Zusammenfassung
Nach der Schaffung des theoretischen Fundaments soll in diesem Kapitel die Verbandslandschaft der Bundesrepublik vorgestellt werden. Dabei wird vereinzelt auf die vorhergehenden Funktions- und Theoriekapitel zurückgegriffen. Die Vorgehensweise gestaltet sich dabei wie folgt: Nach der gerafften Darstellung der historischen Entwicklung des Verbandswesens vom Mittelalter bis in die Bundesrepublik (Abschnitt 1) und der Klärung des rechtlichen Rahmens, in welchem sich Verbände bewegen (Abschnitt 2), wird zunächst ein grober Überblick über die Größe und Struktur der bundesdeutschen Verbandslandschaft gegeben (Abschnitt 3). Wie darin deutlich wird, können die Verbände in sechs unterschiedliche Sektoren unterteilt werden, die sodann sukzessive vorgestellt werden. Einer allgemeinen, überblickshaften Gesamtdarstellung des jeweiligen Sektors mit Unterkategorien und Fallbeispielen folgt jeweils die detaillierte Schilderung von Einzelbeispielen (Abschnitt 4). Ein resümierendes Fazit beschließt das Kapitel (Abschnitt 5).
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Literatur
Vgl. zum Verbändewesen der DDR auch Kapitel IV, Abschnitt 1.1.
Vgl. dazu Kapitel IV, Abschnitt 1, wo auch die Ausnahmen von dieser Regel zur Sprache kommen und ein komplexes Bild der verbandlichen Wiedervereinigung gezeichnet wird.
Vgl. dazu im einzelnen Abschnitt 3 weiter unten.
Im Gegensatz dazu ist allerdings generell in der Bundesrepublik eine gesteigerte Bereitschaft zum bürgerschaftlichen Engagement zu verzeichnen. Quer durch alle Möglichkeiten des in einer empirischen Umfrage aus dem Jahr 1999 sehr weit gefassten Engagements (Vereine, Verbände, Kirchen, öffentliche Funktionen, politisch oder soziales Engagement, Selbsthilfe etc.) ist im Augenblick — mit Überschneidungen und Doppelmitgliedschaften — ein Stand von 22 Mio. Menschen zu verzeichnen, die sich bürgerschaftlich engagieren. Siehe dazu Rosenbladt 2000: 44 und Hacket/ Mutz 2002: 39–46.
Vgl. jetzt auch das umfängliche Referenzwerk „verband.info“ der Deutschen Gesellschaft für Verbanasmanagement e. V. (DGVM 2003).
Vgl. dazu Kapitel IV, Abschnitt 1.
Offizieller Titel: „Öffentliche Liste über die Registrierung von Verbänden und deren Vertretern“. Sie erscheint jährlich als Beilage des Bundesanzeigers. Vgl. auch Kapitel III, Abschnitt 1.1.1.
Tabelle entnommen aus Sebaldt 2002a: 284, Jahresdaten für 2001–2003 Eigenrecherche.
In der Folge wird diese Liste als „Lobbyliste“ bezeichnet.
Vgl. dazu Kapitel I, Abschnitt 2.2.
Vgl. dazu im einzelnen Kapitel V, Abschnitt 1.
Vgl. dazu auch Kapitel III, Abschnitt 1.3.1.
Vgl. dazu Kapitel III, Abschnitt 2.
Vgl. dazu Kapitel III, Abschnitt 2.
Vgl. dazu Kapitel I, Abschnitt 3.6.
Siehe dazu Kapitel I, Abschnitt 2.2.
Auch wenn die Einordnung als „freiwilliger Zusammenschluss“für Kirchen religionssoziologisch ja in der Regel nicht gilt, da sie ihre Mitglieder nicht wie Sekten durch persönlich-qualifikative Eignung, sondern qua Geburt requirieren. Siehe dazu Weber 1988: 209–237.
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Straßner, A. (2004). Das Spektrum der Verbände in Deutschland. In: Verbände in der Bundesrepublik Deutschland. Studienbücher Politisches System der Bundesrepublik Deutschland. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-80384-9_3
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Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften
Print ISBN: 978-3-531-13543-4
Online ISBN: 978-3-322-80384-9
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