Zusammenfassung
Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit dem Thema Mitarbeiterbeteiligung (MAB) bei mittelständischen Unternehmen, insbesondere mit der Mitarbeiter-kapitalbeteiligung (MKB). Die Beteiligung der eigenen Mitarbeiter am Eigen- oder Fremdkapital des Unternehmens hat vor dem Hintergrund zunehmender Fluktuation der Mitarbeiter eine in Zukunft steigende Bedeutung. Humankapital wird zum Engpaßfaktor; diese Aussage ist für die technologisch führenden Teile unserer Volkswirtschaft bereits heute zutreffend1. Auch die gerade wieder aktuelle Diskussion um eine kapitalgedeckte Altersversorgung rückt das Thema MAB als eine solche Möglichkeit in den Vordergrund2. Für typisch mittelständische Unternehmen kommt noch ein weiteres Argument für die Relevanz von MAB-Modellen hinzu: Durch die Einführung von Beteiligungsmodellen kann das Betriebsergebnis dauerhaft und nachhaltig gestärkt werden. Für diesen Effekt gibt es zwei Gründe3: Zum einen wächst die Motivation und Leistungsbereitschaft der Mitarbeiter. Diese werden kostenbewußter, und die Identifikation der Belegschaft mit dem arbeitgebenden Unternehmen steigt. Zum anderen werden die für mittelständische Unternehmen typischen Schwierigkeiten bei der Fremdkapitalfinanzierung durch Kapitaleinlagen der eigenen Mitarbeiter verringert4.
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Literatur
Vgl. McKinsey (2000), S. 2–10.
Vgl. König (2000).
Vgl. Guski/Schneider (1983), S. 271ff. und S. 289 ff.
Für einen Überblick über den Zielkatalog der Unternehmen bei der Einführung von Mitarbeiterbeteiligungsmodellen vgl. Abschnitt 2.4.1 in Kapitel 2 sowie die dort angegebene Literatur.
Vgl. Starke (1986). Für eine detaillierte Analyse der historischen Entwicklung der Mitarbeiterbeteiligung in Deutschland und Europa seit dem 19. Jahrhundert siehe Brenk-Keller (1997), S. 137–148.
Vgl. Kohl (1976), S. 225 f.
Vgl. Guski/Schneider (1977).
Vgl. Blum/Leibbrand (2000), S.16.
Die Anzahl der “beteiligungsfähigen” Unternehmen ist stark definitionsabhängig. Bei der hier angegebenen Zahl wurde die Definition von Guski/Schneider (1988) zugrunde gelegt, die nur Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten als “beteiligungsfähig” einstufen.
vgl. Mez (1991), S. 7 f.
Vgl. United States General Accounting Office (1985), (1986a) und (1986b).
Vgl. ProjektgruppeSMWA (1998).
Vgl. Dieter Schulte, Vorsitzender des DGB, in: Maier-Mannhart (1996), S. 96 f.
Das Tarifsystem Phönix wurde am 15. 05. 1998 zwischen der Christlichen Gewerkschaft Metall (CGM) und dem Arbeitgeberverband OSTMETALL abgeschlossen. Es besteht aus insgesamt acht Tarifverträgen und beinhaltet einen Tarifvertrag zur Erfolgs- und Kapitalbeteiligung, deren Ausgestaltung jedoch den Betriebsparteien überlassen wird.
Diese Vorbehalte sind inhaltlich nicht gerechtfertigt, da es je nach Wahl des MAB-Modells möglich ist, die Informations- und Kontrollrechte der Mitarbeiter stark einzuschränken. Allerdings sollte dies bei einem gut funktionierenden MAB-Modell nicht getan werden, vgl. Starke (1986), S. 37 und Abschnitt 2.2.3.
Vgl. Guski/Schneider (1977), (1983) und (1988), Schneider/Zander (1993), Maier/Mannhart (1996), Bertelsmann/ Prognos (1998), Schanz (1985) und (1993).
Vgl. Schawilye(1998).
Vgl. Brenk-Keller (1997), Starke (1986).
Vgl. Weitzmann (1987), Sinn (1997), Lueb (1999).
Vgl. Blum/Leibbrand (1999) und (1998b), Hübler (1995), Cable (1986), Starke (1986), Fitzroy/Kraft (1985).
Im Rahmen dieser Arbeit wird bei der Analyse der Beteiligungen der Mitarbeiter nicht zwischen möglichen Rechtsformen unterschieden. Rechtliche Auswirkungen von Eigenkapitalbeteiligungen der Mitarbeiter wie z.B. eine größere Einflußnahme auf strategische Entscheidungen (zusätzlich zur gesetzlichen Mitbestimmung) werden nicht berücksichtig. Grund dafür ist die geringe Höhe der Beteiligungen in der Praxis. Im Übrigen hat das Beteiligungsunternehmen große Freiheiten bei der Modellgestaltung, um eine nicht erwünschte Einflußnahme auf strategische Entscheidungen durch die Mitarbeiter zu verhindern. Allerdings hat die Praxis gezeigt, daß ein völliger Ausschluß der Mitbestimmung und der Weitergabe von zusätzlichen Information an beteiligte Mitarbeiter kontraproduktiv wirkt, vgl. Thiede (1996), S. 29 ff. und Starke (1986), S. 37. Für eine weitergehende Behandlung der Fragestellung der Einflußnahme von beteiligten Mitarbeitern auf unternehmerische Entscheidungen sei auf Schawilye (1998), insbesondere S. 111 ff., verwiesen.
Vgl. für die Erfolgsbeteiligung Abschnitt 2.2.1 in Kapitel 2, für die Kapitalbeteiligung Abschnitt 2.2.2 im selben Kapitel, sowie die dort angegebene Literatur. Einen Überblick über mögliche Modelltypen bietet Abb. 2.1 in Abschnitt 2.1.
Vgl. Guski/Schneider (1983), S. 111 ff.
Vgl. Copeland/Weston (1992), S. 193–195.
Vgl. Guski/Schneider (1983), S. 113.
Das Capital-Asset-Pricing-Model (CAPM) wurde von William F. Sharpe, John Lintner und Jan Mossin, basierend auf den Vorarbeiten zur Portfoliotheorie von Harry M. Markowitz, aufgestellt;
vgl. Markowitz (1959) und (1997), Sharpe (1964), Lintner (1965), Mossin (1966). Für neuere Arbeiten zu diesem Thema, vgl. Löffler (1996) oder Warfsmann (1993).
Zur Definition einer marktwirtschaftlichen Versicherung vgl. Abschnitt 5.3.1. in Kapitel 5.
Der Terminus “Belegschaftsaktie” soll hier in Anlehnung an Gaugler (1967) und Steinbrink (1976) als ein vom arbeitgebenden Unternehmen geförderter Erwerb eigener Aktien durch die Mitarbeiter verstanden werden.
Vgl. Mez (1991), S. 227.
Vgl. Guski/Schneider (1983), S. 113.
vgl. z.B. Pfohl/Kellerwessel (1997), Ackermann (1993), Schneider/Zander (1985).
In Bezug auf das Kriterium Mitarbeiterzahl zieht Ackermann (1993) die Grenze zwischen mittelständischen Unternehmen und Großunternehmen bei 500 Mitarbeitern. Diese genaue Zahl soll hier aber nicht verwendet werden, sie würde in bezug auf das Analyseziel der Arbeit nicht weiterhelfen. Aus diesem Grund bleibt die Abgrenzung qualitativ.
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Pankoke, R. (2002). Einleitung. In: Mitarbeiterkapitalbeteiligung bei mittelständischen Unternehmen. Dresdner Beiträge zu Wettbewerb und Unternehmensführung. Deutscher Universitätsverlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-81075-5_1
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-81075-5_1
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