Zusammenfassung
Ein föderalistischer Staatsaufbau beinhaltet eine vertikale Aufteilung politischer Kompetenzen zwischen einer zentralen Regierung und mindestens einer dezentralen Ebene. Auf der dezentralen Ebene wird die polische kompetenz von mehreren Regierungen wahrgenommen, wobie jede dieser Regierungen für eine geografisch abgegrenzte Gebietskörperschaft zuständig ist. Dabie gilt in einem echten föderalistischen System, dass jede Regierungsebene nach den klassischen Prinzipien der Gewaltenteilung strukturiert und im Rahmen der föderalen Verfassung von den jeweils anderen Regierungsebenen unabhängig ist. In der Realität finden sich hingegen vielerlei Mischformen, innerhalb derer entweder Kompetenzüberschneidungen zwischen den Ebenen zu finden sind oder Überlappungen von zentralen und dezentralen Entscheidungsorganen.
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Apolte, T. (2005). Föderalismus. In: Schubert, K. (eds) Handwörterbuch des ökonomischen Systems der Bundesrepublik Deutschland. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-80894-3_39
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