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Öffentlichkeit und demokratischer Prozess

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Kein modernes Babel

Part of the book series: Bürgergesellschaft und Demokratie ((BÜD,volume 21))

  • 133 Accesses

Zusammenfassung

Die Frage nach den sozialen Voraussetzungen der Demokratisierbarkeit einer transnationalen europäischen Politie berührt Kernfragen eines modernen Demokratieverständnisses. Damit sich die Bürger selbst regieren können, müssen sie eine Art „Demos“bilden, das heißt kommunikationsfähig sein und — in einem genauer zu bestimmenden Maße — sozialintegriert sein. Aber wann ist eine Gruppe von Menschen „kommunikationsfähig“und was ist das Minimum an Sozialintegration, das gegeben sein muss, damit eine sozioökonomisch, politisch, ethnisch und kulturell heterogene Gruppe von Menschen eine lebendige politische Gemeinschaft bilden kann? Sind Gesellschaften, die dieses „Minimum“nicht erreichen, nicht demokratiefähig? Werden moderne Gesellschaften durch demokratische Politik sozial integriert oder ist es umgekehrt: setzen demokratische Rechte ein hohes Maß an vorpolitischer — kultureller und sprachlicher — Gemeinschaftlichkeit voraus? Diese klassischen Fragen der politischen Soziologie werden durch die Herausforderungen von Globalisierung, Europäisierung und Multikulturalismus neu aufgeworfenen.10

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Literatur

  1. Vgl. Habermas(1966: 142–153)

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  2. Fetscher (1993: 80). Ich schlage im folgenden eine eher prozeduralistische Lesart Tocquevilles vor. Eine kommunitaristische Lesart seiner Schriften findet sich exemplarisch bei Taylor (2002).

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  3. Vgl. Tocqueville (1985 [Orig. 1835/40]: 30 f). Tocqueville (1985: 225 ff) scheint der Rechtsstaat allein nicht stark genug zu sein, um das Umschlagen von Freiheit und Gleichheit in Gewalt und Anarchie zu verhindern. Daher misst er der Religion oder auch einer Zivilreligion große Bedeutung bei. Sein Argument ist jedoch genau besehen eines für einen gewissen Wertkonservatismus: Wenn die Menschen bestimmte Veränderungen von vornherein nicht anstreben, weil geteilte fundamentale Einstellungen den Wunsch nach Veränderung beschränken, stünden die Chancen für eine stabile Ordnung günstiger als in einer Gesellschaft, in der nichts als sakrosankt gilt.

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  4. Weber (1980: 16).

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  5. Ebd.: 122, 124.

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  6. Ebd.: 19.

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  7. Ebd.: 124.

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  8. Ebd.: 122–176, 551–579.

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  9. Für diese Interpretation finden sich zahlreiche Belege. Vgl. Weber (1980: 554 f, 665, 853).

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  10. Ebd.: 868.

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  11. Diesen bei Weber und Parsons bereits erkennbaren Zusammenhang von säkularem, positiv gesalztem Recht und Demokratisierung von Herrschaft, die zusammen einen neuen Modus sozialer und politischer Integration bilden, hat Habermas deutlich herausgearbeitet (Habermas 1992: 90–103).

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  12. Vgl. Schumpeter (1993 [Orig. 1942]); Downs (1957); Ackerman (1980, 1989) und Michelman (1988).

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  13. Vgl. Schumpeter (1993: 413–420, insbesondere S. 416).

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  14. Vgl. Gerhards (2001: 230).

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  15. Vgl. Benhabib (1991: 154).

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  16. Ackerman (1989: 16–22) vertrat diese Position bei der Verteidigung der liberalen Rechtstheorie gegen ihre kommunitaristische Entdifferenzierung. Auch Luhmanns (1985) Kritik an der Materialisierung des Rechts, also die rechtliche Garantie von Gruppeninteressen, kann als liberale Verteidigung der Neutralität des Rechts gelesen werden. Die Autoren befürchten, dass das Recht in seiner Eigendynamik verletzt und in seiner Funktionsfähigkeit beeinträchtigt wird, wenn Fragen des „guten Lebens“rechtlich kodifiziert werden.

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  17. Vgl. hierzu Tocqueville (1985: 142, 150–153, 222–224). Tocqueville verwendet den Begriff der „öffentlichen Meinung“im Sinne von Kommunikation im sozialen Nahraum und dort dominanter populärer Vorurteile und Einstellungen (ebd. 199 f, 273, 275 f), also im Sinne dessen, was Platon als doxa verachtete.

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  18. Bemerkenswert ist, dass es in dem Moment, wo Tocqueville von „Öffentlichkeit“im heutigen Begriffsverständnis spricht, von vom herein auch um mediale Kommunikation und nicht mehr um face-to-face Kommunikation in der ggf. bornierten Nachbarschaft geht. Die Möglichkeit, an Vernunft und Moral des anonymen Massenpublikums zu appellieren, schützt die persönliche Unabhängigkeit der Bürger und die geistige Freiheit eines Landes.

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  19. Vgl. Michelman (1988: 283).

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  20. Vgl. auch Luhmann, der in Legitimation als Verfahren (1993) ein ähnliches Verständnis des demokratischen Prozesses erkennen ließ.

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  21. Benhabib (1991: 154). „Die Unterscheidung zwischen Fragen der Gerechtigkeit und solchen des guten Lebens kann nicht durch eine Art moralische Geometrie vorentschieden werden, vielmehr wird uns der Prozess des uneingeschränkten öffentlichen Dialogs selbst helfen, die Natur der Fragen zu definieren, über die wir streiten.“(Ebd.: 153)

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  22. Vgl. Habermas (1996: 280).

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  23. Vgl. Benhabib (1991: 165).

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  24. Vgl. auch Habermas (1992: 541–570).

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  25. Freilich haben diese Diskussionen ältere Traditionen in Europa und den USA. Habermas meinte sogar, dass sie letztlich konstitutiv für den philosophischen Diskurs der Moderne sind, der immer wieder um das Motiv des Erlahmens der sozialen Bindekräfte kreiste und nach Äquivalenten für die vereinigende Macht der Religion suchte (Habermas 1985: 166).

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  26. „Die Demokratie ist zu einer Norm geworden, der sich niemand mehr verweigern kann…. Kurz, es ist heute einzig die Demokratie, die politische Legitimität liefert.“(Taylor 2002: 11)

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  27. Ich folge hier der sehr ausgewogenen Zusammenfassung der Diskussion zwischen Kommunitaristen und Liberalen bei Forst (1993: 182, 196–203).

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  28. Vier Grundfragen trieben die Kommunitarismus-Liberalismus-Debatte an: 1. Die Konstitution des Selbst. Kommunitaristische Kritiker kritisierten den atomistischen Personenbegriff der liberalen Theorie. 2. Der Vorrang individueller Rechte vor gemeinschaftlichen Konzeptionen des Guten, d. h. das Problem der ethischen Neutralität von Gerechtigkeitsprinzipien. 3. Die Voraussetzungen politischer Integration und Legitimation. 4. Die Möglichkeit und Begründung einer universalistischen und formal-prozeduralistischen Gerechtigkeitstheorie (Forst 1993: 182).

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  29. Vgl. Putnam (1993, 2000).

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  30. Zur Darstellung des kommunitaristischen Demokratie- und Öffentlichkeitsverständnisses vgl. Habermas (1996: 279) im Anschluss an Michelman (1988: 284).

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  31. Vgl. MacIntyre (1987, 1993: 99); Etzioni (1995).

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  32. Vgl. Sandel (1989, 1993), der konsequenterweise das Jeffersonianische (oder auch Rousseauistische) Argument wiederbelebt, wahre demokratische Selbstregierung sei nur in kleinen, überschaubaren Gemeinschaften möglich.

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  33. Vgl. Honneth (1992).

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  34. Interessanterweise spielt die Öffentlichkeit nur bei Walzer (1991, 1993b) und Taylor (2002) explizit eine Rolle. Bei den meisten anderen führenden Köpfen des Kommunitarismus wird Öffentlichkeit als Schauplatz kollektiver Selbstverständigungsprozesse implizit vorausgesetzt.

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  35. Vgl. Arendt (1981 [Orig. 1958]).

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  36. Ebd.: 14 f.

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  37. Ebd.: 19 f.

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  38. Reden als politische Tätigkeit bediente sich der Rhetorik als Kunst des Überredens und Überzeu-gens. Später bezog sich das politische Handeln wesentlich auf die Kriegskunst.

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  39. Ebd.: 29 f.

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  40. Ebd.: 31 ff.

    Google Scholar 

  41. Ebd.: 20–22.

    Google Scholar 

  42. Ebd.: 38 ff.

    Google Scholar 

  43. Ebd.: 59.

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  44. Ebd.: 49 ff.

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  45. Ebd.: 52.

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  46. Ebd.: 64 ff.

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  47. Benhabib (1991: 165). Siehe auch Habermas’ (1990b: 18 ff) zustimmende Reaktion.

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  48. Vgl. Arendt (1986 [Orig. 1963]). Kritisch dazu Fraser (1992); Fraser/Gordon (1994) und Habermas (1998: 117 f), der davon spricht, dass der Staatsbürgerstatus „einen Gebrauchswert behalten und sich auch in der Münze sozialer, ökologischer und kultureller Rechte auszahlen“müsse, um eine Quelle sozialer Solidarität zu bleiben.

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  49. Vgl. Arendt(1981, 1986).

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  50. Exemplarisch Villa (1992: 717–719). Hier werden die Parallelen zwischen den Theoretikern der Postmodeme und Arendt hervorgehoben.

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  51. Zum performativen Modell vgl. Gerhards (2001: 236).

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  52. Paradigmatisch für solche Vereinigungen sind für Arendt (1986) revolutionäre Räte.

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  53. Vgl. Taylor (2002: 99 f).

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  54. Ebd.: 110.

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  55. Vgl. Habermas (1996: 277), dessen Einwände gegen das republikanische Assoziationsmodell der Öffentlichkeit, sich genauso gegen sein ursprüngliches Verfallsmodell der bürgerlichen Öffentlichkeit richten, von dem er sich damit distanziert (Habermas 1990a [Orig. 1962], 1990b).

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  56. Vgl. Taylor (2002: 104 ff).

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  57. Vgl. Habermas (1996: 283).

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  58. Liberale würden bestreiten, dass vorpolitische Ressourcen jemals in der Geschichte unhinterfragt zur Verfügung standen und sehen in der Beschwörung vormoderner Gemeinschaftlichkeit eine idealisierende Projektion. Schon in Webers (1980: 22) Kritik an Tönnies wird die Skepsis gegenüber der Verklärung traditionaler Gemeinschaftlichkeit deutlich.

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  59. Vgl. Habermas (1996: 142, 158, 189, 292).

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  60. Ebd.: 165 f.

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  61. Die Positionen von Rorty (1986), Walzer (1992a, 1993a) und Habermas (1996) konvergieren in der Anerkennung der stärksten kommunitaristischen Argumente und ihrer Integration in einen prozeduralen Liberalismus, welcher nicht mehr differenzblind für Anerkennungskonflikte ist.

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  62. Vgl. Habermas (1992); Peters (1994, 1998) und Schmalz-Bruns (1995a, 1995b).

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  63. Vgl. Habermas (1990a [Orig. 1962]) sowie die Verfallsmodelle der Öffentlichkeit von Arendt (1981 [Orig. 1958]) und Sennett (1983 [Orig. 1977]).

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  64. Das Projekt der Moderne beinhaltet neben der Rationalisierung von ökonomischen und administrativen Funktionen auch die Ausdifferenzierung der Lebenswelt in Gesellschaft, Persönlichkeit und Kultur, die in zunehmendem Maße der Reflexion zugänglich und so demokratisierbar werden. Hier wird das emanzipatorische Potential der Modernisierung verortet (vgl. Habermas 1981).

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  65. „Aber das Diskurs-Modell kann, gerade weil es von einer fundamentalen Norm der egalitären Reziprozität ausgeht und gerade weil es die Demokratisierung aller gesellschaftlichen Normen entwirft, die Demokratisierung der familialen Normen und der Normen, die die geschlechtliche Arbeitsteilung beherrschen, nicht ausschließen.“(Benhabib 1991: 163)

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  66. Vgl. Ebd.: 165.

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  67. Habermas (1990b: 19 f) integrierte Benhabibs Einwände problemlos.

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  68. Häberle (2000: 12).

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  69. Vgl. Habermas (1992, Kap. Vü und VIII, 1996).

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  70. Habermas (1996: 285).

    Google Scholar 

  71. Ebd.: 285.

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  72. Ebd.: 287.

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  73. Ebd.: 291 f.

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  74. „Das normative Selbstverständnis deliberativer Politik fordert zwar fir die Rechtsgemeinschaft einen diskursiven Vergesellschaftungsmodus; dieser erstreckt sich aber nicht auf das Ganze der Gesellschaft, in die das rechtsstaatlich verfasste politische System eingebettet ist.“(Ebd.: 291)

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  75. Vgl. Villa (1992).

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  76. Ebd.: 714.

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  77. Ebd.: 718.

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  78. Habermas (1990b: 11–50, 1996: 283 f) kritisiert inzwischen selbst die ethische Überanstrengung eines auf Konsens rekurrierenden Assoziationsmodells öffentlicher Diskurse.

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  79. Vgl. Villa (1992: 715).

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  80. Ebd.: 715 f. Vgl. Auch Lyotard (1986 [Orig. 1979]).

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  81. Die folgende Argumentation stützt sich auf die Arbeiten von Tietz (1999, 2001a, 2001b).

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  82. Gadamer zeigte in seiner Rehabilitierung des Vorurteils, dass der hermeneutische Zirkel vom Vorurteil ausgeht. Vgl. Gadamer (1990: 281–290, 1993: 60); Tietz (1999: 42–47).

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  83. Vgl. Tietz (2001b).

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  84. Das anti-skeptische Argument lautet, dass bei der Interpretation von Sprechakten das Nachsichtigkeitsprinzip immer — und nicht nur ausnahmsweise — Anwendung findet (Davidson 1990: 199, Fußnote 16). Das principle of charity ist eine generelle Rationalitäts- und Kohärenzunterstellung. Es beruht auf der „durchaus vemünftige[n] Annahme,… dass die Dummheit des Gesprächspartners über einen bestimmten Punkt hinaus weniger wahrscheinlich ist als eine schlechte Übersetzung oder- im einzelsprachlichen Fall — abweichendes Sprachverhalten.“(Quine 1980: 115)

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  85. Vgl. Rorty (1989: 38 f) der Davidsons Argumente in bezug auf das Verstehensproblem völlig akzeptiert, jedoch meint, sie träfen nicht auch auf das Begründungsproblem zu.

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  86. Vgl. Rorty (1989: 307, 1988: 36 f., Fußnote 13). Kritisch dazu Tietz (2001a).

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  87. Vgl. Villa (1992: 716 f).

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  88. Ebd.: 717. Vgl. Baudrillard (1983a, 1983b).

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  89. Ohne institutionellen Fokus verlieren normative Modelle der Öffentlichkeit leicht die Bodenhaftung und den kritischen Stachel. Vgl. Fraser (1992).

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  90. Agonale Metaphern schleichen sich nicht zufällig in die Definition von Öffentlichkeit ein. Auch Habermas (1990a) spricht von „Arenen“, Klier (1990) nennt sie eine „Bühne“und Gerhards/Neidhardt (1991) sprechen von „Foren“.

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  91. Vgl. Neiahardt (1994), der diese Schwäche des Diskursmodells durch eine Synthese mit Luh-manns systemtheoretischem — und empirisch leichter anschlussfähigem — Modell der Öffentlichkeit kompensierte. In seinen Konsequenzen für die empirische Analyse öffentlicher Kommunikationsprozesse korrespondiert Neidhardts Modell voll und ganz mit den hier vertretenen Argumenten, weshalb es im Abschnitt 4.3 als Ausgangspunkt für den empirischen Teil der hier vorgetragenen Überlegungen in Anspruch genommen wird.

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  92. Auf diesen Punkt stützt sich auch Rortys Kritik an der Diskursethik: Es geht nicht darum, dass tatsächlich Konsens erzielt wird und dass die Kommunikationsteilnehmer schließlich die gleichen Überzeugungen teilen, sondern nur darum, dass sie sich auf der Grundlage kontrafaktischer Unterstellungen wechselseitig klare Vorstellungen über ihre Überzeugungen bilden können. Die eigenen Überzeugungen werden dadurch noch gar nicht in Frage gestellt oder gar suspendiert (Rorty 1988: 22 f). Vgl. Davidson (1990: 199).

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  93. Vgl. Habermas (1992: 626).

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  94. Öffentlichkeit als verfassungsrechtlich institutionalisiertem Kommunikationsraum ist Gegenstand von Politischer Theorie, Demokratietheorie und politischer Philosophie.

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  95. Diese Formulierung gebrauchte Dahrendorf (1965: 461) zur Beschreibung der zahnlosen öffentlichen Kritik in autoritären Rgimen. Wenn Liberale, Republikaner und Diskurstheoretiker streiten, sind sie sich stets einig, dass es Demokratie ohne verfassungsrechtlich garantierten Einfluss öffentlicher politischer Kommunikation auf staatliche Entscheidungen nicht gibt. Die dezisionisti-sche Liberalismuskritik Carl Schmitts sieht dagegen in der Deliberation nur eine Beeinträchtigung oder Verhinderung von Entscheidungen und redet einer akklamierenden Öffentlichkeit das Wort.

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  96. In den USA gilt,,political communication“als politikwissenschaftliche Teildisziplin, die massenmediale Kommunikationsprozesse, Kampagnen, Medieneffekte und Rezeptionsprozesse untersucht. Graber (1993) gibt einen exzellenten Überblick über Geschichte, Forschungsstand und Methoden des Forschungsfeldes. Unter,,public opinion research“versteht man dagegen die empirische Erforschung von Bevölkerungseinstellungen, Wertorientierungen und Überzeugungssystemen des Massenpublikums. Vgl. zum Überblick Sniderman (1993).

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  97. Habermas (1996: 190). Vgl. auch — hier durchaus kompatibel — Luhmann (1971: 13 ff, 2000: 278 f, 305) zur Strukturierung öffentlicher Kommunikation durch Themen.

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  98. Habermas (1996: 183 f).

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  99. Dabei ist es notwendig, einige Beiträge auszulassen. Diskussionen über mögliche weitere Gründe für eine,,Demokratieunfähigkeit“der Europäischen Union werden in dieser Arbeit nicht diskutiert. So gibt es eine Diskussion über die Schwierigkeiten der Integration von fünfundzwanzig politischen Systemen in eines. Vgl. Kielmansegg (1996); Wessels/Maurer/Mittag (Eds.) (2000). Lepsius (1990, 1991, 1993, 2000) und Bach (1992, 1993, 1995, 1998, 2000a, 2000b) äußern prinzipielle Zweifel an der Demokratisierbarkeit der Brüsseler Bürokratie und beschreiben im Anschluss an Weber die Entwicklung des europäischen Institutionengefüges als institutionellen Ausdifferen-zierungs- und normativen Freisetzungsprozess, der von einer Elite getragen wird, die sich von den demokratischen Kontrollmöglichkeiten im Nationalstaat emanzipiert.

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Kantner, C. (2004). Öffentlichkeit und demokratischer Prozess. In: Kein modernes Babel. Bürgergesellschaft und Demokratie, vol 21. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-80589-8_3

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