Skip to main content

Vorbemerkungen zur Menschenrechtsbildung

  • Chapter
Menschenrechtsbildung
  • 576 Accesses

Zusammenfassung

Es begann 1993 mit dem Weltaktionsplan für Menschenrechtsbildung, der auf der UNESCO-Konferenz in Montreal von über 70 Staatenvertretern verabschiedet wurde. Einige Wochen später beschäftigte sich auch die UN-Weltmenschenrechtskonferenz in Wien mit dem Thema Menschenrechtsbildung; mit dem Ergebnis: Die Vermittlung und Verbreitung der Menschenrechte durch Bildungsmaßnahmen ist fundamental für die Etablierung einer Menschenrechtskultur. In Folge der Konferenz und auf Drängen zahlreicher Nichtregierungsorganisationen (Non-Governmental Organization, NGOs) rief die Generalversammlung der Vereinten Nationen im Dezember 1994 die UN-Dekade für Menschenrechtsbildung (1995–2004) aus. Als eine von vielen Dekaden, die jährlich von der Generalversammlung ausgerufen werden, stand sie von Anfang an unter besonders großem Druck. In der Resolution forderte der Generalsekretär der Vereinten Nationen die Regierungen und besonders die nicht-staatlichen Akteure und die Zivilgesellschaft dazu auf, ihren Beitrag zur Verbreitung der Menschenrechte zu leisten. Die Aufforderung war deutlich, richtete sie sich doch nicht, wie sonst üblich, fast ausschließlich an Regierungen und die zuständigen Bildungsministerien, sondern vielmehr an private Bildungseinrichtungen, an Medienvertreter und an NGOs. Die Dekade sollte jede Person, ob in staatlichen oder nicht-staatlichen Einrichtungen tätig, ermutigen, die Menschenrechtsbildung im formalen, nicht-formalen und informalen Bildungssektor voranzubringen. Dabei wird kein Unterschied gemacht zwischen beruflicher Weiter-, Erwachsen- und Schulbildung — jeder Bildungssektor ist aufgefordert Menschenrechte als Bestandteil seiner Curricula und in seine Unterrichtsplanung aufzunehmen. Andere internationale Regierungsorganisationen, wie etwa die UNESCO und der Europarat übernahmen die Ziele der UN-Dekade und initiierten eigenständig Men- schenrechtsbildungsprogramme, die in der derzeitigen Planung weit über den Zeitraum der Dekade hinausgehen werden.

This is a preview of subscription content, log in via an institution to check access.

Access this chapter

Chapter
USD 29.95
Price excludes VAT (USA)
  • Available as PDF
  • Read on any device
  • Instant download
  • Own it forever
eBook
USD 69.99
Price excludes VAT (USA)
  • Available as PDF
  • Read on any device
  • Instant download
  • Own it forever
Softcover Book
USD 79.99
Price excludes VAT (USA)
  • Compact, lightweight edition
  • Dispatched in 3 to 5 business days
  • Free shipping worldwide - see info

Tax calculation will be finalised at checkout

Purchases are for personal use only

Institutional subscriptions

Preview

Unable to display preview. Download preview PDF.

Unable to display preview. Download preview PDF.

Author information

Authors and Affiliations

Authors

Editor information

Claudia Mahler Anja Mihr

Rights and permissions

Reprints and permissions

Copyright information

© 2004 VS Verlag für Sozialwissenschaften/GWV Fachverlage GmbH, Wiesbaden

About this chapter

Cite this chapter

Mahler, C., Mihr, A. (2004). Vorbemerkungen zur Menschenrechtsbildung. In: Mahler, C., Mihr, A. (eds) Menschenrechtsbildung. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-81001-4_1

Download citation

  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-81001-4_1

  • Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften

  • Print ISBN: 978-3-8100-4132-6

  • Online ISBN: 978-3-322-81001-4

  • eBook Packages: Springer Book Archive

Publish with us

Policies and ethics