Zusammenfassung
Eine Definition für „Verwaltung“ ist nur scheinbar ein leichtes Unterfangen. Tatsächlich ergeben sich gleich eine Reihe von Abgrenzungsproblemen, die aber für den Gegenstand „Verwaltung“ charakteristisch sind. „Verwaltung“ bezieht sich hier auf den Staatsapparat. Sie ist so etwas wie der „arbeitende Staat“ und umfasst die Organisationen ebenso wie als Sammelbezeichnung manchmal auch das Personal. Nimmt man die klassische Gewaltenteilungslehre Montesquieus (1748/1965) zum Ausgangspunkt, dann ist „Verwaltung“ Teil der Exekutive, zu der auch die Regierung gezählt wird. Die politische Spitze aus Minister, Oberbürgermeister etc., ist gesondert demokratisch legitimiert und ihr sind zentrale Entscheidungen der politisch prominentesten Kategorie vorbehalten. Die Verwaltung soll der politischen Führung zuarbeiten und politische Aufträge umsetzen. Auch die beiden anderen Staatsgewalten Legislative und Judikative kommen jeweils intern nicht ohne eine Verwaltung aus: So gibt es eine Parlamentsverwaltung und eine Gerichtsverwaltung.
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© 2005 VS Verlag für Sozialwissenschaften/GWV Fachverlage GmbH, Wiesbaden
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Machura, S. (2005). Verwaltung. In: Politik und Verwaltung. Forschung Politik. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-80807-3_3
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Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften
Print ISBN: 978-3-531-14819-9
Online ISBN: 978-3-322-80807-3
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