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Zusammenfassung

Bevor es zur Diskussion der Potentiale und Aktivitäten des Europarats im Bereich der Konfliktbearbeitung kommt, gilt es im letzten vorbereitenden Schritt, in die zu behandelnden innerstaatlichen Kriege einzuführen. Dabei geht es in diesem Kapitel nicht darum, die Geschichte der Konflikte in allen Details nachzuzeichnen, zumal deren Ursachen und Abläufe in der wissenschaftlichen Literatur insbesondere im Falle Nordirlands bereits ausführlich diskutiert wurden.436 Ziel der folgenden Ausführungen ist es statt dessen, durch die Aufführung zentraler vergangener und gegenwärtiger Entwicklungen sowohl die Einordnung der Handlungen des Europarats in den jeweiligen Kontext als auch eine Beurteilung dahingehend, ob der Europarat die zentralen Sachfragen überhaupt berücksichtigt, zu ermöglichen. Zu diesem Zweck werden im ersten Schritt die Kriterien dargelegt, auf deren Grundlage die Auswahl der Fälle basiert (Kap. 6.1). Dem schließt sich im zweiten Schritt eine Darstellung historischer Wegmarken der und aktueller Problemkonstellationen bei den drei ausgewählten Konflikten — dies sind Nordirland, Tschetschenien und Mazedonien — an (Kap. 6.2–6.4).

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Literatur

  1. Vgl. Bew/ Gillespie (1999): 403; Sullivan (1998): 76; sowie allgemein Smyth (2000) für eine Übersicht über die Opfer des Konflikts und Morrissey/ Smyth (2002) für die Frage nach Opfern und Schuld.

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  2. Siehe hierzu u.a. McIntyre (1995,2001); Brennan/ Gillespie (1996); Ivory (1999); Irvin (1999).

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  3. Siehe hierzu u.a. English/ Walker (1996); Cochrane (1997); Shirlow/ McGovern (1997); McIntoch (1999).

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  4. Die Geschichte (Nord-) Irlands wird u.a. diskutiert in Elvert (1994, 31999); Loughlin (1998); Roche/ Barton (1999); Barton (1999); Bew/ Gillespie (1999); McKittrick/ McVea (2000).

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  5. Vgl. Sturm (1998): 316.

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  6. Vgl. hier und im folgenden Sturm (1998); auch Harkness (1994); Grote (1998); Mansergh (2000). Speziell für die einzelnen Etappen siehe z.B. Gillespie (1998) und Wolff (2001) zum Sunningdale Agreement; Boyle/ Hadden (1984) zum New Ireland Forum; Girvin (1986), O’Leary (1987) und Cochrane (1993) zum Anglo-Irish Agreement; Arthur (1993, 1994) zur Downing Street Declaration; Evans/ O’Leary (1997) und Morrow (1997) zu Frameworks for the Future; sowie Moltmann (1998), Ruane/ Todd (1999), Hazelton (2000), Wilford (2001), Beggan/ Indurthy (2002), Wolff (2002), Kempin (2003) und Wilford/ Mac Ginty/ Dowds/ Robinson (2003) zum Karfreitags-Abkommen.

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  7. Siehe Boyce (21996); Carterall/ McDougall (1996); O’Leary (1997); Arthur (1999); O’Donnell (1999); Dixon (2001); Patterson (2001); Tannam (2001) zur Nordirlandpolitik Großbritanniens.

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  8. Zur Nordirlandpolitik der Republik Irland: Siehe Herz (1994); Girvin (1999); Coakley (2001); Tannam (2001).

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  9. Zur SDLP siehe u.a. Hume (1996); Cunningham (1997); Murray (1998); Farren (2000).

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  10. Zur Provisional IRA (nachfolgend als,IRA‘bezeichnet) und deren,politischen Arm‘Sinn Féin: Siehe u.a. Rowan (1995); Adams (1996); Tangen Page (1996); Taylor (1997); Guelke (1999); Neumann (1999); Bell (2000); O’Brien (2000).

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  11. Allgemein zu UUP und DUP: Siehe Aughey (2000); MacDonald (2000).

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  12. Teilnehmer waren UUP, DUP sowie die Progressive Unionist Party und die Ulster Democratic Party auf unionistischer Seite, SDLP und SF seitens der Nationalisten sowie die ungebundenen Labour (Nordirlands), Northern Ireland’s Women Coalition und Alliance Party. Vgl. Grote (1998): 647. Zu letzterer: Evans/ Tonge (2003).

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  13. Siehe Mitchell (1999). Allgemein zur Politik der USA gegenüber Nordirland, die v.a. während der Präsidentschaft Bill Clintons einen neuen Impetus erhielt: Siehe O’Clery (1996); Dempsey (1999); Dumbrell (2000). Andere externe Parteien inklusive der EU — deren Relevanz gründete eher darauf, daß sie als Forum zur Annäherung zwischen Großbritannien und Irland nach deren Aufnahme in die Organisation 1973 diente (siehe hierzu Goodman (1996); Meehan (2000)) — spiel(t)en hingegen keine nennenswerte Rolle bei der Bearbeitung des Konflikts.

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  14. Zu diesen gehören eine durch Verhältniswahl bestimmte, auf powersharing basierende parlamentarische Versammlung (Northern Ireland Assembly) bestehend aus 108 Mitgliedern mit einer eigenen Exekutive, eine gesamtirische Dimension in Form eines Rats der Minister der Republik und Nordirlands (North/ South Ministerial Council), eine gesamt-britische Dimension durch die Etablierung eines Britisch-Irischen Rats (British-Irish Council) sowie eine intergouvernementale Dimension durch die Einrichtung einer Regierungskonferenz zwischen der Republik Irland und Großbritannien (British-Irish Intergovernmental Conference). Weitere wichtige Bestimmungen betrafen Menschenrechte und Chancengleichheit, die vorzeitige Entlassung von Gefangenen, die Reform des Polizei- und Justizwesens sowie die Entwaffnung der paramilitärischen Gruppen beider Seiten. Das Abkommen ist abgedruckt in Cox/ Guelke/ Stephen (2000a): 301 ff.

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  15. Das Abkommen wurde am 22.5.1998 von der nordirischen Bevölkerung mit 71% Zustimmung (Wahlbeteiligung: 81%) angenommen. Zudem kam es auch in der Republik zu einem erfolgreichen Referendum mit 94% Zustimmung (Wahlbeteiligung: 55%) über die Änderung von Art. 2 und Art. 3 der Verfassung (siehe Fn. 452). Vgl. Grote (1998): 647. Allgemein zu den Referenda: Siehe Elliott (1999); O’Neill (1999).

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  16. Siehe Kempin (2003); Moltmann (2000); O’Leary (2001): 74 ff. für die Entwicklungen nach der Unterzeichnung des Karfreitags-Abkommens.

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  17. Vgl. Moltmann (1998): 25.

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  18. Für Details zu den Problemen im Vorfeld der Konstituierung der Regionalregierung: Siehe Moltmann (2000).

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  19. Zur Frage des decommissioning, für welches die Frist zur Ausmusterung im Frühjahr 2002 um fünf Jahre verlängert und zu deren Überwachung und Verifizierung eine internationale Kommission eingesetzt wurde; Siehe McInnes (2000).

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  20. Laut The Economist (6.12.2003: 32) sind DUP und SF jedoch gar nicht mehr so,radikal‘wie früher, weshalb das Ërgebnis der Wahl nicht überbewertet werden sollte.

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  21. Vgl. FAZ, 3.11.2001: 1.

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  22. Vgl. Cox/ Guelke/ Stephen (2000b): 291.

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  23. Siehe hierzu allgemein Weitzer (1999); Dickson (2000); Walker (2001).

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  24. So kam es beispielsweise im Juli 1998 und im Juli 2002 in Portadown (Garvaghy Road) zu heftigen Zusammenstößen zwischen der Polizei und unionistischen Marschteilnehmern. Vgl. Moltmann (2000): 6; FAZ, 8.7.2002: 5. Siehe Jarman (1997) und Müller (1999) für Details zu den je nach Lesart eine Provokation oder die Ausübung der eigenen Kultur darstellenden Märschen, deren Konfliktpotential seit 1997/98 durch die Arbeit einer die Routen festlegenden unabhängigen Paraden-Kommission entschärft werden soll.

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  25. Beispielhaft hierfür sind die Attacken von Unionisten auf,katholische‘Schulkinder in Belfast (u.a. Ardoyne Road), deren Schulweg sie durch,protestantisches Gebiet‘führt. Vgl. FAZ, 5.9.2001: 8; FAZ 11.1.2002: 1. Siehe allgemein hierzu Breen/ Devine (1999); Nic Craith (2003); und Müller (1999: 69 ff.) zu der sich in der Existenz von,unionistischen‘und,nationalistischen‘Vierteln manifestierenden (geographischen) Segregation der beiden Gruppen; sowie Stephen (2000) zur Darstellung des,parallelen Schulsystems‘bestehend aus,katholischen‘und,protestantischen‘Schulen.

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  26. Zu nennen sind hier neben den Aktivitäten der Kirchen u.a. die Historical Societies, die mittels der Beschäftigung mit den geschichtlichen Hintergründen des Konflikts für ein besseres Verständnis der und Bewußtsein für die,Anderen‘sowie für die Aufnahme direkter Kontakte zwischen den Gruppen sorgen wollen, oder der 1990 von der britischen Regierung gegründete Community Relations Council, z.B. Lehrgänge zur Konfliktbearbeitung für lokale Gruppen anbietet, mit dem zugrundeliegenden Ziel der Unterstützung der moderaten und auf Ausgleich abzielenden Kräfte auf nationalistischer und unionistischer Seite. Vgl. Byrne (2001): 338 ff. Siehe auch Hughes (2003) zu Ansätzen zwischen wie auch innerhalb der beiden Gemeinschaften.

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  27. Moltmann (2000): 48. Auch Hazelton (2000: 27) betont, daß politische Ergebnisse weiterhin zumeist als Sieg oder Niederlage für die eine oder andere Seite gesehen werden, weshalb man nur schwerlich von einer Lösung des Konflikts sprechen könne, und laut Wolff (2002: 109) existiert in Nordirland weiterhin eine „deeply divided society“sowie „a trend of increasing divisions and a declining willingness to compromise and cooperate“. Mac Ginty/ Wilford/ Dowds/ Robinson (2001: 490) gehen bezogen auf den Parteienwettbewerb in die entsprechende Richtung mit ihrer Feststellung, daß es bislang nur vage Anzeichen dafür gebe, daß Parteien versuchen, jenseits ihrer traditionellen Wählerschaft aktiv zu werden und ihre Positionen auf der Grundlage von Leistungen und nicht von Emotionen darzustellen.

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  28. Daß eine solche Annäherung alles andere als einfach ist, zeigt die Arbeit von McEvoy (2000), in der die Chancen junger Menschen zur Friedensstiftung untersucht werden. Das Fazit der Studie lautete, daß diese Potentiale durch die anhaltende Bipolarisierung des politischen Systems sowie durch die Fortexistenz einer communal deterrence nachhaltig geschmälert werden, weshalb bei ausbleibenden Veränderungen auch künftige Generationen keineswegs,von selbst‘die Auseinandersetzungen der heutigen Zeit hinter sich lassen werden.

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  29. Halbach (1994): 17.

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  30. Vgl. Halbach (1994): 19. Menon/ Fuller (2000: 34) bemerken hierzu, daß die „old grievances are causing today’s problems.“Für Details zur Deportation: Siehe Bugaj (1995); Martin (2000).

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  31. Zur Entwicklung der tschetschenischen Identität: Siehe Choumiatski (1996), laut dem diese maßgeblich auf der Aus- und Abgrenzung von Fremden — v.a. von und gegen Russen — sowie auf der Neudefinition des Selbstbildes der Tschetschenen auf der Grundlage der eigenen, zum Teil den eigenen Absichten und Zielen,angepaßten‘Vergangenheit basiert.

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  32. Für die Entwicklungen bis zur Proklamation der tschetschenischen Unabhängigkeit 1991: Siehe z.B. Halbach (1994, 1995); Babst (1995); Krech (1996); Dunlop (1998). Für die Zeitspanne bis hin zum ersten Krieg, in welche u.a. die Annahme einer neuen Verfassung im März 1992 fällt: Siehe z.B. Krech (1997); Dunlop (1998); Heinemann-Grüder (1999); Wagner (2000).

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  33. Moskau verhängte z.B. eine Wirtschaftsblockade und unterstützte Oppositionsgruppen in finanzieller und militärischer Hinsicht. Vgl. Halbach (1994): 22; Wagner (2000): 36.

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  34. Vgl. Halbach (1999a): 12; Wagner (2000): 42 f.; Kreikemeyer (1997): 167 ff.

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  35. Vgl. Wagner (2000): 43. Für weitere Zahlenangaben: Siehe Halbach (2000): 20, laut dem die Opferzahl zwischen 80 000 nach internationalen und 100 000 nach tschetschenischen Angaben lag; und Tishkov (1999): 582 ff, der von,nur‘35 000 Todesopfern ausgeht, wovon bis zu 30 000 Zivilisten gewesen sein sollen. Zur Problematik von Flucht und Vertreibung im Kaukasus: Siehe Halbach (1999a).

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  36. Zu denken ist hier z.B. an die Vorkommnisse in Samaschki im April 1995, bei dem es mehrere hundert Opfer gegeben haben soll. Vgl. Wagner (2000): 46 f.; Memorial Human Rights Center (1996).

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  37. Diesem umfassenderen Abkommen ging u.a. bereits am 22.8.1996 die Verlängerung eines Waffenstillstands voraus. Für Details zum ersten Tschetschenienkrieg wie den gescheiterten Waffenstillständen (u.a. vom Februar 1995), Attentaten und Geiselnahmen durch Tschetschenen (u.a. im südrussischen Budjonnowsk im Juni 1995 oder im dagestanischen Kisljar im Januar 1996) oder dem Friedensplan Jelzins (März 1996): Siehe z.B. Krech (1997); Wagner (2000); Knezys/ Sedlickas (1999); Beknazar (1997); Bennett (1998).

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  38. Halbach (2000: 20) bemerkt hierzu treffend, „daß Sezessionsbewegungen den Unabhängigkeitskampf meist leichter gewinnen als den Frieden“. Für die Darstellung der Zeit zwischen den Kriegen: Siehe Halbach (2000); Wagner (2000).

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  39. Maschadow erhielt 59,3% der Stimmen, Bassajew 23,5% und der zu diesem Zeitpunkt als von russischer Seite anerkannter Übergangspräsident amtierende Selimchan Jandarbiew 10,1%. Für Details zu den Präsidentschaftsund den gleichzeitig ausgetragenen Parlamentswahlen: Siehe Oberschmidt (1997).

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  40. Der maßgebliche Unterschied hierbei war, daß Dudajew seinen gegenüber Moskau radikalen Kurs zu verteidigen hatte, während Mascha4ow wegen seiner zu moderaten Haltung gegenüber Rußland unter Druck geriet. Vgl. Halbach (2000): 21.

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  41. Beispiele für die z.T. äußerst heftigen Auseinandersetzungen sind die Verhängung des Ausnahmezustands und ein Attentatsversuch auf Maschadow. Vgl. Rau (2002): 21 ff.

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  42. Vgl. Wagner (2000): 144 ff.; Rau (2002): 89 ff.

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  43. Art. 2 des Friedensvertrags, in dem festgelegt wurde, daß die Beziehungen zwischen Rußland und Tschetschenien auf der Grundlage des internationalen Rechts beruhen sollen, war vielmehr eine,Quelle‘für den Fortbestand der Divergenzen, da sich Tschetschenien im Sinne dieses Artikels als Teil des internationalen — und nicht nationalen — Rechts sah. Vgl. Wagner (2000): 150.

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  44. Vgl. Wagner (2000): 153 ff. Siehe Rau (1999) für Details zu den von ihm als „Entführungsepidemie“bezeichneten Entwicklungen.

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  45. Vgl. Wagner (2000): 159 f. Umstritten ist, inwieweit die russische Führung bereits den abermaligen Einmarsch in Tschetschenien geplant hatte und die geschilderten Ereignisse nur als Rechtfertigung für einen bereits beschlossenen Krieg nutzte. Vgl. Wagner (2000): 162.

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  46. Für die Entwicklungen des zweiten Krieges: Siehe z.B. Grobe-Hagel (2001); Proskurjakov (2003); wie auch Wagner (2000): 162 ff.; Halbach (2000): 27 ff; und Hughes (2001), die sich vergleichend mit den beiden Kriegen befassen.

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  47. Siehe u.a. die Berichte des Memorial Human Rights Center (1996) zu Vorkommnissen im ersten und von Human Rights Watch (2000) für Menschenrechtsverletzungen im zweiten Krieg. Als weitere stark im Kontext des Tschetschenienkonflikts engagierte zivilgesellschaftliche Gruppierungen sind das Komitee der Soldatenmütter oder Einzelpersonen, wie der frühere Leiter der Menschenrechtskommission des russischen Präsidenten und ehemalige Menschenrechtsbeauftragte der Duma, Sergej Kowaljow, zu nennen. Allgemein zur Haltung der russischen Bevölkerung zu den Kriegen: Siehe Wagnsson (2000): 143 ff; Wagner (2000): 123 ff.

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  48. Zu Putin und dessen Aufstieg, an welchem seine Ankündigungen bezüglich des von ihm geplanten konsequenten Vorgehens in Tschetschenien einen wichtigen Anteil hatten: Siehe z.B. Schneider (2000); Treisman (2002).

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  49. Siehe Wagnsson (2000) für diese Nutzung von Stereotypen im russisch-tschetschenischen Verhältnis.

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  50. Halbach (2001: 1109) bemerkt hierzu: „Rußland nutzte den Hinweis auf einen von außen gesteuerten islamischen Extremismus und internationalen Terrorismus (…) als Hauptlegitimationsargument für sein Vorgehen in Tschetschenien“. In diesem Sinne auch Peter/ Wagner (2001). Zu Verbindungen tschetschenischer Kämpfer zum internationalen Terrorismus: Siehe Halbach (2000): 13; Malek (2002): 21 f. Zu berücksichtigen ist ferner das Vorgehen des Westens im Kosovo, das Rußland ebenfalls als Bezugspunkt zur Rechtfertigung seiner nach eigener Lesart v.a. auf die Durchsetzung der Menschenrechte abzielenden Aktivitäten in Tschetschenien nutzte. Vgl. Wagner (2000): 166 f.; Arbatov (2000).

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  51. Hierbei soll nicht die von einzelnen Staaten oder auch von internationalen Organisationen vorgetragene Kritik übergangen werden. Siehe hierzu u.a. Halbach (2000): 30; Kreikemeyer (1997): 181 ff. Gleichwohl ist der auf Moskau ausgeübte Druck keineswegs derart, daß dieses seinen Kurs grundlegend ändern müßte. Vgl. Kreikemeyer (1997): 181; Halbach (2000): 20; Feichtinger (2000): 101.

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  52. Wie grundsätzlich sich die Haltung Moskaus zu Maschadow verändert hat, zeigt sich daran, daß dieser, aufgrund seiner Verläßlichkeit als Verhandlungspartner von Lebed bei den zum Waffenstillstand von Chasawjurt führenden Gesprächen, bei den tschetschenischen Präsidentschaftswahlen von 1997 laut Oberschmidt (1997: 583) noch der „Wunschkandidat“Rußlands war.

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  53. Wagner (2000: 178) konstatiert: „Ein Frieden zwischen Rußland und Tschetschenien und in Tschetschenien muß in Anbetracht der Realität für die absehbare Zukunft Utopie bleiben, die wenig Aussicht auf Realisierung hat.“

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  54. Für Darstellungen der sicherheitspolitischen Lage im (Nord-) Kaukasus, die in nicht unerheblichem Maße von den Entwicklungen in Tschetschenien beeinflußt wird: Siehe u.a. Luchterhandt (1999); Halbach (1999b, 2000, 2001); Manutscharjan (2000); Erler (2002).

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  55. Vgl. Peter/ Wagner (2001): 1258 ff.

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  56. Zur Namensproblematik: Siehe z.B. Cowan (2000): XIIIff.

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  57. Cowan/ Brown (2000: 4) betonten etwa: „Events of the last ten years (…) suggest that the Republic of Macedonia is operating as a stable state.“Auf derlei bis kurz vor Ausbruch des Krieges vertretene Fehleinschätzungen weist Hensell (2002: 1) hin.

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  58. Siehe Fn. 525 für Literatur zum überwiegend äußerst positiv bewerteten Engagement — der Einsatz in Mazedonien, so beispielsweise Ackermann (2000: 3), „stands out as one of the relatively successful applications of preventive diplomacy“—, das angesichts der Entwicklungen des Jahres 2001 wohl nur eine suspensive Wirkung hatte.

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  59. Hensell (2002: 5) spricht von einer „Monopolisierung von politischen und ökonomischen Machtchancen durch die slawischen Mazedonier“.

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  60. Für eine Darstellung der Entwicklungen bis 2000: Siehe z.B. Poulton (22000); Jandl (2001); Schrameyer (2001); Voss (2001); Mazower (2002); Schmidt (2002); Zahariadis (2003); Willemsen (2001). Siehe Willemsen (22004) für eine Einführung in das politische System Mazedoniens.

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  61. Hensell (2002): 8. Moeller (1997: 282) spricht von „zwei Parallelgemeinschaften“.

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  62. Willemsen (2001): 21.

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  63. Marko (1996): 293.

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  64. Hensell (2002: 6) erachtet diese Herabstufung als ein von jugoslawischer bzw. von slawisch-mazedonischer Seite bewußt eingesetztes Mittel zur Nationenbildung. Auch Willemsen (2001: 7) verweist auf die „integrierende Funktion“des mit der Nationenbildung einhergehenden mazedonischen Nationalismus. Zur Frage der Identitätsbildung auch Cowan (2000); Roudometof (2000, 2002); Voss (2003).

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  65. Vgl. Willemsen (2001): 17; Voss (2001): 279; Hensell (2002): 9.

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  66. Vgl. Eldrige (2002): 53. Zu nennen sind ferner erhebliche wirtschaftliche Probleme Mazedoniens, die u.a. eine Folge des Wegbrechens früherer Märkte wie auch das Resultat der UN-Sanktionen gegen Jugoslawien (1992–1995) und des von Griechenland im Februar 1994 verhängten Embargos, welches durch eine Vereinbarung zwischen Mazedonien und Griechenland vom September 1995 beendet wurde, waren. Vgl. Moeller (1997): 283 f.

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  67. Zum Verhältnis Mazedoniens zu seinen Nachbarstaaten und hierbei v.a. zu Griechenland: Siehe Willemsen (2001): 8 ff.; Zahariadis (2003): 264 ff.

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  68. Vgl. Zahariadis (2003): 264.

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  69. Moeller (1997): 290. Details zu den, zumindest was die Verhinderung eines spill-over der Kampfhandlungen auf Mazedonien betrifft, als erfolgreich zu bewertenden Präventionsmaßnahmen und hierbei v.a. zu den Aktivitäten von UNO (die UN-Mission UNPREDEP lief bis Anfang 1999) und OSZE finden sich u.a. bei Troebst (1995); Moeller (1997); Ackermann (2000); Williams (2000); Kern (2002): 260 ff.

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  70. Während das Gesuch Mazedoniens somit in erster Linie durch mögliche externe Bedrohungen motiviert wurde, bezog die UNO auch interne mazedonische Entwicklungen mit ein, die man ebenfalls als die Lage in Mazedonien potentiell destabilisierende Faktoren erachtete. Vgl. Williams (2000): 109; Eldrige (2002): 53. Laut Zahariadis (2003) war die Fokussierung der mazedonischen Eliten auf externe Bedrohungen maßgeblich für die spätere Eskalation des interethnischen Konflikts, da hierdurch auf den internen Konflikt ausgerichtete Maßnahmen hinausgezögert wurden und man den inneren Entwicklungen insgesamt nicht die eigentlich notwendige Aufmerksamkeit entgegenbrachte.

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  71. Vgl. Willemsen (2001): 13. Williams (2000: 33) konstatiert diesbezüglich, daß der „1994 census neither eased the tension between ethnic Albanians and Macedonians nor lessened the demands of the former“.

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  72. Vgl. Hensell (2002): 10. Ausdruck der fortbestehenden Spannungen waren die Entwicklungen im Kontext der Gründung einer albanischen Universität in Tetovo (Dezember 1994), in Zuge von deren Eröffnung es nach den Zusammenstößen vom November 1992 in Skopje abermals zu blutigen Auseinandersetzungen zwischen den beiden Volksgruppen kam.

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  73. Siehe Xhaferi (2001).

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  74. Grundlage für die Zusammenarbeit war der gemeinsame Antikommunismus sowie die Ablehnung einer proserbischen Option. Vgl. Jandl (2001): 12.

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  75. Vgl. Willemsen (2001): 25; Jandl (2001): 12. Zahariadis (2003: 272) bemerkt hierzu: „The crisis in Kosovo served as a catalyst for bringing an end to the idyllic portrayal of ethnic relations.“

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  76. „On the eve of [Macedonia’s] independence in 1991, ethnic Albanians bitterly complained of economic and social marginalization, the lack of educational opportunities, and the loss of constitutionally-guaranteed rights. Ten years later on the eve of the civil war, Albanians complained more vocally of the same deprivations of rights and privileges they once enjoyed under communist rule.“Zahariadis (2003): 262. Details zum innerstaatlichen Krieg finden sich u.a. bei Jandl (2001); Brunnbauer (2001); Eldrige (2002).

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  77. Eldrige (2002: 58) spricht von bis zu 6000 Kämpfern der UÇK, die nicht identisch mit der kosovarischen UÇK war. Laut Hensell (2002: 14) stellte die mazedonische UÇK vielmehr eine Bewegung der albanischen Kräfte dar, die nicht in das mazedonische System integriert waren, weshalb sie zum Teil als,Ergebnis‘des Konflikts zwischen slawischen und albanischen Mazedoniern, zum Teil jedoch auch als Folge von Entwicklungen innerhalb der albanischen Volksgruppe zu sehen sei. Siehe hierzu auch Lipsius (2001).

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  78. Vgl. Voss (2001): 272.

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  79. Die EU schloß z.B. im April 2001 ein mit finanziellen Hilfsleistungen in Höhe von $ 30 Millionen versehenes Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen mit Mazedonien als Anreiz für die politischen Parteien der beiden Volksgruppen zur Aufnahme und Fortführung eines Dialogs ab. Vgl. Eldrige (2002): 62.

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  80. Die Inhalte des Abkommens weisen deutliche Parallelen zu den Mitte Juni vom politischen Sprecher der UÇK, Ali Ahmeti, veröffentlichten Forderungen auf, die wiederum den Anliegen der albanischen politischen Parteien weitestgehend entsprachen. Zu diesen gehörten Verfassungsreformen zur Stärkung der Rechte der Albaner (Status, Sprache), eine Amnestie sowie eine Intervention der NATO in Mazedonien zur Gewährleistung eines dauerhaften Friedens, wofür sich die UÇK als Gegenleistung demilitarisieren und ihre Waffen an die NATO abgeben wollte. Vgl. Roudometof (2002): 216; Eldrige (2002): 64.

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  81. Vgl. Hensell (2002): 16. Roudometof (2002: 217) bezeichnet als Ziel des Rahmenabkommens „to satisfy Albanian demands for official recognition of their status as equal partners in the state“.

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  82. Vgl. Pettifer (2002).

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  83. Es folgen Türken (3,9%), Roma (2,7%) und Serben (1,8%). Allgemein zur demographischen Situation in Mazedonien und hierbei v.a. zur Lage von Minderheiten: Siehe Marko (1996): 287 ff.; Daftary (2001): 5 ff.; Zoon (2001); Marcinowicz/ Paradysz (2003); sowie Perry (2000) speziell zum Verhältnis zwischen Slawen und Albanern.

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  84. Vgl. Zahariadis (2003): 276.

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  85. So etwa Zahariadis (2003): 275.

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  86. Willemsen (2001): 23. Auch Ackermann (2000: 175) verweist darauf, daß die Nähe zwischen den politischen Eliten der beiden Lager wesentlich ausgeprägter sei, als diejenige auf der gesellschaftlichen Ebene.

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  87. Vgl. Eldrige (2002): 67. Roudometof (2002: 218) bemerkt zur NATO-Operation, daß „the Macedonians viewed the entire operation as a sham“.

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  88. Vgl. Eldrige (2002): 67.

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  89. Willemsen (2001): 15. Auch Zahariadis (2003: 275f.) verweist auf die „significant animosity between Albanians and Slavs as to the rights given to ethnic Albanians“.

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  90. Hensell (2002): 17. Meldungen über Zusammenstöße finden sich z.B. in FAZ: 31.5.2003, 4; FAZ: 13.12.2003: 6.

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  91. Vgl. Eldrige (2002): 73 f.

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  92. Eine weitere Quelle politischer und finanzieller Unterstützung ist der im Juni 1999 unter Beteiligung diverser Staaten, internationaler Organisationen (u.a. EU, OSZE, UNO, Europarat) und regionaler Initiativen etablierte,Stabilitätspakt für Südosteuropa‘, dessen Ziel darin besteht, in langfristiger Perspektive eine stabile Friedensordnung für den Balkan zu etablieren. Für Details zum Stabilitätspakt und dessen drei Arbeitstischen (I: Demokratisierung; II: wirtschaftlicher Wiederaufbau; III: Sicherheit): Siehe z.B. Calic (2001); Deimel (2001).

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  93. Vgl. Eldrige (2002): 70 ff. Weitere Problembereiche sind u.a. die Rolle von Medien sowie der Umgang mit — genauer die Misinterpretation und somit Instrumentalisierung von — Geschichte für politische Ziele. Vgl. Nicolet (2001); Brown (2000).

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  94. Auf die potentiell positive Wirkung der Dezentralisierung weist Willemsen (2001: 29) hin: „Eine Dezentralisierung des Landes hätte den Vorteil, daß sich neue ökonomische und soziale Konfliktlinien entwickeln, die quer zur ethnischen Teilung im Lande verlaufen, was sich positiv auf die Gesellschaft auswirken könnte.“

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  95. Vgl. Hensell (2002): 17; Willemsen (2001): 14; wie auch Spirovski (2002): 234, der die Beibehaltung einer übergroßen staatlichen Verwaltung und somit die Herauszögerung der notwendigen Reformen als „tacitly agreed price for the social peace“bezeichnet.

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  96. Vgl. Eldrige (2002): 76; Willemsen (2001): 13; Roudometof (2002): 219.

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Brummer, K. (2005). Die Fallbeispiele. In: Konfliktbearbeitung durch internationale Organisationen. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-80659-8_7

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