Zusammenfassung
„Jeder Mensch hat Anspruch auf eine soziale und internationale Ordnung, in der die in dieser Erklärung ausgesprochenen Rechte und Freiheiten voll verwirklicht werden können.“ So lautet Artikel 28 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, die von der Vollversammlung der Vereinten Nationen am 10. Dezember 1948 ohne Gegenstimme — wenngleich mit einigen Enthaltungen — verabschiedet wurde. Sie enthält neben den „klassischen“ bürgerlich-politischen Freiheitsrechten wie dem Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, Freiheit von Folter und Sklaverei, Recht auf ein faires Strafverfahren, Gewissens-, Meinungs-, Rede-, Informations-, Versamm-lungs- und Vereinigungsfreiheit usw. auch eine Reihe wirtschaftlicher und sozialer Rechte, z.B. jenes auf soziale Sicherheit und Arbeit sowie freien Zugang zum Gesundheits- und elementaren Bildungswesen. Daß diese hehren Verkündungen in den mehr als fünfzig Jahren, die seit 1948 vergangen sind, in weiten Teilen und für viel zu viele Menschen in der Welt bis zum heutigen Tag bar jeder Realität geblieben sind, ist allgemein bekannt: Millionen Menschen leiden auch heute noch an Unterernährung, mangelnder medizinischer Versorgung, ja sogar an fehlendem Zugang zu sauberem Trinkwasser — von Analphabetismus und dem Fehlen elementarster Strukturen sozialer Sicherheitssysteme ganz zu schweigen.
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Literaturhinweise
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Hg.): Medienhandbuch Entwicklungspolitik, o. Ortsang, (versch. Jahrgänge; bietet umfangreiche Zusammenfassungen der deutschen entwicklungspolitischen Praxis)
M. Metz: Recht auf Entwicklung — Menschenrecht oder Hebel zu mehr Entwicklungshilfe?, in: G. Baum/E. Riedel/M. Schaefer (Hg.): Menschenrechtsschutz in der Praxis der Vereinten Nationen, Baden-Baden 1998, S. 179-190 (stellt die deutsche Politik im Zusammenhang mit dem Recht auf Entwicklung dar)
F. Pfeil: Zivilmacht für die Menschenrechte? Menschenrechte in der deutschen Außenpolitik 1990–1998, Hamburg 2000 (eine gute empirische Analyse deutscher Menschenrechtspolitik gegenüber Myanmar und Nigeria unter besonderer Berücksichtigung der Entwicklungszusammenarbeit)
Chr. Schrade: Machtstaat, Handelsstaat oder Zivilstaat? Deutsche Entwicklungspolitik nach dem Ende des Ost-West-Konflikts, in: Zeitschrift für Internationale Beziehungen 42 (1997), S. 255–294 (theoretisch fundierte Untersuchung deutscher Entwicklungspolitik).
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Boekle, H. (2004). Menschenrechtliche Defizite in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit. In: Selchow, U., Hutter, FJ. (eds) Menschenrechte und Entwicklungszusammenarbeit. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-80908-7_7
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