsprozesse von Gütern in andere Güter, bei beiden werden mittels einer wie auch immer aussehenden Faktorzufuhr Dinge nur in einen anderen Zustand umgewandelt und sind dabei stets von werterzeugenden und wertvernichtenden Vorgängen begleitet (vgl. Dyckhoff, H. (1991), S. 282–283). „Herstellung“ ist gegenüber „Verbrauch“, „Produktion“ gegenüber „Konsumtion“ grundsätzlich nicht abgrenzbar.

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  27. Vgl. Rubik, F. (1985) sowie Baumgartner, T. (1985).

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  28. Die Erfassung und Bewertung unternehmerischer, privater und staatlicher Tätigkeiten in der Volkswirtschaftlichen Ge-samtrechung geht im Grunde nicht auf wirtschaftswissenschaftliche Kriterien zurück, sondern basiert vor allem auf gesellschaftspolitischen Entscheidungen über die Wichtigkeit und Unwichtigkeit von Sachverhalten — mit ebensolchen Folgen: „Dank der faktischen Kraft des Messens wurde dadurch die (weibliche) Hausarbeit im Gegensatz zur (männlichen) lohn- und profitproduzierenden Arbeit entwertet. Arbeit in der Wirtschaft war ein weiteres Mal symbolisch höher gestellt als Freizeit und Arbeit im Familienbereich.“ (Baumgartner, T. (1985), S. 186). Unternehmen werden dem „formellen“ und offiziell anerkannten Sektor (Markt bzw. Unternehmen), Haushalte dagegen dem sozial weniger anerkannten oder gar stigmatisierten „informellen“ Sektor (Haushalte, Selbstversorgungswirtschaft, Eigenarbeit und Nachbarschaftshilfe) einer Volkswirtschaft zugerechnet (vgl. auch Fischer, B./Rubik, F. (1985), S. 37).

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  29. Raffée, H. (1993), Spalte 1645.

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  30. Kosiol, E. (1973), S. 279 bezeichnete dies auch als die „produktive Ergiebigkeit (Bedarfsergiebigkeit) der Wirtschaft“ und sieht in der Bedarfsdeckung sogar die oberste Zielsetzung allen wirtschaftlichen Handelns, vgl. ders. (1961), S. 130.

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  31. Gutenberg, E. (1958), S. 23. Ähnlich Heinen, E. (1985/1992), S. 16: „Gemeinsam ist allen diesen Institutionen, daß sie Materialien, Maschinen, Arbeitskräfte und Gelder (Kapital) beschaffen, Güter und Dienste „produzieren“, die zur Befriedigung menschlicher Bedürfnisse geeignet sind, und diese an verschiedenen Märkten abzusetzen versuchen.“ Auch Heinen bezieht sich hierbei explizit nur auf „einkommensorientierte Betriebswirtschaften“ (Unternehmen) und klammert Haushalte aus. An anderer Stelle räumt er dann allerdings wiederum ein, dass auch private, nicht-erwerbswirtschaftliche Betriebswirtschaften (gemeinwirtschaftliche Betriebswirtschaften, Verbände und Haushalte) und öffentliche Betriebswirtschaften (Behörden) für die gesamtwirtschaftliche Wertschöpfung bedeutend seien (vgl. ebenda, S. 115–118).

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  32. Vgl. Schierenbeck, H. (1995), S. 62.

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  33. Vgl. bspw. Endres, W. (1991), S. 2. Auch Raffée, H. (1993), Spalte 1646 spricht in diesem Sinne von der „individuellen Bedürfnisbefriedigung der Institutionsmitglieder“.

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  34. Haase, M. (2000), S.221.

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  35. Vgl. Schweitzer, M. (2000a), S. 29–37.

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  36. Hasenack, W. (1952), S. 154.

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  37. Vgl. auch Raffée, H. (1989), S. 6.

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  38. Vgl. Wöhe, G. (1996), S. 2.

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  39. Vgl. Vodrazka, K. (1976), S. 48 und ders. (1977), S. 297.

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  40. Für den Begriff „Wirtschaftlichkeitsprinzip“ werden auch die Begriffe „ökonomisches Prinzip“ (vgl. Küpper, H.-U. (1975), S. 96), zuweilen auch „Effizienzprinzip“ (vgl. Bohr, K. (1993), Spalte 863–864) synonym verwandt.

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  41. Vgl. Gutenberg, E. (1958), S. 27 und ders. (1989b), S. 132.

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  42. Die Begriffe der Betriebswirtschaftslehre und Wirtschaftlichkeit wurden in ihrer auch heute noch aktuellen Bedeutung von Eugen Schmalenbach geprägt (vgl. bspw. Bleicher, K. (1994), S. 100), der Begriff Betriebswirthschaft (damals mit,h‘) wurde dagegen bereits 1835 von Edward Baumstark eingeführt (vgl. Schneider, D. (1990), S. 276).

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  43. Schmalenbach, E. (1911/12/1978), S. 39, eigene Hervorhebung. Ebenso Kosiol, E. (1973), S. 279.

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  44. Schmalenbach, E. (1911/12/1978), S. 40.

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  45. Vgl. bspw. Kistner, K.-P./Steven, M. (1994), S. 9, Fries, H.-P. (1995), S. 3–5 sowie Thommen, J.-P./Achleitner, A.-K. (1998), S. 106–107.

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  46. Vgl. Hahn, O. (1985), S. 180.

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  47. Vgl. bspw. Vodrazka, K. (1976), insb. S. 45, Albach, H. (1990), S. 1007, Hahn, O. (1997), S. 6 sowie Schweitzer, M. (2000a), S. 51–58, der wegen einer oftmals unterschiedlichen oder „zu ökonomischen“ Interpretation des Begriffs „Wirtschaftlichkeitsprinzip“ den Begriff „Ergiebigkeitsprinzip“ verwendet. Das Ergiebigkeitsprinzip hat im Grunde die gleiche Bedeutung wie die weite Fassung des Wirtschaftlichkeitsprinzips, wird also explizit nicht nur auf ökonomische, sondern ebenso auf soziale, technische und ökologische Ziele bzw. Aspekte angewandt.

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  48. Vgl. Gutenberg, E. (1958), S. 39. Dort meint er auch: „Würden die Unternehmen auf dieses Prinzip verzichten, dann würde damit ein entscheidend wichtiges Konstruktionselement marktwirtschaftlicher Systeme aufgegeben werden.“ Das Wirtschaftlichkeitsprinzip wird von ihm erst als zweite Leitmaxime gesehen, das finanzielle Gleichgewicht, das in den hier betrachteten Zusammenhängen keinerlei Rolle spielt, als dritte Leitmaxime (vgl. ebenda, S. 40). Es sei hier an das bekannte kategoriale System systembezogener und systemindifferenter Tatbestände von Gutenberg erinnert (vgl. ebenda, S. 185–187 sowie ders. (1976a), S. 507–512).

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  49. Vgl. Wöhe, G. (1993). S. 41–47 und S. 52–53, der aber insgesamt von einer „Gewinnmaximierung unter Nebenbedingungen“ spricht. Zuweilen wird auch das Rentabilitätsprinzips als Identitätskriterium genannt (vgl. bspw. Hahn, O. (1985), S. 179), doch handelt es sich hierbei wiederum nur um eine Variante des Gewinnmaximierungsprinzips.

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  50. Dies scheint generell in den Wirtschaftswissenschaften, zumindest auf dem Gebiet der Wirtschafts- und Sozialpolitik (vgl. Zimmermann, H. (1994), S. 137) der Fall zu sein. Auch wurde mir erst durch die Lektüre von Zimmermanns Aufsatz klar, dass ein so zentraler Begriff für die Betriebswirtschaftslehre wie das Identitäts- und Abgrenzungsprinzip „definitionslos“, oder besser: „mehrfach interpretationsfähig“ verwendet wird.

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  51. Vgl. Kambartel, F. (1995), S. 341, sowie Wörterbuch der philosophischen Begriffe (1998), Stichwort „Prinzip“, S. 523.

    Google Scholar 

  52. Kambartel, F. (1995), S. 341. Ähnlich Prechtl, P. (1999b), S. 467.

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  53. Es sei hier an das bereits im Abschnitt 2.1. vorgestellte Schema: 1. Erfahrungsgegenstand, 2. Identitäts- und Abgrenzungsprinzip, 3. Erkenntnisgegenstand erinnert.

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  54. Wörterbuch der philosophischen Begriffe (1998), Stichwort „Prinzip“, S. 523.

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  55. Vgl. auch Zimmermann, H. (1994), S. 142.

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  56. Koch, H. (1951), S. 160, eigene Hervorhebung.

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  57. Es gibt generell keine sichere Methode zur Generierung erster Annahmen, sondern die Problematik erster Annahmen lässt regelmäßig das sog. Münchhausen-Trilemma entstehen. Das Münchhausen-Trilemma wurde von H. Albert formuliert und gibt drei Gründe an, warum erste Annahmen unbegründbar sind: Entweder liegt einer Annahme eine weitere Annahme zugrunde, die wiederum auf einer anderen Annahme basiert, so dass man niemals eine Annahme endgültig begründen kann, sondern in einen infiniten Regress gelangt. Zweitens kann eine Annahme nur dann begründet werden, wenn man das zu Beweisende als Annahme voraussetzt (logischer Zirkel). Oder drittens bricht man die Begründungsversuche von Annahmen irgendwann willkürlich ab und bleibt dann auf der Stufe einer dogmatischen Begründung (vgl. Nassehi, A. (1999), S. 382). Infiniter Regress, logischer Zirkel und dogmatische Begründung machen zusammen das Münchhausen-Trilemma aus, der Versuch der Begründung von ersten Annahmen führt also entweder zu einem unendlichen Regress, zu einer zirkulären Begründung (Zirkelschluss) oder zu einem willkürlichen Abbruch. Dass damit die Wissenschaft insgesamt auf einer willkürlichen bzw. ungeklärten und letztendlich nicht klärbaren Basis steht und gegenüber anderen Erklärungssystemen in dieser Hinsicht nicht abgrenzbar ist, braucht hier aber nicht weiter vertieft zu werden.

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  58. Dies gilt übrigens auch für sogenannte „Definitionen“: Reine Definitionen sind bloße Schöpfungen von Begriffen, ohne dass sie den zu definierenden Begriffen noch irgendeinen Informationsgehalt hinzufügen würden oder irgendeine andere Funktion als der „Vereinfachung“des Sprachgebrauchs hätten. In diesem Sinne sind sie aus wissenschaftstheoretischer Sicht ohne Bedeutung. Gemischte Definitionen beinhalten darüber hinaus eine Aussage über ein theoretisches Konstrukt oder einen empirischen Sachverhalt. Mit diesem zusätzlichen Informationsgehalt üben sie die gleiche Funktion wie Annahmen bzw. Hypothesen aus und müssen daher wissenschaftstheoretisch genauso behandelt werden. So sind bspw. oftmals die ersten Definitionen einer Wissenschaft solche gemischten Definitionen. Bereits Eucken, W. (1940/1971), S. 162 bemerkte richtig: „Wenn aber Definitionen in einer Erfahrungswissenschaft wie der Nationalökonomie an den Anfang gerückt werden, sind sie in der Tat Axiome. Richtiger: Pseudoaxiome. Denn sie treten mit dem Anspruch auf, evident zu sein und keines Beweises zu bedürfen, während sie in Wahrheit nicht evident und zugleich unbewiesen sind.“

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  59. „Die ersten Ursachen oder P[rinzip]ien… müssen zwei Bedingungen erfüllen: Sie müssen klar und evident sein, d.h. ihre Erwägung darf zu keinem Zweifel führen, und sie müssen eine deduktive Erkenntnis von anderen Dingen ermöglichen.“(Prechtl, P. (1999b), S. 468). Die weiteren Probleme, die mit Aussagen über die Wirklichkeit verbunden sind, insbesondere Probleme der Verifikation und Falsifikation sowie das allgemeine Problem, was überhaupt Wahrheit ist, brauchen hier nicht weiter verfolgt zu werden.

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  60. Eucken, W. (1940/1971), S. 162.

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  61. Vgl. bspw. Küpper, H.-U. (1975), S. 95, Gabler Volkswirtschafts-Lexikon (1990), Stichwort „Rationalprinzip“, S. 677 oder Wöhe, G. (1996), S. 1. Diese wirtschaftswissenschaftliche Auffassung des Rationalprinzips hat eine lange Tradition: Schon bei den Klassikern der Nationalökonomie wird „das aus seiner philosophischen Tradition herausgelöste Zweck-Mittel-Verhältnis” (Rolke, L. (1992), Spalte 56) in den Mittelpunkt der Betrachtung gestellt und zum Inbegriff der Rationalität erhoben.

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  62. Vgl. bspw. Zelewski, S. (1999), S. 13.

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  63. Vgl. auch Gethmann, C.F. (1995), S. 468.

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  64. Besonders Popper, K. R. (1945/1980a), S. 275 sieht im (kritischen) Rationalismus ein erkenntnistheoretisches Prinzip, indem „…die Wissenschaft von Experimenten wie auch vom Denken gebraucht macht.“ An einer anderen, sehr berühmten Stelle hat er dieses erkenntnistheoretische Rationalitätsprinzip durch das diskursive ergänzt und bezeichnet den Rationalismus deshalb als eine Einstellung „…, die bereit ist, auf kritische Argumente zu hören und von der Erfahrung zu lernen. Er ist im Grund eine Einstellung, die zugibt, dass „ich mich irren kann, daß du recht haben kannst und daß wir zusammen vielleicht der Wahrheit auf die Spur kommen werden“.“(ebenda, S. 276). Bekannt wurde Popper aber vor allem durch sein wissenschaftstheoretisches Rationalprinzip (siehe folgenden Punkt).

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  65. So bspw. Popper, K.R. (1944/45/1979), S. 105: „Doch gerade weil es unser Ziel ist, Theorien so gut zu begründen, wie wir können, müssen wir sie so streng prüfen, wie wir können, d.h. wir müssen versuchen, ihre Fehler zu finden, sie zu falsifizieren.“. Dass die extreme Form des Falsifikationismus nicht durchzuhalten ist und selbst Popper später von einer gemäßigten Variante spricht, braucht hier nicht weiter vertieft zu werden. Popper hat seine Position insgesamt als „kritischen Rationalismus“bezeichnet und meines Wissens niemals den Begriff „wissenschaftstheoretisches Rationalprinzip“verwendet. Dieser wurde von mir nur gewählt, um hier an dieser Stelle die Unterschiedlichkeit verschiedener Rationalitätsprinzipien zu verdeutlichen.

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  66. Vgl.Gethmann, C.F. (1995), S.468.

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  67. Vgl. Anzenbacher, A. (2001), S. 51–66. Als reine Verpflichtung der theoretischen Vernunft, d.h. ohne die Dimension der empiristischen Lust-Unlust-Motivation bzw. ohne ein am Ergebnis orientiertes („teleologisches“) Abwägen, hat der kategorische Imperativ Ähnlichkeit mit dem folgenden wertorientierten Rationalprinzip.

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  68. Vgl. Weber, M. (1921/1980), S. 12.

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  69. Vgl. ebenda, S. 12, Rolke, L. (1992) Spalte 56–57 sowie Gethmann, C.F. (1995). Diese Zweck-Mittel-Rationalität bzw. Zweckrationalität wurde von Max Weber insbesondere zur Beschreibung des abendländischen Rationalisierungsprozesses verwendet.

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  70. Beide Zitate Ulrich, H. (1970), S. 159.

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  71. Busse von Colbe, W./Laßmann, G. (1991), S. 29, vgl. ebenda, S. 220.

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  72. Jung, H. (1998), S. 5. Ebenso Koch, H. (1951), S. 161, wobei beide nur wiederum das Prinzip der Zweckrationalität meinen.

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  73. Vgl. Küpper, H.-U. (1975), S. 96.

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  74. Zelewski, S. (1999), S. 13. Ebenso unterscheidet bspw. auch Schierenbeck, H. (1995), S. 3 nicht zwischen dem Rationalprinzip (genauer: Prinzip der Zweckrationalität) und dem ökonomischen Prinzip.

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  75. Ulrich, H. (1970), S. 291.

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  76. Vgl. Ulrich, H. (1970), S. 291.

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  77. Schierenbeck, H. (1995), S. 4–5. Ebenso Koch, H. (1951), S. 166.

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  78. Vgl. Ulrich, H. (1970), S. 290.

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  79. Vgl. Gutenberg, E. (1976a), S. 470.

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  80. Gutenberg, E. (1976a), S. 470.

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  81. Ebenda, S. 471. In Bezug auf das Wirtschaftlichkeitsprinzip meinte er: „Aber sie hat nicht die absolute Bedeutung des erwerbswirtschaftlichen Prinzips,… und bleibt in seinen letzten Konsequenzen ein technisch-organisatorisches Prinzip,…“ (ders. (1958), S. 40). Auch Pack meinte, dass „das ökonomische Prinzip… dem erwerbswirtschaftlichen Prinzip untergeordnet“sei und letzteres damit in Form des Gewinnmaximierungsprinzips „zur letztlich bestimmenden Handlungsmaxime wird.“(beide Zitate Pack, L. (1961a), S. 207).

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  82. Vgl. Gutenberg, E. (1976a), S. 470–471.

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  83. Zwar ist der „Geist des Kapitalismus“ (vgl. Weber, M. (1904/05/1993), S. 13–15 sowie S. 24), wie er sich insbesondere im Gewinnmaximierungsprinzip ausdrückt, Teil des abendländischen Rationalisierungsprozesses, d.h. der fortschreitenden Durchsetzung der Zweckrationalität, aber damit nicht erklärbar oder gar identisch. Die positiven Aspekte des rationalen, asketischen Handelns und Arbeitens sind aus Sicht des Protestantismus bzw. Calvinismus zunächst ihre Gottgefälligkeit und ihr gesellschaftlicher Nutzen. Das individuelle bzw. egoistische Streben nach Gewinn bzw. Profit wurde dagegen erst sehr viel später hinzugefügt (vgl. ebenda, S. 132–133) und leitet sich eben nicht aus der Zweckrationalität ab! Herkunft und Durchsetzung des explodierenden Gewinnstrebens hat andere Ursachen und Gründe. Es ist allerdings richtig, dass von traditioneller Seite immer wieder versucht wird, die Zweckrationalität auf die „kapitalorientierte Rechenhaf-tigkeit“ einzuengen. Dies ist aber keine formale Deduktion (wie hier gezeigt werden konnte), sondern dahinter stecken ganz bestimmte Interessen (vgl. Projektgruppe im WSI (1974), S. 99). Wir werden darauf noch im Abschnitt 6.3. zurückkommen.

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  84. Weber, M. (1904/05/1993), S. 28.

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  85. Vgl. ebenda, S. 15. Wir werden auf diesen Aspekt nochmals in den Abschnitten 3.3.5. und 6.3. zurückkommen.

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  86. Rhetorisch war und ist es dagegen recht erfolgreich: Ungeachtet aller methodologischen und inhaltlichen Dürftigkeit wurde der angebliche deduktive Zusammenhang zwischen den Prinzipien so lange immer wieder behauptet, bis er unhin-terfragt Eingang in die Grundlagen des Fachs gefunden hat. Seitdem hält er sich zählebig nicht nur in der betriebswirtschaftlichen Standardliteratur, sondern auch und sogar bei den Kritikern der traditionellen Betriebswirtschaftslehre. So nimmt man die angebliche Deduktion der Optimierungsprinzipien aus dem „allgemeinen Rationalprinzip“ bspw. selbst aus gewerkschaftlicher Perspektive im Rahmen der Arbeitsorientierten Einzelwirtschaftslehre für bare Münze (vgl. Projektgruppe im WSI (1974), S. 48).

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  87. Gabler Volkswirtschafts-Lexikon (1990), Stichwort „Wirtschaftlichkeitsprinzip“, S. 965, Hervorhebungen weggelassen. Des öfteren werden auch drei mögliche Ausprägungen (Maximal-, Minimal- und generelles Extremumprinzip) genannt (vgl. bspw. Schierenbeck, H. (1995), S. 3 sowie Specht, G. (1997, S. 7).

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  88. Vgl. Weber, M. (1921/1980), S. 13: „Zweckrational handelt, wer sein Handeln nach Zweck, Mittel und Nebenfolgen orientiert und dabei sowohl die Mittel gegen die Zwecke, wie die Zwecke gegen die Nebenfolgen, wie endlich auch die verschiedenen möglichen Zwecke gegeneinander rational abwägt:…“

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  89. Vgl. auch bspw. Rolke, L. (1992), Spalte 56–57.

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  90. Machlup, F. (1946/1971), S. 297, wobei er zwar auch für eine Einbeziehung sog. „nicht-ökonomischer“ Verhaltensaspekte plädiert, letztendlich aber die neoklassische Methode als die geeignete zur Erklärung menschlichen Verhaltens verteidigt.

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  91. Koch, H. (1951), S. 160.

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  92. Morgenstern, O. (1967/1971), S. 177. Auf das Problem, dass alleine mit tautologischen Umformungen keine Erkenntnisse über die Wirklichkeit zu gewinnen sind, wies bereits Eucken, W. (1940/1971), S. 162 hin: „Man merkt nicht, daß durch Deduktionen aus Definitionen nur Erkenntnisse gewinnbar sind, die vorher in die Definitionen hineingelegt wurden.“ Ähnlich argumentieren auch Seidel, E./Menn, H. (1988), S. 43 bezüglich der neoklassischen Marginalanalyse: „Ein empirischer Anspruch der mikroökonomischen Entscheidungstheorie ist bei dieser Konzeption sicher nicht haltbar: Das in seinem Zustandekommen zu erklärende „optimale“ Entscheidungsresultat ist in den — teils fiktiven, teils inoperati-onalen — Prämissen schon vorausgesetzt. “Darauf weisen schließlich auch Heinen, E./Dietel, B. (1976b), S. 112–113. hin: „Zusätzliche Beeinträchtigungen der Objektivität der Aussage, eine ausgewählte Alternative sei günstig oder optimal, sind nicht erkennbar, wenn die Auswahl unter mehreren Alternativen mit Hilfe eines Algorithmus erfolgt. Der verwendete Algorithmus, etwa ein lineares Programm, leistet lediglich die Transformation der als zutreffend unterstellten Eingangsinformation unter Einschluß einer Rationalitätsmaxime in eine Handlungsanweisung als Ausgangsinformation.“

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  93. Vgl. bspw. Koch, H. (1951), S. 164 oder Gutenberg, E. (1976a), S. 468 — wobei selbst von Vertretern der traditionell engen ökonomischen Sichtweise bzw. der Neoklassik freimütig eingeräumt wird, dass es sich um „wirklichkeitsfremde Prämissen“ handelt (Koch, H. (1951), S. 164). Und ergänzend fügt er hinzu (ebenda, S. 167): „In der empirischen Wirklichkeit ist aber diese Voraussetzung in aller Regel nicht gegeben.“ Der deshalb regelmäßig erhobene und berechtigte Vorwurf des Modellplatonismus scheint aber die Vertreter neoklassischer Modellbildung nicht weiter zu stören.

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  94. Vgl. Albach, H. (1994), S. 82.

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  95. Vgl. Pack, L. (1961a), 5. Fußnote, S. 208–209. Jede dieser Annahmen könnte nun ihrerseits wieder mehrfach kritisiert und in ihrer Logik widerlegt werden und ebenso kann insgesamt beim Modell des vollkommenen Marktes sehr leicht gezeigt werden, dass es sich hierbei nicht nur um eine modellplatonische Fiktion, sondern um logischen Unsinn handelt. Hier an dieser Stelle reicht es aber für eine Untersuchung des Gewinnmaximierungsprinzips bzw. des Optimierungsprinzips aus, dass wir mit den Vertretern der Neoklassik und der traditionellen Betriebswirtschaftslehre einfach die Annahmen voraussetzen und annehmen, die Bedingungen für einen vollkommenen Markt „seien gegeben“.

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  96. In diesem Sinne meinte selbst Gutenberg, E. (1976a), S. 466 im Hinblick auf das Gewinnmaximierungsprinzip: „So ist es für die freie Wettbewerbswirtschaft charakteristisch, daß alle unternehmenspolitischen Entscheidungen auf unsicheren Erwartungen beruhen…. Aus diesem Grunde bleibt es auch ungewiß, ob die getroffene Entscheidung unter allen Umständen die gewinngünstigste ist.“

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  97. Nach diesem Schema sind nicht nur die traditionellen Modelle unvollkommener Situationen, sondern auch die üblichen Übungsaufgaben in Lehrbüchern aufgebaut — was wiederum regelmäßig den Vorwurf des Modellpiatonismus und der Immunisierung hervorruft (vgl. Topitsch, E. (1993a), insb. S. 21–28).

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  98. Zelewski, S. (1999), S. 14.

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  99. Vgl. auch Koch, H. (1951), S. 160.

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  100. Pack, L. (1961b), S. 284.

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  101. Vgl. bspw. Ulrich, H. (1970), S. 289–290, Schäfer, E. (1980/1991), S. 327 (er bezeichnete sie dort als „Prinzip der Kostenwirtschaftlichkeit (Minimalprinzip)“, „Prinzip der Ertragswirtschaftlichkeit (Maximalprinzip)“ sowie als „Rentabili-täts- und Liquiditätsprinzip“) oder Thommen, J.-P./Achleitner, A.-K. (1998), S. 107–108.

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  102. Zu den drei Definitionen vgl. bspw. Pack, L. (1961a), S. 211, Kahle, E. (1990a), S. 929, Riebesmeier, B. (1990), S. 93–100 oder Faller, P. (1990), S. 73–78. Zuweilen wird neben der „reinen“Produktivität (nur Mengengrößen) noch eine „gemischte“ Produktivität angegeben, bei der nur eine Größe eine Mengenangabe, die andere eine Wertangabe enthält.

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  103. Schierenbeck, H. (1995), S. 4, der diese Aussage nur bezüglich der Wirtschaftlichkeit gemacht hat. Sie lässt sich aber m.E. in Bezug auf alle Verhältniszahlen verallgemeinern.

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  104. Vgl. auch Hahn, O. (1997), S. 51. Die Formalziele werden dann auch als „konkretisierte Zielvorstellungen“ bzw. als Dimensionen des Wirtschaftlichkeitsprinzips oder gar des Rationalprinzips bezeichnet.

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  105. Vgl. bspw. Heinen, E. (1985/1992), S. 101–102, Hahn, O. (1997), S. 45–46 oder Specht, G. (1997), S. 88–89.

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  106. Vgl. Hahn, O. (1997), S. 44.

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  107. Vgl. Gutenberg, E. (1976a), S. 154, Kosiol, E. (1973), S. 239 und S. 279 sowie Hahn, O. (1997), S. 57.

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  108. Vgl. Dinkelbach, W. (1993), Spalte 933–934.

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  109. Die Ansicht, für die Betriebswirtschaftslehre „bleibt das Wirtschaftlichkeitsprinzip hier der einzige zur wissenschaftlichen Einordnung heranzuziehende Gesichtspunkt“ (Vodrazka, K. (1976), S. 50), ist nicht nachvollziehbar.

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  110. „Theoretisch“ deshalb, da es hier im Abschnitt nur um die methodologische Untersuchung der Operationalisierung von Identitäts- und Abgrenzungsprinzipien geht. Hier wird also noch nicht die Frage untersucht, ob „reale“ Betriebe tatsächlich Gewinnmaximierung betreiben, d.h. ob es sich hierbei um einen empirisch überprüfbaren oder gegebenen Sachverhalt handelt. Dies geschieht erst im nächsten Abschnitt.

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  111. Vgl. bspw. Ulrich, H. (1970), S. 195.

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  112. Vgl. bspw. Heinen, E. (1985/1992), S. 209.

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  113. Gutenberg, E. (1966), S. 3 beschreibt einen speziellen Fall, bei dem Gewinn- und Umsatzmaximierung komplementär sind: „Wird nämlich in Einproduktunternehmen mit konstanten Stückerlösen und -kosten, bei expandierendem Produktionsvolumen auch mit konstanten Kapitalbedarfen gerechnet, dann bringt jede Umsatzausweitung höheren Gewinn, solange sich die Unternehmen in der Gewinnzone befinden.“ In der Regel sind Gewinn- und Umsatzmaximierung aber durch Zielkonflikte gekennzeichnet.

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  114. So weist Bea, F.X. (1968), S. 18 darauf hin, dass dem Gewinnbegriff aufgrund unternehmerischer Entscheidungs- und Bewertungsspielräume nur ein subjektiver Charakter zukommt.

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  115. Vgl. bspw. Raster, M. (1995), S. 23–38. Weitere praktische bzw. rechnerische Probleme zur Ermittlung exakter Kosten-und Erlösfunktionen als Grundlage zur Gewinnmaximierung werden auch in Bea, F.X. (1968), S. 24–40 dargestellt. Dort (ebenda, S. 60) wird schließlich auch darauf hingewiesen, dass das Problem der Gewinnmaximierung im Grunde erst nach Geschäftsaufgabe (also ex post) gelöst werden kann.

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  116. Zur Problematik des Planungszeitraums vgl. ebenso Bea, F.X. (1968), S. 89.

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  117. Vgl. Heinen, E. (1985/1992), S. 106–109.

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  118. Vgl. Strehl, F. (1985), S. 504, der dort noch einige weitere Einwände von H. Simon referiert. Auch die gängige „Lösung“ des Problems, dass Gewinnmaximierung nur über den gesamten Zeitraum der Existenz des Unternehmens zu betreiben sei, ist nur eine scheinbare Lösung; für eine unendlich lange Reihe lassen sich prinzipiell keine Maxima oder Minima bestimmen oder sinnvolle Investitionsrechnungen anstellen.

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  119. Pack, L. (1961a), S. 210, eigene Hervorhebung.

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  120. Vgl. ebenda, S. 212.

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  121. Koch, H. (1951), S. 166.

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  122. In Bezug auf die vier betrieblichen Teilbereiche: Investition, Finanzierung, Produktion und Absatz lassen sich vier Varianten bzw. Teilziele des Gewinnmaximierungsprinzips beschreiben: a) Maximierung des Kapitalwertes, b) Maximierung der Rentabilität, c) Minimalkostenkombination und d) Maximierung des Absatzgewinns (vgl. Bea, F.X. (1968), S. 16–17). Die einfachste und allgemeine Gewinnfunktion basiert in der Regel auf d) und wird durch die Formel G = U - K (Gewinn = Umsatz — Kosten) ausgedrückt. Diese Formel basiert auf Cournots Gewinnmaximierungsmodell im Monopolfall und ist als Problemstellung auch in allen übrigen Varianten enthalten (vgl. ebenda, S. 22).

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  123. Pack, L. (1961a), S. 212, eigene Hervorhebung.

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  124. Vgl. ders. (1961 b), S. 285–289 sowie ders. (1961 a), S. 220.

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  125. Vgl. ders. (1961a), S. 213. „Zwischen allen Variablen (Kostenhöhe, Preis, Erlös und Produktmenge) besteht dadurch ein eindeutig fixierter funktionaler Zusammenhang. Dies hat einerseits zur Folge, daß bei Veränderung einer Variablen notwendig eine Änderung der übrigen Variablen entsprechend den durch die funktionalen Abhängigkeiten zwischen den einzelnen Variablen definierten Zusammenhängen eintritt.“ (ebenda, S. 216). Witt, F.H. (1995), S. 57, wies eine weitere logische Schwäche des Gewinnmaximierungsprinzips nach; es „... fordert de facto also Unmögliches, die simultane Maximierung einer Differenz, der von Aufwand und Ertrag.“ (Witt sprach an dieser Stelle fälschlicherweise vom Rationalprinzip, meinte aber das Gewinnmaximierungsprinzip).

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  126. Pack, L. (1961b), S. 283.

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  127. Vgl. ebenda, S. 285 und 287.

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  128. Vgl. Gutenberg, E. (1976a), S. 468. Während er lediglich meinte, dass das erwerbswirtschaftliche Prinzip „mit dem gewinnmaximalen Prinzip nicht vollkommen identisch“ sei (ebenda, S. 464), wird hier gezeigt, dass sich beide grundsätzlich voneinander unterscheiden.

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  129. Bea, F.X. (1968), S. 141.

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  130. Vgl. Heinen, E. (1985/1992), S. 109.

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  131. Vgl. bspw. Heinen, E. (1985/1992), S. 109, der dort fünf verschiedene Möglichkeiten auflistet „..., das geldliche Erwerbsstreben der Unternehmenseigner als Unternehmerziel auszudrücken: die drei Formen des absoluten Gewinnstrebens (Kapitalgewinn, pagatorischer und kalkulatorischer Gewinn) und die beiden Formen des relativen Gewinnstrebens (Gesamtkapital- und Eigenkapitalrentabilität).“ Auch Gutenberg, E. (1976b), S. 182 spricht von einer „Fülle an Varianten, in denen das erwerbswirtschaftliche Prinzip auftritt,...“

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  132. Vgl. Gutenberg, E. (1976a), S. 468 oder Gabler Volkswirtschafts-Lexikon, Stichwort „erwerbswirtschaftliches Prinzip“, S. 220.

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  133. Vgl. Gutenberg, E. (1958), S. 187 sowie ders. (1976a), S. 480–483 und Gabler Volkswirtschafts-Lexikon (1990), Stichwort „Angemessenheitsprinzip der Gewinnerzielung“, S. 25.

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  134. Weber, M. (1904/05/1993), S. 24. Entscheidend dabei ist, dass es nicht der Reichtum an sich, sondern das Streben danach ist, was diese Gesinnung ausmacht (vgl. ebenda, S. 124); nicht der Gewinn, sondern die Absicht und das unermüdliche, rücksichtslose Bemühen darum sind die berufsmäßige und systematische Aufgabe des Unternehmers — wohlgemerkt: Gesinnung, nicht naturgesetzliche Notwendigkeit!

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  135. Vgl. ebenda, S. 29. Dass Weber diese Einschätzung teilt zeigt sich u.a. darin, dass er dem „Geist des Kapitalismus“ einen „praktischen Rationalismus“ gegenüberstellt. Dieser kann als Lebensführung verstanden werden, „welche die Welt be-wußt auf die diesseitigen Interessen des einzelnen Ich bezieht und von hier aus beurteilt, ...“ (ebenda, S. 33) und wird nach Weber bspw. im mediterranen Lebensstil deutlich. An anderer Stelle nennt er diesen Lebensstil „Traditionalismus“ und beschreibt ihn wie folgt: „der Mensch will „von Natur“ nicht Geld und mehr Geld verdienen, sondern einfach leben, so leben wie er zu leben gewohnt ist und soviel erwerben, wie dazu erforderlich ist.“ (ebenda, S. 20).

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  136. Ebenda, S. 17. Auch wenn er hier nur „die Meinung Dritter“ wiedergibt, so scheint er auch hier wiederum seiner eigenen Einstellung gegenüber dem rücksichtslosen Gewinnstreben Ausdruck verleihen zu wollen.

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  137. Vgl. Schmalenbach, E. (1911/12/1978), S. 39–40. Vgl. ebenso Kosiol, E. (1961), S. 133–134.

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  138. Koch, H. (1951), S. 162.

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  139. Zu diesen Vorwürfen vgl. Rühli, E. (1989), S. 103, Ulrich, P. (1989), S. 140, Wenger, E. (1989), S. 165, Picot, A. / Kaulmann, T. (1990), S. 812, Witt, F.H. (1995), S. 91 oder Kleinaltenkamp, M. (2000), S. VI.

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  140. Ebenda, S. 50. So weist bspw. Kahle, E. (1997a), S. VI auf empirische Befunde hin, die zeigen, dass es in Unternehmen mehr als ein oberstes Ziel gibt.

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  141. Bea, F.X. (1968), S. 52.

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  142. Dies gilt natürlich auch und erst recht für das Gewinnmaximierungsprinzip. Bea, F.X. (1968), S. 58 hat gezeigt „..., daß der Geltungsbereich des Prinzips der Gewinnmaximierung weite Teile der Wirtschaft nicht umfaßt.“ und folgert dort zurecht, dass es daher nicht im „Zentrum der Lehre von den Einzelwirtschaften stehen“ (ebenda, S. 58) kann. Ähnlich Kahle, E. (1997a), S. VI: „Wenn Gewinnmaximierung das Begründungsparadigma wäre, dann gehören Mehrzielentscheidungen (...) nicht zur Betriebswirtschaftslehre, sondern in ein noch nicht näher definiertes Teilgebiet der Entscheidungstheorie.“

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  143. Vgl. Gutenberg, E. (1976a), S. 480–483.

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  144. Vgl. Bea, F.X. (1968), S. 51.

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  145. Im Hinblick auf Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen kommt dabei das Problem hinzu, dass noch keine konkrete Definition des Ziels wie beim Gewinn vorgegeben ist. Vielmehr sind in der betrieblichen Realität Ziele und Mittel zunächst variabel und müssen in einem wie auch immer gestalteten Entscheidungsprozeß aneinander angenähert werden. Die Fälle eines gegebenen Ziels oder eines gegebenen Mitteleinsatzes sind lediglich Sonderfälle (vgl. Müller-Merbach, H. (1982), S. 633–634), bei denen der Zweck oder der Mitteleinsatz als „gegeben“ angenommen werden — doch wer garantiert eigentlich, dass bereits dieses „Gegebene“ optimal ist?

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  146. Vgl. Schierenbeck, H. (1995), S. 4. Ebenso Witte, E. (1993), Spalte 914: „EntScheidungsprozesse verlaufen eben nicht unter völliger Zielklarheit, vollkommener Information, lückenloser Kenntnis über die Entscheidungsalternativen und führen nicht zur optimalen Problemlösung. Vielmehr herrscht Unkenntnis, Unsicherheit und begrenzte Bereitschaft, das Optimale zu verwirklichen.“ Damit können sich auch nur relativ gute, höchstens subjektiv zufriedenstellende Handlungen und Ergebnisse einstellen. Ein Vergleich mit einer „objektiv“ gegebenen Situation ist im sozialen Kontext prinzipiell nicht möglich, ebenso „optimale“ Entscheidungen im Sinne eines „absoluten Optimums“.

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  147. Wie bekannt, ist das Poppersche Falsifikationskriterium in seiner apodiktischen Form nicht durchzuhalten — was übrigens auch von Popper selbst so gesehen bzw. später so eingeräumt wurde (oder wie es Kuhn auf den Punkt brachte: „Wenn jede einzelne Nichtübereinstimmung ein Grund für die Ablehnung einer Theorie wäre, müßten alle Theorien allezeit abgelehnt werden.“ Kuhn, T.S. (1962/1997), S. 157).

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  148. Optimierungsprinzipien sind noch nicht einmal Hypothesen; in Bezug auf empirische Sachverhalte haben sie keinen Informationsgehalt und sind „pseudoempirische Leerformeln“, in Bezug auf konkrete Handlungsanweisungen oder Verhaltensformen sind sie „pseudo-normative Leerformeln“ (vgl. Topitsch, E. (1993a), S. 25). Prisching bemerkte hierzu: Mit den Vorwürfen des „Szientismus, Mechanismus, Newtonianismus, Formalismus und dergleichen, kommt man den [neoklassischen] Ökonomen nicht bei. Das ist ihnen alles wohlbekannt. Tatsächlich ist unter ihnen die Auffassung vorherrschend: Wozu Methodendiskussion, wo die Ergebnisse doch glänzend sind? Die Methodendiskussion muß deshalb nahe am „Material“ stattfinden, denn die Ergebnisse sind in Wahrheit alles andere als befriedigend.“ (Prisching, M. (1993), S. 321. Eine ähnliche Aufzählung der Vorwürfe findet sich bei Holler, M.J. (1993), S. 305) — genau dieses wurde hier beispielhaft an einigen der zentralen und grundlegenden Annahmen neoklassischer Wirtschaftswissenschaft bzw. der traditionellen Betriebswirtschaftslehre, den Optimierungsprinzipien, demonstriert. Ähnliches könnte an vielen anderen Annahmen, an zentralen Modellen und Theorien dieser Richtungen gezeigt werden.

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  149. Die Behauptung Albachs, die Betriebswirtschaftslehre „abstrahiert schließlich von der konkreten Ausgestaltung einer Rechtsordnung in einem bestimmten Land zu einer bestimmten Zeit, ...“ (Albach, H. (1994), S. 85) ist dementsprechend zu relativieren; mit der Annahme von Privateigentum ist schon eine bestimmte Rechtsordnung zugrundegelegt.

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  150. Vgl. Hahn, O. (1985), S. 178–180, ebenso ders. (1997), S. 8–10. Ähnlich Endres, W. (1976), S. 781 und ders. (1981), S. 417–418.

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  151. Vgl. auch Schweitzer, M. (2000a), S. 50.

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  152. Wenger, E. (1989), S. 164.

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  153. Vgl. Chmielewicz, K. (1979/1994), S. 23.

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  154. Schweitzer, M. (2000a), S. 50. Mit der damit zusammenhängenden Problematik von Werturteilen im Basis-, Objekt- und Aussagebereich, der Parteilichkeit empirischer Wissenschaft sowie der (angeblichen) Werturteilsfreiheit praktischnormativer Gestaltungsempfehlungen werden wir uns im 6. Kapitel intensiv beschäftigen.

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  155. Hahn, O. (1997), S. 10.

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  156. Albert, H. (1958), S. 274.

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  157. Ulrich, H. (1970), S. 34.

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  158. So bspw. Ulrich, P. / Hill, W. (1976a), S. 308: „Die relative Enge der Problemstellung und die theoretisch-abstrakte Ausrichtung war ohne Zweifel für die der quantitativen Modellanalyse zugänglichen Fragen (Produktions-, Kosten-, Investitions-, Finanzierungs-, Lagerhaltungs- und Beschaffungstheorie) fruchtbar, weil sie erschwerende qualitative Aspekte (menschliches Verhalten, nicht-monetäre Unternehmungsziele, politische Aspekte) ausklammerte.“

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  159. Hill, W. (1990), S. 416.

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  160. Albert, H. (1963b/1993), S. 352–353. Schanz, G. (1990), S. 67 ergänzt in Bezug auf die idealtypische Nutzenkonzeption der neoklassischen Wirtschaftswissenschaften und Entscheidungstheorie: „Das Ausmaß der Problemverfehlung, wie sie mit dieser Orientierung verbunden ist, wird deutlich, wenn man sich vergegenwärtigt, welche Forschungsfelder auf diese Weise aus der Ökonomie hinausdefiniert werden. Es handelt sich im Grunde genommen um all jene Fragestellungen, die als verhaltenstheoretisch im realwissenschaftlichen Sinn zu bezeichnen sind.“

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  161. Ulrich, H. (1970), S. 163–164.

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  162. Oder wie bereits Staehle, W.H. (1973/1978), S. 348 bemerkte: „Der Rückzug auf diese Strategie, die eine einfache Rechtfertigung der „Das-geht-mich-nichts-an“-Haltung eines apolitischen, an den drängenden sozialen, ethischen und philosophischen Fragen unserer Wissenschaft unbeteiligten Forschers glaubt, wird von dem erkenntnistheoretisch sehr umstrittenen Ordnungsprinzip einer Wissenschaft nach Erfahrungsobjekt, Erkenntnisobjekt und Identitätsprinzip sehr erleichtert.“

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  163. Ulrich, H. (1970), S. 15.

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  164. Ulrich, P. / Hill, W. (1976a), S. 308.

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  165. Vgl. Bange, G. (1985), S. 561–562, Stüdemann, K. (1993), S. 50 oder Hahn, O. (1997), S. 169.

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  166. Oder wie Gutenberg, E. (1989a), S. 73 ausführte: „Da meine betrieblichen Erfahrungen,..., vor allem aus Fabrikationsbetrieben stammen, habe ich meinen Versuchen diese Art von Unternehmungen zugrunde gelegt, in der Annahme, daß die Verhältnisse in ihnen in einem gewissen Maße auch für andere Unternehmen exemplarisch seien.“

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  167. Auch Heinen, E. / Dietel, B. (1976b), S. 104 bemerkten bezüglich solcher (neoklassischen bzw. modellplatonischen) Bemühungen: „Eine derartige Selektion der Aspekte, mit denen sich die Wissenschaft zu beschäftigen habe, kann doch nur zweierlei bedeuten: entweder glaubt die Betriebswirtschaftslehre, die reale Komplexität ignorieren und mit realitätsfremden Annahmen über ihren Objektbereich arbeiten zu dürfen, oder sie müht sich unnötigerweise mit Gegenstandsbestimmungen ab, die für die tatsächliche wissenschaftliche Arbeit recht belanglos sind.“

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  168. Ähnlich W.F. Fischer-Winkelmann, zitiert nach: Staehle, W.H. (1973/1978), S. 348–349: „Methodologisch abgesicherte Bestimmungen von Erkenntnisobjekten behindern nur noch mehr das Wachstum an Erkenntnis: das Haften, Tradieren und Propagieren an und von überkommenen erkenntnislogischen Vorstellungen über das Erkenntnisobjekt unter den Vertretern der Betriebswirtschaftslehre kann allzu leicht für die Einsicht unzugänglich machen, daß die Ergebnisse in anderen Disziplinen für die Lösung der wissenschaftseigenen Probleme eine theoretische Relevanz besitzen können.“ Auch Schanz, G. (1990), S. 34 meint „..., daß die apriorische Festlegung bestimmter Objekteigenschaften und Problemstellungen eine durch und durch willkürliche Entscheidung ist, dazu angetan, das Fortschrittspotential einer Disziplin künstlich zu beschneiden.“

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  169. Hahn, O. (1997), S. 8, ebenso ders. (1985), S. 178.

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  170. Hahn, O. (1985), S. 180.

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  171. So meint auch Ulrich, H. (1994), S. 167: „Nun ist dem nichts entgegenzuhalten, wenn man das Ziel hat, einen bestimmten Aspekt der Betriebstätigkeit isolierend und beschreibend herauszuarbeiten, solange man nicht glaubt, Betriebe seien „nichts als Wirtschaftssubjekte“ und man habe damit die Betriebe vollständig und wirklichkeitsnah beschrieben.“

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  172. Das Problem der (Nicht-) Abgrenzbarkeit der Betriebswirtschaftslehre wird insgesamt im Abschnitt 4.4. behandelt. Die folgenden Überlegungen beziehen sich ausschließlich auf die traditionellen Identitäts- und Abgrenzungsprinzipien.

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  173. Vgl. Schanz, G.(1975), S. 64.

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  174. Ebenda, S. 64:..... jeder denkmögliche Sachverhalt ist mit dem so formulierten Rationalprinzip vereinbar.“

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  175. Zelewski, S. (1999), S. 15–16. Dies sieht man auch an der seit einigen Jahren festzustellenden Tendenz, Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen in (nahezu) jedem gesellschaftlichen Bereich anzustellen (bspw. Ökonomie des Rechts, der Familie, des Sports, usw.), und die auch als „Ökonomisierung der Lebenswelt“ bezeichnet wird. Dass ökonomische Modelle in Gebieten Verwendung finden, die weit über das hinausgehen, was ursprünglich als die „ökonomische Sphäre“ bezeichnet wurde, ist ein weiteres Indiz für deren Nichtabgrenzbarkeit.

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  176. Dies wäre auch mit neueren Entwicklungen innerhalb der traditionellen Betriebswirtschaftslehre konform, die explizit quantitative Wirtschaftlichkeitsüberlegungen in den betrieblichen Funktionsbereichen wie bspw. der Personalwirtschaft, Organisationslehre oder gar der Forschung und Entwicklung anstellen bzw. dies fordern.

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  177. Vgl. Kosiol, E. (1973), S. 234–245.

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  178. Ebenda, S. 22, Hervorhebungen weggelassen.

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  179. Ebenda, S. 239.

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  180. Ebenda, S. 22, Hervorhebungen weggelassen.

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  181. Jung, H. (1998), S. 20.

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  182. So auch bspw. Machlup, F. (1946/1971), S. 302: „..., wenn ein Dozent graphische Analysen lehrt, wird er gut daran tun, von komplizierten Kosten- und Erlöserwartungen zu abstrahieren und sich auf jene zu konzentrieren, die elegant in geometrischen Kurven verpackt werden können.“ sowie auf derselben Seite: „Wenn dies auch für Unterrichtszwecke notwendig sein mag, ...“ oder Schöler, K. (1993), S. 326 bezüglich der Volkswirtschaftslehre, „... wie sie in Lehrbüchern aus guten pädagogischen Gründen vereinfacht dargestellt wird,...“.

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  183. Jung, H. (1998), S. 18, der sich dort auf die Merkmale: „Erkenntnisobjekt, Erkenntnisziel, Methoden und System“ bezieht. Vgl. ebenso von Stein, J.H. (1993), Spalte 470.

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  184. Bellinger, B. (1993), Spalte 73, Hervorhebungen weggelassen.

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  185. Haase, M. (2000), S. 267.

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Diefenbach, T. (2003). Gegenstand, Identität und Abgrenzung der traditionellen Betriebswirtschaftslehre. In: Kritik und Neukonzeption der Allgemeinen Betriebswirtschaftslehre auf sozialwissenschaftlicher Basis. Wirtschaftswissenschaft. Deutscher Universitätsverlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-81094-6_4

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