Zusammenfassung
Kaum einer der vielen Kommentare widerspricht der sozialpolitischen Notwendigkeit der Pflegeabsicherung. Selbst im Kern kritische Beiträge gestehen der Pflegeversicherung zu, ein Meilenstein in der Geschichte sozialer Sicherung zu sein. Gefeiert wird damit gleichwohl nicht ihre besondere Güte, sondern bereits die Tatsache ihres Zustandegekommenseins. Und die ist in der Tat bemerkenswert genug. Für tatsächlich betroffene zwei Prozent der Bevölkerung schuf man einen eigenen Sozialversicherungszweig mit eigenem Sozialgesetzbuch und eigenem Sozialverwaltungsapparat. Und das in einer Zeit, in der der Staat von Eliten repräsentiert wurde, die von nichts anderem als dem Umbau seines sozialen alter ego sprachen und dabei dessen Abbau im Sinne hatten. Aber nicht nur das politische, auch das öffentliche Klima war für einen Ausbau denkbar ungünstig. Für Pflegebedürftige etwas zu tun, war zwar moralisch aufgeladen. Dementsprechend war der gesellschaftliche Konsens zwar groß, aber nicht sehr laut. Pflege war sehr privat. Das hätte sie nach gängiger Lesart eines neoliberalen Sozialstaatsverständnisses auch bleiben sollen. Die regierenden Parteien waren darauf aus, den Sozialstaat zu perhorreszieren.1 Ihre sozialpolitische Deutung bestehender Verhältnisse war die von der „Hängematte“, die — viel zu großzügig und viel zu teuer — zum Missbrauch geradezu einlädt. Das Credo „Mehr-Eigenverantwortung-weniger-Staat“ wurde bis zum Vorwurf einer „Politik der sozialen Kälte“ 2 verfolgt und ließ keine großen Taten erwarten.
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Literatur
Strünck2000: 15
In der ersten Hälfte der Neunziger Jahre waren angesichts der Vereinigungskosten und der allgemeinen Finanzlage des Bundes, der Länder und der Kommunen die Startbedingungen für ein Reformprogramm, welches die Abgabenlast der privaten und die Investitionsbereitschaft der öffentlichen Haushalte zusätzlich beanspruchen würde, sicherlich weit weniger gut als zu Beginn der Achtziger Jahre, als die Pflegeproblematik das erste Mal Diskussionsgegenstand im Deutschen Bundestag war (1982).
vergleiche unter anderem Landenberger 1994: 314 sowie Dietz 1995b und 1995c
Alber 1987
Alber 1987: 142
Alber 1987: 134ff., 146ff., 245
Esping-Anderson 1990
Clasen 1994: 67
Esping-Andersen 1990: 76; vergleiche auch Schmid 1996a, 1996b
Esping-Andersen 1990: 74ff.
In einem EU-weiten Vergleich der relativen Nettorentenniveaus (= das Verhältnis von Bruttorente abzüglich Sozialversicherungsbeiträge und direkte Steuern zum Bruttoarbeitseinkommen abzüglich Sozialversicherungsbeiträge und direkte Steuern) lag Dänemark mit 50,5% (1992) auf Rang 8 von 11. Zum Vergleich: Deutschland 64,1%, Frankreich 80,2% (Quelle: Richard Hauser (1995): Stand und Entwicklungstendenzen der Annäherung der sozialen Sicherung in der Europäischen Union: Das Beispiel Alterssicherung. Diskussionspapier Nr. 33, ASEG-Projekt „Alterssicherung in der Europäischen Gemeinschaft“, Frankfurt am Main).
vergleiche auch Schmid 1996b: 191
Bis zum Bundesparteitag November 1991 in Suhl propagierte die FDP die freiwillige Eigenvorsorge der Bürgerinnen und Bürger, allenfalls unterstützt durch steuerliche Anreize zum Abschluss privater Versicherungen, da Pflegebedürftigkeit kein allgemeines Lebensrisiko sei. Die Position staatlicher Nichtzuständigkeit entradikalisierte sich unter dem Druck der öffentlichen Meinung und sich abzeichnender Mehrheiten für eine Sozialversicherungslösung beim großen Koalitionspartner, ging aber noch bis zum gemeinsamen Gesetzentwurf beider Fraktionen nicht über den Vorschlag einer privaten Pflichtversicherung hinaus (vergleiche Meyer 1996: 287ff.).
vergleiche Schmid 1996b: 186ff.
Zu einer mehr pro-divergenztheoretischen als kontra-konvergenztheoretischen Antwort mit Schwerpunkt auf die beiden Modelle Deutschland und Großbritannien vergleiche Clasen, Jochen: Soziale Sicherung and Social Security — Convergence or Divergence; in Dietz et alii 1994: 63–76.
Achinger 1979
Achinger 1979: 50f.
Achinger 1979: 26
Achinger 1979: 50f.
vergleiche unter anderem Dietz 1997a: 26ff.
Geißler 1992: 35
Tennstedt 1981: 121, Geißler 1992: 36; vergleiche auch das höchst informative Buch von Leonardo Benevolo (1975): Storia della città; Rom/Bari: Editori Laterza (deutsche Ausgabe zuerst 1983: Die Geschichte der Stadt; Frankfurt am Main/New York: Campus)
Gruner 1979: 105
König 1969: 211
Köhler 1979: 49
BMG 1999: 27, 31
Vergleiche dazu die eindringlichen Beschreibungen von Tennstedt 1981: 105ff.
Achinger 1979: 52
Alber 1987: 133
Mit der Einschränkung, dass der durch die Sozialversicherungen erfasste Bevölkerungsanteil positiv mit dem Stand der ökonomischen Entwicklung korreliert (Schmidt 1998: 193).
Alber 1987: 133
Alber 1987: 134
Alber 1987: 200
Quelle: Internet-URL: http://www.kbv.de/Homepage/publika/grundlagen/gkv/gkv_1/index.html
1884, auf Bedenken eines Zentrums-Angeordneten, die Sozialdemokratie verschaffe sich bei Errichtung der Krankenkassen „neue Mittel der Organisation“, soll Bismarck entgegnet haben, dass „die Einrichtung der Versicherung mit einem Tropfen demokratischen Oels geschmiert werden muss, um ordentlich zu gehen.“ (zitiert nach Tennstedt 1981: 172).
zitiert nach Stolleis 1979: 402f.
Machtan 1994: 15
Schmidt 1998: 41
Vergleiche hierzu die ersten beiden Kapitel in Tennstedt 1981.
vergleiche Schmidt 1998: 24
Schmidt 1998: 24
„Allerweltsparteien“ -These von Otto Kirchheimer (1965), siehe dazu Schmidt 1998: 194.
1966/67 Rezession, 1969 kulturelle und politische Unruhe durch die Studentenbewegung, 1973/74 erneute Rezession, 1977/1978 die alles überlagernde innenpolitische Krise (RAF-Terrorismus).
1969 Arbeitsförderungsgesetz, Finanzausgleich zwischen Angestellten- und Arbeiterrentenversicherung, 1970 Lohnfortzahlung für Arbeiter, 1972 Betriebsverfassungsgesetz, Rentenreform.
Den die CDU noch im Ahlener Programm von 1947 deutlich favorisierte — mit frappanten Parallelen zum damals planwirtschaftlichen Programm der SPD in puncto Kapitalismuskritik, Verstaatlichung von Schlüsselindustrien und so weiter.
Vor allem die Rentenreform von 1957 war wohl für Adenauer „ein Vorhaben, das zugleich gesellschafts-, sicherheits- und wahlpolitischen Zielen dienen konnte: Die Rentenreform, so sein Kalkül, stabilisiere unsichere Lebenslagen, gewährleiste den gesellschaftlichen Frieden und eigne sich dafür, die Bevölkerung gegen die oppositionelle Sozialdemokratie und die kommunistische Agitation seitens der DDR zu immunisieren. Vor allem aber sah Adenauer in der Rentenreform die Chance wirkungsvoller Wählerwerbung im anstehenden Bundestagswahlkampf.“ (Schmidt 1998: 85).
Im Rahmen des HIWED-Projektes (Historische Indikatoren der westeuropäischen Demokratien; Flora et alii 1977); vergleiche auch Köhler 1979: 72ff. und Alber 1987: 76f.
Vergleiche auch zuvor Offe 1972 und Habermas 1973, beide sehr ähnlich im Ansatz, dass Fehlfunktionen des kapitalistischen Wirtschaftens Einflussgruppen und -Organisationen provozieren, ihre Partikularinteressen immer deutlicher zu artikulieren, was wiederum den Staat zu neuen Legitimierungsmustern qua Sozialstaat zwingt.
Etwa bei Heimann, Eduard (1980): Soziale Theorie des Kapitalismus. Theorie der Sozialpolitik; Frankfurt am Main: Suhrkamp (zuerst 1929, Tübingen: Mohr); Piven, Frances Fox/Cloward, Richard A (1977): Regulierung der Armut; Frankfurt am Main: Suhrkamp; Diesselben (1986): Aufstand der Armen; Frankfurt am Main: Suhrkamp; Korpi, Walter (1978): The Working Class in Welfare Capitalism; London: Routledge & Kegan Paul; Ginsburgh, Norman (1979: Class, Capital and Social Policy; London: Macmillan
Zum Transformationsbegriff vergleiche von Winter 1997: 119ff., der Sozialpolitik maßgeblich beeinflussende Mechanismen überzeugenderweise nicht über eine Typologisierung sozialpolitisch aktiver Verbände, sondern über eine Typologisierung von Umformungsprozessen sozialpolitisch verwertbarer Gruppen- und Organisationsinteressen in sozialpolitische Postulate (wahlpolitische, direkte, advokatorische, professionspolitische und erwerbswirtschaftliche Interessentransformation) erklären hilft. Denn: „Sozialpolitische Interessenvermittlung läßt sich nicht einfach als ein Prozeß der Organisation und Repräsentation bestehender Gruppeninteressen beschreiben, sondern kann nur verstanden werden als politischer Reflex auf die vielfältigen Bezüge und Verflechtungen zwischen den durch die wohlfahrtsstaatlichen Einrichtungen definierten Interessenlagen, welche sozusagen den Verhandlungsgegenstand der sozialpolitischen Transformation bilden.“ (von Winter 1997: 120).
Vergleiche unter anderem Simon 1992 sowie Landenberger 1994.
Schmidt 1998: 160ff.
Vergleiche auch die Annahme von Köhler, dass der Sozialversicherungstypus im Kaiserreich auch und gerade unter dem Einfluss deutscher Verwaltungstradition und Rechtsgeschichte besonders gute Entstehungsbedingungen vorgefunden habe (Köhler 1979: 62ff.).
Schmidt 1998: 161
Schmidt 1998: 162
Schmidt 1998: 162
Schmidt 1998: 163
Nefiodow 2001: 118ff.
vergleiche Lenhardt/Offe 1977
Wie begrenzt der unmittelbare Zugriff des Staates auf das Sozialbudget ist, zeigt das Folgende: Das gesamte Sozialbudget für das Jahr 2000 (vorläufige Zahlen) umfasste 662 Milliarden EUR. 71% (rund 470 Milliarden EUR) waren in den Sozialversicherungen und in anderen (Alters-)Versorgungswerken (einschließlich Pensions-/Beihilfeleistungen) gebunden. Alleine aus öffentlichen Haushalten finanziert werden nur Entschädigungs-, Förderungs- und Fürsorgeleistungen. Bezieht man selbst die indirekten staatlichen Leistungen über Steuererleichterungen und Familienlastenausgleich mit ein, beliefen sich die originär staatlichen Leistungen aller Gebietskörperschaften zusammen auf rund 131 Milliarden EUR, das entspricht knapp 20% des gesamten Sozialbudgets. Nimmt man auch noch die eigenen Arbeitgeberbeiträge und Arbeitgeberleistungen einschließlich aller Entgeltfortzahlungen und Zusatzversorgungen, Ausgleichszahlungen, öffentlichen Versorgungssysteme und so weiter mit hinzu, so ist der Staat mit 44% an der Finanzierung des Sozialbudgets beteiligt. Der größere Rest wird zu rund 26% finanziert aus Beiträgen der Versicherten, zu 27% von privaten Arbeitgebenden sowie zu rund 3% aus Kapitalerträgen, Strafen und anderen Zuweisungen (Quelle: BMA 2001: 22ff., eigene Berechnungen).
So geschehen in den Jahren 1968 bis 1970, als die Bundeszuschüsse zur Rentenversicherung deutlich zurückgefahren wurden und im Gegenzug der Beitragssatz in jedem dieser Jahre um einen Prozentpunkt von 14% auf 17% gesteigert wurde, damals allerdings mit dem Ziel, die Rentenversicherung zu sanieren.
In der Tat gilt auch im internationalen Vergleich als bewiesen, dass stark ausgebaute Sicherungssysteme den jeweiligen Staaten tendenziell höhere Staatsausgaben und Schuldenlasten einbringen (Schmidt 1998: 294).
Zum Beispiel im Falle der rasanten Angleichung der Ostrenten in den Jahren 1990 – 1996.
In der Gesetzlichen Renten- und in der Arbeitslosenversicherung meint dies vereinigungsbedingte Mehrlasten, in der Gesetzlichen Krankenversicherung anhaltend hohe Kosten überwiegend im Arzneimittelsektor und aufgrund ärztlicher Leistungen.
Habermas 1985: 141ff.
Kaufmann 1997: 49ff.
Schmidt 1998: 168
Schmidt 1998: 169f.
Heinrich Brauns, Zentrum-Politiker, von 1920 bis 1928 Reichsarbeitsminister in 12 Regierungen, sorgte mit einer arbeitnehmerfreundlichen Politik für sozialpolitische Kontinuität (wurde wegen der labilen Mehrheitsverhältnisse scherzhaft „Minister auf Lebenszeit“ genannt) und setzte eine Reihe prägender Gesetze durch: 1923 Ergänzungsgesetz zur Krankenversicherung, 1924 Reichsversicherungsordnung über die Fürsorgepflicht, 1924 Angestelltenyersicherungsgesetz, 1927 Gesetz zur Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Vorläufer der heutigen Arbeitslosenversicherung) (Quelle: Internet-URL: http://www.bma.de/index.cfm?2219B2DCE89745A882D8E4842FB166BC).
Anton Storch (CDU), Bundesarbeitsminister von 1949 bis 1957. In seine Amtszeit fielen unter anderem: 1950 das Bundesversorgungsgesetz, 1951 die Einführung der Mitbestimmung in der Montanindustrie, 1952 das erste Betriebsverfassungsgesetz, 1953 das Sozialgerichtsgesetz sowie 1957 die große Rentenreform (Quelle: siehe Fußnote 74).
Walter Arendt (SPD), Bundesarbeitsminister von 1969 bis 1976. Er verantwortete unter anderem 1972 die Reform des Betriebsverfassungsgesetzes und die zweite große Rentenreform sowie 1974 das Schwerbehindertengesetz und 1976 das Mitbestimmungsgesetz (Quelle: siehe Fußnote 74).
Zur Kritik am so genanntem Machtressourcenansatz vergleiche auch Schmidt 1998: 202, 221.
Hartmann, Martin; Offe, Claus (Hrsg.) (2001): Vertrauen. Die Grundlage des sozialen Zusammenhalts; Frankfurt am Main/New York: Campus
Nullmeier 2000
Musgrave, Richard Abel (1959): The Theory of Public Finance. A Study in Public Economy; New York: McGraw-Hill; Derselbe und Musgrave, Peggy B. (1973): Public Finance in Theory and Practice; New York: McGraw-Hill; Derselbe (1976): Public Finance and Distribution; Cambridge/Mass.: Harvard University
Kaufmann 1997: 34–48
Kaufmann 1997: 47
Vergleiche Meyer 1996: 270 sowie Schulin, Bertram in derselbe 1997: 23.
Kaufmann 1977: 64
„Sozialpolitische Güter“ bei Kaufmann 1977: 64, „Steuerungsressourcen“ unter anderem bei Olk/ Otto 1985: 125, „Kontrollmedien“ bei Nokielski/Pankoke 1996: 144.
Dietz 1999b: 17; vergleiche auch Guldimann et alii (1978), der aus Sicht einer politisch-ökonomischen Theorie eine Unterscheidung der Konstitutionsfunktion, der Kompensationsfunktion und der Kontrollfunktion der Sozialpolitik vorschlug.
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Dietz, B. (2002). Begründungen — Deutungen zur Genese der Pflegeversicherung. In: Die Pflegeversicherung. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-80436-5_3
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