Zusammenfassung
„In einer funktionierenden marktwirtschaftlichen Ordnung mit einem flexiblen Arbeitsmarkt braucht man kein Konstrukt wie ein Bündnis für Arbeit. Marktwirtschaftliche Lohnfindungssysteme würden zu Lohnabschlüssen führen, bei denen Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt hinreichend zur Deckung kämen. Ein von Überreglementierungen freier Arbeitsmarkt würde ein wirksames Gleichgewicht zwischen Schutzinteressen der Arbeitnehmer und wirtschaftlichen Interessen der Unternehmen ermöglichen. Und wirtschaftsfreundliche Rahmenbedingungen des Staates würden die notwendigen Anreize für Unternehmen setzen, Investitionen zu tätigen und damit Arbeitsplätze zu schaffen. In einer solchen Welt hätte ein Bündnis für Arbeit keinen Platz.“29 Auch kann der Gesetzgeber sämtliche Reformen im Sozial-, Arbeits- oder Tarifrecht ohne Mitwirkung der Tarifvertragsparteien durchsetzen. Umgekehrt brauchen Arbeitgeber und Gewerkschaften nicht die Hilfe der Regierung, um beschäftigungsfreundliche Tarifabschlüsse zu vereinbaren; mit Verweis auf die Tarifautonomie verbitten diese sich sogar regelmäßig jede staatliche Einmischung.
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Literatur
Wartenberg (2002), S. 3.
Berthold/Hank (1999), S. 40. Dies sei möglicherweise der Fall, „wenn externe Effekte im Spiel sind.“
Vgl. Zimmermann (2002), S. 1; Siebert (2002a), S. 3; Franz (2002), S. 2.
F.A.Z. vom 6. Februar 1998, S. 1.
Vgl. Deutsche Bundesbank (2003), S. 6.
Wissenschaftlicher Beirat beim BMWi (2000), S. 2–3.
Vgl. Sachverständigenrat (2002), Ziffer 347 und 348, S. 214–215.
Immerhin acht der insgesamt 20 Punkte für Beschäftigung und Wachstum umfassen das Regelwerk auf dem Arbeitsmarkt und die Tarifpolitik. Sieben Punkte entfallen auf die Reform des Gesundheitswesens, vier auf die Finanzpolitik, ein Punkt betrifft Ostdeutschland und enthält ebenfalls starke tarifpolitische Bezüge.
Wissenschaftlicher Beirat beim BMWA (2003), S. 13.
Zimmermann (2002), S. 1: „Wesentliche Quelle der Strukturprobleme sind Fehlanreize, die von den Institutionen des Arbeitsmarkts ausgehen.“ Vgl. auch: Franz (2002), S. 4; Siebert (2002a), S. 3.
Wissenschaftlicher Beirat beim BMWi (2000), S. 26; vgl. auch Eichhorst/Profit/Thode (2001), S. 53: „Der deutsche Arbeitsmarkt bedarf umfassender institutioneller Reformen, damit das Beschäftigungsniveau insgesamt steigen und die Segmentierung des Arbeitsmarktes zu Lasten bestimmter Personengruppen überwunden werden kann.“ Dabei ist die Notwendigkeit struktureller Reformen als Folge der Europäischen Währungsunion sogar noch gewachsen, „da die Geldpolitik nicht mehr national gestaltet werden kann und die staatliche Haushaltspolitik den Beschränkungen des Europäischen Stabilitätspaktes unterliegt.“
OECD (1997), S. 9; ausführlicher in: OECD (1994), S. 45–52.
Vgl. Steiner/Zwick (1999b), S. 85. Bei einem Wirtschaftswachstum von 2 Prozent steigt die Erwerbstätigkeit in Deutschland nicht, dagegen werden in Frankreich (0,5 Prozent), in den Vereinigten Staaten (0,7), in Großbritannien (0,9), Dänemark (1,0), Italien (1,1) und den Niederlanden (1,9 Prozent) Beschäftigungszuwächse erzielt. (Vgl. Institut der deutschen Wirtschaft (2003), S. 2.) Historisch gesehen ist die Beschäftigungsschwelle in Deutschland seit den sechziger Jahren, als sie noch bei mehr als 4 Prozent lag, aber deutlich gesunken. (Vgl. Dreger/Brautzsch (2001), S. 85).
Siebert (2002a), S. 7. Auch er schätzt die Beschäftigungsschwelle auf knapp 2 Prozent; diese habe sich seit Mitte der neunziger Jahre etwas reduziert, (ebenda)
OECD (1997), S. 10–11. Eichhorst/Profit/Thode (2001), S. 18, nennen für 1999 nur 6,9 Prozent strukturelle und 1,4 Prozent konjunkturelle Arbeitslosigkeit in Deutschland. „Es bleibt also die Erkenntnis, dass der Großteil der Probleme des deutschen Arbeitsmarktes auf strukturelle Ursachen zurückzuführen ist, wenngleich auch die nachfragebedingte Arbeitslosigkeit in der zweiten Hälfte der neunziger Jahre eine Rolle gespielt hat.“ (Ebenda, S. 87.)
Sachverständigenrat (2002), Ziffer 348, S. 214–215. Eichhorst/Profit/Thode (2001) verwenden dagegen die „non-accelerating inflation rate of unemployment“ (NAIRU); sie bezeichnet die Arbeitslosenquote, die mit einer konstanten Inflationsrate vereinbar ist und die nur von länderspezifischen strukturellen Faktoren wie den institutionellen Regeln am Arbeitsmarkt, der Verfassung der Produktmärkte und qualifikatorischen Gegebenheiten bestimmt wird. (Ebenda, S. 84.)
Zimmermann/Wagner (2002), S. 127.
Deutsche Bundesbank (2003), S. 6.
Unter dem Stichwort „Arbeitsmarktpolitik“ werden die Faktoren Aktivitätsgrad (16%), Langzeitarbeitslosigkeit (14%) und Arbeitsmarktregulierung (9%), unter „Tarifpartner“ die Faktoren Streikhäufigkeit (14%), Teilzeitarbeit (13%) und Reallöhne (7%) zusammengefaßt. „Wachstum“ meint die Bruttoanlageinvestitionen, unter „Finanzpolitik“ ist die Staatsausgabenquote zu verstehen. Durch die insgesamt acht Wirkungsgrößen können fast zwei Drittel der Unterschiede im Beschäftigungsniveau der einzelnen Staaten erklärt werden. Eine ausfuhrliche Erklärung der Klassifizierung und des ökonometrischen Schätzverfahrens findet sich in der aktualisierten Fassung von Kröger/Suntum (2000), S. 241–267.
Suntum/Schlotböller (2002), S. 10–11.
Suntum/Schlotböller (2002), S. 33–36; vgl. auch Eichhorst/Profit/Thode (2001), S. 16.
Sachverständigenrat (2002), Ziff. 458, S. 259. Auch der Internationale Währungsfonds (IWF) mahnt in seinem am 8. Juli 2002 veröffentlichten Bericht zur Wirtschaftslage in der Bundesrepublik, die strukturelle Arbeitslosigkeit könne nur beseitigt werden, wenn institutionelle Beschäftigungshemmnisse abgeschafft würden. Im einzelnen empfiehlt der IWF eine Flexibilisierung der Lohnstrukturen, um der niedrigen Beschäftigungsquote älterer Arbeitnehmer und der hohen Arbeitslosenrate Geringqualifizierter entgegenzuwirken. Durch Steuergutschriften oder höhere Hinzuverdienstmöglichkeiten, aber auch durch eine Begrenzung der Bezugsdauer von Arbeitslosengeld auf 12 Monate, könne der Anreiz zur Beschäftigungsaufhahme gesteigert werden. Geringere Sozialversicherungsbeiträge für Ältere könnten die Arbeitgeber zu vermehrten Einstellungen veranlassen. (Vgl. IMF (2002), S. 1–2.)
Vgl. etwa die Gutachten des Sachverständigenrats (2002 und 2003), den „Benchmarking-Bericht“ von Eichhorst/Profit/Thode (2001), die anläßlich der Bundestagswahl 2002 erhobenen Forderungen von Zimmermann (2002), Franz (2002) und Siebert (2002a) sowie der Stiftung Marktwirtschaft (2002a und 2002b), weiter die eine Woche vor der „Agenda 2010“-Regierungserklärung des Bundeskanzlers veröffentlichten „Denkanstöße” der Deutschen Bundesbank (2003) sowie zuletzt das Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim BMWA (2003) zur Tarifautonomie.
Stiftung Marktwirtschaft (2002a), S. 4.
Franz (2002), S. 7.
Stiftung Marktwirtschaft (2002a), S. 4.
Hier spricht sich der Sachverständigenrat für eine Verlängerung der Befristungsmöglichkeit auf vier Jahre ohne Einspruchsrecht der Tarifvertragsparteien aus. (Vgl. Sachverständigenrat (2002), Ziffern 31 und 469).
Eichhorst/Profit/Thode (2001), S. 27.
Franz (2002), S. 8f., zitiert nach Rüthers (2002).
Eichhorst/Profit/Thode (2001), S. 54. „Geringere externe Flexibilität führt demnach zu einer größeren Nachfrage nach unternehmensinterner Flexibilität.“ (Ebenda, S. 165.) Auch geringfügige Beschäftigungsverhältnisse und die Scheinselbständigkeit wurden häufig expansiv genutzt. (Ebenda, S. 174.)
Stiftung Marktwirtschaft (2002a), S. 5f.; vgl. auch Eichhorst/Profit/Thode (2001), S. 166.
Franz (2002), S. 8. Zimmermann (2002) hebt in diesem Zusammenhang hervor, daß „mangelnde Leistungsbereitschaft nach herrschender Rechtsauffassung nicht als betriebsschädigendes Verhalten gilt“. (Ebenda, S. 12.)
Sachverständigenrat (2002), Ziffer 471.
Sachverständigenrat (2002), Ziffer 470.
Vgl. Franz (2002), S. 9; Zimmermann (2002), S. 12; Stiftung Marktwirtschaft (2002b), S. 7.
Vgl. Sachverständigenrat (2002), Ziffer 470.
Vgl. Stiftung Marktwirtschaft (2002a), S. 6.
Vgl. Sachverständigenrat (2002), Ziffer 471, S. 265; Stiftung Marktwirtschaft (2002a), S. 6, (2002b), S. 7.
Für eine ausführliche Diskussion vgl. Sachverständigenrat (2003), Ziffern 676–699.
OECD (1999), Kapitel 2.
Vgl. Eichhorst/Profit/Thode (2001), S. 165 und S. 183.
Sachverständigenrat (2002), Ziffer 470, S. 264–265..
Zimmermann (2002), S. 13.
Eichhorst/Profit/Thode (2001), S. 27 und S. 183ff. „Ausgeprägter Kündigungsschutz kann also,Insider‘am Arbeitsmarkt auf Kosten der,Outsider‘begünstigen.“ (Ebenda, S. 165.)
Layard (1996), S. 19.
Vgl. Morgan/Mourougane (2001), S. 21, 25 und 9–10: Die Arbeitsplatzbesitzer könne eine hohe Beschäftigungssicherheit trotz hoher Erwerbslosigkeit zu Lohnsteigerungen veranlassen und dadurch das Insider-Outsider-Problem verschärfen. Andererseits wäre aber auch denkbar, daß die Beschäftigten zugunsten der Sicherheit ihres Arbeitsplatzes geringere Lohnsteigerungen zu akzeptieren bereit seien — zumal dann, wenn sie damit rechnen müssen, daß die Unternehmen die Kosten der höheren Beschäftigungssicherheit durch geringere Löhne auszugleichen versuchen. Die Unternehmen wiederum würden zwar durch hohe Entlassungskosten vor Neueinstellungen abgeschreckt. Andererseits gehe davon aber auch ein starker Anreiz aus, die Stammbelegschaft zu halten. Der Nettoeffekt auf die Beschäftigung sei offen.
Eichhorst/Profit/Thode (2001), S. 191. Vgl. auch Steiner/Zwick (1999b), S. 101: Zumindest im Vergleich einzelner europäischer Länder scheint der Kündigungsschutz „wenig zur Erklärung der unterschiedlichen Arbeitsmarktentwicklung (…) beitragen zu können.“
Sachverständigenrat (2002), Ziffer 466. Zu den folgenden Ausführungen vgl. Zimmermann (2002), S. 10–11; Franz (2002), S. 6–9; Stiftung Marktwirtschaft (2002a), S. 5, und (2002b), S. 8; Siebert (2002a), S. 16–18; Berthold/Fehn/Berchem (2001), S. 177ff., Wissenschaftlicher Beirat beim BMWA (2003), S. 22–41.
Franz (2002), S. 8.
Dabei sollte auf Regelungsabreden und nicht auf Betriebsvereinbarungen zurückgegriffen werden, weil letztere zwangsweise für alle Beschäftigten des Betriebs gelten. Andernfalls würde ein auf freiwilliger Mitgliedschaft beruhender Kollektivvertrag durch eine mit Zwangswirkung behaftete andere Kollektivlösung ersetzt, warnt Siebert (2002a), S. 17.
Wissenschaftlicher Beirat beim BMWA (2003), S. 27 und S. 30–32.
Vgl. Möschel (1996), S. 46; Siebert (2002a), S. 17; Berthold/Fehn/Berchem (2001), S. 177ff.
Zimmermann (2002), S. 11.
Stiftung Marktwirtschaft (2002b), S. 8, (2002a), S. 5.
Franz (2002), S. 7. Vgl. auch Wissenschaftlicher Beirat beim BMWA (2003), S. 41.
Franz (2002), S. 9.
Die maximale Bezugsdauer ist zwar seit dem 1. Januar 2004 auf 18 Monate begrenzt; die alte Regelung gilt aber aufgrund von Übergangsfristen noch bis Anfang 2006 weiter.
Stiftung Marktwirtschaft (2002a), S. 6.
Vgl. Sachverständigenrat (2002), Ziffer 441, S. 249.
Stiftung Marktwirtschaft (2002a), S. 6–7; vgl. auch Eichhorst/Profit/Thode (2001), S. 207–208.
Vgl. Sachverständigenrat (2002), Ziffer 441, S. 249–250; Zimmermann (2002), S. 5; Siebert (2002a), S. 19; Stiftung Marktwirtschaft (2002b), S. 9.
Stiftung Marktwirtschaft (2002a), S. 7.
Morgan/Mourougane (2001), S. 9 und S. 4.
Eichhorst/Profit/Thode (2001), S. 33.
Steiner/Zwick (1999b), S. 101.
Steiner, D (2003), S. 407. Dies bestätigt auch Franz (2004), S. 13.
Lalive/Zweimüller (2002), S. 4–5.
Franz (2002), S. 11; vgl. auch Stiftung Marktwirtschaft (2002a), S. 7; Zimmermann (2002), S. 5; Sachverständigenrat (2002), Ziffer 28, S. 11; Eichhorst/Profit/Thode (2001), S. 32.
Sachverständigenrat (2002), Ziffer 28, Seite 11; vgl. auch Ziffern 442 und 443, S. 250ff.
Sachverständigenrat (2002), Ziffer 29; vgl. auch Eichhorst/Profit/Thode (2001), S. 55.
Vgl. Sachverständigenrat (2002), Ziffer 444.
Siebert (2002a), S. 19. Vgl. auch Zimmermann (2002), S. 2.
(2002), Ziffer 29; vgl. auch Ziffern 448–450. Nach dem Vorschlag des Rates würde die Grenzbelastung des auf dem Markt verdienten Einkommens um rund 20 Prozentpunkte gesenkt. Die Betroffenen könnten somit ein deutlich höheres Nettoeinkommen erzielen als bisher. (Ebenda.)
Franz (2002), S. 11; vgl. auch Siebert (2002a), S. 20; Zimmermann (2002), S. 2; Stiftung Marktwirtschaft (2002a), S. 7; (2002b), S. 8.
Zu Definition, theoretischen Wirkungen und Meßproblemen vgl. Eichhorst/Profit/Thode (2001), S. 193–199.
Eichhorst/Profit/Thode (2001), S. 29.
So verlangt Franz (2004), S. 13, beispielsweise: „Der Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages sollte vom kommenden Haushaltsjahr an die Mittel für die aktive Arbeitsmarktpolitik nur noch dann bewilligen, wenn vorher eine fundierte Erfolgskontrolle der betreffenden Maßnahmen zu einer positiven Einschätzung gelangt ist.“Auch im Falle einer Steuerfinanzierung der aktiven Arbeitsmarktpolitik müsse der Gesetzgeber strenge Evaluationsauflagen in das Bewilligungsverfahren einbauen, „damit nicht durch die Hintertür der Steuerfinanzierung arbeitsmarktpolitischer Unfug fröhliche Urständ feiert.“
Vgl. Eichhorst/Profit/Thode (2001), S. 30–32; ausfuhrlicher ebenda, S. 220–223. Umfassende Untersuchungen finden sich etwa bei Schmidt/Zimmermann/Fertig/Kluve (2001) und bei Hagen/Steiner (2000).
Vgl. Hagen/Steiner (2000), S. 268, und Franz (2004), S. 13.
Vgl. Bundesanstalt für Arbeit (2003a). Diese Zahlen müssen allerdings in ihrer Aussagekraft insofern relativiert werden, als eine korrekte Einschätzung des Eingliederungserfolgs nur durch den Vergleich mit einer nicht geförderten Vergleichsgruppe möglich wäre; dies wäre aber mit einem hohen empirischen Aufwand verbunden (Vgl. Sachverständigenrat (2003), Ziffer 241.)
Zimmermann (2002), S. 6.
Stiftung Marktwirtschaft (2002a), S. 5.
Zimmermann (2002), S. 4.
Vgl. Stiftung Marktwirtschaft (2002b), S. 9; Zimmermann (2002), S. 4; Eichhorst/Profit/Thode (2001), S. 200. Die Autoren plädieren alternativ dazu für einen regelgebundenen Zuschuß aus Steuermitteln für die aktive Arbeitsmarktpolitik. (Ebenda, S. 201.) Franz (2004), S. 13, begründet die geforderte Steuerfinanzierung mit der Kuriosität einer „Versicherung (…), bei welcher die Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen, zu deren Finanzierung die Beitragszahler den Hauptanteil beisteuern, von vorher unbekannten Budgetsituationen und Ermessensspielräumen der Versicherung abhängt.“
Eichhorst/Profit/Thode (2001), S. 29.
Lesch (2001a), S. 109. vgl. auch Lesch (2000).
Zwar habe die langfristige Zunahme der Arbeitslosigkeit in Deutschland, „vordergründig betrachtet, gewiss größtenteils Gründe, die man mit Fehlentwicklungen bei der Lohnbildung nicht ohne weiteres in Verbindung bringen kann.“Doch lägen in der Lohnpolitik „nun einmal die wichtigsten Handlungsmöglichkeiten (…), gesamtwirtschaftlichen Beschäftigungsproblemen, die ihre Ursachen ganz anderswo haben mögen, entgegenzuwirken“, betont der Wissenschaftliche Beirat beim BMWA (2003), S. 3.
Sachverständigenrat (1999), Ziffer 254. So müsse der Lohnanstieg bei hoher Arbeitslosigkeit hinter dem Produktivitätszuwachs zurückbleiben.
Lesch (2001), S. 110.
Vgl. zum folgenden Lesch (2001a), S. 110–111; ausführlicher in Lesch (2002), S. 5–13, und Sachverständigenrat (2002), Ziffern 25 und 429–431. Mit der exakten Definition und Messung der Arbeitsproduktivität befaßt sich der Sachverständigenrat (2003) umfassend in den Ziffern 633–644. Dort werden auch häufig vorgebrachte Gegenargumente gegen Lohnzurückhaltung — insbesondere die Entwicklung der realen Nettoverdienste und der nominalen Lohnstückkosten — kritisch diskutiert.
„Die Lohnpolitik hat trotz ständig steigender Arbeitslosigkeit — über die Konjunkturschwankungen hinweg — die Löhne ständig weiter erhöht, als wenn es das Selbstverständlichste von der Welt wäre, eine Sache, von der man zu wenig verkauft, auch noch zu verteuern. Maßgeblich hierfür war offensichtlich die fehlsame Vorstellung, eine Lohnerhöhung sei allemal beschäftigungsneutral, wenn sie durch einen entsprechenden Produktivitätszuwachs gedeckt sei und bringe schon einen Beschäftigungsgewinn, wenn sie ein bisschen dahinter zurückbleibe. So verhält es sich aber nicht.“(Wissenschaftlicher Beirat beim BMWA (2003), S. 5–6.)
Lehment, Harmen (1991): Lohnzurückhaltung, Arbeitszeitverkürzung und Beschäftigung: Eine empirische Untersuchung für die Bundesrepublik Deutschland 1973–1990, in: Die Weltwirtschaft, Heft 2, S. 72–85;
FritzRoy, Felix und Michael Funke (1994): Real Wages, Investment and Employment: New Evidence from West German Sectoral Data, in: Weltwirtschaftliches Archiv, 130. Jg., S. 258–272;
Möller, Joachim (1996): Lohnhöhe und Beschäftigungsvolumen — Eine makroökonomische Betrachtung, in: Robert Holzmann (Hrsg.): Löhne und Beschäftigung: Konzeptionelle und empirische Untersuchungen für die BRD, S. 17–42;
Klauder, Wolfgan/Schnur, Peter/ Zika, Gerd (1996): Wege zu mehr Beschäftigung — Simulationsrechnungen bis zum Jahr 2005 am Beispiel Westdeutschland, in: IAB-Werkstattbericht, Nr. 5;
Jerger, Jürgen (1996): Leitlinien für eine beschäftigungsorientierte Nominallohnpolitik, in: Bernhard Külp (Hrsg.): Arbeitsmarkt und Arbeitslosigkeit, S. 123–152;
Lapp, Susanne und Harmen Lehment (1997): Lohnzurückhaltung und Beschäftigung in Deutschland und in den Vereinigten Staaten, in: Die Weltwirtschaft, Heft 1/1997, S. 67–83;
Lehment, Harmen (2000): Produktivitätsorientierte Lohnpolitik im Auslegungsstreit, in: Die Weltwirtschaft, Heft 3/2000, S. 317–329;
Deutsche Bundesbank (2000): Faktorpreise, Beschäftigung und Kapitalstock in Deutschland: Ergebnisse einer Simulationsstudie, in: Monatsbericht Juli, S. 51–64.
Vgl. Siebert (2002a), S. 13.
Vgl. Sachverständigenrat (2002), Ziffer 429. Das ZEW und das IZA haben für Geringqualifizierte Lohnelastizitäten von bis zu 0,98 und Substitutionselastizitäten zwischen qualifizierten und unqualifizierten Arbeitskräften von 1,4 ermittelt.
Lesch (2001b), S. 50.
Vgl. Franz (1994), S. 132; Lesch (2001b), S. 52.
Siebert (1998), S. 149.
Traxler (2000), S. 415. Seit der 1974 als Antwort auf das faktische Scheitern der Konzertierten Aktion erfolgten „monetaristischen Wende“in der Politik der Bundesbank saß diese im übertragenen Sinne ohnehin immer mit am Tisch, betont Streeck (2001), S. 79: „Spätestens nach 1974 wurde die Bundesbank so zum steinernen Gast der deutschen Wirtschafts- und Tarifpolitik: sie war immer dabei und sagte nichts, außer wenn sie wollte (…) Danach verschwanden politisch ausgehandelte Lohnleitlinien von der Tagesordnung, und die Gewerkschaften konnten ihre Forderungen wieder unbehelligt von der Regierung selber festsetzen. Auf geldpolitische Hilfestellung konnten sie bei deren anschließender Durchsetzung allerdings nicht mehr rechnen.“(Ebenda, S. 80).
Morgan/Mourougane (2001), S. 24, 9 und 6.
Möschel(1996), S. 46.
Lindbeck, Assar/Snower, Dennis (1988): The insider-outsider theory of employment and unemployment.
Franz (1994), S. 288ff. Dort findet sich auch die mathematische Formalisierung sowie eine kritische Würdigung des Modells und seiner Erweiterungen durch Solow (1985) sowie Blanchard und Summers (1986).
Vgl. Möschel (1996), S. 46.
Vgl. Siebert (1998), S. 152.
Calmfors (1993b), S. 145f.
Hassel (1999), S. 19–21. Ähnlich auch Ebbinghaus/Hassel (1999), S. 9.
Vgl. zum folgenden Berthold/Berchem (2002), S. 29–30, sowie S. 61–64. Eine ausführliche Diskussion sowie konkrete Vorschläge für eine degressive Ausgestaltung des Arbeitslosengeldes und einen nach dem Entlassungsverhalten differenzierten Arbeitgeberbeitrag finden sich in Sachverständigenrat (2003), Ziffern 700–715.
Vgl. Sachverständigenrat (2003), Ziffer 701. Eine umfassende Darstellung sämtlicher versicherungsfremder Leistungen geben Römer/Borell(2002).
Da die individuellen Risiken in starkem Maße von äußeren Einflüssen überlagert würden, sei eine rein private Versicherung gegen Arbeitslosigkeit nicht praktikabel. (Vgl. Eichhorst/Profit/Thode (2001), S. 202–203.)
Eichhorst/Profit/Thode (2001), S. 203.
Wissenschaftlicher Beirat beim BMWA (2003), S. 20 und S. 12; vgl. auch Zimmermann (2002), S. 4–5.
Vgl. Berthold/Berchem (2002), S. 63.
Berthold/Berchem (2002), S. 91.
Schäfer (2003), S. 54.
Vgl. Berthold/Berchem (2002), S. 89.
Franz (2004), S. 13.
Vgl. Schäfer (2003), S. 55.
Vgl. Siebert (1998), S. 150–151.
Vgl. zum folgenden Eichhorst/Profit/Thode (2001), S. 125–127; Berthold/Fehn/Berchem (2001),S. 167ff.; Schnabel (1993), S. 260ff.
So fuhren überhöhte Tarifabschlüsse erstens zu einem Anstieg der Arbeitslosigkeit und erhöhen die Schwierigkeiten aller Erwerbslosen, eine neue Beschäftigung zu finden. Zweitens ziehen überhöhte Abschlüsse nicht nur Mehrausgaben für Arbeitslosenunterstützung nach sich, die von allen Steuerzahlern getragen werden müssen, sondern führen auch zu einer geringeren Produktion, sinkenden Steuereinnahmen, teureren Vorleistungen und insgesamt zu höheren Verbraucherpreisen. Sie verringern damit das verfugbare Einkommen auch der Beschäftigten, die nicht von der Lohnerhöhung profitiert haben. Sofern der relative Lohn die Leistungsbereitschaft der Arbeitnehmer bestimmt, werden hohe Tarifabschlüsse die Leistungsbereitschaft der Beschäftigten verringern, die nicht davon profitieren. Auch durch Rivalitäten zwischen einzelnen Gewerkschaften und Arbeitnehmern können negative externe Effekte entstehen, (vgl. OECD (2000), S. 65, und Calmfors (1993a), S. 6ff.) 149 Schnabel (1993), S. 260.
OECD (1997), S. 64–65. Der Beschäftigungseffekt einer Lohnerhöhung hängt im Falle von dezentralen Verhandlungen wesentlich von der Preiselastitizät der Nachfrage nach den von dem Betrieb hergestellten Produkten ab. Mit zunehmender Wettbewerbsintensität steigt auch die Möglichkeit der Verbraucher, die durch den Lohnabschluß verteuerten Produkte durch andere Waren zu substituieren. Bei vollkommener Konkurrenz ist die Nachfrage unendlich elastisch; jede Preiserhöhung wird sofort die Nachfrage nach den Produkten zum Erliegen bringen. Entlassungen sind die Folge.
Vgl. Siebert (2002a), S. 15. So sollte die Tarifanhebung in Regionen mit überdurchschnittlicher Arbeitslosigkeit einen oder zwei Prozentpunkte hinter der durchschnittlichen Steigerung in der Volkswirtschaft zurückbleiben. (Ebenda.)
Calmfors/Driffill (1988), S. 13–61.
Schnabel (1993), S.261.
Zimmermann (2003), S. 30.
OECD (1997), S. 66.
So hingen Arbeitsmarktindikatoren von einer Vielzahl institutioneller Faktoren und politischer Instrumente ab. Einige davon würden ihrerseits wieder von den jeweiligen nationalen Lohnfindungssystemen beeinflußt.
Eichhorst/Profit/Thode (2001), S. 157. Dort wird zusätzlich auf Traxler (2000) verwiesen.
Eichhorst/Profit/Thode (2001), S. 159.
Layard (1996), S. 13.
Fitzenberger/Franz (1999), S. 10.
Fitzenberger/Franz (1999), S. 11.
Vgl. Steiner/Zwick (1999b), S. 95.
Traxler (2000), S. 412–413.
Vgl. Eichhorst/Profit/Thode (2001), S. 140.
Letzteres könnte auch damit zusammenhängen, daß korporatistischere Länder im Rahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik verstärkt Arbeitsbeschaffungs- und Qualifizierungsmaßnahmen einsetzen. (Vgl. Schnabel (1993), S. 265.)
Lindbeck, Assar (1993), S. 132–135.
Berthold/Fehn/Berchem (2001), S. 174–175.
Berthold/Fehn/Berchem (2001), S. 173–174.
Berthold/Fehn/Berchem (2001), S. 170–171.
Berthold/Fehn/Berchem (2001), S. 175–176.
Dies ist bei den meisten Sozialpakten der Fall, wie Eichhorst/Profit/Thode (2001), S. 157, betonen.
Wiesenthal/Clasen (2003), S. 316.
Vgl. Streeck (2003), S. 19, und, sehr viel deutlicher, Henkel (2003:20, 24).
Wissenschaftlicher Beirat beim BMWi (2000), S. 6–8.
Hundt (1999), S. 57.
Streeck (1999a), S. 5; vgl. auch Streeck (2003), S. 15.
Hassel, Anke (1999), S. 3. Dies sei auch Grund für die Renaissance der Konzertierung in Westeuropa. Durch Gegenleistungen in der Steuer- und Bildungspolitik versuchten die Regierungen, die Zustimmung der Gewerkschaften zu einer beschäftigungsfreundlichen Sozial- und Tarifpolitik zu erhalten. (Ebenda.)
Ebbinghaus/Hassel (1999), S. 9.
Müller/Wilke (1999), S. 12 und S. 10.
Vgl. Streeck (2003), S. 18.
Göhner (2003:4–5.)
Streeck (1999a), S. 5; vgl. auch Mai (2002), S. 2: „Ohne die Gespräche und ohne den Versuch eines Konsenses werden politische Reformvorstellungen schwieriger durchsetzbar sein, wie das Beispiel anderer Länder in Europa, aktuell zum Beispiel in Italien, beweist.“
Streeck (1999a), S. 3–4.; mit den 1974 von Albert O. Hirschman geprägten Begriffen argumentiert auch Burda (2004), S. 16–17. Auf den Nutzen der Verbände verweist ebenfalls Schroeder (2003), S. 108. So gehe es im Bündnis nicht nur darum, „alleine die mögliche Vetoposition eines verbandlichen Akteurs zu neutralisieren, sondern es geht auch darum, deren Gestaltungspotentiale zu nutzen, um Implementierungsdefizite zu reduzieren und Wandel abzusichern.“
Hassel (1999), S. 16–18.
Deutsche Bundesbank (2003), S. 3.
Suntum/Schlotböller (2002), S. 33–36.
Zimmermann (2002), S. 1.
Sachverständigenrat (1999), Ziffer 253.
Vgl. Siebert (1998), S. 160–161. So stellt beispielsweise aus Sicht des Deutschen Gewerkschaftsbundes und seiner Mitgliedsgewerkschaften „die Überwindung der Arbeitslosigkeit eine Aufgabe des Staates dar und keine der Tarifparteien. (…) Der Grund fur die gewerkschaftliche Ablehnung eines solchen Verantwortungskonnexes ist klar. In die Verantwortung gezogen zu werden, heißt die Verantwortung zu tragen für den wichtigsten Produktionsfaktor der Wirtschaft.“ (Burda (2004), S. 25.)
Berthold/Hank (1999), S. 94.
Wissenschaftlicher Beirat beim BMWi (2000), S. 5–6.
Vgl. Streeck (2003), S. 4: „Step by step, the public use of private organised interests (…) turned into a private use of the public interest.“
Vgl. Sachverständigenrat (1999), Ziffer 253.
Deutsche Bundesbank (2003), S. 4.
Streeck (1999a), S. 9. Um die Beschäftigungskrise zu überwinden, müßten alle Beteiligten einen langen Prozeß und ein gewisses Maß an Unsicherheit in Kauf nehmen. „Wer sich nur auf Maßnahmen einlassen will, deren Wirkungen sich mit dem Modellwissen von heute bis in alle Verzweigungen durchrechnen und berücksichtigen lassen, verewigt den Zustand, den er vorgibt, überwinden zu wollen.“ (Ebenda, S. 8).
Siebert (2002b), S. 234; vgl. auch S. 238: „Der notwendige Umbau der Systeme der sozialen Sicherung kommt nicht voran. Gesamtwirtschaftlich gebotene Reformen werden mit Rücksicht auf partikulare Interessen nicht vollzogen. Daher kollidiert die verbandsnahe Wirtschaftspolitik, die den Kompromiss mit dem Organisationsinteresse sucht, mit den langfristigen volkswirtschaftlichen Notwendigkeiten”.
Berthold/Fehn/Berchem (2001), S. 183. Ähnlich in Berthold/Hank (1999), S. 49.
Berthold/Fehn/Berchem (2001), S. 183.
Schroeder (2003), S. 144.
Wissenschaftlicher Beirat beim BMWi (2000), S. 17.
Siebert (2002b), S. 234–235. Das Problem der fehlenden demokratischen Legitimation der Verbände wird in Abschnitt 2.3.3 behandelt.
Streeck (1999a), S. 7–8.
Vgl. Uellenberg (2003:3, 43).
Die Bemerkung des früheren DGB-Vorsitzenden Dieter Schulte illustriert dies besonders deutlich: „Und wer auch immer nach dem 22. September die Regierungsverantwortung tragen wird, er muss wissen, eine Kooperation mit den Gewerkschaften hat immer auch ihren Preis, und diese Kooperation findet vor allem auf gleicher Augenhöhe statt.“ (Schulte (2002), S. 6)
Berthold/Fehn/Berchem (2001), S. 183; vgl. auch Berthold/Hank (1999), S. 43.
Lesch (2001), S. 123. Dagegen warnen Bach/Wiegard (2002), S. 52–53, vor einer Senkung der Grenzsteuersätze, die durch eine Verbreiterung der Bemessungsgrundlage finanziert wird. Solche „tax-cut-cum-base-broadening“-Steuerreformen führten in Effizienz- wie in Verhandlungslohnmodellen zu höherer Arbeitslosigkeit.
Siebert (1998), S. 160. Hassel (1999), S. 12–13, listet eine ganze Reihe von Tauschgeschäften auf, die in den vergangenen Jahren europäische Beschäftigungsbündnisse geprägt haben: „Im Interesse der Gewerkschaften waren Arbeitszeitverkürzungen, Arbeitsbeschafïungsprogramme sowie Steuererleichterungen; ihre Zugeständnisse lagen in Fragen der Flexibilisierung von Arbeitsverhältnissen, Dezentralisierung von Tarifpolitik und natürlich in zurückhaltenden Lohnforderungen. Dem Staat wurden reduzierte Belastungen für Ausgaben der sozialen Sicherung und eine Kontrolle über die Kostenentwicklung im öffentlichen Dienst in Aussicht gestellt; zugleich wurden den öffentlichen Haushalten aber höhere Ausgaben in Bereichen der öffentlichen Subventionierung von Beschäftigung und Bildungspolitik zugemutet. Den Arbeitgebern ermöglichten die Vereinbarungen eine Flexibilisierung und Dezentralisierung der Tarifpolitik, Steuererleichterungen, Reformen und Kostenentlastungen der sozialen Sicherungssysteme und eine moderate Lohnentwicklung; sie mussten ihre Positionen in der Frage der Arbeitszeiten jedoch teilweise aufgeben. Weiterhin wurde durch die Einbindung in dreiseitige Vereinbarungen ausgeschlossen, dass sie ihre gestiegene Marktmacht gegenüber den Gewerkschaften einseitig ausnutzen und arbeitsrechtliche und tarifpolitische Absprachen umgehen können.” Ob solche Tauschgeschäfte anzuraten sind, wird in Abschnitt 2.4 diskutiert.
Berthold/Hank (1999), S. 44.
Berthold/Hank (1999), S. 49.
Wissenschaftlicher Beirat beim BMWi (2000), S. 26–27.
Vgl. Siebert (2002b), S. 235ff., und Siebert (2002a), S. 4. Streeck (2003), S. 19, bemängelt, daß die Regierung diese Maßnahmen nicht von Gegenleistungen der Gewerkschaften abhängig machte.
Müller/Wilke (1999), S. 26–27, erinnern daran, daß Gesamtmetall-Hauptgeschäftsfuhrer Dieter Kirchner vor der Tarifrunde 1995 eine Verpflichtung auf ein Koppelgeschäft „Arbeitsplatzgarantien gegen Lohnverzicht“ aus juristischen Gründen ablehnte — was wohl „als Hinweis zu werten war, daß durch die Heterogenität der Interessenlagen der Mitgliedsfirmen die Verpflichtungsfahigkeit des Verbandes nicht herzustellen war“.
Wissenschaftlicher Beirat beim BMWi (2000), S. 27. Im übrigen könnten zentrale Absprachen nicht den spezifischen Besonderheiten von Branchen, Regionen und Betrieben Rechnung tragen. „Die strukturellen Probleme auf den Arbeitsmärkten erfordern Lösungen vor Ort; gerade das können aber zentrale, korporatistische Abmachungen nicht leisten“. (Ebenda, S. 27.)
Wissenschaftlicher Beirat beim BMWi (2000), S. 9–10.
Hassel (2002), S. 63.
Hassel (2002), S. 64. Zwei Verdi-Mitglieder, die früheren Gewerkschaften HBV und IG Medien, hatten vor der Fusion zu Verdi sogar für einen Ausstieg aus dem Bündnis plädiert. (Ebenda, S. 65).
Siebert (1998), S. 152. Zu den Gründen für Austritte aus den tarifschließenden Arbeitgeberverbänden vgl. Schroeder/Weinert (1999), S. 1304ff.
OECD (1997), S 71. Schroeder/Weßels (2003), S. 650, ermitteln zunächst höhere Bruttoorganisationsgrade. Um so beachtlicher fallt der Rückgang aus; von 1990 bis 2002 sinkt der Bruttoorganisationsgrad I von 34,9 auf 25,2 Prozent, der Bruttoorganisationsgrad II von 37,5 auf 28,1 Prozent. Eine ausführliche Erläuterung der beiden Meßkonzepte findet sich ebenda, S. 654–649.
IG Metall (2001), S. 63.
Vgl. F.A.Z. vom 13. April 2002; Müller/Wilke (2004), S. 164–165.
Vgl. BMWA (2004), S. 6–10; BMWA (2003), S. 6–10; BMA (2002), S. 5–10; BMA (2001), S. 6–9. Die Angaben zur Tarifbindung basieren jeweils auf dem LAB-Betriebspanel des Vorjahres.
Deutsche Bundesbank (2003), S. 4. So drohe die potentielle Wachstumsrate der deutschen Wirtschaft unter Status-quo-Bedingungen weiter von derzeit etwa 1,5 auf 1,0 Prozent zu sinken.
Deutsche Bundesbank (2003), S. 3.
Franz (2002), S. 2.
Sachverständigenrat (2002), Ziffer 18, S. 9. Ähnlich formuliert Hassel (1998), S. 637–638: „Eine eindeutige Interpretation der Natur der Krise auf dem Arbeitsmarkt ist damit eine unerläßliche Voraussetzung für einen nationalen Konsens zu ihrer Heilung“.
Berthold/Hank (1999), S. 41.
Eichhorst/Profit/Thode (2001), S. 2.
Eichhorst/Profit/Thode (2001), S. 4.
Eichhorst/Profit/Thode (2001), S. 2–3.
Vgl. Berthold/Hank (1999), S. 124–125: „Best Practice würde hier zu entsprechenden institutionellen Anleihen raten, ohne daß Amerika als ganzes zum ,Vorbild‘ erhoben würde oder als ,Modell‘ zur Übernahme anstünde. Es ist davon auszugehen, daß diese Lösung (…) zwar dauerhaft zu mehr Ungleichheit führen würde, daß aber auch diejenigen, die sich im neuen System relativ am schlechtesten stellen, letztlich besser bedient und beschäftigt wären als heute, womit dem Gerechtigkeitsprinzip der Rawlsschen Theorie genüge getan wäre: Eine wachsende Ungleichheit wäre moralisch zu akzeptieren, wenn sie auch den Schwächsten eine Verbesserung ihrer Situation böte.” (Ebenda).
Berthold/Hank (1999), S. 92.
Berthold/Hank (1999), S. 93.
Siebert (1998), S. 148. Ähnlich auch bei Berthold/Hank (1999), S. 93, Deutsche Bundesbank (2003), S. 5–6, und bei Eichhorst/Profit/Thode (2001), S. 90–96. Dort findet sich auch eine Diskussion der begrenzten Einflußmöglichkeiten der Geldpolitik auf die nachfragebedingte Arbeitslosigkeit und der damit verbundenen Gefahren.
Berthold/Hank (1999), S. 92–93.
Siebert (1998), S. 147.
Sachverständigenrat (1996), Ziffer 319.
Sachverständigenrat (1999), Ziffer 255.
Franz (2002), S. 3–4.
Wissenschaftlicher Beirat beim BMWi (2000), S. 27.
Wissenschaftlicher Beirat beim BMW A (2003), S. 12f.
Schmoldt (2003:3)
Sachverständigenrat (1999), Ziffer 256f.
Streeck (1999a), S. 7. Diese Forderung deckt sich auffällig mit den Worten des Bundeskanzlers in seiner Regierungserklärung vom 10. November 1998: „Jede Maßnahme, jedes Instrument kommt auf den Prüfstand, ob es vorhandene Arbeit sichert oder neue Arbeit schärft.” (Vgl. Kapitel 1)
Zimmermann (2002), S. 1.
Hassel (1999), S. 23.
Möschel (1996), S. 39. Ausfuhrlicher in Möschel (1995), S. 704–713; vgl. auch Layard/Nickell/Jackman (1994), S. 37.
Berthold/Hank (1999), S. 41–42. Die Feststellung „allesamt Arbeitsplatzbesitzer“ ist zwar nicht ganz zutreffend, da ein nicht unerheblicher Teil der Gewerkschaftsmitglieder — bei der IG Metall rund ein Drittel — Arbeitslose oder Rentner sind; die grundsätzliche Aussage, daß die Mehrheit der Mitglieder zu den Arbeitsplatzbesitzern zählt, wird dadurch jedoch nicht beeinträchtigt. Streeck (2003), S. 14, verwendet eine bessere Definition, die ausdrücklich auch Rentner und Arbeitslose berücksichtigt. Danach ist Ziel der gewerkschaftlichen Interessen, „to secure for their members, if not employment, then an early exit from employment, and if not rising wages, then high pensions and unemployment benefits.“
Burda (2004), S. 14. „Aus dieser Sicht müsste das wettbewerbshemmende Treiben von Gewerkschaften, wie bei Monopolisten am Produktmarkt, verfolgt, geahndet und unterbunden werden.“ Der Beirat nennt die Vorstellung irreführend, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände stellten zwei Kartelle und damit ein bilaterales Monopol dar. Denn dabei stellte sich „leicht die Vorstellung ein, dass die Verhandlung über die Höhe des Lohns und anderer Arbeitsbedingungen einem Nullsummenspiel vergleichbar sei, durch das lediglich die Verteilung des erwarteten — gleichsam als vorgegeben erwarteten — Produktionsergebnisses geregelt werde. Der Gewinn des einen ist der Verlust des anderen.“ Doch kann von einem solchen Nullsummenspiel „keine Rede sein. Die Vereinbarungen der Tarifvertragsparteien beeinflussen in erheblichem Maße das Wohlergehen Dritter.“ (Wissenschaftlicher Beirat beim BMWA (2003), S. 15–16.)
Wissenschaftlicher Beirat beim BMWA (2003), S. 16. Dabei setzen die Gewerkschaften „mindestens die Lohnsteigerungen durch, die von den Arbeitgebern gerade noch zugestanden werden, ohne dass es zum Streik kommt.“ (Ebenda, S. 19.)
Vgl. die Aussage des IG-Metall-Vorsitzenden Klaus Zwickel, das Forderungsvolumen von 6,5 Prozent setze sich zusammen aus jeweils zwei Prozent Produktivitätsfortschritt und Ausgleich der Teuerungsrate. „Der Rest sind Umverteilung und Nachholbedarf.” (F.A.Z. vom 27. Januar 2002)
IG Metall (2002), Seite 11–12.
Vgl. Huber (2003), S. 9.
Siebert (2002a), S. 12.
Lesch (2001a), S. 114.
Franz (2002), S. 5; vgl. auch Lesch (2001a), S. 114, und Deutsche Bundesbank (2003), S. 9. Die Absatzpreise der deutschen Exportwirtschaft sind nach Siebert (2002a), S. 12, in den neunziger Jahren nur um 0,8 Prozent im Jahr gestiegen.
Müller/Wilke (1999), S. 17.
Arlt/Nehls(1999), S. 26.
Wissenschaftlicher Beirat beim BMWA (2003), S. 18.
Arlt/Nehls (1999), S. 26.
Siebert (1998), S. 148.
Möschel (1996), S. 39.
Wissenschaftlicher Beirat beim BMWA (2003), S. 17.
Möschel (1996), S. 44.
Hassel (1999), S. 23. Das unterstreicht auch der Wissenschaftliche Beirat beim BMWA (2003), S. 16: „Die fortdauernde Massenarbeitslosigkeit berührt das Kartellinteresse von Gewerkschaften direkt nicht und die ständige Zunahme der Arbeitslosigkeit auch nicht, soweit die Zunahme nicht ein Maß erreicht, das zu viele Gewerkschaftsmitglieder ängstigt.“
Wissenschaftlicher Beirat beim BMWi (2000), S. 18.
Deutsche Bundesbank (2003), S. 3.
Eichhorst/Profit/Thode (2001), S. 53.
Sachverständigenrat (1996), Ziffer 319.
Sachverständigenrat (1999), Ziffer 255. Mit dem gleichen Tenor äußert sich der Rat vier Jahre später: „Die staatliche Wirtschaftspolitik sollte sich diesen Schuh erst gar nicht anziehen, sondern die Verantwortung der Tarifvertragsparteien klar herausstellen und sich der Verwirklichung beschäftigungsfreundlicher Rahmenbedingungen widmen, damit hat sie alle Hände voll zu tun.” (Sachverständigenrat (2003), Ziffer 633.)
Siebert (2002a), S. 6–7.
Traxler (2000), S.417.
Wissenschaftlicher Beirat beim BMWi (2000), S. 11.
Vgl. Sachverständigenrat (1995), Ziffer 387. Vorbild ist danach zum Beispiel der Ende 1993 geschlossene „Standortvertrag“ der Adam Opel AG. Auch Franz (1993), S. 46ff., und Siebert (1998), S. 157ff., verweisen auf die Möglichkeit effizienter Arbeitsverträge.
Sachverständigenrat (1995), Ziffer 387.
Sachverständigenrat (1996), Ziffer 140; Sachverständigenrat (1995), Ziffer 387.
Vgl. Bach/Wiegard (2002), S. 50. Im Monopolmodell, in dem die Gewerkschaften den Lohnsatz und die Unternehmen die Beschäftigung bestimmen, und im „Right-to-manage“-Ansatz, in dem Gewerkschaft und Arbeitgeber über die Höhe der Nominallöhne verhandeln und die Unternehmen anschließend die gewinnmaximale Beschäftigung festsetzen, komme dagegen keine pareto-optimale Lösung zustande.
Franz (1993), S. 46ff.
Schmoldt (2002), S. 1.
Mai (2002), S. 5–6.
Berthold/Hank (1999), S. 46, weisen ausdrücklich auf das Problem der Zeitinkonsistenz kooperativer Lösungen hin.
Die nachstehenden Ausführungen übertragen das industrieökonomische Markteintrittsspiel in Berninghaus et al. (2002), S. 451–454, auf die Tarifpolitik. Den Arbeitgebern kommt als Spielern insofern eine untergeordnete Bedeutung zu, als sie erstens die geringste Verpflichtungsfähigkeit aufweisen und zweitens über weitgehende Exit-Optionen verfügen. (Vgl. dazu auch Kapitel 4).
Um den Fall der unvollkommenen Information erweitert, ergibt sich folgende Lösung: Sofern die Gewerkschaft A nicht genau weiß, wie konsens- oder konfliktorientiert die Regierung ist, aber ihre subjektive Einschätzung durch eine Wahrscheinlichkeit p mit 0 ≤ p ≤ 1 quantifizieren kann, wobei p mit dem Grad der Konfliktorientierung wächst, ist ihre erwartete Auszahlung im Falle einer aggressiven Lohnpolitik gegeben durch 2(1-p) + Op = 2–2p. Die Gewerkschaft wird folglich nur dann eine aggressive Lohnpolitik verfolgen, wenn der Ertrag höher ist als bei einem moderaten Tarifabschluß, also 2–2p > 1 bzw. p < 0,5 erfüllt ist. Eine aggressive Lohnpolitik wird somit nur verfolgt, wenn die Einschätzung, daß die Regierung konsensorientiert ist, hinreichend groß ist. (Vgl. Berninghaus et al. (2002), S. 451.)
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Fickinger, N. (2005). Theoretische Legitimation eines Bündnisses. In: Der verschenkte Konsens. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-80694-9_2
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