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Ursachen der Deklassierung von Familien

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Die Familienpolitik muss neue Wege gehen!
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Zusammenfassung

Ungeachtet der Frage der bevölkerungspolitischen Wirksamkeit kommt der Familienpolitik als der neuen Sozialpolitik des 21. Jahrhunderts schon wegen der qualitativ wachsenden Anforderungen an das Humanvermögen und die optimale Abstimmung der wirtschaftlichen Ressourcen eine Schlüsselfunktion zu, namentlich für die Wirtschaftspolitik. Den epochalen Trend der Deklassierung der Familie zu beenden und umzukehren, wird ihre vordringliche Aufgabe sein. Hierfür muss sie sich jedoch zunächst der Ursachen dieses Phänomens vergewissern. Die gängigen Deutungsmuster — Arbeitslosigkeit, Trennung und Scheidung, unzureichende Kontrolle von Konsumwünschen, berufliche Bildungsdefizite, mangelnde Vereinbarkeit von Familien- und Erwerbsarbeit74 — enthalten zwar punktuelle Ansätze, greifen insgesamt jedoch offensichtlich zu kurz. So ist beispielsweise festzustellen, dass die Zahlen der Sozialhilfeempfänger auch in all jenen Jahren weiter stiegen, in welchen die Arbeitslosenziffern deutlich sanken, insbesondere in den Zeiträumen von 1975 bis 1980 und von 1985 bis 1990.

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Literatur

  1. Exemplarisch der Armutsbericht 2001, S. 88 ff.; offenbar geraten tiefergehende analytische Ansätze, wie sie die Autoren des Dritten und Fünften Familienberichts — BT-Drucks. 8/3121 und 12/7560 — entwickelt haben, bereits in Vergessenheit.

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  2. Dazu Eggen, Bernd, Armut und Anspruchsdenken? — Familien in der Sozialhilfe, Baden-Württemberg in Wort und Zahl 5/97, S. 210 ff.

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  3. In Baden-Württemberg stieg die Erwerbsquote der Frauen mit Kindern unter 18 Jahren von 49,4 v.H. im Jahre 1976 auf immerhin 68,9 v.H. in 1999, vgl. John, Birgit/Schmidt, Heike in: Sozialministerium Baden-Württemberg (Hg.), Erziehungsurlaub — Regelungen, Inanspruchnahme und Evaluation, Stuttgart 2001, S. 104 ff.

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  4. Vgl. die Fallschilderung in der Zeitschrift des Bundes der Steuerzahler, September 2001, S. 167: Bei einer halbtags beschäftigten Ehefrau verbleiben von einem Bruttolohn von 1.124,86 € netto nur 396,16 € (Gesamteinkommen des Ehepaares: 76.694,96 €)!

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  5. Dazu Mitterauer, Michael, Grundtypen alteuropäischer Sozialformen, Stuttgart 1979, S. 35 ff.

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  6. Vgl. hierzu die Zusammenfassungen bei Schreiber, Wilfried, Existenzsicherheit in der industriellen Gesellschaft, Köln 1955, S. 5 ff.

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  7. und Engels, Wolfram, Der Kapitalismus und seine Krisen, Düsseldorf 1996, S. 11 ff.; ferner Kaufmann, Franz-Xaver, Die Familie als Lastesel der Nation, Eichholz-Brief 1/95, S. 26 ff.

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  8. So schrieb z.B. Adam Smith, Der Wohlstand der Nationen, London 1776 (hier nach: München 1974, S. 61): „Die Arbeit eines Kindes wird, bis es das Elternhaus verlassen kann, auf 100 Pfund reinen Gewinn geschätzt [...] Der Nutzen eines Kindes ist der stärkste Anreiz zur Heirat, so dass wir uns nicht zu wundern brauchen, wenn die Nordamerikaner im allgemeinen sehr jung heiraten.“

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  9. Dazu auch Wingen, Max 2002, Teil B — Dokumentation; Meier, Uta, „Arbeit aus Liebe“: Das Triviali-sierungsphänomen weiblicher Alltagsarbeit und seine verhängnisvollen Folgen, in: v. Tippelskirch/Spiel-Mann (Hg.), Solidarität zwischen den Generationen, Stuttgart/Berlin/Köln 2000, S. 17 ff.

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  10. List, Friedrich, Das nationale System der politischen Ökonomie, Basel 1959, S. 151 (Nachdruck); bezeichnend auch das Schumpeter Theorem von 1907: „Die Menschen sterben, neue werden geboren [...], und so kann man in der Tat, ohne sich besonders Gewalt anzutun, die stets vorhandene Arbeitskraft ähnlich behandeln wie das Land. Wohl muss im Gegensatz zu letzterem eine Reproduktion erfolgen, aber dieselbe fällt aus dem Rahmen ökonomischer Betrachtung heraus“.

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  11. Schumpeter, Alois J., Das Rentenprinzip in der Verteilungslehre, in: Aufsätze zu ökonomischen Theorie, Tübingen 1952, 213. Die — unkritische — moderne Variante findet man bei Schneider, StuW 1984, S. 364 f.: Gerade die Menschenwürde verlange, „das Markteinkommen und nicht das zur Vermögensmehrung disponible Einkommen zu besteuern; denn das Kinderaufziehen ist kein ökonomischer Sachverhalt, vergleichbar mit dem Füttern junger Kälber zur Erhaltung der Viehherde als Vermögensstamm“. Zum „chrematistischem“ und „ökonomischem“ Prinzip vgl. Immler, Hans, Vom Wert der Natur. Zur ökologischen Reform von Wirtschaft und Gesellschaft, Opladen 1989, S. 39 ff.

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  12. Dazu Borchert, Jürgen, Die Berücksichtigung familiärer Kindererziehung im Recht der gesetzlichen Rentenversicherung, Berlin 1981, S. 144 ff. (mwN). In der Transformation von der Agrar- zur Industriegesellschaft, während der die technologische Einheit von Haushalt und Betrieb verloren ging und sich das Denken in Geldgrößen durchsetzte, sieht auch Oswald von Nell-Breuning eine wesentliche Ursache für den Verlust des Verständnisses der realen Zusammenhänge zwischen Produktion und Reproduktion, in: Gleichstellung der Frau in der sozialen Rentenversicherung, in: v. Schweitzer, Rosemarie, Leitbilder für Familie und Familienpolitik, Festschrift für Helga Schmucker, Beiträge zur Ökonomie von Haushalt und Verbrauch, Heft 16, Berlin 1981, S. 122 f.

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  13. Dazu siehe Wingen, Max, Die wirtschaftliche Eigenverantwortung in der Familienpolitik, Die neue Ordnung 1961, S. 8 ff.; zu subtilen Konsequenzen für die Einkommensverteilung zwischen Familien und Ungebundenen („vierfache Diskrepanz“ des Einkommens- und Lebensbedarfs der Familien) derselbe, Familienpolitik — Ziele, Wege und Wirkungen, 2. Auflage, Paderborn 1965, S. 35 ff.; ferner Bertram, Hans 2000.

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  14. Vgl. dazu Ruland, Franz, Familiärer Unterhalt und Leistungen der sozialen Sicherheit, Berlin 1973, S. 236 ff.

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  15. Soweit ersichtlich war es das International Labour Office, welches im Jahr 1942 den Begriff sinngemäß erstmals verwandte: „Die Verpflichtung der Eltern, das Kind in der Kindheit zu unterstützen, entspricht der Verpflichtung des Kindes, die alten Eltern zu unterstützen; diese Verpflichtung kehrt in der Sozialversicherung in Form der Solidarität der Generationen wieder“, ILO, Approaches to Social Security, 1942, S. 1. Allerdings hatte schon Bismarck, übrigens ein Anhänger des Umlage Verfahrens, die Ansicht vertreten, dass „kooperative Verbände nicht sterben“, dass sich die unbeschränkte Dauer der neuen Versicherung im Staat begründe und dass es der Staat — und nicht mehr die Familie — sei, welcher die „nie unterbrochene Folge versicherter Generationen“ garantiere, nach Manow, Philip, Individuelle Zeit, institutionelle Zeit, soziale Zeit, in: Zeitschrift für Soziologie, Jg. 27, Heft 3, Juni 1998, S. 193 ff. (197).

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  16. Borchert, Jürgen, Renten vor dem Absturz, Frankfurt am Main 1993, S. 43 ff.

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  17. Vgl. dazu die Frauenenquete, BT-Drucks. V/909; Döring, Diether, Soziale Sicherheit im Alter? Berlin 1997, S. 26 ff, weist zudem auf den starken Spreizungseffekt der neuen Rentenformel zu Lasten von Frauen hin.

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  18. Grundlegend Suhr, Dieter, Transferrechtliche Ausbeutung und verfassungsrechtlicher Schutz von Familien, Müttern und Kindern, Der Staat 1/1990, S. 69 ff.

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  19. Vgl. hierzu insbesondere das Referat von Max Wingen 2002 — Teil B — Dokumentation — aus der Perspektive eines bereits seit Ende der 1950er Jahre involvierten Zeitgenossen.

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  20. „Hier erwächst der Sozialpolitik noch einmal eine neue Aufgabe, die sozialpolitische Großaufgabe des 20. Jahrhunderts: Familienlastenausgleich, meines Erachtens der einzig soziale sinnvolle Lastenausgleich, denn sein Richtmaß ist nicht vergangener Verlust, sondern eine gegenwärtige Leistung, deren Lasten ausgeglichen werden sollen: die Lasten für das Aufbringen der jungen Generation, ohne die kein Volk und keine Kultur ihre Werte erhalten und tradieren können, müssen gerecht verteilt werden, sodass das Volk nicht durch eine falsche Verteilung dieser Lasten seinen Bestand gefährdet [...] Ich möchte nur keinen Zweifel daran lassen, dass es mit einer Politik der kleinen Mittel nicht getan ist — alle solchen Maßnahmen würden hoffnungslos verpuffen -, sondern dass es sich hier um eine ganz große Einkommensumschichtung und eine grundsätzliche Neugestaltung der Verteilungsordnung handeln muss, wenn man damit etwas ausrichten will, eine Umschichtung nicht zwischen Einkommens — und Sozialschichten, sondern innerhalb jeder Schicht zwischen den Familien und den Ungebundenen [...] Das Familienprinzip muss über eine viel stärkere Berücksichtigung des Kindes und des Jugendlichen durchgesetzt werden, des noch nicht arbeitsfähigen Schulkindes und der Lehrlinge bis zum Abschluss ihrer Ausbildung“, in: Böttcher (Hg.), Sozialpolitik und Sozialreform, Tübingen 1957, S. 43 ff.

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  21. Oeter, Ferdinand, Frondienstpflicht der Familie?, Frankfurter Heft 6/1953, 438 ff.; die Ausführungen wurden wörtlich vom hochkarätig besetzten „Arbeitsausschuss für die Große Steuerreform“ in seinem 1954 erstatteten Bericht an den Finanzausschuss des Bundesrates übernommen, vgl. Troeger (Hg.), Diskussionsbeiträge des Arbeitsausschusses für die Große Steuerreform, Stuttgart 1954, S. 22 f.; Ferdinand Oeter ist im Übrigen der Urheber des Konzeptes der Beitragsstaffel nach Kinderzahl, welches er in der Aufsatzreihe „Die Überwindung des Fürsorgestaates durch soziale Strukturpolitik“, 5. Folge, Ärztliche Mitteilungen 8/1956, beiläufig entwickelte. Ausführlich zum „Schreiberplan“ Wingen, Max, Drei-Generationen-Solidarität in einer alternden Gesellschaft, Neuwied 1988 (Schriftenreihe der Deutschen Liga für das Kind).

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  22. Schreiber: „Wer sein Alter wirtschaftlich sichern will, tut nicht genug daran, im Laufe seines Arbeitslebens irgendwelche Einkommensteile dem Konsum zu entziehen — das genügt nur, um seinen relativen Anspruch, gemessen an dem anderer, zu sichern — er muss vielmehr zugleich mit dafür sorgen, dass in seinem Alter auch genügend komplementäre Arbeitskraft zu dem allenfalls kumulierten Sachkapital vorhanden ist, und das kann er nur, indem er für Nachwuchs sorgt. Wer kinderlos oder kinderarm ins Rentenalter geht und, mit dem Pathos des Selbstgerechten, für gleiche Beitragsleistung gleiche Rente verlangt und erhält, zehrt im Grunde parasitär an den Mehrleistungen der Kinderreichen, die seine Minderleistung kompensiert haben“ (S. 34 f.); der Schreiberplan von 1955 erfährt im Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats für Familienfragen „Gerechtigkeit für Familien“, Stuttgart 2001 gegenwärtig seine Renaissance, vgl. dort S. 199 ff. — vgl. dazu noch unten, Teil 3, VÏI.5., S. 110f.

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  23. Sicherung der Existenz, Rheinischer Merkur Nr. 35 v. 26.6.1955.

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  24. Von Nell-Breuning, Oswald, Die Produktivitätsrente, Zeitschrift für Sozialreform (ZSR) 1956, S. 97 ff.

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  25. Vgl. dazu Borchert, Jürgen, Innenweltzerstörung, Frankfurt am Main 1989, S. 66.

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  26. Borchert, Jürgen, Renten vor dem Absturz, Frankfurt am Main 1993, S. 60 ff. (jeweils mwN).

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  27. Ziegler, Alter in Armut, Hamburg 1992, S. 37.

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  28. Bordiert, Jürgen 1993, S.188 f.; Lampert, Heinz, Priorität für die Familie, Berlin 1996, S. 154 f.

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  29. IW, Zahlen 1999, S. 59 ff.

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  30. Vgl. zu diesem „Inzidenzproblem“ Albers, Willi, Zur Reform des Familienlastenausgleichs in der Bundesrepublik Deutschland, in: Sozialer Fortschritt 1967, S. 199 ff.

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  31. und Schäfer, B., Entlastungs- und Verteilungswirkungen alternativer Lastenausgleichsmodelle, in: Petersen u.a. (Hg.), Wirkungsanalysen alternativer Steuer- und Transfersysteme, Frankfurt am Main/New York 1992, S. 117 f.

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  32. Schnabel, H., Lieben wir Kinder? Bilanz der Familienpolitik der 80er Jahre, Schriftenreihe der Liga für das Kind e.V. Nr. 13/2. Auflage, Neuwied 1987.

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  33. Wider besseres Wissen, vgl. Borchert, Jürgen, Innenweltzerstörung, Frankfurt am Main 1989, S. 69 ff.

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  34. Vgl. dazu ausführlich Borchert, Jürgen/Oeter, Ferdinand, Familienpolitik und Steuerreform, in: Orientierungen zur Wirtschafts- und Gesellschaftspolitik (Hg.: Ludwig-Erhard-Stiftung), März 1988, S. 58 ff.; vgl. ferner das Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats für Familienfragen beim Bundesfamilienministerium „Familienpolitik nach der Steuerreform“ vom Oktober 1988.

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  35. Zu Recht wurde es von Familienverbänden seinerzeit wie Hohn empfunden, dass gleichzeitig Kleintierzüchtern und Karnevalsjecken erhebliche Steuervergünstigungen gewährt wurden, vgl. § 53 AO.

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  36. Einschließlich der Eltern erwachsener Kinder!

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  37. BT-Drucks. 8/3121.

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  38. Z.B. im SPIEGEL Nr. 50/1984, S. 52 ff.: Die Gesellschaft habe „nicht mal den Verstand eines Wolfsrudels!“ und bei den verantwortlichen Beamten herrsche „Kästchendenken“.

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  39. Vom 22. März 1990 („Beamtenkinder“) = BVerfGE 81, 363; vom 29. Mai 1990 („Kindergeld“) = E 82,60 und 12. Juni 1990 („Kinderfreibetrag“) = E 82, 198; vom 7. Juli 1992 („Trümmerfrauen“) BVerfGE 87, 1 ff.; vom 12. März 1996 („additive Anrechnung Kindererziehungszeiten“) BVerfGE 94, 241); vom 10.11.1998 („Familienurteil“) — BVerfGE 99, 216; v. 3.4.2001 („Pflegeurteil“) — EuGRZ 2001, S. 178.

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  40. BT-Drucks. 12/5168, S. 36 ff.

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  41. BT-Drucks. 12/7560, S. IX.

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  42. Vgl. dazu oben Tabelle 1: Entwicklung der Pro-Kopf-Einkommen junger Ehepaare in Baden-Württemberg des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg, S. 35

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  43. Soweit einzelne Studien dies bestreiten wollen, z.B. DIW-Wochenbericht 38–39/96, S. 625 ff., ist festzustellen, dass die Vergleichsparameter mangels Berücksichtigung des Existenzminimums methodisch ungenügend sind. Realistische Ergebnisse müssten zumindest die Auswirkungen auf die Spar- bzw. Konsumquoten der unterschiedlichen Haushaltstypen einbeziehen, vgl. dazu Kirner, Ellen/Schwarze, Johannes, Zur Einkommenssituation und Einkommensverteilung von Familien mit jüngeren Kindern, DIW, Vierteljahreshefte zur Wirtschaftsforschung, Heft 2, 65. Jahrgang (1996), S. 190 ff.

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  44. IW; Zahlen 2001, S.68.

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  45. Vgl. Borchert, Jürgen, Kindergeldrecht, in: von Maydell, Sozialrechtslexikon, Luchterhand, 2. Auflage 1994, S. 185 ff; Lampert, Heinz: Priorität für die Familie, Berlin 1996, S. 150 ff.

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  46. Verantwortlich: Michael Habermann und Christa Hanewinckel.

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  47. Dt. Familienverband (Hg.), Die Familie 1/03, S. 13

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  48. Bis 1999 ist der in der Steuerfinanzierung enthaltene implizite Beitragssatz auf fast 9 v.H. der Bruttolöhne gestiegen, Börsch-Supan, Axel, Was lehrt uns die Empirie in Sachen Rentenreform?, in: Perspektiven der Wirtschaftspolitik l(4)/2000, S. 431 ff; allein durch die Mehrwert- und Ökosteuer werden mindestens 2.5 Prozentpunkte (= rd. 24 Mrd. €) substituiert.

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  49. Lang, Oliver, Steuervermeidung und -hinterziehung bei der Einkommensteuer: Eine Schätzung von Ausmaß und Gründen, Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW), Newsletter Nr. 1, April 1993, S. 1ff.

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  50. Vgl. Kimer, Ellen/Schwarze, Johannes, aaO (Fn. 112).

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  51. Zu erinnern ist daran, dass diese Problematik früher sehr viel klarer diskutiert wurde, als heute. So führte der Sozialpolitiker und Staatssekretär Walter Auerbach auf der Konferenz des Bezirks Nordrhein der Industriegewerkschaft Metall in Bonn am 27. April 1968 folgendes aus: „Hier muss ich eine Bemerkung über unser Beitragssystem einschalten. Es bedarf dringend der Überprüfung. Unsere Beitragsstaffelung ist im Vergleich zur Lohn- und Einkommensteuer sehr ungerecht. Die Beiträge sind nur prozentgerecht. Den 500-Märker trifft ein z.B. lOprozentiger Beitragsabzug weit stärker als den 900-Märker. Die Lohn- und Einkommensteuer ist wenigstens etwas sozialgerechter gestaffelt. Man muss überlegen, ob nicht auch Beiträge künftig sozial gestaffelt erhoben werden können.“ Auerbach, Walter, Zusammenhänge — Illusion und Wirklichkeit der sozialen Sicherheit, in: Theorie und Praxis der Gewerkschaften, 2. Auflage, Europäische Verlagsanstalt Frankfurt am Main 1969, S. 38.

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  52. Ohne dass sich jedoch die davon versprochene Belebung der Investitionstätigkeit eingestellt hätte oder die Zunahme der Massenarbeitslosigkeit gestoppt worden wäre — im Gegenteil, dazu Zinn, Karl Georg, Wie Reichtum Armut schafft, Köln 2002, S. 114 ff.

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  53. Vgl. Creutz, Helmut, Überall fehlt plötzlich das Geld. Warum eigentlich?, Humanwirtschaft, 10–11/2002, S. 13 ff.; ders., Was könnte zinsfreies Notenbankgeld verändern und bewirken?, Humanwirtschaft 10–11/2001, S. 22ff.

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  54. Vgl. dazu Grub, Martin, Verteilungswirkungen der ökologischen Steuerreform auf private Haushalte. Eine empirische Analyse, DIW-Vierteljahreshefte 1/2000, S. 17 ff.

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  55. Vgl. z.B. die Stellungnahme der Bundesregierung zum Fünften Familienbericht, BT-Drucks. 12/7560, S. IX: „... stellt die Bundesregierung unter Berücksichtigung der Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Mai, 12. Juni 1990 und vom 25. September 1992 sowie der Urteile vom 7. Juli 1992 und vom 28. Mai 1993 folgende Vorgaben für den Familienlastenausgleich als „vorrangig“ fest: -den Abbau der wirtschaftlichen Benachteiligung von Eltern mit Kindern im Vergleich zu Kinderlosen...“.

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  56. BVerfGE 82, 60 ff. und 162 ff.

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  57. Dabei war bei diesem Verfahren vor allem eine „erhebliche Unterausstattung von Kindern und Jugendlichen“ kritisiert worden, Schellhorn, Walter, NDV 1989, S. 160.

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  58. Vgl. § 22 Abs. 3, 4 BSHG.

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  59. Gute Übersicht in: Brühl, Albrecht, Mein Recht auf Sozialhilfe, 13. Aufl. 1996, Beck-Rechtsberater im dtv, S. 28 f.

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  60. Vgl. dazu z.B. Kruhl, Alfred, Betriebsberater (BB) 1999, S. 1240 ff.; ders., BB 2000, S. 25.

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  61. BT-Drucks. 13/9561 und vom 4. Januar 2000 — BT-Drucks. 14/1926.

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  62. Vgl. hierzu im Einzelnen Borchert, Jürgen, in: von Maydell (Hg.), Lexikon des Rechts/Sozialrecht, Loseblatt, Oktober 1998, Stichworte „Kindergeldrecht“ und „Familienlastenausgleich“.

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  63. BT-Drucks. 9713, Tab. 3.; zu weiteren Diskrepanzen vgl. auch BT-Drucks. 14/6230 sowie BT-Drucks. 14/7716.

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  64. Zur Problematik der Wohn- und Heizkostenberechnung siehe auch BT-Drucks. 14/7716 v. 30. November 2001.

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  65. Vgl. z.B. BVerfGE 66, 214-Leitsatz 1.

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  66. Überzeugend unter umfassender Auseinandersetzung mit Rechtsprechung und Literatur Eylert, Mario, in seiner grundlegenden Arbeit „Rechtliche Probleme der schematisierenden materiellen Sozialhilfeleistungen“, Frankfurt am Main 1987, Schriftenreihe Dissertationen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge Nr. 16, dort insbesondere S. 250 ff.

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  67. Bearbeitung von Dieter Eißel/Universität Gießen.

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  68. Funk, Lothar, Ohne Fortune und ohne Mut: Die verpassten Reformchancen rot-grüner Arbeitsmarktpolitik, in: Sozialer Fortschritt 11/2002, S. 270 ff belegt u.a. für verheiratete Arbeitnehmer mit zwei Kindern Gesamtabzüge in Höhe 60 bis 64.6 v.H. (gegenüber 58.0 bis 63.9 v.H. in 1998).

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  69. Vgl. dazu z.B. den Alterssicherungsbericht 1997, BT-Drucks. 13/9570 oder die Zusammenfassungen verschiedener Untersuchungen im Zweiten Zwischenbericht der Enquete-Kommission „Demographischer Wandel“ Bonn 1998, S. 241 ff., 548 ff.; zur verfassungsrechtlichen Beurteilung von Transfers, welche die nicht unbegrenzt verfügbaren Mittel dorthin leiten, wo keine oder weniger dringliche Bedürfnisse bestehen, während die wirklichen Bedürfnisse ungedeckt bleiben vgl. z.B. BVerfGE 9, 20 (35); 59, 36 (51).

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  70. Vgl. BT-Drucks. 12/5262, S. 1 f.

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  71. Zu einer vernichtenden Kritik an den Verteilungswirkungen der Pflegeversicherung kommt auch eine Analyse, die im Jahre 1995 am Zentrum für Sozialpolitik der Universität Bremen gemacht wurde, Fa-chinger, Uwe und Rothgang, Heinz, „Die Wirkungen des Pflege-Versicherungsgesetzes auf die personelle Einkommensverteilung — eine Modellanalyse auf der Basis des Pflegeversicherungsgesetzes“, Arbeitspapier Nr. 6/95 des Zentrums für Sozialpolitik der Universität Bremen; die Autoren resümieren: „Inwieweit die konstatierten Verteilungswirkungen Anlass dazu geben, von einer „sozialen Pflegeversicherung“ als der Errungenschaft der 90er Jahre zu reden und deren Einrichtung als die beste Nachricht seit Jahrzehnten zu proklamieren, muss dahingestellt bleiben“ (S. 55); auch Praktiker wie der Oberhausener Betreuungs-richter Coeppicus sehen einen entscheidenden Grund der Kostenexplosion nach Einführung der Pflegeversicherung in den Mitnahmeeffekten, welche die Pflegeversicherung bei gutsituierten Pflegebedürftigen schafft, ZRP 1994, 25 ff.: „Mitnahmeeffekte, Erben, Verwaltungskosten — dahin werden die Mehraufwendungen versickern“; ebenso der damalige Bundessozialminister Dr. Norbert Blüm im Spiegel-Gespräch in Heft 52/1983; mehrere Sozialverbände qualifizierten die Pflegeversicherung treffend als „Erbschaftssicherungs- und Vermögensschongesetz“, vgl. die Nachweise in der Verfassungsbeschwerde der Familie Heitsch — 1 BvR 1504/94 (= ZSR 1994, S. 687ff.).

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  72. Nach: Deutscher Familienverband (Hg.), Die Familie 4/00, S. 4.

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  73. Eine gute Übersicht hierzu findet sich im Jahresgutachten des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung 2001/02, S. 144 ff.

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  74. Umfassend dazu Pechstein, Matthias, Familiengerechtigkeit als Gestaltungsgebot für die staatliche Ordnung, Baden-Baden 1994.

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  75. Für 2003 sieht der Bundeshaushalt Leistungen an die GRV in Höhe von 77.2 Mrd. € vor, DAngVers 8/2002, S. 307 f.

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  76. Kritisch auch von Maydell, Bernd Baron, Familie im Spannungsfeld von staatlicher Alterssicherungspolitik und Eigenvorsorge, DRV 12/2002, S. 706 ff. (712).

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  77. Aus verfassungsrechtlicher Sicht kritisch Haase, Friedhelm, Familienbezogene Neuregelungen in der Rentenreform, Mittig. LVA Oberfranken und Mittelfranken, 12/2001, S. 728 ff. sowie Rust, Ursula, Geschlechtspezifische Neuregelungen der Rentenreform, ebenda, S. 737 ff.

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  78. Ausgangsgrößen für die Berechnung sind a) das Durchschnittsentgelt = 2.290,62 € mtl/ 27.487,43 p.a., b) der aktuelle Rentenwert= 23.31 € (alle Werte ab 1.7.2000/alte Bundesländer).

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  79. Die Hälfte von (2.290,62 € x 40v.H. =) 916,25.-€ sind 458,12.-€, das entspricht (458,12: 2.290,62=0.2=) einem Fünftel des Aktuellen Rentenwerts.

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  80. BT-Drucks. 14/5146, S. 5.

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  81. Vgl. die ZEIT Nr. 7 v. 7.2.1997.

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  82. Kritisch hierzu: Dt. Familienverband (Hg.), Die Familie, 3/2001, S. 10.

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  83. Wischet, Das Nettorentenniveau in der Krise?, ZSR 7/98, S. 485 ff, der u.a. nachweist, dass die Nettoprozentsätze der Geringverdiener von 1990 auf 1995 von 63,7 auf 57,3 gesunken sind, während die der Besserverdienenden sogar von 83,1. auf 84,8 stiegen.

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  84. Dazu Fehr, Hans/Jess, Heinrich, Gewinner und Verlierer der aktuellen Rentenreform, DAngVers 5/6/2001, S. 176 ff.: „[...] begünstigen die Reformansätze der neuen Bundesregierung vor allem die mittleren und oberen Einkommen“ (S. 186); Rust, Ursula, Alterssicherung der Frau — neue Widersprüche und rechtliche Risiken als Folge der „Riester-Rentenreform“, SGb 12/2001, S. 649 ff.

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  85. Vgl. dazu Borchert, Jürgen, Sozialstaat: Zwischen Selbstzerstörung und neuer Solidarität, in: Hinte/ Chatzimarkakis (Hg.), Freiheit und Gemeinsinn, Bonn 1997, 176 ff.

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  86. Die Zahlenwerte sind der 1996er Tabelle entnommen und stammen aus einem Rentenstreitverfahren, welches derzeit beim Bundessozialgericht anhängig ist (B 12 RA 7/02 R).

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  87. Hierbei sollte auch berücksichtigt werden, dass diese rentenrechtliche Privilegierung hoher Einkommen nicht selten zusammentrifft mit entsprechend höheren Betriebsrentenansprüchen und höheren Kapitalrenten.

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  88. Schewe, Dieter, Wirkungen der Rentenformeln, Einkommensverteilung innerhalb der alten Generation und „Generationenvertrag“, SozFortschritt 11/1995, S. 263.

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  89. Vgl. z.B. Schwarz, Karl, Zur Ungleichheit vor dem Tode, Zeitschrift für Bevölkerungswissenschaft 1/1982, S. 106 ff. mwN, der auf schichtenspezifische Unterschiede von acht Jahren und mehr hinweist. Vgl. ferner die Dokumentation der FR v. 15.6.1998, S. 8 („Das Märchen von der Kostenexplosion durch die Blaumacher“).

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  90. Vgl. den Dialog zwischen Tremmel, Jörg/Stiftung für die Rechte zukünftiger Generationen, und Reinhold Thiede/BfA, in Tremmel, Wie die gesetzliche Rentenversicherung nach dem Prinzip der Generationengerechtigkeit reformiert werden kann, Diplomarbeit an der EBS, Frühjahr 1997, Dokumente, Anhang, LXXV).

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  91. „Tremmel: Was halten Sie denn von dieser These? Es ist ja eigentlich pervers: durch die hohe Arbeitslosigkeit wird die Rentenversicherung langfristig entlastet. Denn durch die geringen Anwartschaften, die Erwerbspersonen während ihrer Arbeitslosigkeit entstehen, wird die Rentenversicherung im Jahre 2030 entlastet, oder jedenfalls geringer belastet, als wenn diese Jahrgänge in Lohn und Brot wären. Thiede: Ja, das ist richtig.

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  92. Tremmel: Das wird aber auch nicht allzu oft öffentlich verkündet.

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  93. Thiede: Nein, das können wir ja nicht. Das müssen Sie uns schon nachsehen. Es wird zur Zeit über eine Untertunnelung gesprochen, wenn die geburtenstarken Jahrgänge der Zeit bis zum Pillenknick in Rente gehen. Herr Storm hat ja dieses Modell vorgelegt, das die Untertunnelung im Kapitaldeckungsverfahren vorsieht, wenn im Jahr 2030 die Belastung für die GRV am höchsten ist. Ich könnte mir eine ganz andere Untertunnelung vorstellen, und zwar im Umlageverfahren. Ich sage das mal im Vertrauen: Wir sind dankbar für jeden, der heute scheinselbständig wird oder geringfügig beschäftigt. Da kriegen wir zwar heute weniger Beiträge, aber im Jahr 2030 haben wir weniger Anwartschaften. Es wird durch die Arbeitslosigkeit heute im Ergebnis genau das erreicht, was Herr Storm im Kapitaldeckungsverfahren erreichen will.“

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  94. Kritisch auch Döring, Diether 2002 sowie Kaufmann, Franz-Xaver 2002 — Teil B — Dokumentation.

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  95. Dieselbe Ansicht vertritt übrigens auch der Wissenschaftliche Beirat im BMFSFJ in seinem Gutachten 2001, S. 199 ff. mit Fokus auf der Umgestaltung des Zwei- in ein Drei-Generationen-System, wobei dafür allerdings nur Grundzüge aufgezeigt werden.

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  96. Bordiert, Jürgen, Megathema „Familienpolitik“, Die politische Meinung, Nr. 394, 9/2002, S. 19 ff.

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  97. Schmidt, Renate, SOS Familie, Reinbek 2002, S. 109 ff.

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  98. Bis 1953, danach 1954 noch 80 v.H.

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Staatskanzlei, H. (2003). Ursachen der Deklassierung von Familien. In: Staatskanzlei, H. (eds) Die Familienpolitik muss neue Wege gehen!. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-80443-3_3

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