Die Länder sind zuständig für die Überwachung der Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln, des Pflanzenschutzgesetzes (PflSchG) und der hierauf basierenden bundesweiten Verordnungen (Pflanzenschutz‐Anwendungsverordnung, Pflanzenschutzmittelverordnung, Pflanzenschutz‐Sachkundeverordnung) sowie weiterführender Länderregelungen.

Die Kontrollen zum Inverkehrbringen und der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln werden in den Ländern von den zuständigen Behörden als Teil der fachrechtsbezogenen Kontrollaufgaben durchgeführt. In Kapitel 8 sind die Behörden aufgelistet, die die Verkehrs‐ und Anwendungskontrollen durchführen. Daneben wirken die Zollstellen, das Julius Kühn‐Institut und das BVL bei der Überwachung mit. Zu den Aufgaben der Länder gehören die Festlegung länderspezifischer Kontrollschwerpunkte, die Planung und Durchführung der Kontrollen, die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten sowie die Aufbereitung und Weiterleitung der Daten an das BVL zur Erstellung eines jährlichen Berichts auf der Grundlage der Länderdaten. Das BVL übernimmt die analytisch‐chemische Untersuchung von Pflanzenschutzmittelproben, die im Handel gezogen werden. Kontrollen bei der Einfuhr von Pflanzenschutzmitteln in die EU werden vom Zoll, in Zusammenarbeit mit den Pflanzenschutzdiensten, vorgenommen.

Das Pflanzenschutz‐Kontrollprogramm wird gemeinsam vom Bund und den Ländern durchgeführt. Die Koordinierung der Arbeiten und Umsetzung der Kontrollen erfolgt durch die Arbeitsgemeinschaft Pflanzenschutzmittelkontrolle (AG PMK) bzw. deren Mitarbeitern. Die Gruppe setzt sich aus Spezialisten der Pflanzenschutzdienste aller Länder sowie des BVL zusammen; die Geschäftsführung liegt beim BVL. Zu bestimmten Themen gibt es zusätzliche Arbeitsgruppen. Zu den Arbeitsgruppensitzungen können weitere Fachleute geladen werden; so setzt sich die AG Rückstände und Analytik im Wesentlichen aus Experten für Pflanzenschutzmittelanalysen zusammen. Die AG PMK hat für das Pflanzenschutz‐Kontrollprogramm ein Handbuch erstellt, das als Leitfaden für die praktische Durchführung der Pflanzenschutzkontrollen zu verstehen ist. Es beinhaltet Informationen über die verschiedenen Rechtsgrundlagen und Kontrollbereiche, Vorgaben zu den einzelnen Prüftatbeständen, Aussagen zum Kontrollumfang sowie Hinweise zur Berichterstattung. Die dort genannten Methoden und Muster‐Kontrollbögen dienen als Grundlage zur Erstellung von Arbeitsanweisungen und Kontrollverfahren in den einzelnen Ländern. Das Handbuch wird in regelmäßigen Abständen überprüft und den aktuellen, insbesondere gesetzlichen Entwicklungen angepasst. Die aktuell gültige Fassung kann von der Internetseite des BVL abgerufen werden: http://www.bvl.bund.de/psmkontrollprogramm. Weitere Aufgaben der AG PMK sind der regelmäßige Erfahrungsaustausch über aktuelle Verdachtsfälle und die Kontrollpraxis sowie die Erarbeitung von Vorschlägen für die jährlichen bundesweiten Kontrollschwerpunkte.