Zusammenfassung
Über Jahrzehnte war die Stromversorgung ein Synonym für Beständigkeit und Veränderungsresistenz. Das Beharrungsvermögen und die Langlebigkeit ihrer technischen Bestandteile korrespondierte mit ihren institutionellen Strukturen, die durch einen nahezu unveränderten rechtlichen Rahmen über einen Zeitraum von mehr als fünfzig Jahren, eine konstante Unternehmens- und Verbändestruktur sowie kontinuierliche Markt- und Regulierungsbeziehungen geprägt waren. Überhöhte Strompreise, erhebliche Überkapazitäten, eine nur langsam steigende Ressourcenproduktivität und erhebliche fossile und nukleare Umweltrisiken waren Ausdruck einer Innovationsträgheit im gesamten Stromversorgungssystem. Grundlegende Reformversuche der Stromversorgung scheiterten regelmäßig an einem hohen Selbstorganisationsgrad der etablierten Unternehmen und Verbände der Energiewirtschaft, aber auch an Veto-Positionen und Reformblockaden innerhalb des politischen Systems. Umso mehr überrascht es, dass mittlerweile ein tiefgreifender Transformationspro-zess eingesetzt hat. Noch vor fünfzehn Jahren wäre es unvorstellbar gewesen, dass die Stromversorgung zu einem prominenten Gegenstand sozialwissenschaftlicher Untersuchungen über den institutionellen Wandel von Techniksystemen avanciert.
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Literatur
Unter der Prämisse eines zeitlich konstanten Leistungsbedarfes von ungefähr 100 GWel und der Laufzeitbegrenzung von Atomkraftwerken wird davon ausgegangen, dass es bis zum Jahr 2020 in Deutschland zu einem Nachfrageüberhang bzw. zu einem Investitionsbedarf von etwa 50 bis 60 GWel (netto) kommt (Voss 2002: 4).
Das Modernisierungsverständnis dieser Arbeit wird in der Einleitung von Kap. 2.4 skizziert.
Der Arbeit liegt ein Verständnis der Region als räumliche Handlungsebene zwischen Nationalstaat und kommunalen Gebietskörperschaften zugrunde. Ihre räumliche Struktur wird nicht allein durch bestehende territoriale Grenzen politisch-administrativen Handelns definiert, sondern auch durch wirtschaftsstrukturelle und sozio-kulturelle Raumbezüge (vgl. ausführlich Kap. 3.4.2.2).
Unter Institutionen werden im Folgenden allgemein anerkannte und somit auch relativ stabile Regeln oder Regelsysteme verstanden, welche Orientierungsleistungen der Gesellschaft symbolisch darstellen, und welche die Basis von verlässlichen Verhaltensmustern einzelner oder korporativer Akteure bilden (vgl. Göhler 1997). Entgegen dem alltagssprachlichen Verständnis sind Institutionen nicht mit Organisationen zu verwechseln, auch wenn Organisationen in der Regel Institutionen transportieren (Kuhlmann 1998: 35) und Organisationen daher die Entstehung und den Wandel von Institutionen maßgeblich prägen. Institutionen umfassen gesellschaftliche Normen, rechtliche Regelungen und Verteilungssysteme (für Macht und/oder Ressourcen), etablierte Verfahren sowie Handlungs- und Beziehungsmuster (Mayntz & Scharpf 1995b). Sie entfalten ihre materielle Wirkung, indem sie Handlungsoptionen und Prozessmuster strukturieren und Interaktionsabläufe lenken. Aufbauend auf diesem Verständnis wird die Institutionalisierung von Klimapolitik verstanden als die Schaffung spezialisierter Institutionen der klimapolitischen Problembearbeitung.
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© 2004 VS Verlag für Sozialwissenschaften/GWV Fachverlage GmbH, Wiesbaden
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Monstadt, J. (2004). Einleitung. In: Die Modernisierung der Stromversorgung. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-80580-5_1
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-80580-5_1
Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften
Print ISBN: 978-3-531-14277-7
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