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Vergleich von Pflegesicherungssystemen

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Pflegesicherung in Europa
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Zusammenfassung

Welche Länder sollen dem Vergleich unterzogen werden und warum gerade diese? Zunächst ist es notwendig, die Zahl der Länder auf ein operationalisierbares Maß zu begrenzen. Die Diskussion aller EU-Staaten wäre im Rahmen dieser Arbeit unmöglich. Daher sollen hier lediglich drei Länder betrachtet werden. Vor dem Hintergrund der theoretischen Überlegungen zum Thema Sozialstaat und seinen Typisierungen bietet es sich an, drei Länder auszuwählen, welche je einem Sozialstaatstypus angehören. Freilich beginnen bereits hier die Schwierigkeiten: Kein Land stellt einen „reinen Typus“ dar, dies wurde bereits diskutiert.

Der „Sozialstaat ist ein komplexes System, keines, das wirklich umfassend mit einer ,sauberen‘ Theorie zu bewältigen wäre. Deswegen erweckt die Analyse wohlfahrtsstaatlicher Systeme immer einen chaotischen Eindruck, und deshalb ist sie auch nur interdisziplinär zu leisten“.1

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Literatur

  1. Prischning 2000, S. 6 f.

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  2. Eine Absicherung des Lebensrisikos Pflegebedürftigkeit ist in den USA nicht vorhanden. In der Regel finanzieren Pflegebedürftige ihre Versorgung eigenständig. Die Krankenversorgung der Armen wird über das Medicaid-Programm finanziert, das Leistungen nach Bedürftigkeitsprüfungen erbringt. Gleichzeitig ist es zu einer wichtigen „Sicherungssäule“ älterer Pflegebedürftiger geworden. Medicare, das öffentliche Gesundheitsprogramm für Ältere, finanziert dagegen keine Pflegeleistungen. Wegen der mangelnden Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit in den USA spielen dort private Versicherungen eine zunehmend wichtige Rolle (vgl. National Council for the Elderly 1995, S. 22).

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  3. Deutschland und Dänemark markieren die zwei entgegengesetzten Enden einer Skala. Dänemark finanziert den größten Teil seiner Sozialleistungen aus Steuern, Deutschland den größten via Beiträge (vgl. Leibfried 1998, S. 85).

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  4. Die Kriterien sind angelehnt an die von Eisen & Mager (1999) verwendete „Multikriterien-Tyologie“ zur deskripitiven Darstellung mehrerer europäischer Pflegesicherungssysteme. Implizit liegen die genannten Kriterien freilich auch anderen Arbeiten in ähnlicher Weise zugrunde (z.B. Krieglmeier 1996, Fachinger & Rothgang 1995 u.a.). Dem Grunde nach erklärt sich die Auswahl mit dem gesunden Menschenverstande: Will man begreifen, welche Ziele ein Sicherungssystem verfolgt, so richtet sich der Blick zunächst auf gesetzliche und institutionelle Grundlagen. Die sozialpolitische Reichweite wird primär durch die vorgesehenen Instrumente, i.e. die Leistungen des Sicherungssystems und die Personen, denen sie zugute kommen, markiert (Wer bekommt wie viel?). Die Leistungen müssen freilich auch finanziert werden, so dass ein Blick auf den Finanzierungsmodus notwendig ist, zumal auch dieser etwas über normative Einstellungen sagt (z.B. zu den Fragen der Solidarität und Gerechtigkeit, kurz: Wer zahlt wie viel?). Eher dem Bereich der Wirkungen zuzuordnen ist die Frage der tatsächlich getätigten Ausgaben (Wie viel kostet Pflege?), der Zahl und Struktur der Pflegebedürftigen sowie zur pflegerischen Infrastruktur (Wer erbringt unter welchen Bedingungen Dienstleistungen?).

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  5. Eisen & Mager 1999, S. 18.

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  6. Vgl. Mager 1999b, S. 138.

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  7. Vgl. Mager 1999b; Eisen 1992. Freilich lassen sich diese Grundprinzipien nicht auf die Pflegesicherung allein beschränken, vielmehr widerspiegelt sich darin das bereits thematisierte Spannungsverhältnis von Individuum und Gesellschaft, das den verschiedenen sozialstaatlichen Gestaltungsprinzipien seine Grundprägung verleiht, kurz: Was ist des Staates und was des Bürgers?

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  8. Privat Krankenversicherte sind verpflichtet, sich bei ihrer Krankenversicherung gegen das Risiko der Pflegebedürftigkeit abzusichern.

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  9. „Some studies show that for those that are uninsured under the current system, proper treatment may not only be unaffordable, but inacessible. (...) Indeed, the uninsured population is significant“ (O’Brien & Flannery 1997, S. 32 f.).

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  10. Vgl. Skuban 2000, S. 13 – 40.

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  11. Dies erklärt allerdings nicht die oft sehr hohen Eigenbeteiligungen im Pflegesystem im Unterschied zu den vergleichsweise geringen Eigenbeteiligungen im Gesundheitssystem, ein Befund, der gerade auf Deutschland in ausgeprägtem Maße zutrifft. Die Gesamtkosten der Pflege machen nur einen geringen Bruchteil der Kosten des Gesundheitswesens aus. Dennoch sind die Zuzahlungen im Bereich medizinischer Leistungen sehr gering. Tatsächlich deckt das System der Pflegesicherung nur den geringsten Teil der Leistungen ab — den größeren haben die (Teil-) Versicherten selbst zu leisten.

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  12. Mager 1999b, S. 142.

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  13. Vgl. ebda., S. 144.

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  14. Gitter & Schmitt beschreiben die Versicherung als „eine Gemeinschaft gleichartig Gefährdeter mit selbständigen Rechtsansprüchen auf wechselseitige Bedarfsdeckung (...) Entscheidendes Merkmal der Versicherung ist damit der Zusammenschluss gleichartig Gefährdeter zu Gefahrengemeinschaften, um auftretende Risiken besser auf eine größere Zahl von Gefährdeten verteilen zu können“ (2001, S. 33).

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  15. Vgl. Schmid 2000b, S.70.

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  16. Zit. in: Lampert 1998, S. 67.

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  17. Ebda.

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  18. Bismarck hat „die Sozialversicherungspolitik als ein die Kampfpolitik des Sozialistengesetzes ergänzendes Mittel gesehen“, um die „Sozialdemokratie und die sozialistischen Gewerkschaften zu schwächen und die Arbeiterschaft für den monarchischen Staat zu gewinnen“ (Ritter 1991, S. 66). Wäre diese macht-politische Komponente nicht vorhanden gewesen, ließe sich schwer die Tatsache erklären, dass Deutschland die Sozialversicherungen schuf, obwohl Staaten wie Großbritannien, Belgien, die Schweiz, Frankreich und die Niederlande in der Industrialisierung viel weiter fortgeschritten waren. Entgegen Bismarcks Vorstellungen bewirkten die Sozialversicherungen jedoch eine Stärkung der Arbeiterorganisationen, nicht zuletzt durch ihre aktive Mitarbeit in der Selbstverwaltung (vgl. Schmid 2002, S. 105).

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  19. So war für Georg Wilhelm Friedrich Hegel der Staat nicht nur die „Wirklichkeit einer sittlichen Idee“, „sondern neben Familie und Gesellschaft auch ein subsidiäres Instrument der Daseinsfürsorge“. „Soziale Reform“, „polizeiliche Vorsorge“ sowie die „Korporation“ als Mittel der kollektiven Selbsthilfe sollten die inneren Widersprüche der industrialisierten Gesellschaft überwinden und unter Vermeidung einer Revolution den Einzelnen im Dasein sichern (Ritter 1991, S. 68; nach Georg Friedrich Wilhelm Hegel 1821: Grundlinien der Philosophie des Rechts, herausgegeben von Lasson, Gans 1911, Leipzig). Lorenz von Stein, wesentlich beeinflusst durch Hegel, begründete bereits 1842 eine Theorie, in der er einen sozial engagierten Staat fordert. (Seine Ideen haben auf Hermann Wegener, einem engen sozialpolitischen Berater Bismarcks, besonders stark gewirkt.) Stein gilt als Erfinder des Begriffs „Sozialstaat“. Der Sozialstaat, die „soziale Demokratie“ sollte sowohl Herrschaft legitimieren und sichern als auch „bewusst den Interessen des Volkes dienen“, indem er nicht nur regulierend, sondern auch aktiv gestaltend wirkt. Die Einbindung von gesellschaftlichen Akteuren (Verbände, Selbstverwaltungskörperschaften) in sein Sozialstaatskonzept grenzen es deutlich ab von der Konzeption des „bevormundenden“ Wohlfahrtsstaates (Ritter 1991, S. 71 f.; nach Lorenz von Stein 1850: Geschichte der sozialen Bewegung in Frankreich von 1789 bis auf unsere Tage, 3 Bde., herausgegeben von Salomon, Gottlieb, 1921, München). In seiner Analyse der Bewegungsgesetze der modernen Gesellschaft stellt Stein fest, dass mit der Französischen Revolution und der Erklärung der Menschenrechte der Übergang von der altständischen Ordnung zur staatsbürgerlichen Gesellschaft mit individueller Freiheit und rechtlicher Gleichheit eingeleitet worden sei. In wesentlichen Grundzügen finden sich damit bereits zentrale Element heutiger deutscher Sozialstaatlichkeit. Anknüpfend an Stein entwickelte auch der liberale Friedrich Naumann Vorstellungen über einen aktiv in wirtschaftliche und soziale Verhältnisse intervenierenden Staat, der nicht nur Eigentum und Ordnung zu schützen (...), sondern „durch umfassende Sozialreformen die unteren Klassen materiell und sittlich zu heben“ habe (Ritter 1991, S. 74; nach Sheehan, James J. 1983: Der deutsche Liberalismus. Von den Anfängen im 18. Jahrhundert bis zum ersten Weltkrieg 1770–1914, München). Nicht vergessen werden darf freilich auch der bedeutende Einfluss der christlichen Soziallehre: In der Sozialenzyklika Rerum Novarum legte Papst Leo XIII. 1891 theoretische Grundlagen, die stark auf die Entwicklung des deutschen Sozialstaates einwirkten, so die Prinzipen der Solidarität und Subsidiarität, die sowohl Notwendigkeit als auch Grenze des Sozialstaates markieren. Zwischen den extremen Polen der überkommenen Ständegesellschaft auf der einen und der Revolution auf der anderen Seite, trat die katholische Kirche für den „sozialen Rechtsstaat“ ein (vgl. Spieker 2000, S. 298).

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  20. Europäisches Observatorium für Gesundheitssysteme 2000, S. 9.

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  21. Das Gesetz von 1883 baute auf den existierenden Ortskrankenkassen sowie auf den berufsbezogenen Krankenkassen (Bergbau, Innungen, Betriebe) auf.

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  22. FAZ v. 15.12.2000, S. 13.

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  23. Hoffmann 2003, S. 4.

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  24. Niejahr 2003, S. 15.

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  25. Ab 1900 konnten sie ihre durchaus widersprüchlichen Forderungen auf nationaler Ebene durchsetzen. Den Ärzten ging es damals wie heute einerseits um den freien Zugang zu gesetzlich versicherten Patienten (Slogan: „freie Arztwahl für Patienten, aber nicht für die Kassen“); andererseits waren sie bestrebt, den Krankenkassensektor zu begrenzen, um Privatpatienten zu bekommen bzw. ihre Einkommen mit möglichst wenig anderen kassenzugelassenen Ärzten teilen zu müssen. Dieser Widerspruch ist „bis heute ein Bestandteil der deutschen Gesundheitspolitik“ (Europäisches Observatorium für Gesundheitssysteme 2000, S. 13).

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  26. Jutta Hoffritz (2003, S. 17) ist der Auffassung, dass der derzeitige Kampf um Einkommen im Gesundheitswesen in Wahrheit ein Kampf um Macht sei, bei dem es freilich wiederum ums Geld geht, nämlich um die Macht, die zukünftigen Geldströme zu lenken.

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  27. 1900 wurde der erfolgreiche Leipziger Bund gegründet, später benannt nach seinem Gründer: Hartmann Bund. Bis 1910 gehörten ihm 75 Prozent aller deutschen Ärzte an.

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  28. Die medizinische Forschung und Anwendung unterliegt der Überwachung der Ärztekammern, die einseitig mit Vertretern der Ärzteverbände besetzt sind; Entscheidungen über die Erbringung von Leistungen werden fast ausschließlich von Medizinern getroffen; ihr Einfluss auf die medizinisch-technologische Entwicklung ist maßgeblich; gleichzeitig unterliegen sie kaum Kontrollen bzgl. der Ausübung ihrer Tätigkeit (dies haben die deutschen Ärzte gemeinsam mit Kollegen anderer Länder, so z.B. den britischen Ärzten; vgl. Sommer 1999, S. 189). Auch die zahlreichen Ethikkommissionen, die als Reaktion auf das menschenverachtende national-sozialistische Regime entstanden, werden überwiegend von Ärzten besetzt. Das gesamte deutsche Gesundheitswesen ist primär schulmedizinisch geprägt, alternative Behandlungsmethoden haben kaum eine Chance (vgl. auch: Bandelow 1998, S. 36 ff.). Die Bevölkerung hat kaum Einfluss auf die Ausgestaltung des Gesundheitswesens, für das sie soviel Geldmittel aufzuwenden hat. Daher muss man dem System ein Demokratiedefizit bescheinigen sowie eine zu geringe Kontrolle der Qualität ärztlicher Leistungen. Letzteres ist im Pflegesystem nicht der Fall: Die Erbringung pflegerischer Leistungen sowie die Bereitstellung der dazu notwendigen Strukturen, ja sogar die prozessuale Gestaltung unterliegen einer intensiven Kontrolle — von Ärzten. Gemeint ist der Medizinische Dienst der Krankenkassen, der Qualitätskontrollen in Pflegeeinrichtungen durchführt, die bezeichnenderweise nicht von einer Pflegefachkraft, sondern von einem Arzt (der in der Regel keinerlei pflegerische Kenntnisse besitzt) geleitet werden.

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  29. So der Präsident der Bundesärztekammer Jörg-Dietrich Hoppe 2003 in einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung (17.1.2003, S. 9) als Reaktion auf die geplante rot-grüne „Sparpolitik“ im Gesundheitswesen.

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  30. Vgl. Europäisches Observatorium für Gesundheitssysteme 2000, S. 15.

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  31. „Die Öl- und Wirtschaftskrise 1973/74 wurde zum Wendepunkt (nicht nur) der deutschen Sozialpolitik“ (Schmid 2002, S. 107).

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  32. Vgl. Bandelow 1998, S. 42; vgl. auch Braun et al. 1998, S. 25. Das Problem liegt wohl vielmehr in der gewählten Art der Finanzierung, nämlich die an die abhängig Beschäftigten gekoppelte Beitragsfinanzierung: Wachsende Arbeitslosigkeit, eine alternde Bevölkerung, durchbrochene Erwerbsbiographien — all diese Faktoren reduzieren die Zahl der Beitragszahler — nicht jedoch das Sozialprodukt.

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  33. Vgl. Europäisches Observatorium für Gesundheitssysteme 2000, S. 20.

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  34. So zum Beispiel das so genannte „Krankenversichemngsbeitragsentlastungsgesetz“ (1996). Die Reform ist keine Reform im wahren Sinne des Wortes, sondern reduziert Leistungen und erhöht Einnahmen, ohne an der Logik des Systems Änderungen vorzunehmen. Die Maßnahmen sorgten innerhalb der SPD für heftigen Wirbel und Widerstand im linken Spektrum der Partei. Im Vorfeld der Abstimmung drohte Bundeskanzler Schröder mit Rücktritt für den Fall, dass die Reform keine eigene Mehrheit der Koalitionsfraktionen erhielte. Sechs „linke“ Bundestagsabgeordnete verweigerten Schröder die Gefolgschaft, was die SPD-Spitze dazu veranlasste, massiven Druck auf die „Abweichler“ der eigenen Fraktion auszuüben.

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  35. Bandelow 1998, S. 22.

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  36. 313 Betriebskrankenkassen (BKKn), 30 Innungskrankenkassen (IKKn), 20 Landwirtschaftliche Krankenkassen, 17 Allgemeine Ortskrankenkassen (AOKn), 12 Ersatzkassen (EKKn), 1 Seekasse, 1 Bundesknappschaft (Stand: Januar 2001; vgl. Specke 2001).

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  37. Vgl. u.a.: Meier 1997; Rothgang 1997; Skuban 2000; Etwa 75 Prozent der vollstationär versorgten Pflegebedürftigen waren auf Sozialhilfe angewiesen.

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  38. Vgl. Esping-Andersen 1998, S. 38.

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  39. Bevor ein Pflegebedürftiger Anspruch auf „Hilfe zur Pflege“ (Sozialhilfe) hat, muss er zunächst sein gesamtes Vermögen (falls vorhanden) bis auf einen geringen Freibetrag aufzehren und sein ganzes laufendes Einkommen einsetzen. Hält man sich vor Augen, dass der Zustand der Pflegebedürftigkeit oftmals Jahre andauert und im Falle der vollstationären Versorgung gut und gerne 30.000 – 50.000 Euro im Jahr betragen kann, so werden die Dimensionen offenbar: Hier geht es um Größenordnungen, die schnell den Wert eines Eigenheimes erreichen oder auch übersteigen. In all jenen Fällen, wo der Pflegebedürftige als „materielles Ergebnis“ seines Lebens durch Konsumverzicht ein bescheidenes Vermögen — in der Regel eben eine Immobilie — aufbauen konnte, steht dieses zur Disposition. Selbst eine Vermögensübertragung an die Kinder kann nur dann Abhilfe schaffen, wenn dieselbe sehr lange Zeit, genau: mindestens zehn Jahre vor Eintritt der Pflegebedürftigkeit, erfolgt ist. Der Pflegebedürftige wird also „entreichert“. Umgekehrt werden diejenigen, welche das ganze Leben keinen Konsumverzicht geleistet haben (oder nicht leisten konnten), sofort mit Sozialhilfe „belohnt“— hier tut sich also eine Gerechtigkeitslücke auf. Immerhin schlug der Bundesgerichtshof jüngst (BGH-Urteil v. 23.12.2002, Az ZR 266/99) insoweit neue Pflöcke ein, als die Unterhaltspflicht der Kinder für ihre pflegebedürftigen Eltern wesentlich entschärft wurde: So ist die Höhe des Selbstbehaltes im Einzelfall zu entscheiden und darf nicht zu einer spürbaren und dauerhaften Senkung des berufs- und einkommenstypischen Unterhaltsniveaus führen (vgl. Klie 2003, S. 12).

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  40. Rothgang 1995, S. 13.

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  41. Zu den Phasen der Pflegedebatte vgl. u.a. Igl 1995; Meier 1997; Rothgang 1997; Skuban 2000.

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  42. Sog. „Socialdata-Studie“.

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  43. Rothgang 1997, S. 17.

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  44. Vgl. Skuban 2000, S.27.

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  45. Rothgang 1997, S. 18 (eigene Hervorhebung).

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  46. Der Spiegel Nr. 4/1991.

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  47. Vgl. Spieker 2000.

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  48. Vgl. BMA 1998, S. 9.

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  49. Vgl. zu den Zielsetzungen und Politikdimensionen genauer: Skuban 2000, S. 42 ff.

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  50. BMA 1998, S. 9.

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  51. Vgl. Klie 1999, S. 133.

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  52. So ist Bäcker der Auffassung: „In der Realität vermischen sich die Tatbestände Krankheit und Pflegebedürftigkeit. Die sozialrechtliche Unterscheidung lässt sich weder medizinisch noch sozialpolitisch halten“ (1993, Pflegenotstand: Soziale Absicherung bei Pflegebedürftigkeit — ein weiterhin ungelöstes Problem, in: „Gesundheitsreform“ und die Folgen Jahrbuch für kritische Medizin, Nr. 15, Hamburg, S. 49 S. 49).

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  53. Vgl. Schaeffler et al. 1998, S. 10 ff.

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  54. Die Ausgaben der Pflegeversicherung dürfen die Einnahmen nicht übersteigen (vgl. BMA 1998, S. 53). Reichen die Mittel nicht aus, werden rückwirkend die Leistungen gekürzt. Bescheide an die Versicherten über Leistungen der Pflegeversicherung werden insofern immer mit Vorbehalt erteilt.

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  55. Vgl. Klie 1999, S. 16. Die PDS ist die bislang einzige Partei der Bundesrepublik, die eine Ausdehnung des Pflegebedürftigkeitsbegriffes bzw. dessen offenere und weitere Fassung öffentlich fordert, so zuletzt im Deutschen Bundestag. Überdies fordert die PDS einen bedarfsorientierten statt budgetierten Leistungskatalog (vgl. Das Parlament, 01.07.2002: Pflegebedürftige sollen mehr Rechte erhalten).

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  56. Der auf Bundesebene angesiedelte Ausschuss für Fragen der Pflegeversicherung (Bundes-pflegeausschuss) hat lediglich die Aufgabe, die Bundesregierung im Sinne einer leistungsfähigen und wirtschaftlichen Versorgung der Pflegebedürftigen zu beraten (§10,1 SGB XI). In ihm kommen beratend Politik, Kostenträger und Leistungsanbieter an einen Tisch.

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  57. Bei der Subjektförderung werden direkte Transferzahlungen an den Pflegebedürftigen geleistet. Die Objektförderung leistet Transfers an die Pflegeeinrichtungen.

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  58. Vgl. Skuban 2000, S. 103 ff.; ders. 2001a, S. 57.

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  59. Bayern hat sich für die Objektförderung entschieden und übernimmt einen Teil der Investitionskosten der Pflegeeinrichtungen. Allerdings differenziert man auf zweierlei Weise: Zum einen zwischen Einrichtungen, die vor Einführung der Pflegeversicherung bereits existierten, die sog. „alte Last“, und später errichteten Einrichtungen. Lediglich für letztere werden Fördergelder ausbezahlt. Wer vorher investiert hat, geht leer aus. Dies stellt die Möglichkeit in den Raum, dass es sich im nicht geförderten Altbau teurer wohnen lässt als im hoch geförderten Neubau. Andererseits differenziert Bayern noch zwischen privatgewerblichen und gemeinnützigen Anbietern, indem letztere höhere Fördergelder erhalten. Wie dies mit der nach dem SGB XI vorgesehenen formalen Gleichstellung zwischen diesen beiden Anbietertypen (§11 SGB XI) in Einklang zu bringen sein soll, konnte bislang noch nicht erklärt werden. Beide Differenzierungen verletzen jedenfalls die Voraussetzungen für einen fairen Wettbewerb. Die Möglichkeit dieser Entwicklung wurde bereits 1995 formuliert (Prinz 1995, S. 47).

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  60. Zieht man in Betracht, dass die Leistungen der Pflegeversicherung Jahr für Jahr realiter schrumpfen und mittlerweile kaum mehr als die Hälfte eines monatlichen Heimentgeltes abdecken, stellt sich immer lauter die Frage, warum den Pflegekassen eine derartige Machtfülle überhaupt zustehen soll. Jenseits formaljuristischer Begründungen lässt sich diese kaum mehr rechtfertigen. Die Macht der Kassen hat ihre Legitimationsgrundlage längst verloren (vgl. Skuban 2001c, S. 16).

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  61. Mager 1999c, S. 226.

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  62. Ebda.

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  63. Nicht beteiligt sind sie jedoch am wichtigen Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit, das allein den von den Pflegekassen beauftragten Medizinischen Diensten obliegt.

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  64. Vgl. Pabst 2000, S. 64 – 78.

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  65. Vgl. Skuban 2001c, S.16.

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  66. Durchschnittliche Heimentgelte der Pflegestufe III in Westdeutschland (vgl. BMG 1999, S. 176).

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  67. Vgl. ebda., S. 179.

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  68. Vgl. BMA 1998, S. 32.

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  69. Vgl. Rothgang 1997, S. 221 f.; BMG 1999, S. 180; Skuban 2000, S. 97.

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  70. Mager 1999c, S. 216.

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  71. Vor allem im häuslichen Bereich, wo die pflegenden Angehörigen den Pflegeaufwand so gut wie gar nicht dokumentieren und vielfach nur wenig in der Lage sind, die tatsächlich notwendige Hilfe zu beschreiben, kommt es oft zu Einstufungen, die nicht sachgerecht sind. Jeder vierte Pflegebedürftige fühlt sich falsch eingruppiert (vgl. Blinkert & Klie 1999). Zudem neigen Pflegebedürftige im häuslichen Umfeld zur „beschönigenden Selbstdarstellung“ („Ich kann doch noch ganz viel selber machen“), was im Sinne einer gewünschten Selbsteinschätzung verständlich und nachvollziehbar ist (Wer will schon pflegebedürftig sein?), jedoch Leistungsreduzierungen bewirkt. Im Interessenkonflikt zwischen positiver Selbstdarstellung einerseits und Leistungsmaximierung andererseits neigen die Betroffenen oftmals dazu, die erste Alternative zu ergreifen. In diesem Zusammenhang sei an die vor Einführung der Pflegeversicherung von Ökonomen geführte Diskussion um so genanntes moral hazard (moralisches Risiko) und einen gefürchteten Heimsog-Effekt erinnert. Die moral-hazard-These besagt, dass der Versicherte in Ausnutzung seines Informationsvorsprunges gegenüber seinem Versicherer geneigt sein könnte, überhöhte Leistungen zu beanspruchen; ja im Extremfall könnte er den Versicherungsfall sogar vortäuschen, um in den Genuss der Leistungen zu kommen. Mag diese Befürchtung bei anderen Versicherungssystemen berechtigt sein, so mutet sie im Bereich der Pflegebedürftigkeit geradezu grotesk an. Wer zieht schon gerne in ein Pflegeheim, womöglich nur um (ohnehin nur teilweise die Kosten deckende) Leistungen zu erhalten? Wer „spielt“ schon freiwillig den Hilfebedürftigen, also das zu allerletzt erstrebenswerte menschliche Schicksal? Es war auch nicht anders zu erwarten: Weder „moralisches Risiko“, noch „Heimsog-Effekte“ konnten bislang in nennenswertem Umfang festgestellt werden. Im Grunde handelte es sich im Bereich der Pflegeversicherung immer um eine wirklichkeitsfremde, nicht sachgerechte und überdies von Zynismus geprägte Annahme.

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  72. 40.500 Euro pro Jahr (2002).

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  73. BMA 1998, S. 12 (eigene Hervorhebung).

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  74. Mager weist darauf hin, dass allein die jährlichen Schwankungen bei den gesetzlichen Feiertagen, die auf ohnehin arbeitsfreie Tage (Samstage, Sonntage) fallen, „gegen einen real messbaren Effekt und grundsätzlich gegen die Notwendigkeit einer ,Kompensation‘“ sprechen (1999c, S. 236).

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  75. Vgl. hierzu auch: Heinze et al. 1999, S. 78.

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  76. Schröder 1996, S. 86.

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  77. Baring 1997, S. 86.

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  78. Vgl. Die Gruppe von Lissabon 1997, S. 86 f. Arnulf Baring, hier stellvertretend für viele massive Sozialstaatskritiker und Vertreter der „soziale-Hängematten“-These meint: Es ist „vollkommen klar und unbestreitbar, dass Sozialleistungen (...) kräftig sinken müssen, wenn unser Land seine Zukunft sichern will“ (Baring 1997, S. 101). Dies wird gesagt, obschon die Zahl derer, die „faulenzen“, d.h. angebotene Arbeit ablehnen und sich damit den Vorwurf des Missbrauchs von Sozialleistungen gefallen lassen müssen, bezogen „auf die Gesamtzahl der Hilfeempfänger“ objektiv „klein“ ist: Von insgesamt 2,8 Millionen Hilfeempfängern von Hilfe zum Lebensunterhalt „bleibt eine Gruppe von etwa 400.000 Personen — knapp 15 Prozent — in der potentielle Verweigerer zumutbarer Arbeit gesucht werden können“ (FAZ, 22.08.2001; vgl. auch: Süddeutsche Zeitung, 24.08.2001).

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  79. Vgl. hierzu: Majone 1996, S. 225 – 247; Leibfried 1998, S. 58 – 99; Streeck 1998, S. 369 – 421; Scharpf 1999.

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  80. Vgl. Adam 1997, S. 127.

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  81. Vgl. BPA-Magazin 2/2000.

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  82. Ab April 1995 wurden Leistungen zunächst allein im häuslichen Bereich erbracht.

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  83. Heim und Pflege 2/1998.

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  84. Vgl Frankfurter Allgemeine Zeitung, 11.3.2003, S. 13.

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  85. Vgl. Frankfurter Allgemeine Zeitung, 8.8.2003, S. 11: Rekorddefizit in Pflegeversicherung erwartet.

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  86. Internetquelle: http://www.bmgs.bund.de/deu/gra/themen/pflege/2236_2243.cfm

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  87. Vgl. BMG 1999, S. 26.

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  88. Vgl. Klie 1999, S. 41.

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  89. Süddeutsche Zeitung, 25.06.2001: Gesundheitsministerin beugt sich Druck der Grünen.

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  90. Vgl. BMA 1998, S. 119.

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  91. Bei einer häuslichen „Rund-um-die-Uhr-Versorgung“ müssen drei Schichten zu je 8 Arbeitsstunden mit Pflegepersonal besetzt werden. Unter Berücksichtigung von Arbeitsausfällen (freie Tage, Krankheit, Urlaub usw.) sind also mindestens 4 bis 5 Pflegekräfte vorzuhalten. Bei einer angenommenen monatlichen Bruttovergütung von etwa 2.500 Euro für eine professionelle Pflegekraft im Monat (zzgl. Arbeitgeberanteilen an Sozialabgaben) zeigt sich die finanzielle Dimension, die es zu schultern gäbe.

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  92. Vgl. Leeson 1998, S. 182.

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  93. Zwischen 1963 und 1995 haben sich die Ausgaben der Sozialhilfe für Pflegeleistungen vervierfacht (vgl. Prinz 1995, S. 43). „Hieraus lässt sich ohne weiteres auf eine erhebliche Steigerung der Heimentgelte schließen“ (Rothgang 1997, S. 48).

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  94. BMA 1998, S. 22.

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  95. Vgl. BPA-intern 3/1999, S. 2.

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  96. Die tatsächliche Zahl der Pflegebedürftigen ist freilich größer. Die hier genannten Größen beziehen sich auf jene Personen, die per definitionem Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung haben, also die leistungsbegründenden Kriterien erfüllen, die der im SGB XI normierte Pflegebedürftigkeitsbegriff definiert.

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  97. 83 Prozent der Pflegepersonen im häuslichen Bereich sind weiblich (vgl. StBA 1998, S. 77). Die wichtigsten Personengruppen, die Pflegeleistungen im häuslichen Bereich erbringen, sind: Töchter (23 Prozent), Ehepartnerinnen (20 Prozent) und Ehepartner (20 Prozent). Dass es nicht die leibliche Verwandtschaft ist, die die vorrangige Pflegebereitschaft begründet, zeigt, dass nur 5 Prozent der Söhne, jedoch 10 Prozent der Schwiegertöchter Pflegeleistungen erbringen. Die Schwiegersöhne dagegen sind mit 0 Prozent statistisch irrelevant.

    Google Scholar 

  98. Diese Zahl erfasst nicht alle in Heimen lebenden Pflegebedürftigen, sondern nur jene, die in zugelassenen — d.h. Einrichtungen mit Versorgungsvertrag — leben. Die Gesamtzahl der Einrichtungen liegt bei etwa 8.700. 50.000 Menschen leben in Heimen ohne Versorgungsvertrag (vgl. BMG 1999, S. 25).

    Google Scholar 

  99. Vgl. BMG 1999, S. 25.

    Google Scholar 

  100. Vgl. StBA 1998, S. 76.

    Google Scholar 

  101. Vgl. ebda., S. 77.

    Google Scholar 

  102. Vgl. BMG 1999, S. 55 f.

    Google Scholar 

  103. Vgl. Leitungskompass 23/1998. Das BMA ist der Auffassung, dies seien Einzelfälle und „kein Massenphänomen“ (1998, S. 44).

    Google Scholar 

  104. Vgl. Blinkert & Klie 1999, S. 165.

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  105. BMG 1999, S. 69.

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  106. 50 Prozent der häuslich Versorgten sind der Pflegestufe I und 40 Prozent der Pflegestufe II zuzurechnen. Nur 10 Prozent der zu Hause Betreuten sind schwerstpflegebedürftig — Stufe III. Dagegen ist der Anteil der Schwerst-pflegebedürftigen in Pflegeheimen mit 30 Prozent dreimal so hoch. Der Pflegestufe-I-Anteil hingegen liegt mit 30 Prozent viel niedriger als im häuslichen Bereich. Der Anteil der Pflegestufe-II-Fälle ist mit 40 Prozent genauso hoch wie in der häuslichen Versorgungsform.

    Google Scholar 

  107. Vgl. BPA-Magazin 3/1999, S. 8.

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  108. Vgl. Leeson 1998, S. 182.

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  109. Vgl. Skuban 2000, S. 106 f., 2001a, S. 50 – 58; 2001b, S. 18 – 23; 2001c, S-14 – 18.

    Google Scholar 

  110. Vgl. BMG 1999, S. 107.

    Google Scholar 

  111. Ebda., S. 162.

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  112. Eine in Vollzeit beschäftigte Pflegekraft auf fünf Pflegebedürftige (in Einrichtungen bezeichnet man diese Betreuungsrelation als „Personalschlüssel“).

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  113. So liegt die Betreuungsrelation in Dänemark bei 2 zu 1. Die Niederländer beschäftigen in der Heimpflege (= stationären Pflege) etwa doppelt so viele Kräfte je Bewohner als die Deutschen.

    Google Scholar 

  114. Vgl. BMG 1999, S. 162.

    Google Scholar 

  115. Vgl. Meier 1997, S. 15 f. Derzeit fehlen bundesweit etwa 42.000 Pflegekräfte (vgl. Jentsch 2002, S. 310).

    Google Scholar 

  116. Vgl. Care konkret v. 19.07.2002: Neue dip-Studie: Personalsituation in der Pflege spitzt sich weiter zu

    Google Scholar 

  117. Vgl. bpa-intern 2, Juli 2002, S. 9 f.; vgl. auch: Heim & Pflege 8/2002: Patient Pflege. Wie die Parteien die Pflegeversicherung fit machen wollen.

    Google Scholar 

  118. Jentsch 2002, S. 310.

    Google Scholar 

  119. DRG’s: Diagnosis Related Groups. Ab 2004 rechnen Krankenhäuser nicht mehr nach Pflegetagen ab, sondern erhalten je „Fall“ eine feste Pauschale. Da so jeder Kranke gewissermaßen ein „Preisschild auf der Stirn“ trägt, können Gewinne nur entstehen, wenn das Verhältnis von Pauschalenhöhe und Ressourceneinsatz sich zu Lasten der eingesetzen Ressourcen verändert. Erfahrungen in anderen Ländern (USA, Australien, Finnland) zeigen, dass die Verweildauer in Krankenhäusern sich nach Einführung von Fallpauschalen spürbar verkürzt hat (vgl. Care konkret v. 19.07.2002: „Fit for DRG’s“: Was Altenhilfe-Entscheider künftig wissen müssen). Daher kommt der medizinischen bzw. behandlungs-pflegerischen Nachsorge umso größere Bedeutung zu. Auch die Anforderungen an die häusliche Pflege wird steigen, pflegende Angehörige unter Umständen überfordert werden. Es können neue Bedarfe an kurzfristiger stationärer Unterbringung in Pflegeeinrichtungen entstehen. Auf all diese Auswirkungen ist das Pflegesystem nicht vorbereitet, weder strukturell, noch hinsichtlich der Finanzierung: „So ist die Integrierte Versorgung, die eine solche Entwicklung abbildet, sicherlich noch weitgehend Zukunftsmusik“ (ebda.).

    Google Scholar 

  120. Die in Deutschland aktiven freigemeinnützigen Träger sind: Diakonie, Caritas (kirchliche Träger), Arbeiterwohlfahrt (AWO), Deutsches Rotes Kreuz (DRK), Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband (DPWV).

    Google Scholar 

  121. So zum Beispiel Mager 1999c, S. 235.

    Google Scholar 

  122. Prinz vermutete bereits 1995: „Es ist nicht auszuschließen, dar freigemeinnützige Institutionen mit Vorrang Investitionsmittel erhalten und die potentiellen privaten Anbieter auf den Kapitalmarkt verwiesen würden“ (Prinz 1995, S. 47).

    Google Scholar 

  123. Vgl. BMG 1999, S. 162 (Pflegekräfte, hauswirtschaftliches Personal, technisches Personal, Verwaltungskräfte).

    Google Scholar 

  124. Vgl. ebda., S. 91.

    Google Scholar 

  125. So Boeßenecker 2000, S.83.

    Google Scholar 

  126. „Wer soziale Dienstleistungen anbietet, sieht sich einem zunehmenden Wettbewerb ausgesetzt. Reservate, in denen die Wohlfahrtspflege unter den schützenden und nährenden Fittichen des Staates ein geruhsames Dasein führen konnte, gibt es kaum noch“ (Heim & Pflege 11/2001).

    Google Scholar 

  127. Vgl. Johne 1997, S. 204.

    Google Scholar 

  128. Das Prinzip des leistungsgerechten Entgeltes wird überwiegend von Seiten der Kostenträger schlicht negiert. Hier regiert nach wie vor das Kostenerstattungsprinzip. Der Wettbewerb ist, wo er stattfindet, massiv verzerrt, überwiegend zulasten privatgewerblicher Einrichtungsträger (vgl. Skuban 2000, S. 102 ff.).

    Google Scholar 

  129. Die wesentlichen Gesetzeswerke für die Dienstleistung Pflege sind das Heimgesetz und das Pflegeversicherungsgesetz. Beide wurden mit Wirkung zum 01.01.2002 novelliert. Im Falle der Pflegeversicherung handelt es sich dabei um die fünfte Novellierung in nur einem halben Jahrzehnt. Die neuen Gesetze rücken das Pflegesystem noch näher an den Staat und entfernen es gänzlich von der Idee eines Pflegemarktes, obschon das Pflegeversicherungsgesetz genau das Gegenteil wollte.

    Google Scholar 

  130. Vgl. umfassender hierzu: Skuban 2000, S. 94 ff., 2001a, S. 50 – 58; 2001c, S. 14 – 18.

    Google Scholar 

  131. Mehrere Wohlfahrtsverbände (Deutscher Caritasverband und zwei Diakonische Werke in Hessen) gaben nach der Novellierung des Pflegeversicherungsgesetzes und des Heimgesetzes zum 01.01.2002 wegen verfassungsrechtlicher Bedenken ein Rechtsgutachten in Auftrag, das diese Bedenken bestätigte (vgl. Care konkret, 16.08.2002).

    Google Scholar 

  132. So Robert H. Cox 1993: The Development of the Dutch Welfare State. From Workers’ Insurance to Universal Entitlement, Pittsburgh/London, zit. in: Schmid 2002, S. 41; Auch die aktuelle Entwicklung in Südtirol, das eine eigene Pflegeversicherung aufbauen will, ist ein Beleg für diese „Lernthese“: In einigen Teilen ahmt das Südtiroler Modell exakt die deutsche Pflegeversicherung nach, so z.B. in der wortgleichen Definition des Pflegebedürftigkeitsbegriffes oder auch in der Errichtung eines Systems von Pflegestufen.

    Google Scholar 

  133. Die Japaner informierten sich besonders intensiv in Deutschland vor der Einführung ihrer Pflegeversicherung kaigo hoken. Neben auffälligen Ähnlichkeiten (z.B. Ausgestaltung als Versicherung, Pflegestufensystem [5-stufig]) gibt es freilich auch signifikante Unterschiede: So deckt das Leistungsniveau 90 Prozent der Pflegekosten ab (vgl. Deutschland: ca. 50 Prozent). Diese Leistungen werden je zur Hälfte aus Beitrags- und Steuermitteln bestritten (vgl. Talcott 2002, S. 110f.); zudem werden die Leistungen nur als Sachleistungen gewährt, Geldleistungen sind nicht vorgesehen (vgl. Campbell 2002, S. 179 ff.).

    Google Scholar 

  134. Vgl. Kleinfeld 2001, S. 119.

    Google Scholar 

  135. Vgl. Ministerium für Arbeit und Soziales 1999, S. 2.

    Google Scholar 

  136. Kleinfeld 2001, S. 120.

    Google Scholar 

  137. Ebda.; vgl. auch: Becker 1998, S. 12.

    Google Scholar 

  138. Vgl. Kleinfeld 2001, S. 121.

    Google Scholar 

  139. „Es entstand eine auf der,Versäulung‘, d.h. der Kooperation der unterschiedlichen,politischen Lager‘, aufbauende spezifische Variante einer Konkordanzdemokratie (Kleinfeld 2001, S. 117). „Das Poldermodell ist kein Dritter Weg, sondern ein großer Koalitionskompromiss“ (Cuperus, zit. in: Perger 2001, S. 4).

    Google Scholar 

  140. Perger 2001, S. 4.

    Google Scholar 

  141. Vgl. Becker 1998, S. 12.

    Google Scholar 

  142. Vgl. Statistics Netherlands 2002, S. 8. Das von der Regierung etwas geschönte Ergebnis sieht mit 2,8 Prozent auch nach dem standardisierten OECD-Verfahren sehr gut aus (zum Vergleich: Dänemark 4,5 Prozent, Deutschland 8,6 Prozent — vgl. OECD: Standardised Unemployment Rates, Sept. 2003). Das „Jobwunder Niederlande“ relativiert sich jedoch bei näherer Betrachtung etwas: So ist die Rate der Teilzeitbeschäftigten sehr hoch, das Arbeitsvolumen also nicht übermäßig angewachsen: „Wenn man will, dann kann man die Niederlande als Freizeitgesellschaft par exellence bezeichnen. Denn nirgendwo (...) wird so wenig gearbeitet wie in diesem Land“ (Becker 1998, S. 15). Auch die Arbeitslosenstatistik, welche Arbeitslose, die Sozialhilfe erhalten, nicht mitzählt, beschönigt die tatsächlichen Zahlen. Und in der großen Anzahl von Frühinvaliden (15 Prozent; zum Vergleich Deutschland: 8 Prozent) kann man ebenfalls versteckte Arbeitslosigkeit sehen, zumal es keine Hinweise für einen allgemein schlechteren Gesundheitszustand der Holländer gibt. Entsprechendes kann wohl für die Frühverrentung gelten.

    Google Scholar 

  143. Perger 2001, S. 4.

    Google Scholar 

  144. „Der niederländische Arbeitsmarkt ist wie leergefegt. Es wächst der Druck auf Seiten von Beschäftigten und Unternehmen, höhere Löhne zu zahlen“ (Kleinfeld 2001, S. 125).

    Google Scholar 

  145. Vgl. Stabenow 2003, S. 15.

    Google Scholar 

  146. De Beus, zit. in: Perger 2001, S. 4.

    Google Scholar 

  147. National Board of Health and Welfare 1993, S. 72. In einigen Bereichen übersteigt die Betonung der Eigenverantwortung im Gesundheitswesen ganz massiv die Verhältnisse in Deutschland, so zum Beispiel bei der zahnärztlichen Versorgung, die die Niederländer ab dem 19. Lebensjahr vollständig selbst finanzieren müssen.

    Google Scholar 

  148. Wisse Dekker war der Projektleiter der Reform des Gesundheitswesens.

    Google Scholar 

  149. Der Staatssekretär für das Gesundheitswesen Hans Simons übernahm 1990 im wesentlichen den Reformplan von Dekker.

    Google Scholar 

  150. Vgl. Hohmann 1998, S. 262.

    Google Scholar 

  151. Hausärztliche und fachärztliche Versorgung, Krankenhauskosten und Heimpflege.

    Google Scholar 

  152. Ein ähnliches Modell fand sich 2001 in einem „Strategiepapier“ des Bundeskanzleramtes, welches neben einer Grundversorgung die private Zusatzvorsorge in einem System von Pflicht- und Wahlleistungen vorsieht (vgl. Hoffmann 2001, S. 1), mithin einen partiellen Systemausstieg aus dem „Bismarck“-Typus vorschlägt, wie er in geringem Umfang ja auch mit der Rentenreform („Riester-Rente“) begonnen und im Bereich der Pflegeversicherung diskutiert wird (Kapitalstockbildung). Damit, so Kritiker, begibt man sich freilich auf den Weg einer „Zwei-Klassen-Medizin“: Mehr Gesundheit für mehr Geld? Dies ist ein besonders heißes politisches Eisen, von dem angenommen werden kann, dass es, falls es jemals ernstlich angefasst wird, nur in einer sehr „milden“ Form umsetzbar sein wird.

    Google Scholar 

  153. Vgl. Hohmann 1998, S. 263.

    Google Scholar 

  154. Im Gesundheitswesen werden gewaltige Finanzmassen verteilt (in Deutschland weit über 200 Milliarden Euro pro Jahr), ein Kuchen, von dem viele sich ihr Stück herausschneiden wollen. Reformpläne der Politik sehen sich daher immer dem gemeinsamen Protest der Akteure des Gesundheitswesens ausgesetzt. Dies und die enorme Komplexität des Gesundheitswesens mit seiner Vielzahl an Regulierungen und Akteuren macht es enorm schwierig, tatsächliche Veränderungen auf den Weg zu bringen.

    Google Scholar 

  155. Vgl. Niejahr 2001, S. 17.

    Google Scholar 

  156. So Hohmann 1998, S. 265.

    Google Scholar 

  157. Zum Vergleich: In Deutschland haben Pflegeeinrichtungen einen gesetzlichen Anspruch auf Marktzulassung. Diese Zulassung wird nicht durch eine Behörde erteilt, sondern durch die Pflegekassen, die in dieser Frage kein Ermessen haben. Erfüllt ein Pflegedienst die notwendigen gesetzlichen Voraussetzungen, so ist er zuzulassen.

    Google Scholar 

  158. Vgl. Ministerie van Volksgezondheit 2000, S. 20.

    Google Scholar 

  159. Vgl. The National Board Of Health And Welfare 1993, S. 71.

    Google Scholar 

  160. Vgl. Ministerie van Volksgezondheit 2000, S. 7; vgl. National Board Of Health And Welfare 1993, S. 71.

    Google Scholar 

  161. Zum Vergleich: Zur Bemessungsgrundlage der Sozialen Pflegeversicherung zählen in Deutschland lediglich die Einkommen von abhängig Beschäftigten. Einkommen aus Kapital ist zwar Steuer-, nicht aber sozialversicherungspflichtig.

    Google Scholar 

  162. Ministerie van Volksgezondheit 2000, S. 11.

    Google Scholar 

  163. Vgl. Winters 1999, S. 310.

    Google Scholar 

  164. Die meisten Autoren sprechen von einer „Pflegeversicherung“ (so zum Beispiel Winters 1995, 1998; Okma 1998 u.a.).

    Google Scholar 

  165. Europäische Gemeinschaften, Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften 2000, MISSOC-Info 1/99, S. 34 (eigene Hervorhebung).

    Google Scholar 

  166. So zum Beispiel Okma 1998, S. 93.

    Google Scholar 

  167. Vgl. Teil I, Kap. 3 zum Pflegebedürftigkeitsbegriff.

    Google Scholar 

  168. Ministerie van Volksgezondheid, Welzijn en Sport 2000, S. 12.

    Google Scholar 

  169. Ebda., S. 22.

    Google Scholar 

  170. Vgl. Mirdsterie van Volksgezondheid, Welzijn en Sport 2000, S. 12.

    Google Scholar 

  171. Ebda.

    Google Scholar 

  172. Die „Marktöffnimg“ für die Betreuung Sterbender hat weniger systemischen als pragmatischen Charakter. Um kurzfristig große Kapazitäten mobilisieren zu können (wegen der Intensität der Betreuung Sterbender), schien es angebracht, auch private Ressourcen zu aktivieren (vgl. Winters 1998, S. 312).

    Google Scholar 

  173. Vgl. Hohmann 1998, S. 259.

    Google Scholar 

  174. Vgl. Ministerie van Volksgezondheit, Welzijn en Sport 2000, S. 20.

    Google Scholar 

  175. Vgl. Ministerie van Volksgezondheit, Welzijn en Sport 2000, S. 21.

    Google Scholar 

  176. Vgl. Ministerie van Volksgezondheit, Welzijn en Sport 2000, S. 14 ff.; vgl. auch: Europäische Kommission 2000: MISSOC-Info 1/99, S. 34 ff.

    Google Scholar 

  177. Bei lang andauernden Aufenthalten übernimmt das AWBZ die Kosten ab dem 366. Tag. Die Kosten für das erste Jahr eines Krankenhauses werden als „normales“ Gesundheitsrisiko vom regulären Krankenversicherungssystem (Ziekenfondswet — ZFW) übernommen.

    Google Scholar 

  178. Finanziert werden der Aufenthalt, Pflege rund-um-die-Uhr, Behandlungspflege unter ärztlicher Verantwortung, sowie Rehabilitationsmaßnahmen. Möglich sind auch häusliche Pflege, die von stationären Pflegeeinrichtungen erbracht wird (sog. „outpatient treatment“). Auch SpezialVersorgungen, so zum Beispiel im Behinderten-Komplex „Het Dorp“, gehören zum Leistungsspektrum des AWBZ. Seit 1997 wird auch der Aufenthalt in Altenheimen finanziert.

    Google Scholar 

  179. Bei Krankheit, Rekonvaleszenz, Behinderungen, oder altersbedingter Pflegebedürftigkeit. Hierzu gehört auch die psychosoziale Unterstützung.

    Google Scholar 

  180. Die Rehabilitation soll motorisch bedingten Behinderungen vorbeugen bzw. bei bereits vorhandenen Behinderungen so weit wie möglich Abhilfe schaffen. Zur Rehabilitation gehört auch die komplette ärztliche Untersuchung, Behandlung und Beratung. Ergänzende Betreuungs- und Pflegemaßnahmen, auch im Rahmen einer teil- oder vollstationären Pflege, sind ebenfalls möglich. Reha-Aufenthalte werden jedoch nur via AWBZ finanziert, wenn sie länger als ein Jahr dauern. Kürzere Aufenthalte fallen unter die „normale Krankenversicherung“ (Ziekenfondswet — ZFW).

    Google Scholar 

  181. Neben der psychiatrischen Versorgung werden auch alle Kosten für „normale“ Pflege im Rahmen der Behandlung bezahlt. Für dort angegliederte Resozialisationsmaßnahmen werden ebenfalls — maximal 2 Jahre lang — die Kosten getragen.

    Google Scholar 

  182. Unter „beschützter Unterbringung“ sind „geschlossene Abteilungen“ oder Einrichtungen zu verstehen, in denen mobile Demente versorgt werden. Hierbei gilt es, Vorsorge dafür zu treffen, dass sie nicht die Einrichtung bzw. das Gelände verlassen, da sie völlig hilflos sind und nicht mehr zurück finden würden.

    Google Scholar 

  183. Diagnosen, Behandlungen, Beratungen, Aufenthalte in Spezialeinrichtungen (Kliniken, Wohnheime) incl. sozialer Betreuung (vgl. Europäische Kommission 2000, S. 36).

    Google Scholar 

  184. „Bei denen, die sich darauf einließen hat sich der Umstieg auf die Geldleistung klar bewährt“ (Winters 1999, S. 313).

    Google Scholar 

  185. Impulse 12/1999: Die Selbstbestimmung finanzieren. Erfahrungen mit dem Persönlichen Budget in Großbritannien und den Niederlanden (Hervorhebungen im Original).

    Google Scholar 

  186. Frühauf et al. 2000 (Internetquelle: http://www.lebenshilfe.de).

  187. Vgl. Frühauf et al. 2000 (Internetquelle: http://www.lebenshilfe.de/fachfragen/fachd/d1_00/schwerpb.htm).

  188. Commuity Care Direct Payments Act.

    Google Scholar 

  189. Act concerning Support and Service for Persons with Certain Functional Impairments: Richtet sich an alle Menschen mit Behinderungen; Assistance Benefit Act: Richtet sich an unter 65jährige, die einen Hilfebedarf von mindestens 20 Wochenstunden haben.

    Google Scholar 

  190. Vgl. Ministerie van Volksgezondheit 2000, S. 11.

    Google Scholar 

  191. Vgl. Europäische Kommission 2000, S. 35.

    Google Scholar 

  192. Vgl. winters 1999, S. 316.

    Google Scholar 

  193. Vgl. Ministry of Health, Welfare and Sport 1999, S. 12.

    Google Scholar 

  194. Kinder bis 15 Jahre und Personen über 15 Jahre, die selbst kein beitragspflichtiges Einkommen beziehen, sind beitragsfrei mitversichert (Europäische Kommission 2000, S. 36).

    Google Scholar 

  195. Zum Vergleich: Die Beitragsbemessungsgrenzen liegen in Deutschland fast doppelt so hoch.

    Google Scholar 

  196. Genau: Die Beitragsbemessungsgrenze beträgt 22.233 Euro pro Jahr (2000). Zum Vergleich: In Deutschland beträgt der Beitrag zur Pflegeversicherung 1,7 Prozent des Bruttoeinkommens bis zur Beitragsbemessungsgrenze von etwa 40.000 Euro pro Jahr.

    Google Scholar 

  197. Natürlich ist zu bedenken, dass auch steuerfinanzierte Sozialleistungen aus dem zu erwirtschaftenden Einkommen finanziert werden müssen. Insofern wirkt sich die Höhe der Beiträge durchaus auf die Höhe der Löhne aus. Dennoch lässt sich sagen, dass der „Lohndruck nach oben“ bei einer Ausweitung von Sozialleistungen, für welche die Arbeitgeber keine direkten Beiträge abzuführen haben, tendenziell geringer ist.

    Google Scholar 

  198. Vor allem im Bereich der Dementenversorgung werden immer wieder Forderungen einer Leistungsausweitung erhoben und auch diskutiert, da der eingeengt körperbezogene Pflegebedürftigkeitsbegriff hier strukturelle Versorgungsdefizite bewirkt.

    Google Scholar 

  199. Vgl. Hohmann 1998, S. 267; Zum Vergleich: Die Ausgaben für die deutsche Pflegeversicherung betragen weniger als 8 Prozent der gesamten Ausgaben für Gesundheit (vgl. Das Parlament, 25.05./01.06.2001).

    Google Scholar 

  200. Genau: Die Beitragsbemessungsgrenze beträgt 18.696 Euro pro Jahr (2000).

    Google Scholar 

  201. Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile sind nicht paritätisch, sondern asymmetrisch zu Lasten der Arbeitgeber verteilt — 6,35 Prozent zu 1,75 Prozent (2000). Zuzüglich hat jeder Erwachsene einen jährlichen Pauschalbetrag von 186 Euro zu entrichten.

    Google Scholar 

  202. Vgl. hierzu den deutschen Krankenversicherungsbeitrag von durchschnittlich 13,5 Prozent in den alten Bundesländern bzw. 13,81 Prozent in den neuen Bundesländern (2000).

    Google Scholar 

  203. Die monatlichen Kosten der stationären Versorgung im Pflegeheim betragen rund Euro 3.335 (vgl. Winters 1999, S. 319; dort angegeben in hfl.).

    Google Scholar 

  204. Vgl. Winters 1999, S. 318.

    Google Scholar 

  205. Vgl. Ministry of Health, Welfare and Sport 1999, S. 12.

    Google Scholar 

  206. Vgl. ebda.

    Google Scholar 

  207. Vgl. ebda., S. 14.

    Google Scholar 

  208. Vgl. Winters 1995, S. 143.

    Google Scholar 

  209. Winters 1999, S. 320.

    Google Scholar 

  210. Vgl. The National Board of Health and Welfare 1993, S. 69.

    Google Scholar 

  211. Vgl. OECD 2001a, S. 43. Interessanterweise verbuchen die USA, deren Gesundheitswesen OECD-weit trotz aller auch dort zu findenden Regulierungen am marktförmigsten organisiert ist, mit jährlich 6 Prozent den höchsten durchschnittlichen Kostenanstieg (ebda.).

    Google Scholar 

  212. Vgl. Ministry of Health, Welfare and Sport 1999, S. 12.

    Google Scholar 

  213. Anders formuliert: Die restriktive Definition des deutschen Pflegebedürftigkeitsbegriffes zeitigt seine beabsichtigte Wirkung: Weite Teile von de-facto-Pflegebedürftigen werden als solche de jure nicht anerkannt.

    Google Scholar 

  214. Vgl. Ministry of Health, Welfare and Sport 1999, S. 12.

    Google Scholar 

  215. Wahrscheinlich ist davon auszugehen, dass darüber hinaus noch mehr Menschen Pflegeleistungen benötigen, die in diesen Zahlen jedoch nicht erfasst sind: „Exact figures are unavailable, because the waiting-list registration system is not yet complete“ (ebda.).

    Google Scholar 

  216. Vgl. Winters 1999, S. 320.

    Google Scholar 

  217. Vgl. Ministry of Health, Welfare and Sport 1999, S. 12–14.

    Google Scholar 

  218. Care konkret 21.06.2002: Die Niederländer sind willkommene Patienten in deutschen Kliniken.

    Google Scholar 

  219. Vgl. OECD 2001, S. 90.

    Google Scholar 

  220. Vgl. OECD 2001a, S. 25.

    Google Scholar 

  221. Vgl. Winters 1999, S. 148.

    Google Scholar 

  222. Einem jährlichen Bedarf von 90.000 Mitarbeitern im Gesundheitswesen stehen lediglich 20.000 bis 25.000 besetzte Stellen gegenüber (vgl. Ministry of Health, Welfare and Sport 1999, S. 14).

    Google Scholar 

  223. Ebda.

    Google Scholar 

  224. Socialstyrelsen 1993, S. 30.

    Google Scholar 

  225. Dänemarks Verwaltungsstruktur ist gegliedert in 14 Regionen bzw. Bezirke, 275 Kommunen, 2 städtische Regionen (Kopenhagen, Frederiksburg) sowie zwei autonome Regionen (Faröer Inseln, Grönland).

    Google Scholar 

  226. Freilich: Die Selbstverwaltung wird von Körperschaften des öffentlichen Rechts ausgeübt, also von mit hoheitlichen Befugnissen ausgestatteten quasi-staatlichen Institutionen, die, wie alle Akteure im Gesundheitswesen, enorm dichten Regulierungen ausgesetzt sind.

    Google Scholar 

  227. Vgl. European Observatory on Health Care Systems 2001, S. 10; vgl. auch Heinze et al. 1999, S. 125.

    Google Scholar 

  228. Schmid 2002, S. 123. Sozialleistungen können in Dänemark ohne besondere Widerstände via Steuern finanziert werden, „weil es eine politisch-kulturell stark verwurzelte positive Einschätzung der aktiven Rolle des Staates gab und die Trennung zwischen öffentlicher und privater Sphäre nie solche Ausmaße erreicht hat wie auf dem übrigen europäischen Kontinent“ (ebda.).

    Google Scholar 

  229. Hohmann 1998, S. 93.

    Google Scholar 

  230. Vgl. Merkel 2001, S. 317.

    Google Scholar 

  231. Vgl. European Observatory on Health Care Systems 2001, S. 17.

    Google Scholar 

  232. Vgl. Lundberg und Åmark 2001, S. 198; Auch Schmid (2002, S. 124) betont, „dass die gesetzlichen Regelungen der sozialen Sicherung fast immer von Staat, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden konzertiert verhandelt und die Implementationsprozesse von Tarifparteien mit kontrolliert warden.“ Diese „Konsenskultur“ dänischer Politik ist freilich nicht immer und unbedingt einem übermäßigen Harmoniebedürfnis allein geschuldet, sondern hängt, zumindest auf zentral-staatlicher Ebene, auch mit der mächtigen Position des dänischen Ministerpräsidenten zusammen: Da er jederzeit das Parlament (Folketing) auflösen kann, um Neuwahlen zu veranlassen, ist dieses schon aus reinen Selbsterhaltungsbestrebungen gehalten, mit der Regierung zu kooperieren. In der dänischen Verfassung heißt es: „Es obliegt dem Ministerpräsidenten zu veranlassen, dass vor Ablauf der Wahlperiode Neuwahlen abgehalten werden“ (Kap. IV, § 32 (3)).

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  233. Merkel 2001, S. 316.

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  234. Dänemark kennt keine Mindestlohngesetzgebung. Die Unternehmen können eine konjunkturangepasste Betriebspolitik betreiben, raschere und kostengünstigere Entlassungen als in Deutschland oder anderen kontinentaleuropäischen Ländern eingeschlossen. Die Flexibilisierung des Arbeitsmarktes wird durch mehrere Maßnahmen abgefedert: Die Arbeitslosenunterstützung ist mit bis zu 90 Prozent des Lohnes international konkurrenzlos hoch. Es besteht zudem eine ausgeprägte Pflicht, angebotene Arbeitsplätze anzunehmen. Die Chance, in den ersten Arbeitsmarkt zurück zu kehren, ist hoch (vgl. ebda.).

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  235. Vgl. ebda.

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  236. So hat Dänemark mit 5,2 Prozent eine vergleichsweise niedrige Arbeitslosigkeit (vgl. OECD 2001, S. 39) und wird hinsichtlich des Pro-Kopf-Einkommens von weit über 30.000 USD OECD-weit nur noch von Luxemburg übertroffen (vgl. ebda., S. 23).

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  237. Frankfurter Allgemeine Zeitung, 31.1.2003, S. 13. Dies obschon Dänemark bislang nicht an der Währungsunion teilnimmt (Ablehnung der Teilnahme durch ein Referendum 1999) und somit nicht unter dem Druck steht, die Maastricht-Kriterien erfüllen zu müssen.

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  238. Vgl. European Observatory on Health Care Systems 2001, S. 10.

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  239. „In fact, the medical profession in Denmark has been part of the state rather than a policymaking body outside the state“ (ebda., S. 11).

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  240. Vgl. ebda., S. 12.

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  241. Vgl. European Observatory on Health Care Systems 2001, S. 15.

    Google Scholar 

  242. Vgl. European Observatory on Health Care Systems 2001, S. 15.

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  243. Vgl. ebda., S. 25.

    Google Scholar 

  244. Consolidation Act on Social Services i. d. F. 17.06.2000, § 67 (i — iiii).

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  245. „problems facing the individual“ (Consolidation Act on Social Services i. d. F. 17.06.2000, § 67 (i)).

    Google Scholar 

  246. „social and personal function“ (Consolidation Act on Social Services i. d. F. 17.06.2000, § 67 (ii)).

    Google Scholar 

  247. „individual’s opportunities for life experiences“ (Consolidation Act on Social Services i. d. F. 17.06.2000, § 67 (ii)).

    Google Scholar 

  248. „overall services“ (Consolidation Act on Social Services i. d. F. 17.06.2000, § 67 (iiii)).

    Google Scholar 

  249. Vgl. European Observatory on Health Care Systems 2001, S. 19.

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  250. „Although those targets are not legally binding, the practice of earmarking funds reduces local autonomy to set priorities and the counties have therefore frequently expressed dissatisfaction with this system, claiming that it breaks with the fundamental principle of decentralized health care in Denmark“ (ebda., S. 23).

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  251. Vgl. European Observatory on Health Care Systems 2001, S. 24.

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  252. Edvartsen 1999, S. 252.

    Google Scholar 

  253. „overall services“ (Consolidation Act on Social Services i. d. F. 17.06.2000, § 71 (i-iii).

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  254. Leeson 1998, S. 176.

    Google Scholar 

  255. Europäische Kommission 2000, Missoc-Info 1/99, S. 10.

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  256. Vgl. Schulz 1998, S. 100.

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  257. Europäische Kommission 2000, Missoc-Info 1/99, S. 10.

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  258. Ebda.; Dies ist angesichts der Finanzierungslogik via allgemeine Steuern folgerichtig. „Universale“ Systeme zeichnen sich durch die universale Einbeziehung des Personenkreises aus: Alle Einwohner werden vom System der Sicherung erfasst. Die Bemessungsgrundlage erfasst also nicht etwa bloß Beitragszahler (Deutschland), sondern in voller Breite alle Steuerzahler.

    Google Scholar 

  259. Europäische Kommission 2000, Missoc-Info 1/99, S. 11.

    Google Scholar 

  260. Vgl. Schulz 1998, S. 101 f.

    Google Scholar 

  261. Consolidation Act on Social Services i. d. F. 17.06.2000, § 104.

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  262. Ebda., § 76 (1).

    Google Scholar 

  263. Vgl. Europäische Kommission 2000, Missoc-Info 1/99, S. 10.

    Google Scholar 

  264. Vgl. Edvartsen 1999, S. 252.

    Google Scholar 

  265. Vgl. Edvartsen 1999, S. 253.

    Google Scholar 

  266. Vgl. Europäische Kommission 2000, a.a.O.

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  267. Vgl. Edvartsen 1999, S. 255.

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  268. Die Arbeitslosenversicherung (Arbeitsmarktfonds — Arbejdsmarkedsfonden) wird teilweise aus Beiträgen finanziert: Alle Arbeitnehmer wie auch Selbständige müssen einen Satz von 8 Prozent auf Verdienst bzw. Gewinn in diesen Fonds zahlen. Hieraus werden auch andere Leistungen erbracht, so zum Beispiel Geldleistungen bei Krankheit, Mutterschaft oder Invalidität. Eine Beitragsfinanzierung ist auch vorgesehen bei der sog. ATP-Pension (Zusatzrente), auf die alle Arbeitnehmer über 67 Jahre einen Anspruch als Zulage zur regulären Volksrente (Folkepension) haben. Der Beitrag ist mit 30 EUR gering und wird zueinem Drittel von Arbeitnehmern, zu zwei Dritteln von Arbeitgebern geleistet. Schließlich sind Versicherungsbeiträge von den Arbeitgebern zu tragen zur Deckung der Risiken von  rbeitsunfällen und Berufskrankheiten.

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  269. Vgl. European Observatory on Health Care Systems 2001, S. 27.

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  270. Die komplexe Formel, die den Finanzausgleich regelt, berücksichtigt multiple Faktoren: Altersverteilung, Zahl der Kinder von Alleinerziehenden, Zahl der Mietwohnungen, Arbeitslosenrate, Anzahl von Menschen ohne Ausbildung, Anzahl der Immigranten aus Nicht-EU-Ländern, Anzahl der Menschen, die in sozial benachteiligten Gebieten leben („socially deprived areas“), sowie die Zahl der allein lebenden alten Menschen (vgl. ebda., S.28).

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  271. Auch im Rahmen der Krankenbehandlung sind Eigenleistungen vorgesehen, so für Zahnbehandlungen, Physiotherapie, Hilfs- und Arzneimittel.

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  272. Vgl. European Observatory on Health Care Systems 2001, S. 31.

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  273. Die Nettobetrachtung der Sozialleistungsquote berücksichtigt im Gegensatz zur Bruttobetrachtung die steuerlichen und privaten Effekte auf die sozialen Leistungen. So zeigt sich, dass Dänemark trotz höheren Leistungsniveaus als Deutschland einen geringeren Anteil seines Sozialproduktes für soziale Leistungen aufwendet (vgl. OECD 2001, S. 77). Hält man sich die bereits erwähnte große Zufriedenheit der Dänen mit ihrem Sozialsystem vor Augen, so kann man sich des Eindrucks nicht erwähnen, dass die im Rahmen der deutschen Sozialversicherungen vereinnahmten Mittel weder qualitativ noch hinsichtlich ihrer Effizienz optimal wirken.

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  274. Vgl. Greve 2000, S. 45. So drückt z.B. der Gini-Index das Maß von Einkommens-konzentrationen aus. Hohe Werte signalisieren hohe Ungleichheit. Der durchschnittliche Gini-Index der Industrieländer liegt seit Ende der 80er Jahre bei etwa 31 (auf einer Skala zwischen 0 und 100), Deutschland knapp darunter. Dänemark weist OECD-weit den geringsten Wert auf, nämlich 21. Mit 25 liegen die Niederlande zwischen Deutschland und Dänemark. Bemerkenswert ist die Tatsache, dass der Gini-Koeffizient Dänemarks sich seit den 1980er Jahren nach unten bewegt, die Einkommenssituation sich also tendenziell egalisiert, wohingegen in allen anderen OECD-Staaten (außer Ungarn) ein zunehmendes Auseinanderdriften in den Einkommensverhältnissen zu konstatieren ist (vgl. die Übersicht in OECD 2001, 64f.) Der Gini-Index im Afrika südlich der Sahara liegt bei 51, in Lateinamerika bei 49 (vgl. Eberlei 2001, S. 85). Einen anderen Schlüsselindikator zur Bemessung der Einkommensverteilung verwendet die Europäische Kommission: Sie vergleicht den Anteil, den die Gruppe der reichsten 20 Prozent der Bevölkerung am nationalen Gesamteinkommen hat mit jenem der ärmsten 20 Prozent (sog. Anteilsverhältnis S80/S20). Auch nach dieser Meßmethode weist Dänemark — zusammen mit Finnland — das höchste Maß an Einkommensgleichverteilung in Europa auf (vgl. Europäische Kommission 2001, S. 31).

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  275. Vgl. von Baratta 2002, S. 177.

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  276. Vgl. Danmarks Statistiks 2001, S. 2. 277 Vgl. Danmarks Statistiks 2001, S. 3.

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  277. Vgl. ebda. 2001,Tafel 167.

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  278. Vgl. ebda. 2001, Tafel 175.

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  279. Vgl. ebda., S. 5.

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  280. Vgl. European Observatory on Health Care Systems 2001, S. 56: „Since 1987 nursing homes have been considered as ordinary housing. The rights and duties of nursing home inhabitants therefore closely resemble those of the rest of the population.“

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  281. Leeson (1993) nennt 185.000 Leistungsempfänger (ohne Beleg), S. 180.

    Google Scholar 

  282. „Danes believe that a,good old age‘means living conditions that make possible self-determination and protect integrity. (...) the goals are that elderly people shall as far as possible be able to live in their own homes, and that they shall have freedom of choice as regards treatment and care“ (Socialstyrelsen 1993, S. 36).

    Google Scholar 

  283. Vgl. Danmarks Statistiks 2001, Tafel 175.

    Google Scholar 

  284. Vgl. Leeson 1998, S. 177.

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  285. Leeson 1998, S. 180.

    Google Scholar 

  286. Ebda., S. 182.

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  287. Vgl. Danmarks Statistiks 2001, Tafel 166.

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  288. Will man eine häusliche 24-Std.-Betreuung mit regulären 8-Std.-Schichten realisieren, benötigt man mind. 5 Vollzeitkräfte zur Betreuung von nur einem Pflegebedürftigen (3 Kräfte für 24 Stunden, zwei weitere wegen Urlaub, Freizeit, Krankheit etc.)

    Google Scholar 

  289. Vgl. OECD 2001, S. 91.

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  290. Leeson 1998, S. 184.

    Google Scholar 

  291. Vgl. Holstein, B. et al., 1989: The Elderly in Denmark 1986. Health and Social Situation, University of Copenhagen, Institute for Social Medicine (so erwähnt in: Leeson 1998, S. 185).

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  292. Vgl. Edvartsen 1999, S. 260.

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  293. Der dänische Ex-Ministerpräsident Anders Fogh Rasmussen ist gar der Auffassung, das Wohlfahrtssystem fördere eine „Sklavenmentalität“ und forderte in seinem Konzept vom Minimalstaat neben der Privatisierung der Krankenhäuser auch die einkommensabhängige Erbringung von Pflegeleistungen. Freilich: Im Wahlkampf wollte er davon nichts mehr wissen“ (Süddeutsche Zeitung, 01.07.2002: Im Profil: Anders Fogh Rasmussen. Dänischer Ministerpräsident mit Hang zum Euro).

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  294. Vgl. Altenbockum 2003: „Nach wie vor (...) spielt (...) der isolationistisch aufgeladene Wohlfahrtsstaat nordischer Prägung eine entscheidende Rolle. (...) Bis heute werden im schwedischen Euro-Diskurs die ideologischen Aversionen der siebziger und achtziger wachgehalten. (...) Angesichts der kontinentalen Krise des Sozialstaats erlebt dieses Inselbewußtsein eine Renaissance (2003, S. 1).

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  295. So Dagmar Deckstein in der Süddeutschen Zeitung v. 29./30.4.2000.

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Skuban, R. (2004). Vergleich von Pflegesicherungssystemen. In: Pflegesicherung in Europa. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-80470-9_6

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