Zusammenfassung
Den Staat sieht die Verfassung nicht als eine geschlossene Einheit, sondern als eine Art „Vielheit in der Einheit“ (4.4.). Eine Staatsvariante stellt der Staat als rechtlich kontrollierter „Gewaltmonopolist“ dar, den der Respekt vor der Lebensmhrungsfreiheit der Bürger kennzeichnet. Eine andere Variante ist der Staat als „Veranstaltung zur Garantie einer materiellen Mindestausstattung der individuellen Lebensführung“. Eine dritte ist der Staat als „Veranstaltung für den Schutz der Lebensführung“. Eine weitere von der Politik propagierte und von weiten Teilen des Publikums erwartete Variante sieht den Staat als „Veranstaltung zur Sicherung und Vermehrung des Komforts der Lebensführung“ („Wohlfahrt “; „Glück“). Sie findet in der Verfassung den geringsten Anhalt. Staatliche Verwaltung ist auf alle diese Ziele und Aufgaben gleichermaßen bezogen.
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Weiterführende Literatur
Weber, Max 1922c: 3. Teil, Kap. 6
Dose/Voigt (Hg.) 1995
Mayntz, Renate 1997
Hill/Hof (Hg.) 2000.
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Hesse, H.A. (2004). Die Verwaltung. In: Einführung in die Rechtssoziologie. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-80572-0_6
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Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften
Print ISBN: 978-3-531-14260-9
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