Zusammenfassung
Architekten- und Ingenieurhonorare für Objekte mit anrechenbaren Kosten oberhalb der in den Honorartabellen der HOAI erfassten Werte können frei vereinbart werden (vgl. § 16 Abs. 3 HOAI). Dabei ist zu beachten, dass sich eine solche Vereinbarung unter Wahrung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit (§ 7 LHO) an der Art und dem Umfang der Aufgabe sowie an der Leistung und dem notwendigen Aufwand der Auftragnehmer und Auftragnehmerinnen ausrichten muss.
Die Honorartabellen mit den DM-Werten wurden vom Ministerium für Bauen und Wohnen des Landes Nordrhein-Westfallen herausgegeben. Aus den vorgegebenen Gleichungen entwickelte der Autor neue Gleichungen für die Euro-Werte. Mit diesen Gleichungen wurden neue Tabellen berechnet.
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© 2002 Friedr. Vieweg & Sohn Verlagsgesellschaft mbH, Braunschweig/Wiesbaden
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Werner, B. (2002). Neue erweiterte EURO-Honorartabellen basierend auf dem Runderlass des Landes Nordrhein-Westfalen. In: Werner, B. (eds) Honorarpraxis für Architekten und Ingenieure: Textsammlung. Vieweg+Teubner Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-80193-7_26
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-80193-7_26
Publisher Name: Vieweg+Teubner Verlag
Print ISBN: 978-3-528-01744-6
Online ISBN: 978-3-322-80193-7
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