Zusammenfassung
Die Russische Föderation besteht laut Art. 65 aus 21 Republiken, 6 Regionen (Kraj), 49 Gebieten (oblast’), 2 Städten mit föderalem Rang (Moskau und St. Petersburg), dem Jüdischen Autonomen Gebiet und 10 Autonomen Kreise, also insgesamt aus 89 Föderationssubjekten. Die Republiken wurden nach nicht-russischen Nationalitäten definiert, während die Gebiete in den übrigen, mehrheitlich von Russen bewohnten Teilen des Landes nach rein administrativen Gesichtspunkten gebildet wurden. Territorien, in denen kleinere nicht-russische Minderheiten leben, erhalten den niedrigeren Rang eines Autonomen Bezirks. Die Gebiete unterscheiden sich rechtlich nicht von den Regionen (Kraj). Die traditionelle Bezeichnung „Kraj“ für Großregionen ist historisch bedingt (Heinemann-Grüder 1998: 675). An der Spitze der Republiken steht meist ein Präsident mit der Ausnahme von Chakassien, Karelien und Udmurtien, die dieses Amt nicht kennen. Die Funktion des Präsidenten nimmt der Regierungschefs wahr. Die übrigen Föderationssubjekte werden von dem Leiter der Administration geführt, der sich gern Gouverneur nennt. Die gesetzgebenden Körperschaften in den Republiken sind sowohl Einkammer- als auch Zweikammersysteme. In den Gebieten besteht die parlamentarische Vertretung nur aus einer Kammer.
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Schneider, E. (2001). Die regionale Ebene. In: Das politische System der Russischen Föderation. WV studium, vol 187. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-80834-9_8
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-80834-9_8
Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften
Print ISBN: 978-3-531-23187-7
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