Zusammenfassung
Das „Bündnis für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit“ — nachfolgend meist nur noch „Bündnis für Arbeit“ oder „Bündnis“ genannt, gelegentlich wird auch der Begriff „Kanzlerrunde“ als Synonym verwendet — war das zentrale Projekt der ersten rot-grünen Bundesregierung zur Bekämpfung der Massenarbeitslosigkeit. „Die Bundesregierung ist sich völlig im klaren darüber, daß sie ihre Wahl wesentlich der Erwartung verdankt, die Arbeitslosigkeit wirksam zurückdrängen zu können. Dieser Herausforderung stellen wir uns. Jede Maßnahme, jedes Instrument kommt auf den Prüfstand, ob es vorhandene Arbeit sichert oder neue Arbeit schafft. Und wir wollen uns jederzeit, nicht erst in vier Jahren, daran messen lassen, in welchem Maße wir zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit beitragen“ , betonte Bundeskanzler Gerhard Schröder in seiner Regierungserklärung am 10. November 1998 vor dem Deutschen Bundestag.2 „Die Bewältigung des Jahrhundertproblems Arbeitslosigkeit kann nur gelingen, wenn alle gesellschaftlich Handelnden dabei mitmachen. Die eine, einzelne Maßnahme zur Lösung des Problems gibt es nicht. (…) Erst im Zusammenwirken aller volkswirtschaftlichen Akteure kann dauerhaft mehr Beschäftigung entstehen“.3
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Literatur
Vgl. F.A.Z. vom 11.11.1998, Seite 10, sowie die Äußerungen Schröders unmittelbar vor der Bundestagswahl: „Wenn wir es nicht schaffen, die Arbeitslosenquote signifikant zu senken, dann haben wir es weder verdient, wiedergewählt zu werden, noch werden wir wiedergewählt.“ (Schröder (1998), S. 39–40)
Zitiert nach Arlt/Nehls (1999), S. 260.
Zitiert nach Arlt/Nehls (1999), S. 262.
Mit durchschnittlichen Lohnsteigerungen von rund 3 Prozent auf Stundenbasis hätten die Tarifabschlüsse des Jahres 2002 den Verteilungsspielraum mehr als ausgeschöpft, urteilt der Sachverständigenrat (2002), Ziffer 13: „Produktivitätsorientierte Tariflohnsteigerungen hätten dagegen einen halben Prozentpunkt darunter liegen müssen.“ Die Lohnpolitik des Jahres 2002 habe „eindeutig versagt“ , befindet auch Franz (2002), S. 5–6. Nur ein Abschluß „von maximal 1,5 Prozent, also rund der Hälfte dessen, was tatsächlich vereinbart wurde, hätte das Prädikat,beschäftigungsfreundlich‘für sich in Anspruch nehmen können.“
F.A.Z. vom 6. Juli 2002, S. 1.
Mai (2002), S. 5. Für die Arbeitgeber sei es „nahezu undenkbar, vor der Bundestagswahl der rot-grünen Bundesregierung Pluspunkte zu verschaffen.“ Die Gewerkschaften wiederum setzten im Glauben, dadurch ihre Gewinnchancen in den Betriebsratswahlen im Frühjahr 2002 erhöhen zu können, auf „Konfrontation und Gegnerschaft mit den Arbeitgebern“. (Ebenda, S. 1.)
PdH (2002), S. 1. Der HDE nimmt an der Kanzlerrunde allerdings nicht teil.
Vgl. F.A.Z. vom 27. Juni 2002, S. 1.
„Ich fordere alle auf, die es (…) gut meinen mit den Menschen, einen neuen, einen modernen Sozialkontrakt, einen neuen Gesellschaftsvertrag zu schließen. (…) Das muss einer sein, der mehr ist als unverbindliche Verabredungen in Gesprächsrunden. Das muss ein Sozialkontrakt sein, in dem das Verhältnis von Geben und Nehmen klar ist. Das muss ein Sozialkontrakt sein, der für alle Beteiligten verbindlich ist, der nicht beliebig aufgekündigt werden kann. Das muss ein Sozialkontrakt sein, der Transparenz zur Grundlage hat und Zuständigkeiten, Verantwortlichkeiten klar benennt und Teilhabe garantiert. Und das muss ein Sozialkontrakt sein, in dem alle, die Verantwortung fur Arbeit und soziale Gerechtigkeit tragen, ihren Beitrag nach dem leisten, was sie tatsächlich können.“ (DGB (2002), S. 90 und 92).
Vgl. Müller/Wilke (2002), S. 43 und S. 45.
F.A.Z. vom 18. Juli 2002, S. 2.
F.A.Z. vom 27. September 2002, S. 12.
„Es kann nicht angehen, dass die Gewerkschaften die Verabredungen einhalten und andere Verbände sich um ihre Zusagen kaum mehr kümmern. Teilzeit, Überstunden und Ausbildungsplätze sind hier noch in schlechter Erinnerung. Hier besteht noch erheblicher Nachholbedarf.“ (Schmoldt (2002), S. 1.)
Schroeder(2003),S. 138f.
Vgl. BZ vom 9. Dezember 2002, S. 25.
SZ vom 27. Januar 2003, S. 21.
Vgl. Hundt (2003), S. 4–5. Darin verpflichten sich die Arbeitgeber unter anderem zur Bereitstellung eines ausreichenden Angebots an Ausbildungsplätzen sowie zu tarifvertraglichen Qualifizierungsvereinbarungen. Die Gewerkschaften verpflichten sich zu Tariferhöhungen unterhalb des Produktivitätsfortschritts und zur Öffnung der Flächentarifverträge für betriebliche Beschäftigungsbündnisse. Die Regierung verpflichtet sich zu einer deutlichen Lockerung des Kündigungsschutzes, zum Verzicht auf Steuererhöhungen und zur Senkung der Sozialversicherungsbeiträge unter 40 Prozent. (Vgl. ebenda, S. 2.)
Schmoldt (2003a), S. 1; vgl. auch Mai (2002), S. 3: „Nicht das Bündnis selbst, sondern die jetzt darüber geführte Diskussion wird die Richtung der Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften und damit eine wichtige Orientierung in unserer Sozialpartnerschaft aufzeigen. Kooperation oder Konfrontation, Dialog oder Sprachlosigkeit, absolute oder soziale Marktwirtschaft sind dabei die möglichen Alternativen.“
Schröder (2003a), S. 1. Zum Status des Bündnisses vgl. Steinmeier (2003), S. 1: Im nachhinein betrachtet sei es richtig gewesen, „daß wir nicht zu einem Bündnisgespräch eingeladen haben, sondern zu einem Spitzengespräch mit den Sozialpartnern. Das hat es gegeben, und es hat sich im Laufe des Gesprächs gezeigt, daß die Rahmenbedingungen nicht dafür vorhanden sind, daß wir in ein formelles Bündnisgespräch übergehen konnten. (…) Im Augenblick werden wir keine Institution Bündnis haben, aber das Gespräch (…) bleibt erhalten.“
Schröder (2003b), S. 1–2.
Vgl. u.a. Wissenschaftlicher Beirat beim BMWi (2000) und Berthold/Hank (1999)
Vgl. insbesondere die Arbeiten am Max-Planck-Institut für Gesellschaftsforschung in Köln
Vgl. Zimmermann/Wagner (2002), S. 129–130, und Eichhorst/Profit/Thode (2001), S. 23. Um die Erfolgschancen des deutschen Bündnisses besser bewerten zu können, bedarf es nach Zimmermann/Wagner (2002), S. 111, zudem einer größeren internationalen „Evidenz über die politökonomischen wie realwirtschaftlichen Wirkungsmechanismen einer gezielten Koordination der Geld-, Fiskal- und Lohnpolitik“
Zur Legitimation des Bündnisses für Arbeit als Instrument als Reparaturinstrument sowie zu den damit verbundenen ordnungspolitischen Bedenken und ökonomischen Risiken vgl. Kapitel 2.
Dies ganz im Sinne der Forderung von Zimmermann (2004), S. 2, „that research should and must be oriented towards politics and the media“, um ihren öffentlichen Erziehungsauftrag wahrnehmen zu können.
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Fickinger, N. (2005). Einleitung. In: Der verschenkte Konsens. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-80694-9_1
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