Zusammenfassung
Seitdem die Briefwahl 19561 im Bundestag verabschiedet wurde, erfreut sie sich großer Beliebtheit. Vor allem seit Beginn der 90er Jahre machen immer mehr Bundesbürger hiervon Gebrauch. Allerdings ist die Urnenwahl im Wahllokal nach dem Gesetz das herkömmliche Wahlverfahren, während die Briefwahl nur aus „wichtigem Grund“(§ 25 Abs. 1 Bundeswahlordnung BWO) beantragt werden darf. Hiervon hat sich die Wirklichkeit weit entfernt. Eine große Anzahl der Wähler beantragt inzwischen die Briefwahl, ohne dass bekannt ist, aus welchem Motiv es geschieht und welche Konsequenzen dieses auf den unterschiedlichen Ebenen haben wird. Deshalb wird im Folgenden analysiert, welche Personen bei der Bundestagswahl 2002 die Briefwahl beantragt haben, ob diese eventuell andere Parteipräferenzen haben und aus welchen Motiven sie die Briefwahl nutzen. Weiter ist zu untersuchen, wie viele Tage vorher die Briefwähler ihre Stimme abgeben, inwieweit sie aktuelle Entwicklungen bei der Wahl nicht mehr berücksichtigen können, und ob sich dieses auf die Stimmabgabe auswirkt. Außerdem soll diskutiert werden, welche Sicherheitsrisiken bei der Briefwahl bestehen und ob diese unter der Annahme einer steigenden Anzahl von Briefwählern neu zu bewerten sind.
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Ellermann, S. (2004). Die Bedeutung der Briefwähler bei der Bundestagswahl 2002. In: Brettschneider, F., van Deth, J., Roller, E. (eds) Die Bundestagswahl 2002. Schriftenreihe des Arbeitskreises „Wahlen und politische Einstellungen“ der Deutschen Vereinigung für Politische Wissenschaft (DVPW), vol 10. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-80998-8_11
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Online ISBN: 978-3-322-80998-8
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