Zusammenfassung
Niemand bezweifelt, dass Menschenrechte und die sich daraus ableitenden Grund- und Bürgerrechte für eine stabile Demokratie wichtig sind. Grundrechte sind Werte, die in allen Gesellschaftsformen und Kulturen in ähnlichen Formulierungen erscheinen und als hohes Gut geschätzt werden. Darüber hinaus sind sie, wenn auch zumeist nur als Lippenbekenntnisse oder auf dem Papier, in der Gesetzgebung unterschiedlicher Herrschaftsmodelle verankert. Eine stabile Demokratie hingegen unterscheidet sich in der Form von schwachen Demokratien, da in ihr die Grundrechte stärker geachtet werden als in nicht-demokratischen Regimen. Doch wie halten es die Repräsentanten einer Demokratie mit ihren Bürgerinnen, wenn es um die Förderung und Verbreitung der Menschenrechte geht? Menschenrechtsrelevante demokratische Regeln, auf die eine Demokratie beruht, lassen sich aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) von 1948 und der Vielzahl der völkerrechtlichen Verträge ableiten: Pluralismus, Rechtsstaatlichkeit, Partizipationsmöglichkeiten, funktionierende und stabile politischen Institutionen, Parteien und frei gewählte Volksvertreter sind idealtypische Merkmale starker Demokratien.1
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References
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Siehe hierzu Amnesty International, „Erneut im Fokus“ Bericht über Polizeigewalt in Deutschland vom 14. Januar 2004, Berlin 2004.
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Mihr, A. (2004). Demokratie, Menschenrechtskultur und Menschenrechtsbildung in Deutschland. In: Mahler, C., Mihr, A. (eds) Menschenrechtsbildung. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-81001-4_18
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