Zusammenfassung
Im Anschluss an die Analyse der langfristigen historischen Entwicklung von Verfassung und Nation in Deutschland und Frankreich konzentriert sich der zweite Teil auf die staatsrechtlichen Diskurse am Ende des neunzehnten und zu Beginn des zwanzigsten Jahrhunderts. Diese Staats- und verfassungsrechtlichen Diskurse können als eine deutungskulturelle „Achsenzeit“ betrachtet werden, in der legitimitätsstiftende Argumentationsmuster gesammelt und gleichzeitig im Recht institutionell konzentriert werden.1 In der Folge der Ausdifferenzierung des modernen, administrativen Anstaltsstaates entwickelt sich auch das Staats- und Verfassungsrecht als akademisch institutionalisierte Disziplin. Bei der Rechtswissenschaft handelt es sich daher um einen deutungskulturellen Elitendiskurs, der insbesondere in seiner Staats- und verfassungsrechtlichen Ausprägung gegenüber der Deutungsmacht anderer Diskurse eine Sonderstellung einnimmt. Das Recht als zwangsbewehrtes Steuerungsmedium ist für seine Funktion auf eine ständige Interpretation angewiesen. Daher erhalten auch die Interpretationen des Rechtes, die vor allem von der Rechtslehre geliefert werden, einen besonderen Einfluss auf die Ordnungsvorstellungen des politischen Gemeinwesens.
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© 2004 VS Verlag für sozialwissenschaften/GWV Fachverlage GmbH, Wiesbaden
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Schulz, D. (2004). Die französische Verfassungslehre in der III. und IV. Republik. In: Verfassung und Nation. Schriftenreihe „Verfassung und Politik“. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-80639-0_6
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Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften
Print ISBN: 978-3-531-14410-8
Online ISBN: 978-3-322-80639-0
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