Zusammenfassung
Die Definition einer Bank kann aus einer ökonomischen oder einer rechtlichen Sichtweise erfolgen. Aus einer ökonomischen Perspektive wird unter einer Bank allgemein ein auf den Finanzmärkten tätiger Intermediär, also ein Vermittler, verstanden, der Gelder von Sparern entgegennimmt (Einlagengeschäft), diese in Form von Darlehen weitergibt (Kreditgeschäft) und damit einen Ausgleich zwischen Angebot und Nachfrage auf den Finanzmärkten schafft. Dabei übernimmt die Bank die Aufgabe einer Risiko-, Losgrößen- und Fristentransformation. Indes hat der Gesetzgeber in Deutschland den Begriff der Bank im Gesetz über das Kreditwesen (KWG) über eine Aufzählung bankspezifischer Aktivitäten definiert. Demgemäß handelt es sich bei (→) Unternehmen dann um Kreditinstitute, wenn sie Einlagen-, Kredit-, Diskont-, Effekten-, Depot-, Investment-, Garantie- oder Girogeschäfte anbieten und der Umfang dieser (→) Dienstleistungen einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert (§ 1 Abs. 1 KWG).
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Hartmann-Wendels, T./Pfingsten, A./Weber, M. 2000: Bankbetriebslehre. Berlin u.a.
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Wutz, A. (2005). Banken. In: Schubert, K. (eds) Handwörterbuch des ökonomischen Systems der Bundesrepublik Deutschland. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-80897-4_15
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