Zusammenfassung
Es geht in dieser Arbeit um die allgemeine Frage, unter welchen Bedingungen kollektives Handeln zwischen Staaten möglich wird. Kollektives Handeln soll zunächst verstanden werden als das auf Intersubjektivität basierende, koordinierte Agieren einer unbestimmten Anzahl von Individuen. Der Begriff wird in der Folge wechselweise mit dem in den IB gängigen Begriff der Kooperation benutzt. Kooperation als umfassender Terminus bezeichnet gemeinhin die Möglichkeit der Bereitstellung öffentlicher Güter, die über individuelle Anstrengungen unerreichbar bleiben. Der Begriff bedeutet demnach nicht mehr als ‘Zusammenarbeit zum gemeinsamen Nutzen’. Diese Zusammenarbeit setzt ein gewisses Maß an Uneinigkeit über einen Sachverhalt voraus und basiert auf Gleichberechtigung: „each party changes his or her behavior contingent on changes in the other’s behavior.“1 Voraussetzung für kollektives Handeln ist Kommunikation. Die wichtigsten gesellschaftlichen Vorteile und jede Art öffentlicher Güter beruhen auf Kooperation, wobei hier nicht nur materielle Güter, sondern auch so wesentliche soziale Errungenschaften wie innere und äußere Sicherheit und eine funktionierende Rechtsordnung gemeint sind, also auch die Sicherung bestimmter sozialer Normen.
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© 2005 VS Verlag für Sozialwissenschaften/GWV Fachverlage GmbH, Wiesbaden
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Nabers, D. (2005). Einleitung. In: Allianz gegen den Terror. Forschung Politik. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-80801-1_3
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-80801-1_3
Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften
Print ISBN: 978-3-531-14803-8
Online ISBN: 978-3-322-80801-1
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