Zusammenfassung
Der Forschungsbeirat hatte 1952 von der Bundesregierung als Aufgaben sowohl die Erstellung eines Sofortprogramms für den Fall einer Wiedervereinigung als auch die Klärung der Lage in den einzelnen Wirtschaftszweigen in der DDR übertragen bekommen.1 Dabei sollte der Forschungsbeirat von einer friedlichen Wiedervereinigung der DDR mit dem Gebiet der Bundesrepublik ausgehen. Für alle Gebiete jenseits der Oder-Neiße-Linie war der Forschungsbeirat nicht zuständig. In Betracht kommende Fragen sollten durch einen gesamtdeutschen Gesetzgeber, der frei in seinen Entschließungen sei, neu geregelt und durch entsprechende Maßnahmen der Exekutive umgesetzt werden. Der Forschungsbeirat wollte also keine Präjudizierung vornehmen. Zudem beschränkte er sich bewusst auf wirtschaftliche und soziale Fragen und Probleme. Diese stellten aus Sicht der Politik die Kernfragen eines möglichen Wiedervereinigungsprozesses dar. Zudem sollte eine mögliche Überlastung bei einer Ausdehnimg auf andere Fragekomplexe vermieden werden.2
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© 2005 VS Verlag für Sozialwissenschaften/GWV Fachverlage GmbH, Wiesbaden
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Gloe, M. (2005). Die Aufgaben und Ergebnisse des Forschungsbeirates. In: Planung für die deutsche Einheit. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-80651-2_6
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-80651-2_6
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Print ISBN: 978-3-531-14435-1
Online ISBN: 978-3-322-80651-2
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