Zusammenfassung
Welche Bedeutung haben die „ ausstehenden Einlagen “ auf das gezeichnete Kapital? Die „ausstehenden Einlagen“ sind Forderungen an die Anteilseigner, die bei Verzug mit 5 % zu verzinsen sind. Das haftende Kapital darf also nicht um diese Beträge gekürzt werden. Nur wenn z. B. bei Ermittlung von Renditen das „arbeitende“ Kapital zugrunde gelegt wird, sind die ausstehenden Einlagen abzusetzen.
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© 2000 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler GmbH, Wiesbaden
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Hesse, K., Fraling, R., Fraling, W. (2000). Fragen und Antworten. In: Wie beurteilt man eine Bilanz?. Gabler Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-80007-7_4
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Publisher Name: Gabler Verlag
Print ISBN: 978-3-409-96066-3
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