Zusammenfassung
Parallel zur deutschen Entwicklung befaßte sich die EU-Kommission seit Anfang der 90er Jahre intensiv mit der Thematik Altautoverwertung.1 Im Oktober 1995 legte die Generaldirektion XI (Umwelt) der EU-Kommission ein internes Papier für einen Vorschlag einer Richtlinie zur Entsorgung von Altautos vor.2 Aufbauend auf diesem Papier wurde am 15.02.1996 ein erster und im September 1996 ein überarbeiteter inoffizieller Richtlinienentwurf einer europäischen Altfahrzeug-Direktive präsentiert.3 Im Frühjahr 1997 fand dann in Brüssel eine Anhörung der verschiedenen Wirtschaftsverbände statt.4 Am 02.05.1997 wurde ein erneut überarbeiteter Vorschlag von der Generaldirektion XI präsentiert, allerdings bestand weiterhin Uneinigkeit mit Generaldirektion III (Industrie), vor allem über die Lösung der Kostenfrage.5 Nach weiteren Verhandlungen legte die EU-Kommission am 09.07.1997 den ersten „offiziellen“ Richtlinienentwurf zur Entsorgung der schätzungsweise jährlich 8 — 9 Mio. in der EU anfallenden Altautos vor.6
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Wallau, F. (2001). EU-Richtlinie zur Altautoentsorgung. In: Kreislaufwirtschaftssystem Altauto. DUV Wirtschaftswissenschaft. Deutscher Universitätsverlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-81049-6_4
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Print ISBN: 978-3-8244-0596-1
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