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Part of the book series: Schriftenreihe „Verfassung und Politik“ ((VUP))

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Zusammenfassung

‘Die Zukunft der Verfassung ist rosig.’ Zu diesem Ergebnis könnte gelangen, wer die Entwicklung jener politischer Ordnungen in Mittel- und Osteuropa betrachtet, die nach dem Ende der Sowjet-Union in die staatliche Selbständigkeit entlassen worden sind. In Polen und in Ungarn, in der Tschechischen und in der Slowakischen Republik, in Lettland und in Litauen sowie in weiteren Staaten dieser Region erschien eine weitreichende Änderung der bereits vorhandenen Verfassung oft nur als ein zu kleiner Schritt, um diese Herausforderung anzunehmen (vgl. Brunner/Solyom 1995; Frowein/Marauhn 1998; Kahl 1994; Rog-gemann 1999 sowie Stalev 1999). Vielen war dies nicht genug. Sie wagten sogar den großen Schritt und gaben sich selbst eine gänzlich neue Verfassung. Die US-amerikanische Verfassung und die Verfassungen der westeuropäischen Staaten dienten dabei den neuen Verfassungen häufig als Vorbilder. Zwar hat keine der neuen Verfassungen allein ein Vorbild en détail kopiert, dennoch fällt auf, daß sich die neuen Verfassungsgeber an verschiedenen Bestandteilen dieser vorhandenen Verfassungen orientierten und zu jeweils ganz spezifischen Verfassungen neu zusammenfügten. Stellt man zudem — vor einem anderen historischen Hintergrund, aber mit demselben Ergebnis einer neuen Verfassunggebung — weitere ähnliche Entwicklungen wie zum Beispiel in Südafrika, Lateinamerika, Südost-und Zentralasien in Rechnung (vgl. Holle 1997; Grupp 1999; Barrios/Boeckh 2000; Dosch 2000 und Eschment 2000), dann präsentiert sich das Konzept der Verfassung gegenwärtig erfolgreicher denn je.

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Literatur

  1. Siehe zur Ideengeschichte der Verfassung von der Antike bis zur Gegenwart Vorländer 1999.

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  2. Vgl. u.a. Zsifkovits 1982: 197; Thumfart 1996: 7; Lepsius 1995: 394; Gimmler 1996: 8. Siehe ebenso Roth 1994: 44. Etwas moderater beschreibt Gert Melville (1992a: 2–3) das Problem der Unbestimmtheit: „Man gebraucht mit ‘Institution’ also einen sehr abstrakten Begriff, der sich nur auf bestimmte Formalkriterien bezieht und von daher erlaubt, strukturell vergleichbare historische Sachverhalte generalisierend zu umgreifen. Die Kombinationsbreite dieser Formalkriterien ist aber offensichtlich nicht festgelegt.“

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  3. Vgl. zu den theoretischen Grundlagen der ‘institutional school’ innerhalb der Organisationstheorie den Überblick bei Perrow 1986: 157–177. In eine ähnliche Richtung geht auch die Argumentation von Johan August Schülein (1987: 120), der das „Dilemma der Institutionentheorie“darin sieht, daß alles das, was unter dem Institutionenbegriff abgehandelt wird, insgesamt „zu umfangreich [ist], um auf einen einzigen begrifflichen Nenner gebracht werden zu können.“Deshalb muß aber nicht der Institutionenbegriff an sich aufgegeben werden. Vielmehr muß die Vorstellung eines „Einheitsbegriffs der Institution“aufgegeben werden und durch eine „relationale Fassung des Institutionenbegriffs“ersetzt werden (vgl. Schülein 1987: 131–137). Unter dem Aspekt der Institution soll der Zusammenhang zwischen einem Gegenstand und seiner Umwelt thematisiert werden, der nicht mit dem Gegenstand unmittelbar gegeben ist (diesen unmittelbaren Zusammenhang nennt er „Primärrelation“), sondern sich als umweltabhängig erweist („Sekundärrelation“).

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  4. Besonders anschaulich wird die Relevanz der nichtintendierten Handlungsfolgen in Tom Tykwers Film „Lola rennt“(Deutschland, 1998) vorgeführt. In drei Episoden zeigt der Film, wie seine Protagonistin Lola versucht, innerhalb von zwanzig Minuten 100.000 DM für ihren in Schwierigkeiten geratenen Freund zu besorgen. Das Ende jeder Episode — Lolas Tod, der Tod des Freundes, das Überleben beider — ist dabei jeweils das Resultat derselben Intention. In kurzen fotoartig hintereinander geschnittenen Sequenzen variiert der Film zudem sein Thema in den unbeabsichtigten Folgen, die sich aus Lolas Handeln für alle Nebenfiguren ergeben.

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  5. Michael Hechter (1990:14) nennt diese Ansätze den „invisible hand approach“.

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  6. Die Unterscheidung zwischen Institutionen aus ‘organischem’ und ‘pragmatischen’ Ursprung geht auf Carl Menger zurück (vgl. dazu Vanberg 1989 und Garrouste 1997).

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  7. Hechter (1990) sieht hier beispielsweise Möglichkeiten im Rahmen des „solidaristic approach“, während Powell und DiMaggio (1991a: 8) die Institutionentheorie grundsätzlich als „a rejection of rational-actor models“ansehen.

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  8. Die ‘Institution’ als unabhängige Variable zu begreifen, ist für Powell und DiMaggio (1991a: 8) ein wesentliches Kennzeichen des ‘new institutionalism’.

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  9. Vgl. zu den institutionellen Ansätzen in der Politikwissenschaft auch Beyme 1987.

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  10. Dasselbe, so Klaus Barheir (1990), gilt auch für Hans Freyers ‘Theorie des objektiven Geistes’ und, so Franz Stimmer (1992), für Jacob L. Morenos ‘Soziometrie’. Sogar Jürgen Habermas’ ‘Diskurstheorie des demokratischen Rechtsstaats’ (Habermas 1994) und Ulrich Becks ‘Theorie der reflexiven Modernisierung’ (Beck 1993), die auf den ersten Blick eher als Anti-Institutionentheorien erscheinen, lassen sich als ‘implizite’ Institutionentheorien lesen (vgl. zu Habermas Gimmler 1996 und zu Beck Junge 1996).

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  11. Siehe für einen der wenigen Versuche, die Verfassung als Institution zu analysieren Schelsky 1949. Siehe hierzu neuerdings auch das von Hans Vorländer geleitete Teilprojekt ‘Verfassung als institutionelle Ordnung des Politischen’ am SFB 537 (vgl. Vorländer 1997a).

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  12. Siehe einen ähnlichen Begriff von einer symbolischen Verfassung auch schon bei Brun-Otto Bryde (1982: 27): „Man kann Verfassungen, die einen erheblichen bestimmenden Einfluß auf den von ihnen geregelten politischen und gesellschaftlichen Prozeß haben (‘normative’ Verfassungen), von solchen unterscheiden, die nur auf dem Papier stehen (‘symbolische’ Verfassungen)/’

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  13. Zu einem ähnlichen Ergebnis kommt Milos Vec (1998: 3–4) auch für die Rolle des Symbolischen in der Rechtswissenschaft.

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  14. Dasselbe Problem stellt sich der Institutionentheorie übrigens auch mit Cassirers Philosophie der symbolischen Formen (Cassirer 1923–29). Vgl. ausführlich dazu Brodocz 2002a.

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  15. Allerdings kritisiert Gebhardt (1995: 13) an beiden, daß sie „das symbolische Element der Verfassung noch ganz als Ausdruck der irrationalen Gefühlswelt insbesondere der unaufgeklärten Massen verstehen [wollten], die gleichsam der symbolischen Steuerung bedürfen, um den instrumentellen Apparat der Verfassung funktionsfähig zu halten.“

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  16. Leider nicht generell, aber für die Verfassung der USA finden sich historische, sozialkulturelle und verfassungspolitische Faktoren bei Vorländer 1988: 77–82.

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  17. Daß Göhlers, Lepsius’ und Rehbergs institutionentheoretische Ansätze bereits im Grundbegriff beträchtlich divergieren, wird in der Rezeption dieser Ansätze selten berücksichtigt, so daß sie oft vorschnell gemeinsam als Vertreter der neueren deutschsprachigen Institutionentheorie genannt werden (so z.B. bei Weinert 1997: 86).

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© 2003 Westdeutscher Verlag/GWV Fachverlage GmbH, Wiesbaden

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Brodocz, A. (2003). Einleitung. In: Die symbolische Dimension der Verfassung. Schriftenreihe „Verfassung und Politik“. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-80431-0_2

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  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-80431-0_2

  • Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften

  • Print ISBN: 978-3-531-13853-4

  • Online ISBN: 978-3-322-80431-0

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