Zusammenfassung
Zur Bepflanzung sind sast alle öffentliche Stadtplätze mehr oder minder geeignet; die Bepflanzung derselben ift das verbreitetste, bei der Mehrzahl der Plätze auch ldas geeignetste Verschönerungsmittel. Die Verkehrsplätze (vergl. Abschn. 2, Kap. 8, unter a) können an den Bürgersteig-Rändern, oft auch an den Rändern der Mittelinseln, Baumreihen ausnehmen ; grosse, aus dem Verkehre ausgeschaltete Mittelinseln find mitunter zur Ausschmückung mit Gartenflächen, Springbrunnen u. f. w. geeignet. Die Nutzplätze (Marktplätze) sind gewöhnlich ohne Beeinträchtigung des Gebrauches mit Baumreihen zu umpflanzen oder zu bepflanzen. Die eigentlichen Schmuckplätze sind in erster Linie aus die Verschönerung mit Gartenflächen und Baumgängen angewiefen. Bei den monumentalen Plätzen tritt die Anwendung der Baumreihen, weil sie den Anblick der Gebäude stören, mehr zurück; dagegen ist die Ausschmückung der Vorplätze durch Gartenanlagen, innerhalb deren auch einzelne hohe Baumgruppen nicht ausgeschlossen find, um so empsehlenswerther, und zwar bis zu dem Masse, welches die Verkehrsbewegungen gestatten. Den letzteren darf kein fühlbarer Zwang angethan werden.
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Stübben, J. (1980). Die bepflanzten Plätze. In: Der Städtebau. Handbuch der Architektur, vol 9. Vieweg+Teubner Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-80317-7_34
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-80317-7_34
Publisher Name: Vieweg+Teubner Verlag, Wiesbaden
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